Frankreichs Senat hat mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung der Verjährungsfrist bei schweren sexuellen Straftaten gegen Minderjährige gestimmt. Die Entscheidung könnte das französische Strafrecht grundlegend verändern. Doch zwischen dem Anspruch auf Gerechtigkeit für die Opfer und den Garantien des Rechtsstaats bleibt ein schwieriger Konflikt.
29. Oktober 2026
Deutliche Mehrheit für eine historische Reform
Mit 252 gegen 80 Stimmen hat der französische Senat am Mittwochabend, dem 28. Oktober, beschlossen, schwere sexuelle Verbrechen an Minderjährigen künftig von der strafrechtlichen Verjährung auszunehmen. Damit könnten Betroffene grundsätzlich auch Jahrzehnte nach der Tat eine Strafverfolgung ermöglichen.
Der Beschluss ist ein bedeutender Schritt in der französischen Kinderschutzpolitik. Allerdings handelt es sich noch nicht um geltendes Recht. Nationalversammlung und Senat müssen sich zunächst auf eine gemeinsame Gesetzesfassung verständigen.
Bislang verjähren Vergewaltigungen an Minderjährigen in Frankreich grundsätzlich 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit. Opfer haben somit in der Regel bis zu ihrem 48. Geburtstag Zeit, eine strafrechtliche Verfolgung anzustoßen. Besondere gesetzliche Ausnahmen können diese Frist verlängern.
Wenn Opfer erst Jahrzehnte später sprechen
Die Reform trägt einer Besonderheit sexueller Gewalt gegen Kinder Rechnung: Viele Betroffene können erst nach langer Zeit über ihre Erfahrungen sprechen.
Psychische Traumatisierungen, Scham, familiäre Abhängigkeiten und die Angst vor gesellschaftlichen Konsequenzen erschweren häufig eine frühzeitige Anzeige. Gerade bei innerfamiliärem Missbrauch können Jahrzehnte vergehen, bevor Opfer das Schweigen brechen.
Gleichstellungsministerin Aurore Bergé verwies während der parlamentarischen Debatte auf einen grundlegenden Widerspruch: Die Gesellschaft ermutige Betroffene, über erlittene Gewalt zu sprechen, während das Strafrecht ihnen nach Ablauf bestimmter Fristen den Zugang zur Justiz verwehre.
Auch Justizminister Gérald Darmanin unterstützte die Reform. Aus Sicht ihrer Befürworter verlangt die besondere Schwere sexueller Gewalt gegen Kinder eine strafrechtliche Behandlung, die den langfristigen Folgen für die Opfer Rechnung trägt.
Juristische Bedenken gegen die Unverjährbarkeit
Die Entscheidung berührt einen Grundsatz der französischen Rechtstradition. Bislang ist die vollständige Unverjährbarkeit grundsätzlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorbehalten.
Die konservative Senatorin Agnès Canayer und ihre zentristische Kollegin Dominique Vérien hatten sich im Rechtsausschuss gegen die Neuregelung ausgesprochen. Sie verwiesen insbesondere auf die Schwierigkeiten, jahrzehntealte Straftaten rechtsstaatlich zuverlässig aufzuklären.
Zeugen können verstorben, Dokumente verschwunden und Erinnerungen verblasst sein. Je größer der zeitliche Abstand, desto schwieriger wird die gerichtliche Rekonstruktion eines Geschehens.
Die Befürworter halten dagegen, dass Unverjährbarkeit keineswegs eine automatische Verurteilung bedeutet. Unschuldsvermutung und Beweisanforderungen bleiben bestehen. Die Reform beseitigt lediglich die gesetzliche Frist, nach deren Ablauf eine Strafverfolgung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Damit verschwindet allerdings nicht das zentrale Problem: Die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten, garantiert noch keine erfolgreiche Beweisführung.
Das Gesetzgebungsverfahren bleibt offen
Die Nationalversammlung hatte bereits im Juli eine weiter gefasste Regelung beschlossen, die zusätzliche schwere Straftaten gegen Minderjährige erfassen sollte.
Der Senat beschränkte die Unverjährbarkeit dagegen auf Sexualverbrechen. Diese engere Fassung soll nach Auffassung der Regierung verfassungsrechtliche Risiken begrenzen.
Eine weitere Schwierigkeit betrifft bereits verjährte Straftaten. Die neue Regelung dürfte nicht ohne Weiteres dazu führen, dass abgeschlossene Verjährungsfristen rückwirkend aufgehoben werden. Hier sind die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen und mögliche Entscheidungen des Verfassungsrats maßgeblich.
Ein Signal nach Jahren institutionellen Versagens
Die Abstimmung steht im Zusammenhang mit einer breiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzung über sexuellen Kindesmissbrauch in Frankreich.
Skandale in kirchlichen Einrichtungen, Schulen und Familien haben wiederholt offengelegt, wie lange Missbrauch unentdeckt bleiben kann. Besonders die Affäre um die katholische Bildungseinrichtung Notre-Dame de Bétharram verdeutlichte die Schwierigkeiten einer strafrechtlichen Aufarbeitung Jahrzehnte zurückliegender Übergriffe.
Die Abschaffung der Verjährung könnte deshalb mehr sein als eine juristische Anpassung. Sie würde anerkennen, dass die zeitlichen Folgen sexueller Gewalt für Betroffene häufig nicht mit den bisherigen strafrechtlichen Fristen übereinstimmen.
Gleichzeitig ersetzt eine solche Reform weder wirksame Prävention noch ausreichend ausgestattete Ermittlungsbehörden, spezialisierte Gerichte oder psychologische Unterstützung.
Der Senat hat eine grundsätzliche politische Entscheidung getroffen: Bei schweren sexuellen Verbrechen an Kindern soll der Ablauf der Zeit allein keine Strafverfolgung mehr verhindern. Ob daraus ein dauerhaft tragfähiges Gesetz entsteht, hängt nun vom parlamentarischen Kompromiss und seiner verfassungsrechtlichen Belastbarkeit ab.
Autor: P. Tiko







