Schlagwort: öffentliche Trunkenheit

  • „Jeder trägt Verantwortung“: Carpentras verlangt 120 Euro für den Polizeitransport Betrunkener

    „Jeder trägt Verantwortung“: Carpentras verlangt 120 Euro für den Polizeitransport Betrunkener

    Wer im südfranzösischen Carpentras künftig stark alkoholisiert im öffentlichen Raum aufgegriffen wird, muss nicht nur mit einer Geldbuße rechnen. Ab dem 1. Oktober stellt die Stadt den Betroffenen zusätzlich 120 Euro für ihren Transport durch die kommunale Polizei in Rechnung. Hinter der auf den ersten Blick unspektakulären Gebührenentscheidung steht eine grundsätzlichere Frage: Welche Kosten individueller Regelverstöße soll die Allgemeinheit tragen – und wo beginnt die finanzielle Eigenverantwortung?

    Der Gemeinderat von Carpentras beschloss die neue Regelung am 17. September. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine zusätzliche Geldstrafe. Die 120 Euro sollen vielmehr jene Kosten abdecken, die der Stadt entstehen, wenn ihre Police municipale eine offensichtlich betrunkene Person aufgreift und transportiert.

    Die Unterscheidung ist juristisch wesentlich. Denn öffentliche Trunkenheit kann in Frankreich bereits unabhängig davon mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Ein Einsatz bindet mindestens zwei Polizisten

    Die Stadtverwaltung begründet die Pauschale mit dem Aufwand solcher Einsätze. Nach Angaben des für Sicherheit zuständigen Beigeordneten Thierry d’Aigremont müssen mindestens zwei Beamte eingesetzt werden. Hinzu kommen die Arbeitszeit, der Betrieb des Polizeifahrzeugs und gegebenenfalls dessen anschließende Reinigung.

    Die Zahl solcher Einsätze ist in Carpentras zuletzt deutlich gestiegen. Für 2024 wurden im Gemeinderat 46 Fälle genannt, für 2025 bereits 85. Damit hätte sich die Zahl innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt.

    Für eine Stadt mit rund 30.000 Einwohnern sind dies zwar keine Dimensionen, die den kommunalen Haushalt grundsätzlich verändern. Aus Sicht der Stadtführung geht es jedoch weniger um zusätzliche Einnahmen als um das Prinzip der Kostenzurechnung. Polizeikräfte, die mehrere Stunden mit einer alkoholisierten Person beschäftigt sind, stehen während dieser Zeit für andere Aufgaben nicht zur Verfügung.

    Genau an diesem Punkt setzt die politische Argumentation der Stadt an. Die von einer Mehrheit des Rassemblement national geführte Kommune will Kosten, die sie einem konkreten Verhalten zurechnet, zumindest teilweise auf den Verursacher übertragen.

    Frankreich kennt das Prinzip bereits seit langem

    Juristisch bewegt sich Carpentras dabei nicht auf völlig neuem Terrain. Die sogenannte ivresse publique et manifeste, die öffentliche und offenkundige Trunkenheit, ist im französischen Gesundheitsrecht geregelt.

    Eine Person, die in Straßen, auf Plätzen, in Gaststätten oder an anderen öffentlichen Orten offensichtlich betrunken angetroffen wird, kann von den Ordnungskräften in Gewahrsam beziehungsweise in eine Ausnüchterungszelle gebracht werden, bis sie wieder zurechnungsfähig ist. Das französische Gesundheitsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass dies auf Kosten des Betroffenen geschehen kann.

    Daneben existiert die eigentliche Sanktion. Offenkundige Trunkenheit im öffentlichen Raum ist eine Ordnungswidrigkeit der zweiten Klasse. Die maximale Geldbuße beträgt 150 Euro.

    Eine Besonderheit des französischen Systems besteht darin, dass für diesen Tatbestand keine bestimmte Blutalkoholkonzentration festgelegt ist. Entscheidend ist vielmehr der nach außen erkennbare Zustand der Person. Die Ordnungskräfte beurteilen diesen anhand der konkreten Umstände, etwa anhand von Sprache, Gleichgewicht, Verhalten oder anderen sichtbaren Anzeichen.

    Damit unterscheidet sich der Tatbestand grundsätzlich von Verkehrsdelikten, bei denen präzise Alkoholgrenzwerte gelten.

    Im Extremfall werden 270 Euro fällig

    Die neue Regelung von Carpentras schafft somit keine zweite kommunale Geldbuße. Sie verbindet vielmehr zwei unterschiedliche Instrumente: die staatlich vorgesehene Sanktion für öffentliche Trunkenheit und die Erstattung der kommunalen Transportkosten.

    Für Betroffene kann diese Unterscheidung finanziell allerdings wenig tröstlich sein. Wird die maximale Geldbuße von 150 Euro verhängt und zusätzlich die Transportpauschale von 120 Euro berechnet, können insgesamt bis zu 270 Euro anfallen.

    Carpentras ist mit diesem Ansatz keineswegs allein. Andere französische Kommunen haben in den vergangenen Jahren ähnliche Modelle eingeführt. In Compiègne wurde beispielsweise Ende 2024 eine Pauschale von 150 Euro beschlossen. Dort verwies die Stadt ebenfalls auf Personalaufwand, Transportkosten und die Bindung kommunaler Polizeikräfte. Vergleichbare Regelungen wurden unter anderem aus Troyes, Orléans, Albi, Caen und Toulouse berichtet.

    Die Entscheidung in Carpentras gehört damit zu einer breiteren kommunalpolitischen Entwicklung: Städte versuchen, bestimmte Kosten von Polizeieinsätzen unmittelbar den Betroffenen zuzurechnen, sofern das nationale Recht dafür eine Grundlage bietet.

    Zwischen Eigenverantwortung und Sozialpolitik

    Politisch brisanter wird die Regelung dort, wo Sicherheits- und Sozialpolitik aufeinandertreffen. Bürgermeister Hervé de Lépinau und seine Mehrheit stellen die individuelle Verantwortung in den Mittelpunkt. Wer durch sein Verhalten einen kostenintensiven Polizeieinsatz verursacht, soll nach dieser Logik nicht selbstverständlich sämtliche Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen können.

    Die Opposition sieht dagegen die Gefahr, dass eine solche Regelung sozial ungleich wirkt. Menschen, die regelmäßig wegen schwerer Alkoholisierung im öffentlichen Raum auffallen, gehören nicht selten zu gesellschaftlich besonders verletzlichen Gruppen. Obdachlosigkeit, psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen und materielle Armut können sich dabei überlagern.

    Eine Pauschale von 120 Euro trifft deshalb nicht jeden Betroffenen gleichermaßen. Für Menschen ohne geregeltes Einkommen kann bereits die praktische Eintreibung der Forderung schwierig werden.

    Die Stadt versucht, den repressiven Bestandteil der Maßnahme mit einem präventiven Element zu verbinden. Betroffene sollen ein Informationsblatt mit Telefonnummern und Anlaufstellen erhalten, die bei Alkohol- und anderen Suchterkrankungen Unterstützung anbieten.

    Damit erkennt die Kommune zumindest indirekt an, dass öffentliche Trunkenheit nicht ausschließlich eine Frage individuellen Fehlverhaltens ist, sondern auch Ausdruck gesundheitlicher und sozialer Probleme sein kann.

    Streit über die Feststellung der Trunkenheit

    Im Gemeinderat entzündete sich die Debatte zudem an der Frage, wie eindeutig festgestellt werden kann, wann eine Person tatsächlich unter die Regelung fällt.

    Die Opposition wollte durch einen Änderungsantrag genauer festlegen, anhand welcher objektiven Kriterien eine offenkundige Trunkenheit festgestellt werden soll. Damit sollte nach ihrer Argumentation eine möglichst gleiche und unparteiische Anwendung der Vorschrift gewährleistet werden.

    Bürgermeister de Lépinau lehnte eine solche Ergänzung ab. Der Änderungsantrag erhielt keine Mehrheit.

    Die Kontroverse verweist auf eine Besonderheit des französischen Rechts. Gerade weil keine feste Promillegrenze existiert, besitzen Polizei und Ordnungskräfte einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Die öffentliche Trunkenheit muss sichtbar beziehungsweise manifest sein. In der Praxis wird dies anhand verschiedener körperlicher und verhaltensbezogener Merkmale festgestellt.

    Solche Ermessensentscheidungen sind im Polizeirecht keineswegs ungewöhnlich. Politisch heikel werden sie jedoch, wenn daran neben dem Freiheitsentzug während der Ausnüchterung auch konkrete finanzielle Folgen geknüpft werden.

    Die Entscheidung von Carpentras ist deshalb mehr als eine lokale Gebührenregelung. Sie steht exemplarisch für einen Wandel kommunaler Sicherheitspolitik, bei dem die Kosten staatlicher beziehungsweise kommunaler Intervention stärker dem einzelnen Verursacher zugerechnet werden.

    Dabei bleibt ein Spannungsverhältnis bestehen. Das Prinzip, vermeidbare Kosten nicht vollständig der Allgemeinheit aufzubürden, lässt sich fiskalisch nachvollziehen. Gleichzeitig betrifft öffentliche Trunkenheit häufig Menschen, bei denen Sanktionen allein die zugrunde liegenden sozialen oder gesundheitlichen Probleme kaum lösen dürften.

    Carpentras kombiniert deshalb Abschreckung, Kostenerstattung und Prävention. Ob die Rechnung über 120 Euro tatsächlich dazu führt, dass weniger Menschen schwer alkoholisiert im öffentlichen Raum aufgegriffen werden, lässt sich erst anhand der Fallzahlen der kommenden Jahre beurteilen. Schon jetzt zeigt die Debatte jedoch, wie aus einer scheinbar technischen kommunalen Gebührenentscheidung eine grundsätzliche Auseinandersetzung über Eigenverantwortung, öffentliche Sicherheit und die Grenzen sozialstaatlicher Fürsorge werden kann.

    Daniel Ivers