Schlagwort: Mietwohnungen

  • Zwischen Klimaziel und Wohnungsnot: Frankreichs Kurskorrektur bei energetischen Sanierungen

    Zwischen Klimaziel und Wohnungsnot: Frankreichs Kurskorrektur bei energetischen Sanierungen

    Frankreichs Regierung vollzieht eine bemerkenswerte Wendung in der Wohnungspolitik. Angesichts einer angespannten Lage auf dem Mietmarkt will sie die strengen Vorschriften für energetisch schlechte Wohnungen – die sogenannten „passoires thermiques“ – teilweise lockern. Was als ambitioniertes Klimainstrument gedacht war, gerät zunehmend in Konflikt mit sozialen und ökonomischen Realitäten.

    Politische Kurskorrektur unter Druck

    Der Vorstoß geht maßgeblich auf den neuen Wohnungsminister Vincent Jeanbrun zurück. Er argumentiert pragmatisch: Eigentümer sollen mehr Zeit erhalten, um energetische Verbesserungen nachzuweisen. Konkret plant die Regierung Fristen von drei Jahren für Einfamilienhäuser und bis zu fünf Jahren für Wohnungen in Mehrparteienhäusern.

    Damit wird ein zentraler Pfeiler der bisherigen Klimapolitik im Gebäudesektor relativiert. Seit Anfang 2025 gilt in Frankreich ein Vermietungsverbot für Wohnungen der schlechtesten Energieklasse G, sofern neue Mietverträge abgeschlossen oder bestehende verlängert werden. Ab 2028 sollte dieses Verbot auch auf Klasse F ausgeweitet werden. Diese Regelung zielte darauf ab, den Druck auf Eigentümer zu erhöhen, energetische Sanierungen vorzunehmen.

    Die nun geplante Lockerung bedeutet keinen vollständigen Rückzug, wohl aber eine deutliche Verzögerung. Sie ist Ausdruck eines politischen Dilemmas, das sich nicht länger ignorieren lässt.

    Die Wohnungsfrage als politischer Sprengstoff

    Frankreich befindet sich in einer tiefgreifenden Wohnungskrise. In Ballungsräumen wie Paris, Lyon oder Marseille übersteigt die Nachfrage das Angebot seit Jahren deutlich. Steigende Zinsen, hohe Baukosten und regulatorische Hürden haben den Neubau zusätzlich gebremst.

    Vor diesem Hintergrund drohten die energetischen Verbote, hunderttausende Wohnungen vom Markt zu nehmen. Schätzungen zufolge könnten durch die Lockerung bis zu 700.000 Einheiten weiterhin vermietet oder wieder in den Markt integriert werden. Für die Regierung ist dies ein entscheidender Hebel, um kurzfristig Entlastung zu schaffen.

    Die Maßnahme richtet sich dabei nicht nur an institutionelle Investoren, sondern vor allem an private Kleinvermieter, die einen Großteil des französischen Mietmarktes ausmachen. Viele von ihnen verfügen nicht über die finanziellen Mittel oder die organisatorische Kapazität, umfassende Sanierungen kurzfristig umzusetzen.

    Die Realität der Sanierung: Ein strukturelles Problem

    Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands ist in Frankreich besonders komplex. Ein großer Teil der Wohnungen befindet sich in sogenannten „copropriétés“, also Eigentümergemeinschaften. Dort müssen Sanierungsmaßnahmen kollektiv beschlossen und finanziert werden – ein Prozess, der sich oft über Jahre hinzieht.

    Konflikte zwischen Eigentümern, unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten und bürokratische Hürden führen regelmäßig zu Verzögerungen. Selbst bei politischem Willen bleibt die Umsetzung schwierig. Die nun vorgesehenen Fristen tragen dieser Realität Rechnung, werfen jedoch neue Fragen auf.

    Denn die Wirksamkeit der Maßnahme hängt entscheidend davon ab, ob die angekündigten Sanierungen tatsächlich erfolgen. Ohne wirksame Kontrollmechanismen droht das System unterlaufen zu werden.

    Klimapolitik im Zielkonflikt

    Frankreich hat sich im Rahmen europäischer Vorgaben ehrgeizige Klimaziele gesetzt. Der Gebäudesektor spielt dabei eine Schlüsselrolle: Er ist für rund ein Viertel der CO₂-Emissionen verantwortlich. Die energetische Sanierung gilt daher als unverzichtbares Instrument.

    Die bisherigen Verbote sollten einen klaren Anreiz schaffen, ineffiziente Wohnungen zu modernisieren oder vom Markt zu nehmen. Mit der Lockerung verschiebt sich dieser Anreiz. Kritiker sehen darin ein gefährliches Signal: Die Dringlichkeit der Klimapolitik werde relativiert.

    Gleichzeitig zeigt die Entwicklung, dass regulatorische Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wenn sie nicht mit wirtschaftlicher und sozialer Realität kompatibel sind. Die Kosten für energetische Sanierungen können leicht mehrere zehntausend Euro pro Wohnung betragen. Staatliche Förderprogramme existieren, reichen jedoch oft nicht aus, um die Belastung vollständig abzufedern.

    Soziale Dimension: Wer trägt die Last?

    Besonders brisant ist die soziale Dimension der Debatte. Energetisch schlechte Wohnungen sind häufig günstiger und werden überproportional von einkommensschwachen Haushalten bewohnt. Ein striktes Vermietungsverbot hätte daher paradoxerweise jene getroffen, die ohnehin geringe Auswahlmöglichkeiten haben.

    Gleichzeitig leiden genau diese Mieter unter hohen Heizkosten und schlechter Wohnqualität. Kalte, feuchte Wohnungen sind nicht nur ein Komfortproblem, sondern auch ein gesundheitliches Risiko.

    Die Lockerung der Regeln verschafft kurzfristig Entlastung auf dem Wohnungsmarkt, verlängert jedoch potenziell die Situation für betroffene Mieter. Die politische Herausforderung besteht darin, beide Ziele – Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit – miteinander zu vereinbaren.

    Staatliche Steuerung und Kontrolle als Schlüsselfaktor

    Die Regierung versucht, diesen Zielkonflikt durch ein konditioniertes Modell zu lösen. Vermieter sollen weiterhin nur dann vermieten dürfen, wenn sie sich vertraglich zu Sanierungsmaßnahmen verpflichten. Damit wird das Verbot nicht aufgehoben, sondern in ein zeitlich gestrecktes Transformationsmodell überführt.

    Entscheidend wird sein, ob diese Verpflichtungen überprüft und durchgesetzt werden. Frankreich hat in der Vergangenheit wiederholt Schwierigkeiten gehabt, komplexe regulatorische Systeme effektiv zu kontrollieren. Ohne klare Sanktionen droht ein Vollzugsdefizit.

    Ein funktionierendes System müsste mehrere Elemente vereinen: transparente Fristen, verbindliche Zwischenziele, finanzielle Unterstützung und konsequente Strafen bei Nichteinhaltung. Nur dann kann der Ansatz glaubwürdig bleiben.

    Ein europäisches Problem mit nationaler Ausprägung

    Der französische Fall ist kein Einzelfall. Viele europäische Länder stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Die EU hat mit der „Energy Performance of Buildings Directive“ (EPBD) ambitionierte Vorgaben gemacht, die nationale Regierungen umsetzen müssen.

    Doch die Ausgangslagen unterscheiden sich erheblich. Frankreich verfügt über einen vergleichsweise alten Gebäudebestand und einen stark fragmentierten Eigentumsmarkt. Maßnahmen, die in Ländern mit stärker institutionalisierten Immobilienstrukturen funktionieren, stoßen hier schneller an Grenzen.

    Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass nationale Anpassungen unvermeidlich sind. Sie verdeutlicht aber auch die Spannungen zwischen europäischer Regulierung und nationaler Umsetzung.

    Die französische Regierung bewegt sich auf einem schmalen Grat. Einerseits versucht sie, den Wohnungsmarkt kurzfristig zu stabilisieren und soziale Verwerfungen zu vermeiden. Andererseits darf sie die langfristigen Klimaziele nicht aus dem Blick verlieren. Ob die gewählte Strategie aufgeht, hängt weniger von den Ankündigungen als von der Umsetzung ab. Ohne konsequente Kontrolle könnte aus einer pragmatischen Anpassung eine schleichende Erosion der Klimapolitik werden. Mit strenger Durchsetzung hingegen könnte das Modell zu einem realistischen Pfad zwischen ökologischen Ambitionen und ökonomischen Zwängen werden.

    Autor: P. Tiko

  • Wohnen und Immobilienmarkt in Frankreich: Zwischen Provence und Paris

    Wohnen und Immobilienmarkt in Frankreich: Zwischen Provence und Paris

    Das Wohnen in Frankreich bietet eine außergewöhnliche Vielfalt, die von der idyllischen Landschaft der Provence bis zum pulsierenden Herzen von Paris reicht. Der französische Immobilienmarkt spiegelt diese Vielfalt wider und bietet zahlreiche Möglichkeiten für Einwohner und Auswanderer gleichermaßen. In diesem Artikel erkunden wir die verschiedenen Wohnmöglichkeiten in Frankreich, geben Einblicke in den Immobilienmarkt und teilen […]

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  • Paris 2024: Monate vor den Olympischen Spielen akzeptieren Vermieter nur noch kurzfristige Mietverträge

    Paris 2024: Monate vor den Olympischen Spielen akzeptieren Vermieter nur noch kurzfristige Mietverträge

    In Paris eine Wohnung für einen längeren Zeitraum zu finden, ist in diesem Dezember eine große Herausforderung. Im Hinblick auf die Olympischen Spiele im nächsten Sommer setzen viele Vermieter lieber auf den „bail mobilité“, einen Kurzzeitmietvertrag, um ihre Wohnung rechtzeitig wieder frei zu bekommen und sie als Touristenunterkunft anbieten zu können.

    Der Mietwohnungsmarkt in Paris zeigt sich im Vorfeld der Olympischen Spiele immer gespannter. Immer mehr Eigentümer bevorzugen kurzfristige Mietverträge. Das Ziel ist es, sich kurz vor den Olympischen Spielen vom jeweiligen Mieter wieder trennen zu können, um die Wohnung dann während der Wettkämpfe im Sommer zu Höchstpreisen vermieten zu können.

    Diese Praxis, die in den letzten Monaten stark zugenommen hat, schränkt den Zugang zu Wohnraum für viele „normale“ Mieter in der Region Paris deutlich ein.

    Auf der spezialisierten Website PAP.fr ist die Zahl der Verträge, die in der französischen Hauptstadt als sogenannte Mobilitätsmietverträge angeboten werden, im November im Vergleich zum Vorjahr um das Vierfache gestiegen. Dies entspricht mehr als einer von zehn Anzeigen. Das Problem ist, dass ein solcher Mobilitätsmietvertrag nur für Mieter zugänglich ist, die sich in einem Praktikum, einer Ausbildung oder auf Geschäftsreise befinden.

  • Immobilienmarkt: Besorgniserregender Anstieg unbezahlter Mieten in Frankreich

    Immobilienmarkt: Besorgniserregender Anstieg unbezahlter Mieten in Frankreich

    Bei französischen Mietern häufen sich die unbezahlten Rechnungen und Mietschulden. Schuld daran sind die Gesundheitskrise und die Inflation.

    Noch nie hatten französische Mieter so große Schwierigkeiten, ihre Miete pünktlich zu bezahlen. Laut den neuesten Zahlen der Online-Immobilienagentur Imodirect hat sich der Anteil der Fälle, in denen Mahnungen wegen unbezahlter Rechnungen erforderlich sind, innerhalb von drei Jahren im Durchschnitt verdreifacht.

    Einer von vier Mietern wird jeden Monat gemahnt.
    Am auffälligsten ist der Anstieg bei kleinen Zahlungsrückständen. In der Region Île-de-France betrafen die Mahnungen im März 2020 nur 5,22 % der Mietverträge, im März 2023 waren es über 19 %. In den zehn größten Städten Frankreichs verzeichneten die Mahnungen für Mietrückstände im August einen Anstieg auf bis zu 25% – der höchste jemals festgestellte Wert. Dasselbe gilt für den Rest des Landes: Mietrückstände betreffen derzeit 24, 97% des Mietbestands – gegenüber 9,23% im November 2022. Jeder vierte Mieter muss mittlerweile angemahnt werden!

    Noch beunruhigender: Auch die Mieten, die länger als 30 Tage unbezahlt bleiben, werden immer häufiger. In den großen Städten ist der Anstieg seit März 2020 (0,92%) konstant und betrug im August 2023 3,49%. Außerhalb der Großstädte machen Zahlungsrückstände, die 30 Tage überschreiten, 3,75% der Fälle aus – gegenüber 1,25% im Jahr 2020.

    Zu den säumigen Zahlern gehören vor allem Mieter, die von der Gesundheitskrise und später von der Inflation gebeutelt wurden. Viele Franzosen kämpfen derzeit mit den allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere bei Energiekosten, und mit einer sinkenden Kaufkraft. Dies macht es heute vor allem für die einkommensschwache Bevölkerungsgruppen schwierig, ihre Miete innerhalb der in ihren Mietverträgen vorgeschriebenen Fristen zu zahlen.

    Aber, die Situation ist nicht nur für die Mieter kompliziert, sondern auch für die Vermieter. Ein Beweis dafür ist, dass die Zahl der Mietrückstandsgarantien (GLI), Versicherungen zum Schutz der Vermieter vor Zahlungsausfällen, in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Viele Wohnungen wurden auf Kredit gekauft. Wenn Eigentümern die Mieteinnahmen für ihre Immobilien wegbrechen, geraten sie selbst oft in eine schwierige Lage. In solchen Fällen kann es schnell zu extremen Situationen kommen. Mit langen und komplexen Gerichtsverfahren.

    In jedem Fall erscheinen die Prognosen nicht sehr optimistisch. Da die Problematik der Inflation oder des Kaufkraftverlustes immer noch aktuell ist, wäre es laut Imodirect nicht überraschend, wenn die Mahnungen bei Mietrückständen von mehr als 30 Tagen bald in Richtung 4 % tendieren würden.

  • Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Frankreich: 34 Millionen Immobilieneigentümer müssen bis 30. Juni neue Online-Steuererklärung abgeben

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen hat einen Aufruf gestartet und fordert die Besitzer von Zweitwohnsitzen oder vermieteten Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung abzugeben. 34 Millionen Eigentümer sind davon betroffen.

    Hausbesitzer aufgepasst: Die Wohnsteuer ist noch nicht ganz verschwunden. Zwar werden Hauptwohnsitze bald nicht mehr besteuert, aber Mietobjekte und Zweitwohnsitze sind nach wie vor von der Wohnsteuer betroffen. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen fordert die Eigentümer dieser Art von Immobilien auf, bis zum 30. Juni eine neue Steuererklärung auszufüllen und so den Steuerbehörden alle Gebäude zu melden, die möglicherweise besteuert werden könnten.

    Nach Angaben der Steuerbehörde sind etwa 34 Millionen Eigentümer und 73 Millionen Immobilien betroffen. Keller und Parkplätze sind von dieser Steuer ausgenommen.

    Privatpersonen, die einen Zweitwohnsitz oder ein Mietobjekt in Frankreich besitzen, müssen auf die Website „impots.gouv.fr“ gehen und sich in ihre „espace particulier“ einloggen. Dort gibt es den Menüpunkt „Immobilien“, unter dem man die Erklärung ausfüllen kann.

    Auf der Website der Generaldirektion für öffentliche Finanzen werden Antworten auf häufig gestellte Fragen bereitgestellt, um Eigentümer bei ihren Angaben zu unterstützen. Eigentümer müssen für jede der betroffenen Immobilien angeben, wie sie genutzt werden, die Namen der Bewohner, wenn die Immobilie vermietet ist, und die betreffenden Zeiträume eintragen.

  • Paris: Er vermietet 5-Quadratmeter-Wohnung und wird mit Geldstrafe belegt

    Paris: Er vermietet 5-Quadratmeter-Wohnung und wird mit Geldstrafe belegt

    Ein Pariser Vermieter wurde zu einer Zahlung von mehr als 20.000 Euro verurteilt, weil er eine Wohnung vermietet hatte, die nur fünf Quadratmeter groß ist und damit unter dem gesetzlichen Minimum von 9 Quadratmetern Wohnfläche liegt.

    Einem Gericht zufolge wurde der 66-jährige Mieter François in dem Glauben gelassen, die kleine Wohnung sei 11 m² groß – zwei Meter über dem gesetzlichen Mindestmaß von 9 m² für die Vermietung einer Wohnung. In Wirklichkeit musste François – der eine monatliche Miete von immerhin 400 € zahlte – feststellen, dass die Wohnung nicht nur viel zu klein war, sondern obwohl als „möbliert“ beworben, keine wesentliche Einrichtung bot.

    François lebte sieben Jahre lang in der 5 m2 großen Wohnung, und wurde schließlich von seinem Vermieter, nachdem er 2019 wegen eines schweren Unfalls ins Krankenhaus eingeliefert worden war, wegen Nichtzahlung der Miete verklagt und gekündigt. Jetzt wurden François 19.463 € als Schadenersatz und weitere 2.000 € als Wiedergutmachung für den „moralischer Schaden“ gerichtlich zugesprochen.

    François‘ Fall ist aber leider wohl kein Einzelfall: Nach Angaben der Stiftung Abbé-Pierre sind 1,3 Millionen Menschen in der Region Île-de-France (Großraum Paris) schlecht untergebracht, und die Vermietung von Wohnungen mit weniger als 9 m² nimmt stetig zu.

    Obwohl die Stadt strenge Beschränkungen für die Wohnungsgröße, den Mindestwohnstandard, den Vermieter bieten müssen, und eine Mietobergrenze hat, sind viele Menschen aufgrund des chronischen Wohnungsmangels in Paris und Umgebung dazu bereit, illegale Mietobjekte und Mieten zu akzeptieren.

    Allein in Paris gibt es nach den neuesten Zahlen der Vereinigung „Recht auf Wohnen“ (DAL) mehr als 58.000 illegale Mietverhältnisse.

    Das französische Gesetz schreibt vor, dass eine Mietwohnung mindestens 9 Quadratmeter groß sein muss, mit einer Mindesthöhe von 2 Metern. Das bedeutet, dass das „bewohnbare Volumen mindestens 20 Kubikmeter betragen muss“.

    Neben der Mindestgröße dürfen die Wohnungen auch einen bestimmten Quadratmeterpreis nicht überschreiten („encadrement des loyers“).

    Was Paris betrifft, so zeigte ein Bericht aus dem Jahr 2021, dass mindestens 40 Prozent der in der Stadt inserierten Wohnungen technisch gesehen illegal waren, weil sie die in den städtischen Verordnungen festgelegten Mietobergrenzen überschritten.

    Im Durchschnitt lagen die Preise für Wohnungen in Paris im Jahr 2021 um 121 Euro über den gesetzlichen Höchstgrenzen.

    Vermieter riskieren zwischen 300 € und 1060 € Bußgeld für das Inserieren und Vermieten von Wohnungen, die die Mietobergrenzen nicht einhalten.

    Eine „möblierte“ Wohnung wie im Fall von François muss ausserdem mit folgenden Dingen ausgestattet sein: Bett und Bettzeug, einschließlich Bettdecke; Vorhänge oder andere Mittel, um das Außenlicht in dem als Schlafzimmer genutzten Raum abzuschirmen; Kochfeld; Backofen oder Mikrowellenherd; Kühlschrank mit einem Fach zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bei -6 °C oder Gefrierschrank; Essgeschirr und Kochutensilien; Tisch und mindestens eine Sitzgelegenheit; Ablagefächer; Beleuchtungskörper; Geräte zur Instandhaltung der Wohnung.

    Nach einem Bericht von Franceinfo ist das Mieten in Paris mindestens 20 Mal teurer als vor 60 Jahren.

    Für Ein-Zimmer-Wohnungen in Frankreich ist Paris die teuerste Stadt. Hier kostet eine Ein-Zimmer-Wohnung durchschnittlich 1.292 € pro Monat. Im Jahr 2022 verdient ein Mindestlohnempfänger in Frankreich bei Vollzeitbeschäftigung 1.269 Euro nach Steuern!

  • 30.000 Haushalte von Zwangsräumung bedroht

    30.000 Haushalte von Zwangsräumung bedroht

    Aufgeschoben durch die Gesundheitskrise, soll der Räumungsaufschub am 1. Juni enden. Es könnte die Zwangsräumung von 30.000 Haushalten oder 66.000 Menschen bedeuten, mahnen Mieterverbände. „Die Aufgabe besteht darin, jeden in Würde unterzubringen. Ich möchte nicht, dass am Ende des Jahres noch mehr Frauen und Männer auf der Straße stehen.“ Es war ein Wahlversprechen des Präsidenten der Republik, im Jahr 2017… 4 Jahre später soll der angesichts der Gesundheitskrise um zwei Monate verlängerte Winter-Räumungsstopp nun am morgigen Dienstag, dem 1. Juni 2021, enden. Nun droht laut Mieterverbänden etwa 66.000 Menschen die Zwangsräumung. Doppelt so viele Haushalte von Räumung bedroht wie vor der Coronavirus-Epidemie Vierzig Vereine und Gewerkschaften haben sich zusammengetan, um am vergangenen Sonntag gegen das Ende des Winter-Räumungsstopps zu demonstrieren, für die sie weiterhin ein Moratorium fordern, das aber von der Exekutive ausgeschlossen wird. „Es sind 30.000 Haushalte, die bedroht…

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