Schlagwort: Mieter

  • Kommentar: Vermieterführerschein? Nein. Anstand würde reichen – oder?

    Kommentar: Vermieterführerschein? Nein. Anstand würde reichen – oder?

    Ein Führerschein für Vermieter. Allein das Wort klingt nach Satire, nach einem Sketch im Spätprogramm. Und doch ist es bitterer Ernst. In Aubagne braucht man inzwischen eine behördliche Erlaubnis, um Wohnungen zu vermieten. Nicht, weil der Staat plötzlich seinen Spaß am Kontrollieren entdeckt hätte, sondern weil Menschen jahrelang in feuchten, dunklen, schimmelnden Löchern leben mussten, die auf Immobilienanzeigen noch immer großmütig als „charmanter Altbau“ firmieren.

    Man fragt sich unweigerlich: Wie tief muss man sinken, damit so etwas nötig wird?

    Der permis de louer soll sicherstellen, dass Böden nicht einstürzen, Dächer dicht sind und Wände nicht mehr Pilzkulturen als Wohnraum beherbergen. Eine radikale Idee, offenbar. Für manche Eigentümer sogar eine Zumutung. Ein Monat Wartezeit! Ein Techniker, der Fragen stellt! Formulare! Bürokratie! Man hört förmlich das verletzte Stöhnen jener, die jahrelang sehr gut davon lebten, nichts zu tun.

    Dabei geht es nicht um Luxus. Niemand verlangt Fußbodenheizung aus Carrara-Marmor oder Designerküchen. Es geht um Licht. Um trockene Räume. Um Wohnungen, in denen Kinder schlafen können, ohne dass die Eltern nachts die Luftfeuchtigkeit messen. Um das, was früher einmal selbstverständlich war und heute als staatliche Gängelung gilt.

    Besonders rührend ist das Argument vom „verlorenen Mieter“. Der wolle sofort einziehen, heißt es, und warte nicht auf Genehmigungen. Ja, natürlich. Wer verzweifelt eine Wohnung sucht, hat selten Geduld. Genau darauf haben viele Vermieter jahrelang gebaut. Auf Not. Auf Alternativlosigkeit. Auf das Schweigen jener, die froh sind, überhaupt ein Dach über dem Kopf zu haben, selbst wenn es tropft.

    Und nun plötzlich: Kontrolle. Verantwortung. Die Drohung mit empfindlichen Geldstrafen. Bis zu 15.000 Euro. Das empört. Nicht etwa der Schimmel, nicht die Evakuierungen, nicht die einsturzgefährdeten Häuser. Sondern die Rechnung.

    Man könnte das alles als überregulierten Irrsinn abtun. Man kann sich über den „Vermieterführerschein“ lustig machen. Aber vielleicht ist genau das der Punkt. Vielleicht ist er kein Zeichen staatlicher Übergriffigkeit, sondern ein Armutszeugnis für eine Branche, die ohne Zwang offenbar nicht mehr zwischen Rendite und Verantwortung unterscheidet.

    Denn seien wir ehrlich: Wer eine Wohnung vermietet, übernimmt Verantwortung für Menschen. Punkt. Wer dazu nicht bereit ist, sollte sein Objekt nicht vermieten, sondern verkaufen, verschenken oder leer stehen lassen. Niemand zwingt irgendwen zum Vermieter-Dasein. Es ist kein soziales Pflichtjahr.

    Dass man heute Genehmigungen braucht, um elementare Mindeststandards durchzusetzen, sagt weniger über den Staat als über den Zustand des Anstands. Vielleicht braucht es keinen Führerschein. Vielleicht reicht ein Spiegel. Und ein kurzer Blick hinein.

    Ein Kommentar von Daniel Ivers

  • Gendarmerie in Zahlungsverzug: Bürgermeister fordern Antworten

    Gendarmerie in Zahlungsverzug: Bürgermeister fordern Antworten

    Eine wachsende Zahl von Bürgermeistern aus dem Departement Pyrénées-Orientales schlägt Alarm, da die Gendarmerie nationale ihre Mieten für genutzte Dienstgebäude und Wohnungen nicht mehr zahlen kann. Besonders betroffen ist die Stadt Cabestany, nahe Perpignan, wo Bürgermeisterin Edith Pugnet auf Mietrückstände von insgesamt 236.388 Euro hinweist. Sie erklärte gegenüber dem Sender France Bleu Roussillon, dass die Gendarmerie diese Schulden für kommunale Räumlichkeiten, in denen eine Brigade untergebracht ist, seit geraumer Zeit nicht beglichen habe. Ein landesweites Problem Dieses Problem ist jedoch nicht auf die Pyrénées-Orientales beschränkt. Laut France Bleu Roussillon und Bestätigungen aus internen Quellen der Gendarmerie betrifft diese Zahlungsunfähigkeit der nationalen Gendarmeriekräfte ganz Frankreich. Das bedeutet, dass viele Kommunen, die ihre eigenen Mittel zur Errichtung von Polizeidienststellen eingesetzt haben, nun in eine prekäre finanzielle Lage geraten. Diese Städte sind…

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  • Immobilienmarkt: Besorgniserregender Anstieg unbezahlter Mieten in Frankreich

    Immobilienmarkt: Besorgniserregender Anstieg unbezahlter Mieten in Frankreich

    Bei französischen Mietern häufen sich die unbezahlten Rechnungen und Mietschulden. Schuld daran sind die Gesundheitskrise und die Inflation. Noch nie hatten französische Mieter so große Schwierigkeiten, ihre Miete pünktlich zu bezahlen. Laut den neuesten Zahlen der Online-Immobilienagentur Imodirect hat sich der Anteil der Fälle, in denen Mahnungen wegen unbezahlter Rechnungen erforderlich sind, innerhalb von drei Jahren im Durchschnitt verdreifacht. Einer von vier Mietern wird jeden Monat gemahnt. Am auffälligsten ist der Anstieg bei kleinen Zahlungsrückständen. In der Region Île-de-France betrafen die Mahnungen im März 2020 nur 5,22 % der Mietverträge, im März 2023 waren es über 19 %. In den zehn größten Städten Frankreichs verzeichneten die Mahnungen für Mietrückstände im August einen Anstieg auf bis zu 25% – der höchste jemals festgestellte Wert. Dasselbe gilt für den Rest des Landes: Mietrückstände betreffen derzeit 24, 97% des Mietbestands – gegenüber 9,23% im November 2022. Jeder vierte Mieter muss mittlerweile angemahnt werden! Noch beunruhigender: Auch die Mieten, die länger als 30 Tage unbezahlt bleiben, werden immer häufiger. In den großen Städten ist der Anstieg seit März 2020 (0,92%) konstant und betrug im August 2023 3,49%. Außerhalb der Großstädte machen Zahlungsrückstände, die 30 Tage überschreiten, 3,75% der Fälle aus – gegenüber 1,25% im Jahr 2020. Zu den säumigen Zahlern gehören vor allem Mieter, die von der Gesundheitskrise und später von der Inflation gebeutelt wurden. Viele Franzosen kämpfen derzeit mit den allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere bei Energiekosten, und mit einer sinkenden Kaufkraft. Dies macht es heute vor allem für die einkommensschwache Bevölkerungsgruppen schwierig, ihre Miete innerhalb der in ihren Mietverträgen vorgeschriebenen Fristen zu zahlen. Aber, die Situation ist nicht nur für die Mieter kompliziert, sondern auch für die Vermieter. Ein Beweis dafür ist, dass die Zahl der Mietrückstandsgarantien (GLI), Versicherungen zum Schutz der Vermieter vor Zahlungsausfällen, in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Viele Wohnungen wurden auf Kredit gekauft. Wenn Eigentümern die Mieteinnahmen für ihre Immobilien wegbrechen, geraten sie selbst oft in eine schwierige Lage. In solchen Fällen kann es schnell zu extremen Situationen kommen. Mit langen und komplexen Gerichtsverfahren. In jedem Fall erscheinen die Prognosen nicht sehr optimistisch. Da die Problematik der Inflation oder des Kaufkraftverlustes immer noch aktuell ist, wäre es laut Imodirect nicht überraschend, wenn die Mahnungen bei Mietrückständen von mehr als 30 Tagen bald in Richtung 4 % tendieren würden.
  • Frankreich: Nach Steuern und Bußgeldern kann jetzt auch die Miete im Lotto-Laden bezahlt werden

    Frankreich: Nach Steuern und Bußgeldern kann jetzt auch die Miete im Lotto-Laden bezahlt werden

    Die Mieter von Wohnungen verschiedener sozialer Wohnungsgesellschaften können ihre Mieten im Lotto- und Tabak-Kiosk und bezahlen. Der Service soll später noch auf andere Vermietergesellschaften ausgeweitet werden und könnte irgendwann auch Rechnungen des täglichen Lebens wie Wasser und Strom betreffen.

    Die Lottogesellschaft Française des Jeux (FDJ) kündigte am Mittwoch, dem 25. Januar, die Einführung einer Zahlungslösung für „alltägliche Rechnungen“ an, die es zunächst den Mietern von vier Sozialvermietern ermöglichen wird, ihre Miete über ihr Smartphone in zugelassenen Tabak-Kiosken und Lotto-Annahmestellen zu begleichen.

    Die Lottogesellschaft, deren Terminals bereits die Bezahlung von Steuern, Bußgeldern und Rechnungen für öffentliche Dienstleistungen in rund 14.000 Tabakläden ermöglichen, eröffnet damit einen neuen Service namens Nirio, der den Mietern der Wohnungsbaugesellschaften Seqens (Île-de-France), Dynacité Logement (Auvergne – Rhônes-Alpes), Côte d’Azur Habitat und Limoges Habitat zur Verfügung steht, wie es in einer Pressemitteilung heißt.

    Die Mieter in rund 650 französischen Gemeinden können ihre Miete „in bar oder per Kreditkarte“ an zugelassenen Zahlstellen bei einem bei der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) registrierten Lottoannahmestellen begleichen. Die Française des Jeux hofft, durch weitere Partnerschaften langfristig die Zahlung von „Wasser-, Gas-, Strom- und Telefonrechnungen“ in ihrem zugelassenen Nirio-Netzwerk ermöglichen zu können.

    Stéphane Pallez, Vorstandsvorsitzende der Lottogesellschaft FDJ, wird in der Pressemitteilung so zitiert: „Der Erfolg des Dienstes, der im Auftrag der öffentlichen Finanzbehörden eingeführt wurde, hat den Bedarf an einfachen Zahlungsdiensten in einem benutzerfreundlichen und vertrauenswürdigen Netz bestätigt“. Landesweit werden in Kürze etwa 9.000 Lottoannahmestellen den neuen Service anbieten.

  • Paris: Er vermietet 5-Quadratmeter-Wohnung und wird mit Geldstrafe belegt

    Paris: Er vermietet 5-Quadratmeter-Wohnung und wird mit Geldstrafe belegt

    Ein Pariser Vermieter wurde zu einer Zahlung von mehr als 20.000 Euro verurteilt, weil er eine Wohnung vermietet hatte, die nur fünf Quadratmeter groß ist und damit unter dem gesetzlichen Minimum von 9 Quadratmetern Wohnfläche liegt.

    Einem Gericht zufolge wurde der 66-jährige Mieter François in dem Glauben gelassen, die kleine Wohnung sei 11 m² groß – zwei Meter über dem gesetzlichen Mindestmaß von 9 m² für die Vermietung einer Wohnung. In Wirklichkeit musste François – der eine monatliche Miete von immerhin 400 € zahlte – feststellen, dass die Wohnung nicht nur viel zu klein war, sondern obwohl als „möbliert“ beworben, keine wesentliche Einrichtung bot.

    François lebte sieben Jahre lang in der 5 m2 großen Wohnung, und wurde schließlich von seinem Vermieter, nachdem er 2019 wegen eines schweren Unfalls ins Krankenhaus eingeliefert worden war, wegen Nichtzahlung der Miete verklagt und gekündigt. Jetzt wurden François 19.463 € als Schadenersatz und weitere 2.000 € als Wiedergutmachung für den „moralischer Schaden“ gerichtlich zugesprochen.

    François‘ Fall ist aber leider wohl kein Einzelfall: Nach Angaben der Stiftung Abbé-Pierre sind 1,3 Millionen Menschen in der Region Île-de-France (Großraum Paris) schlecht untergebracht, und die Vermietung von Wohnungen mit weniger als 9 m² nimmt stetig zu.

    Obwohl die Stadt strenge Beschränkungen für die Wohnungsgröße, den Mindestwohnstandard, den Vermieter bieten müssen, und eine Mietobergrenze hat, sind viele Menschen aufgrund des chronischen Wohnungsmangels in Paris und Umgebung dazu bereit, illegale Mietobjekte und Mieten zu akzeptieren.

    Allein in Paris gibt es nach den neuesten Zahlen der Vereinigung „Recht auf Wohnen“ (DAL) mehr als 58.000 illegale Mietverhältnisse.

    Das französische Gesetz schreibt vor, dass eine Mietwohnung mindestens 9 Quadratmeter groß sein muss, mit einer Mindesthöhe von 2 Metern. Das bedeutet, dass das „bewohnbare Volumen mindestens 20 Kubikmeter betragen muss“.

    Neben der Mindestgröße dürfen die Wohnungen auch einen bestimmten Quadratmeterpreis nicht überschreiten („encadrement des loyers“).

    Was Paris betrifft, so zeigte ein Bericht aus dem Jahr 2021, dass mindestens 40 Prozent der in der Stadt inserierten Wohnungen technisch gesehen illegal waren, weil sie die in den städtischen Verordnungen festgelegten Mietobergrenzen überschritten.

    Im Durchschnitt lagen die Preise für Wohnungen in Paris im Jahr 2021 um 121 Euro über den gesetzlichen Höchstgrenzen.

    Vermieter riskieren zwischen 300 € und 1060 € Bußgeld für das Inserieren und Vermieten von Wohnungen, die die Mietobergrenzen nicht einhalten.

    Eine „möblierte“ Wohnung wie im Fall von François muss ausserdem mit folgenden Dingen ausgestattet sein: Bett und Bettzeug, einschließlich Bettdecke; Vorhänge oder andere Mittel, um das Außenlicht in dem als Schlafzimmer genutzten Raum abzuschirmen; Kochfeld; Backofen oder Mikrowellenherd; Kühlschrank mit einem Fach zur Aufbewahrung von Lebensmitteln bei -6 °C oder Gefrierschrank; Essgeschirr und Kochutensilien; Tisch und mindestens eine Sitzgelegenheit; Ablagefächer; Beleuchtungskörper; Geräte zur Instandhaltung der Wohnung.

    Nach einem Bericht von Franceinfo ist das Mieten in Paris mindestens 20 Mal teurer als vor 60 Jahren.

    Für Ein-Zimmer-Wohnungen in Frankreich ist Paris die teuerste Stadt. Hier kostet eine Ein-Zimmer-Wohnung durchschnittlich 1.292 € pro Monat. Im Jahr 2022 verdient ein Mindestlohnempfänger in Frankreich bei Vollzeitbeschäftigung 1.269 Euro nach Steuern!

  • Was sich ab 1. Mai in Frankreich ändert

    Was sich ab 1. Mai in Frankreich ändert

    Wie an jedem Monatsanfang wird es auch an diesem Sonntag, dem 1. Mai, einige Änderungen geben. Hier die wichtigsten Änderungen im Detail.

    An diesem Sonntag, dem 1. Mai, gibt es Veränderungen für die Geldbörsen der Franzosen. Mindestlohn, Sozialhilfe, Beamtengehälter…

    Erhöhung des Mindestlohns
    Der Mindestlohn (SMIC) in Frankreich wird entsprechend der hohen Inflation der letzten Monate angehoben. Da der Verbraucherpreisindex um mehr als 2% gestiegen ist, wird nun auch der Mindestlohn wie im Arbeitsgesetzbuch vorgesehen erhöht. Der monatliche SMIC wird bei einem Vollzeitvertrag von 1.603,12 Euro auf 1.645,58 Euro steigen. Dies entspricht einer Erhöhung von 34 Euro netto pro Monat, um den Rückgang der Kaufkraft auszugleichen.

    Erhöhung der Sozialhilfe
    Wie bereits am 1. April angekündigt, werden die neuen Sozialhilfebeträge ab 1. Mai um 1,8% angehoben.

    Höhere Gehälter für Beamte
    Wie der SMIC werden auch die Gehälter der Beamten aufgrund der Inflation steigen. Betroffen sind auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Krankenhäusern. Die Erhöhung darf maximal 34 Euro betragen.

    Mögliche Erhöhungen der Mieten
    Vermieter sind ab dem 1. Mai gesetzlich dazu berechtigt, Mieten um bis zu 2,48 % zu erhöhen. Grund dafür ist der steigende Referenzindex für Mieten. Allerdings sind Vermieter nicht verpflichtet, diese Maßnahme anzuwenden.

    Urlaubsschecks können jetzt über die SNCF-App genutzt werden
    Wer ANCV-Schecks, die auch als Ferien- oder Urlaubsschecks bezeichnet werden, erhält, kann diese jetzt auch über die SNCF Connect-App zur Bezahlung einer Zugfahrkarte verwenden. Zuvor war das nur an den Schaltern in Bahnhöfen möglich.

  • Zwangsräumungen, Stromabschaltungen etc – am Montag beginnt die Winterschonfrist

    Zwangsräumungen, Stromabschaltungen etc – am Montag beginnt die Winterschonfrist

    Die Winterschonfrist tritt am 1. November in Kraft. Sie wurde 1956 eingeführt und hat sich im Laufe der Jahre weiterentwickelt. Was bedeutet sie für Vermieter und Mieter?

    Mit Ankunft des Novembers tritt auch die Winterschonfrist wieder in Kraft. Zum Beispiel die Zwangsräumung eines Mieters, der seine Miete nicht bezahlt hat, ist ab nächster Woche und während der gesamten Wintersaison verboten. Es gibt jedoch besondere Situationen, in denen eine Räumung immer noch möglich ist.

    Wie lauten die Daten?
    Die Winterschonfrist tritt am 1. November 2021 in Kraft und endet am 31. März 2022, wie gesetzlich festgelegt. Jedes Jahr finden in Frankreich nach Ende der Winterpause etwa 10.000 Räumungen statt. Ursprünglich dauerte sie vom 1. Dezember bis zum 15. März. Aber die Regierung kann die Daten jeweils ändern. Mit Covid-19 endete die Schonfrist erst am 1. Juni dieses Jahres und in 2020 am 10. Juli.

    Was bedeutet die Winterschonfrist?
    Während der fünf Monate der Schonfrist ist es einem Vermieter generell untersagt, einen Mieter, der seine Miete nicht zahlt, zu räumen. Das Gesetz gilt sowohl für Häuser als auch für Wohnungen, unabhängig davon, ob sie möbliert sind oder nicht. Ein Vermieter, der seinen Mieter zwangsräumen will, kann sich an einen Notrichter oder an das zuständige Gerichts wenden. Die Räumung kann jedoch erst am Ende der Winterpause erfolgen.

    Ein Vermieter kann seinen Mieter nicht selbst räumen: Er muss einen Gerichtsvollzieher und möglicherweise die Polizei hinzuziehen.

    Ist die Regel für alle Räumungsgründe gleich?
    Die Winterruhe gilt unabhängig vom Grund für die Räumung, z. B. unbezahlte Miete, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder fehlende Versicherung.

    Kann der Strom oder das Gas abgestellt werden?
    Die Strom-, Gas- oder Wasserversorgung eines Mieters, der seine Rechnungen nicht bezahlt, kann während der Winterpause nicht abgestellt werden. Die Leistung des Stromzählers kann jedoch reduziert werden. Nach der Winterpause sind die ausstehenden Rechnungen und Mieten weiterhin in voller Höhe fällig, auch wenn der Mieter in finanziellen Schwierigkeiten ist.

    Gibt es irgendwelche Ausnahmen?
    Es gibt Sonderfälle, in denen ein Mieter auch während der Winterpause geräumt werden kann:

    1. wenn für den Mieter und seine Familie eine geeignete Unterkunft zur Verfügung gestellt wird
    2. im Falle einer Scheidung oder bei Gewalt gegen einen Ehepartner oder ein Kind, wenn der Familienrichter die Räumung des Ehepartners anordnet
    3. Hausbesetzer können durch Entscheidung eines Richters oder des Präfekten geräumt werden
    4. wenn sich die Wohnung in einem Gebäude befindet, für das eine Gefahrenabwehrverordnung gilt (zum Beispiel wegen Einsturzgefahr).