Schlagwort: Menschenwürde

  • Frankreichs neuer Weg zwischen Mitgefühl und Grenzziehung

    Frankreichs neuer Weg zwischen Mitgefühl und Grenzziehung

    Mit der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes zur Sterbehilfe (aide à mourir) hat die französische Nationalversammlung eine Entscheidung getroffen, die weit über den juristischen Rahmen hinausreicht. Kaum ein anderes politisches Vorhaben berührt fundamentale Fragen des Menschenbildes, der Medizin und des Staates so unmittelbar wie die gesetzliche Regelung der Hilfe beim Sterben. Frankreich reiht sich damit in eine kleine Gruppe europäischer Staaten ein, die unter klar definierten Voraussetzungen eine ärztlich begleitete Lebensbeendigung zulassen. Doch bevor das Gesetz in Kraft treten kann, wird der Verfassungsrat prüfen, ob die Balance zwischen individueller Freiheit und dem Schutz des Lebens den Vorgaben der französischen Verfassung entspricht.

    Die Abstimmung markiert einen historischen Einschnitt. Nicht, weil Frankreich plötzlich eine weitgehende Liberalisierung vollzogen hätte. Sondern weil das Land nach jahrzehntelangen ethischen Kontroversen einen politischen Kompromiss gefunden hat, der versucht, zwei scheinbar unvereinbare Prinzipien miteinander zu versöhnen: das Recht des Einzelnen auf Selbstbestimmung und die Verantwortung der Gesellschaft für den Schutz besonders verletzlicher Menschen.

    Ein Gesetz der engen Voraussetzungen

    Wer die öffentliche Debatte verfolgt hat, könnte den Eindruck gewinnen, Frankreich habe die Euthanasie legalisiert. Das Gegenteil ist der Fall. Das verabschiedete Gesetz ist bewusst restriktiv formuliert.

    Anspruch haben ausschließlich volljährige Patienten, die an einer schweren und unheilbaren Erkrankung leiden, deren Zustand sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befindet und die unerträgliche körperliche oder psychische Leiden ertragen müssen. Darüber hinaus muss der Wunsch nach Hilfe beim Sterben frei, informiert und wiederholt geäußert werden.

    Bemerkenswert ist allerdings eine Entscheidung des Gesetzgebers: Anders als in manchen anderen europäischen Regelungen verzichtet Frankreich auf eine fest definierte verbleibende Lebenserwartung. Das erscheint auf den ersten Blick überraschend, folgt jedoch einer medizinischen Realität. Gerade bei neurodegenerativen Erkrankungen wie ALS oder bestimmten Formen von Parkinson lässt sich der Zeitpunkt des Todes oft nur schwer prognostizieren. Ein starres Zeitfenster hätte zwangsläufig zu Ungleichbehandlungen geführt und medizinische Prognosen zu juristischen Schicksalsentscheidungen gemacht.

    Die französische Lösung anerkennt damit eine einfache Tatsache: Medizin kennt Wahrscheinlichkeiten, aber selten Gewissheiten.

    Zwischen Autonomie und Schutzpflicht

    Die eigentliche politische Herausforderung besteht darin, zwei legitime Werte gegeneinander abzuwägen.

    Moderne Demokratien verstehen den Menschen zunehmend als autonomes Individuum. Entscheidungen über den eigenen Körper gehören zu den stärksten Ausprägungen persönlicher Freiheit. Daraus leiten Befürworter der Reform ab, dass auch das Lebensende nicht vollständig der staatlichen Bevormundung unterliegen dürfe.

    Demgegenüber steht jedoch eine ebenso gewichtige Tradition. Seit Hippokrates gilt die Medizin als dem Leben verpflichtet. Der Staat wiederum besitzt eine Schutzpflicht gegenüber Schwachen, Kranken und Alten. Kritiker der Reform befürchten deshalb, dass sich gesellschaftlicher Druck auf Menschen entwickeln könnte, die sich als Belastung für Angehörige oder das Gesundheitssystem empfinden.

    Diese Sorge verdient ernst genommen zu werden. Nicht weil das französische Gesetz einen solchen Druck erzeugen würde, sondern weil gesellschaftliche Entwicklungen selten ausschließlich von Gesetzestexten bestimmt werden. Sie entstehen oft schleichend – durch Erwartungen, wirtschaftliche Zwänge oder kulturelle Veränderungen.

    Gerade deshalb ist die mehrstufige Kontrolle des Verfahrens von zentraler Bedeutung.

    Ein Verfahren mit hohen Hürden

    Frankreich hat sich bewusst gegen ein einfaches Genehmigungsverfahren entschieden. Mehrere medizinische Fachpersonen müssen beteiligt werden, bevor ein Antrag bewilligt werden kann. Nach der Entscheidung folgt eine Bedenkzeit. Erst danach bestätigt der Patient seinen Wunsch erneut. Unmittelbar vor der Durchführung wird nochmals überprüft, ob der Wille unverändert besteht und keine äußere Einflussnahme vorliegt.

    Diese zahlreichen Sicherungen mögen bürokratisch erscheinen. Tatsächlich bilden sie den Kern der Legitimation des Gesetzes. Denn Hilfe beim Sterben darf niemals zu einer administrativen Routine werden.

    Von besonderer Bedeutung ist zudem die Gewissensklausel. Ärzte und Pflegekräfte können die Mitwirkung aus ethischen oder religiösen Gründen verweigern. Gleichzeitig verhindert das Gesetz, dass ganze Einrichtungen sich kollektiv ihrer Verantwortung entziehen. Damit versucht der Gesetzgeber, sowohl die Gewissensfreiheit des medizinischen Personals als auch den Zugang der Patienten zu gewährleisten.

    Dieser Ausgleich ist typisch für die französische Republik: individuelle Freiheit, aber eingebettet in institutionelle Verantwortung.

    Keine Alternative zur Palliativmedizin

    Ebenso wichtig wie das Sterbehilfegesetz ist deshalb das parallel verabschiedete Gesetz zum Ausbau der Palliativversorgung.

    Diese Verbindung ist politisch klug. Denn eine Gesellschaft, die Hilfe beim Sterben ermöglicht, muss zugleich alles daransetzen, Menschen ein würdevolles Leben bis zuletzt zu ermöglichen. Niemand darf sich für den Tod entscheiden müssen, weil Schmerzen unzureichend behandelt werden oder weil es an medizinischer Begleitung fehlt.

    Frankreich hat in diesem Bereich bislang durchaus Nachholbedarf. Regionale Unterschiede beim Zugang zu spezialisierten Palliativdiensten bestehen seit Jahren. Die angekündigten Investitionen bis 2034 sind daher mehr als ein sozialpolitisches Begleitprogramm. Sie sind Voraussetzung für die ethische Glaubwürdigkeit der gesamten Reform.

    Sterbehilfe kann nur dann Ausdruck freier Entscheidung sein, wenn echte Alternativen vorhanden sind.

    Europa bleibt gespalten

    Die französische Entscheidung fügt sich in eine europäische Entwicklung ein, ohne jedoch einen einheitlichen Trend erkennen zu lassen.

    Während Länder wie Belgien, die Niederlande oder Luxemburg bereits seit Jahren weitreichendere Regelungen kennen, setzen andere Staaten weiterhin ausschließlich auf Palliativmedizin oder lehnen jede Form aktiver Sterbehilfe kategorisch ab. Deutschland erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen den assistierten Suizid, verfügt jedoch bislang über kein umfassendes gesetzliches Verfahren. Andere europäische Staaten verfolgen wiederum deutlich restriktivere Ansätze.

    Diese Unterschiede spiegeln keine unterschiedliche Wertschätzung menschlichen Lebens wider. Sie zeigen vielmehr, dass demokratische Gesellschaften auf dieselben ethischen Fragen unterschiedliche Antworten geben können.

    Frankreich hat sich dabei weder für das liberalste noch für das konservativste Modell entschieden. Vielmehr sucht es einen Mittelweg, der Selbstbestimmung ermöglicht, ohne die Schwelle zur allgemeinen Verfügbarkeit ärztlicher Lebensbeendigung zu überschreiten.

    Ob dieser Balanceakt dauerhaft gelingt, wird weniger von den Paragraphen als von ihrer praktischen Anwendung abhängen.

    Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt daher erst nach dem Inkrafttreten des Gesetzes – vorausgesetzt, der Verfassungsrat billigt die Reform. Dann wird sich zeigen, ob die zahlreichen Sicherungsmechanismen tragfähig sind, ob die Palliativversorgung tatsächlich ausgebaut wird und ob das gesellschaftliche Vertrauen in die Medizin erhalten bleibt.

    Gesetze können ethische Konflikte nicht auflösen. Sie können lediglich einen Rahmen schaffen, in dem Freiheit und Verantwortung miteinander vereinbar bleiben. Frankreich hat sich für einen solchen Rahmen entschieden. Ob er Bestand haben wird, entscheidet nicht allein die Politik, sondern die Kultur des Umgangs mit Krankheit, Alter und menschlicher Würde.

    Autor: P. Tiko

  • Wenn der Staat zusieht: Der Tod eines Häftlings erschüttert Frankreichs Justizsystem

    Wenn der Staat zusieht: Der Tod eines Häftlings erschüttert Frankreichs Justizsystem

    Der Tod eines Gefangenen in einer französischen Haftanstalt entwickelt sich zu einem Fall mit erheblicher politischer und juristischer Tragweite. Was zunächst als tragisches Einzelereignis erschien, wirft inzwischen grundsätzliche Fragen über die Verantwortung des Staates im Strafvollzug auf. Im Zentrum steht der Vorwurf der Familie, die Gefängnisverwaltung habe den körperlichen und psychischen Verfall des Inhaftierten über Wochen hinweg beobachtet, ohne angemessen einzugreifen. Die Angehörigen sprechen von einem „langsamen Zusammenbruch unter den Augen des Staates“. Diese Formulierung trifft einen empfindlichen Nerv in Frankreich, wo die Zustände in vielen Gefängnissen seit Jahren Gegenstand heftiger Kritik sind. Der Fall berührt damit nicht nur die individuelle Verantwortung einzelner Beamter oder Ärzte, sondern die Funktionsfähigkeit des gesamten französischen Strafvollzugssystems. Die zentrale Frage staatlicher Verantwortung Juristisch befindet sich Frankreich in einer heiklen Lage…

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  • Kommentar: Die Würde des Menschen ist überbelegt

    Kommentar: Die Würde des Menschen ist überbelegt

    Man muss sich das einmal vorstellen: Ein Rechtsstaat, der seine Gefängnisse so füllt, dass sie überlaufen wie schlecht gewartete Abwasserkanäle – und sich dann darüber wundert, dass es stinkt. Frankreich, das Land der Menschenrechte, hat ein Problem, das so alt ist wie seine republikanische Selbstvergewisserung: Es predigt Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – und stapelt derweil Menschen in Zellen, die für wesentlich weniger gedacht waren.

    Im Centre pénitentiaire d’Aix-Luynes, und nicht nur dort, wird sichtbar, was passiert, wenn ein Staat seine Straflust nicht mehr im Griff hat und dabei seine Kapazitäten aus dem Auge verliert. Zu viele Gefangene, zu wenig Platz, zu wenig Personal – aber immer noch genug Selbstzufriedenheit, um das Ganze „Justizsystem“ zu nennen. Man könnte auch sagen: Es ist ein System, das seine eigenen Maßstäbe nicht mehr ernst nimmt.

    Denn was bedeutet es eigentlich, wenn ein Staat Menschen einsperrt – und ihnen dann nicht einmal den Raum zugesteht, der für ein Mindestmaß an Würde notwendig ist? Es bedeutet: Dieser Staat verletzt bewusst die Rechte derer, die er seiner Obhut anvertraut hat. Das ist kein Kollateralschaden. Das ist System.

    Natürlich kann man jetzt sagen: Gefängnisse sind keine Wellnesshotels. Das stimmt. Aber sie sind auch keine rechtsfreien Räume. Wer Freiheit entzieht, übernimmt Verantwortung. Und zwar nicht nur für die Sicherheit der Gesellschaft, sondern auch für die körperliche und seelische Unversehrtheit der Gefangenen. Das steht nicht irgendwo im Kleingedruckten – das ist Kernbestand eines jeden Rechtsstaats.

    Doch offenbar gilt hier eine merkwürdige Logik: Je voller die Gefängnisse, desto leerer die rechtsstaatlichen Prinzipien. Überbelegung wird zur Normalität erklärt, als wäre sie eine Naturkatastrophe und nicht das Ergebnis politischer Entscheidungen. Man baut zu wenig Haftplätze, verurteilt zu schnell, sperrt zu viele ein – und nennt das dann konsequente Strafverfolgung. Man könnte auch sagen: Es ist konsequentes Wegsehen.

    Die Gewerkschaft UFAP-UNSa Justice protestiert, die Wärter sind am Limit, die Gefangenen sowieso. Und die Politik? Reagiert mit dem, was sie am besten kann: Symbolpolitik. Ein bisschen mehr Ausrüstung hier, ein paar Versprechen dort – und ansonsten die stille Hoffnung, dass sich das Problem irgendwie von selbst erledigt. Vielleicht durch Resozialisierung? Oder durch Resignation?

    Es ist eine seltsame Form von Staatsversagen, die sich hier zeigt. Kein spektakulärer Zusammenbruch, kein dramatischer Knall – sondern ein langsames, zähes Erodieren von Prinzipien. Die Menschenwürde, so heißt es im Grundsatz, ist unantastbar. In der Praxis scheint sie jedoch erstaunlich dehnbar zu sein – jedenfalls dann, wenn es um Gefangene geht.

    Dabei wäre gerade hier die Bewährungsprobe des Rechtsstaats. Nicht im Umgang mit den Angepassten, den Gesetzestreuen, den Privilegierten. Sondern im Umgang mit denen, die am Rand stehen – oder schon dahinter. Wer dort die Maßstäbe senkt, senkt sie für alle.

    Frankreich ist mit diesem Problem nicht allein. Viele europäische Länder kämpfen mit überfüllten Gefängnissen. Aber das macht es nicht besser. Es macht es nur bequemer, sich nicht entscheiden zu müssen. Zwischen Sicherheit und Menschenwürde. Zwischen Strafbedürfnis und Rechtsstaatlichkeit. Zwischen dem, was möglich ist – und dem, was geboten wäre.

    Am Ende bleibt eine unbequeme Frage: Was sagt es über ein Land, wenn es Menschen einsperrt, ohne ihnen den Raum zu geben, Mensch zu bleiben?

    Vielleicht dies: Dass es sich selbst nicht mehr ganz ernst nimmt.

    Ein Kommentar von Christine Macha

  • Moralischer Kompass in unruhiger Zeit – Warum der Tag der Menschenrechte und der Friedensnobelpreis ineinandergreifen wie zwei Stimmen eines dringlichen Chors

    Moralischer Kompass in unruhiger Zeit – Warum der Tag der Menschenrechte und der Friedensnobelpreis ineinandergreifen wie zwei Stimmen eines dringlichen Chors

    An manchen Dezembertagen liegt eine eigentümliche Schwere in der Luft. Der zehnte Tag des Monats gehört dazu. Während die Wintersonne über den Norden Europas kaum noch steigt und Oslo im frühen Dunkel versinkt, richtet die Welt den Blick auf zwei Bühnen, die eigentlich eine einzige sind: der Tag der Menschenrechte und die Verleihung des Friedensnobelpreises. Beides Anlässe, die Jahr für Jahr leuchten sollen – und doch schimmern sie heute in einem Ton, der eher Mahnung als Feier ist.

    Vielleicht liegt darin die wahre Kraft dieses Datums. Es zwingt uns, innezuhalten. Nicht aus nostalgischer Tradition, sondern aus der schlichten Erkenntnis, dass die Menschenrechte gerade dann am meisten Aufmerksamkeit brauchen, wenn sie am heftigsten in Frage stehen.

    Wer einmal an einem zehnten Dezember in Oslo war – klirrende Kälte, gedämpfte Schritte im Schnee, der Klang von Kameras und Mikrofonen vor dem Rathaus – weiß, wie absurd friedlich die Kulisse wirkt, wenn man sie mit jenen Orten vergleicht, für die der Nobelpreis stets mitgedacht ist. Jene Orte, an denen das Menschsein selbst zur Verhandlungsmasse geworden ist.

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, 1948 in Paris verabschiedet, klingt heute wie ein Dokument aus einer weit entfernten Epoche. Ein Text, geschrieben im Namen der Menschheit, als das Wort „Menschheit“ noch nicht von algorithmischen Interessen, geopolitischen Schachzügen oder täglicher Kriegsberichterstattung überlagert war. Und doch bleibt dieses Dokument auf verblüffende Weise lebendig, gerade weil es nicht von Optimismus getragen ist, sondern von einer nüchternen Erfahrung: Was verloren gehen kann, muss geschützt werden.

    Es erstaunt, wie oft man diesen Satz wiederholen muss.

    Der Friedensnobelpreis knüpft jedes Jahr an diese Erkenntnis an. In einer Welt, die das Große gern in Zahlen misst – Haushaltszahlen, Klimaziele, Rüstungsausgaben – setzt der Preis bewusst auf das Kleine: eine einzelne Stimme, eine Organisation, manchmal ein Gesicht, das man zuvor noch nie gesehen hatte. Dieses Prinzip wirkt fast altmodisch. Und doch entfaltet es seine Wirkung gerade dann, wenn andere Mechanismen versagen. Persönliche Geschichten, mutige Entscheidungen, riskante Worte – sie tragen in sich die Art Wahrheit, die sich weder wegrechnen noch wegverhandeln lässt.

    Wer heute ein Editorial über den Tag der Menschenrechte schreibt, schreibt automatisch über das Verschwinden von Gewissheiten. Darüber, wie leichtfertig westliche Gesellschaften lange davon ausgingen, Menschenrechte seien so verlässlich wie die eigene Stromversorgung. Und darüber, wie schmerzhaft die Erkenntnis wirkt, dass ihre Verteidigung eben nicht im Beifall der sonntäglichen Reden liegt, sondern im Alltag – dort, wo Menschen aus Angst schweigen oder aus Überzeugung widersprechen.

    Gerade deshalb wirkt die jährliche Nobelpreiszeremonie wie ein Brennglas. Sie zeigt, wie sehr Mut und Verletzlichkeit zusammengehören. Dass Frieden selten das Ergebnis mächtiger Beschlüsse ist, sondern vielmehr der hartnäckigen Arbeit vieler kleiner Hände. Und dass Menschenrechte kein bequemes Ideal darstellen, sondern eine Verpflichtung, die oft dort beginnt, wo es weh tut: bei der Frage, wie viel man bereit ist zu riskieren, um dem anderen seine Würde zu lassen.

    Während man in Oslo den Namen der Preisträger verliest, läuft weltweit ein leiser Gegentakt: Menschen, die in Gefängnissen sitzen, weil sie eine simple Wahrheit ausgesprochen haben. Journalist:innen, die sich nicht zum Schweigen zwingen oder kaufen ließen. Kinder, die in Lagern auf eine Zukunft hoffen, die sie selbst kaum beschreiben können. Und wir, die wir aus sicherer Entfernung zusehen – und manchmal ertappt denken: Das betrifft uns doch auch.

    Der Tag der Menschenrechte hält uns genau diese Spiegel vor. Er ruft Erinnerung wach, aber nicht als sentimentales Ritual. Eher wie eine strenge Lehrerin, die auf die Tafel klopft und sagt: Hinschauen. Jetzt.

    Was dieser Tag von uns verlangt? Keine glühenden Parolen, keine pathetischen Slogans und schon gar nicht die bequemere Variante des Wegschauens. Er fordert das Offensichtliche ein: eine Haltung. Eine, die nicht nur im moralischen Wohlgefühl funktioniert, sondern auch dann standhält, wenn das Umfeld skeptisch schnaubt oder genervt die Augen rollt. Eine Haltung, die nicht von Zynismus aufgefressen wird, sondern im Alltag durch kleine, unprätentiöse Entscheidungen sichtbar wird.

    Vielleicht macht gerade das den Reiz des Friedensnobelpreises aus: Er erzählt Geschichten, die zeigen, dass Haltung ansteckend sein kann. Dass der Mut eines einzelnen Menschen ausreicht, um das Schweigen anderer zu brechen. Und dass diese Dynamik, so unsichtbar sie zunächst wirkt, ganze politische Räume verschieben kann.

    Der zehnte Dezember ist also kein Tag für wohlige Gewissheiten. Er ist ein Arbeitstag der Moral. Ein Termin, der uns daran erinnert, wie dünn der Firnis der Zivilisation manchmal ist, wie schnell er Risse bekommt – und wie sehr es auf uns ankommt, ihn immer wieder auszubessern.

    Vielleicht liegt in diesem Datum auch ein stiller Trost. Denn es zeigt, dass die Menschheit es trotz all ihrer Fehler schafft, sich Jahr für Jahr an die eigene Würde zu erinnern. Dass wir die dunklen Stellen nicht ausblenden, sondern ihnen Licht entgegenstellen. Und dass wir das Unvollkommene nicht hinnehmen, sondern ihm widersprechen – mit Worten, mit Taten, mit jener Beharrlichkeit, die jeder gute Journalismus und jede mutige Zivilgesellschaft gemeinsam haben.

    Ein Tag, zwei Anlässe, ein Appell.

    Und der richtet sich an uns alle.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Frankreichs marode Gefängnisse: Zwischen Ratten, Überbelegung und Menschenwürde

    Frankreichs marode Gefängnisse: Zwischen Ratten, Überbelegung und Menschenwürde

    Ein Land wie Frankreich – Gründungsnation der Menschenrechte – ringt im Jahr 2025 mit einem Gefängnissystem, das in vielen Teilen aussieht wie aus einer anderen Zeit. Und das nicht im positiven Sinne. Ein neuer Bericht der Kontrolleurin für Freiheitsentzug, Dominique Simonnot, hat das Thema erneut ins Licht gerückt. Was dabei zutage tritt, ist mehr als eine schiefe Statik – es ist ein Systemproblem. 135 % Auslastung. In Zahlen gesprochen, heißt das: Zellen für eine Person beherbergen zwei, manchmal sogar drei Insassen. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Risse im Mauerwerk – wörtlich wie bildlich Viele Justizvollzugsanstalten stammen aus dem 19. Jahrhundert, andere wurden in den letzten Jahrzehnten gebaut – allerdings schlecht geplant, fehlerhaft ausgeführt, mangelhaft gewartet. Einige Gebäude sind derart verfallen, dass sie teilweise wegen Einsturzgefahr geschlossen werden mussten. In den Zellen? Ratten, Kakerlaken, Bettwanzen. Duschen, die nicht funktionieren, Klos ohne Türen, k…

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  • Ein Platz im Panthéon – und in der republikanischen Gewissensgeschichte

    Ein Platz im Panthéon – und in der republikanischen Gewissensgeschichte

    Frankreich ehrt den verstorbenen Robert Badinter. Mit seiner symbolträchtigen Aufnahme ins Panthéon feiert die Nation nicht nur einen Juristen, sondern ein Prinzip: das der Menschenwürde. Am 9. Oktober 2025, genau 44 Jahre nach der Abschaffung der Todesstrafe in Frankreich, ist der ehemalige Justizminister Robert Badinter symbolisch in das Pariser Panthéon eingezogen. Die Zeremonie stand dabei weniger für einen Akt der Verklärung als für eine republikanische Selbstvergewisserung. Denn mit Badinter wird eine Figur geehrt, die sich in besonderer Weise um die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte verdient gemacht hat – und die bis zuletzt für ein Frankreich stand, das moralische Prinzipien höher stellt als politischen Opportunismus. Ein Grab bleibt, ein Denkmal entsteht Im Unterschied zu anderen Panthéon-Beisetzungen wurde der Leichnam Badinters nicht in das nationale Mausoleum überführt. Auf Wunsch seiner Familie verbleiben seine sterblichen Überreste im jüdischen G…

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