Schlagwort: Menschenrechte

  • Kommentar: Auch Häftlinge sind Menschen – oder gilt die Menschenwürde nur bis zum Gefängnistor?

    Kommentar: Auch Häftlinge sind Menschen – oder gilt die Menschenwürde nur bis zum Gefängnistor?

    Man muss es Frankreich lassen: Wenn es um große Worte geht, ist die Republik Weltmeister. Liberté, Égalité, Fraternité prangt stolz auf öffentlichen Gebäuden, wird bei jeder passenden Gelegenheit zitiert und gehört längst zum nationalen Markenkern. Doch kaum fällt hinter einem Menschen die Gefängnistür ins Schloss, scheint das Motto eine bemerkenswerte Ergänzung zu erhalten: Menschenwürde? Nur solange du draußen bist.

    Ein Häftling aus dem Gefängnis Grenoble-Varces stellt eine einfache Frage: „Verdienen wir es, wie Hunde behandelt zu werden?“ Eigentlich müsste jeder Rechtsstaat darauf reflexartig mit einem klaren Nein antworten. Stattdessen diskutiert man lieber darüber, ob Gefangene dieses oder jenes „verdient“ hätten. Als wäre Menschenwürde eine Prämie für gutes Benehmen und kein Grundrecht.

    Natürlich: Straftäter haben Schuld auf sich geladen. Deshalb sitzen sie im Gefängnis. Genau dafür gibt es Gerichte. Die Freiheitsstrafe lautet eben Freiheitsentzug – nicht Hitzefolter, nicht Dauerstress, nicht Verwahrlosung und schon gar nicht Entmenschlichung. Wer glaubt, ein Urteil des Richters beinhalte automatisch das Recht auf unwürdige Haftbedingungen, hat den Sinn eines Rechtsstaates nicht verstanden.

    Doch vielleicht ist genau das der bequemste Weg. Schließlich leben Gefangene hinter hohen Mauern. Man sieht sie nicht. Man hört sie nicht. Man muss sich nicht mit ihnen beschäftigen. Sie sind gesellschaftlich entsorgt – wie alter Sperrmüll. Und weil sie Straftäter sind, lässt sich jede Empörung wunderbar abbügeln.

    „Selbst schuld.“

    Zwei Worte, die jedes Nachdenken ersetzen.

    Die Zellen sind überfüllt? Selbst schuld.

    40 Grad im Betonkasten? Selbst schuld.

    Psychischer Druck? Selbst schuld.

    Zu wenig medizinische Versorgung? Selbst schuld.

    Es ist faszinierend, wie effizient Moral plötzlich wird, wenn sie andere trifft.

    Dabei müsste man sich eine einfache Gegenfrage stellen: Wozu gibt es eigentlich Gefängnisse? Soll dort Rache organisiert werden oder Recht vollzogen werden? Soll der Staat beweisen, dass er besser ist als derjenige, den er verurteilt hat – oder möchte er ihm zeigen, wie tief ein Mensch sinken kann?

    Ironischerweise fordert dieselbe Gesellschaft später lautstark Resozialisierung. Der ehemalige Häftling soll nach seiner Entlassung bitte ein gesetzestreuer Bürger werden. Möglichst freundlich. Möglichst integriert. Möglichst dankbar.

    Eine interessante Strategie.

    Man steckt Menschen jahrelang unter Bedingungen zusammen, die selbst Kontrollbehörden regelmäßig kritisieren. Man lässt sie in überfüllten Zellen, mit mangelnden Beschäftigungsmöglichkeiten, psychischem Dauerstress und einer Atmosphäre permanenter Anspannung leben – und wundert sich anschließend, wenn nicht alle als geläuterte Musterbürger zurückkehren.

    Das erinnert ein wenig daran, jemanden monatelang in einen dunklen Keller einzusperren und sich danach zu beschweren, dass er das Sonnenlicht nicht mehr mag.

    Natürlich trägt auch das Personal eine enorme Last. Justizvollzugsbeamte arbeiten vielerorts am Limit, Sozialarbeiter fehlen, Ärzte ebenso. Wer die Zustände kritisiert, greift nicht automatisch die Menschen an, die täglich versuchen, unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst zu leisten. Im Gegenteil: Auch sie sind Opfer eines Systems, das seit Jahren mit Überbelegung, Personalmangel und politischer Untätigkeit lebt.

    Denn seien wir ehrlich: Die Zustände kommen nicht überraschend. Sie sind seit Jahren dokumentiert. Berichte werden geschrieben, Empfehlungen formuliert, Mahnungen ausgesprochen. Anschließend verschwinden sie offenbar in einem Aktenschrank mit der Aufschrift „Irgendwann später“.

    Vielleicht fehlt einfach der politische Glamour. Ein neues Gefängnis gewinnt eben keine Wahlen. Eine bessere psychiatrische Versorgung für Straftäter erzeugt keine Jubelstürme. Menschenrechte für Gefangene verkaufen sich miserabel, weil sie keinen Applaus garantieren.

    Populistische Parolen dagegen schon.

    Dabei zeigt sich gerade im Umgang mit den Schwächsten der wahre Charakter eines Staates. Nicht dort, wo alles funktioniert, sondern dort, wo niemand hinsieht. Ein Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht dadurch, dass er anständige Bürger gut behandelt. Das schaffen fast alle. Er beweist sie dort, wo Menschen Fehler begangen haben, verurteilt wurden und trotzdem nicht ihre Würde verlieren dürfen.

    Denn genau das unterscheidet den Rechtsstaat von der bloßen Vergeltung.

    Die Frage des Häftlings aus Grenoble-Varces richtet sich deshalb nicht nur an Gefängnisdirektoren oder Ministerien. Sie richtet sich an uns alle.

    „Verdienen wir es, wie Hunde behandelt zu werden?“

    Wer darauf mit einem Achselzucken antwortet, sollte sich eine unbequeme Gegenfrage gefallen lassen: Wenn wir anfangen, Menschenwürde nach Sympathie zu verteilen – wie lange dauert es eigentlich, bis irgendwann jemand entscheidet, dass auch andere Gruppen sie nicht mehr verdienen?

    Menschenrechte funktionieren nur dann, wenn sie auch für jene gelten, die wir am wenigsten mögen.

    Alles andere ist keine Gerechtigkeit.

    Es ist Bequemlichkeit – geschniegelt als Moral.

    Ein Kommentar von Andreas M. Brucker

  • Nach tödlichem Luftangriff im Libanon: Französische Justiz befasst sich erneut mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen

    Nach tödlichem Luftangriff im Libanon: Französische Justiz befasst sich erneut mit mutmaßlichen Kriegsverbrechen

    Ein weiterer Fall bringt die französische Justiz mit den militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah in Berührung. Ein französisch-libanesischer Staatsbürger hat in Paris Strafanzeige gegen Unbekannt wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet. Anlass ist ein israelischer Luftangriff auf die südlibanesische Hafenstadt Tyros, bei dem vier Angehörige seiner Familie ums Leben kamen. Die Ermittlungen könnten die Reichweite der französischen Justiz bei internationalen Verbrechen erneut auf die Probe stellen.

    Angriff kurz vor Inkrafttreten einer Waffenruhe

    Die Anzeige wurde von dem 42-jährigen Franco-Libanesen Mohamad H. über seinen Anwalt Emmanuel Daoud beim auf internationale Verbrechen spezialisierten Justizpol des Pariser Gerichts eingereicht. Nach Darstellung der Beschwerde ereignete sich der Luftangriff in der Nacht vom 16. auf den 17. April 2026 – nur wenige Minuten vor dem Inkrafttreten einer angekündigten Waffenruhe zwischen Israel und dem Libanon.

    Nach Angaben des Klägers traf die Bombardierung ein Wohnviertel in Tyros. Dabei seien fünf Wohngebäude eingestürzt. Seine Mutter, seine Schwester sowie zwei Neffen kamen ums Leben. Sein Vater wurde schwer verletzt und befindet sich den vorliegenden Informationen zufolge weiterhin in kritischem Zustand.

    Die Anzeige richtet sich ausdrücklich gegen Unbekannt. Ziel des Verfahrens ist zunächst die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, um mögliche Verantwortlichkeiten festzustellen. Mit der Einreichung der Strafanzeige ist noch keine rechtliche Bewertung der Vorwürfe verbunden. Ob tatsächlich Straftatbestände wie Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt sind, muss erst im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geprüft werden.

    Schwere Vorwürfe nach internationalem Strafrecht

    Die Beschwerde stützt sich auf den Vorwurf, dass das bombardierte Gebiet ausschließlich zivil genutzt worden sei und vor dem Angriff keine wirksame Warnung an die Bevölkerung erfolgt sei. Sollten sich diese Angaben bestätigen, könnte dies nach Auffassung der Klägerseite einen schwerwiegenden Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht darstellen.

    Das internationale humanitäre Recht verpflichtet Konfliktparteien, jederzeit zwischen militärischen und zivilen Zielen zu unterscheiden. Angriffe auf Zivilisten oder zivile Objekte sind grundsätzlich verboten. Ebenso müssen militärische Operationen den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Vorsorge entsprechen, um zivile Opfer möglichst zu vermeiden.

    Ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall verletzt wurden, ist bislang offen. Die französischen Ermittlungsbehörden müssten zunächst den genauen Ablauf des Angriffs, mögliche militärische Ziele in der Umgebung sowie die Entscheidungsprozesse rekonstruieren.

    Frankreich und das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit

    Dass sich französische Gerichte mit einem Vorfall befassen, der sich im Libanon ereignet hat, ist auf das Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit zurückzuführen. Dieses erlaubt es unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen, besonders schwere internationale Straftaten auch dann strafrechtlich zu verfolgen, wenn sie außerhalb Frankreichs begangen wurden.

    Allerdings gelten hierfür enge rechtliche Voraussetzungen. Die französischen Behörden prüfen zunächst, ob sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und ob ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden kann. Gerade bei Verfahren wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen sind solche Prüfungen regelmäßig komplex und können sich über längere Zeit erstrecken.

    Teil einer wachsenden Zahl internationaler Verfahren

    Die aktuelle Anzeige ist bereits die zweite Klage dieser Art, die innerhalb weniger Monate in Frankreich im Zusammenhang mit israelischen Militäroperationen im Libanon eingereicht wurde.

    Bereits im April 2026 hatte der französisch-libanesische Künstler Ali Cherri Strafanzeige erstattet, nachdem seine Eltern bei einem Luftangriff auf Beirut ums Leben gekommen waren. Auch in diesem Verfahren werden mögliche Verstöße gegen das internationale Strafrecht untersucht.

    Die zunehmende Zahl solcher Verfahren verdeutlicht, dass nationale Gerichte immer häufiger mit internationalen Konflikten befasst werden. Neben Verfahren vor internationalen Strafgerichten gewinnen nationale Justizsysteme als mögliche Instanzen zur Verfolgung schwerer Völkerrechtsverbrechen zunehmend an Bedeutung.

    Unterschiedliche Bewertungen des Konflikts

    Die israelische Regierung betont seit Beginn ihrer militärischen Operationen im Libanon regelmäßig, dass sich die Einsätze gegen militärische Infrastruktur und Kämpfer der Hisbollah richteten. Nach israelischer Darstellung erfolgen die Operationen im Einklang mit dem Völkerrecht und unter Berücksichtigung der Verpflichtung zum Schutz der Zivilbevölkerung.

    Menschenrechtsorganisationen und internationale Beobachter haben dagegen wiederholt einzelne Angriffe kritisiert, bei denen zahlreiche Zivilisten ums Leben kamen oder zivile Infrastruktur zerstört wurde. Sie fordern unabhängige Untersuchungen, um mögliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht aufzuklären.

    Ob der Luftangriff auf Tyros tatsächlich rechtswidrig war oder militärisch gerechtfertigt werden kann, ist derzeit nicht geklärt. Diese Frage wird nun Gegenstand möglicher Ermittlungen der französischen Justiz sein.

    Die Strafanzeige markiert einen weiteren Schritt bei der juristischen Aufarbeitung des Nahostkonflikts auf nationaler Ebene. Für die Angehörigen der Opfer steht dabei vor allem die Hoffnung auf eine unabhängige Untersuchung und die Klärung der Verantwortlichkeiten im Mittelpunkt. Ob es letztlich zu einem förmlichen Strafverfahren kommt oder Anklagen erhoben werden, hängt von den Ergebnissen der nun möglichen Ermittlungen ab. Unabhängig vom Ausgang zeigt der Fall, welche Bedeutung nationale Gerichte zunehmend bei der Ahndung mutmaßlicher Verstöße gegen das internationale Völkerrecht erlangen.

    Autor: P. Tiko

  • Kommentar: Wenn zwei Krisen zusammentreffen, „die wirklich niemand hat kommen sehen“…

    Kommentar: Wenn zwei Krisen zusammentreffen, „die wirklich niemand hat kommen sehen“…

    Es gibt Nachrichten, die überraschen. Und es gibt Nachrichten, bei denen man sich fragt, ob Ironie inzwischen als offizielle Regierungssprache eingeführt wurde.

    Frankreich erlebt eine Hitzewelle. Wieder einmal. Temperaturen weit über 35 Grad, Nächte, die kaum noch Abkühlung bringen. Gleichzeitig platzen die Gefängnisse aus allen Nähten. Beides führt nun zu einer dramatischen Situation hinter Gittern.

    Und natürlich konnte das niemand vorhersehen.

    Dass ein Land mit fast 89.000 Gefangenen für rund 62.000 Haftplätze irgendwann an seine Grenzen stößt? Wer hätte das ahnen können? Dass Gebäude aus einer anderen Zeit, schlecht isoliert und ohne Klimatisierung, sich bei extremer Sommerhitze in Backöfen verwandeln? Welch unerwartete Wendung der Geschichte.

    Seit Jahren wird gewarnt. Von der Gefängnisaufsicht. Von Menschenrechtsorganisationen. Von Gewerkschaften. Von Richtern. Von Ärzten. Eigentlich von allen, die sich beruflich mit dem Strafvollzug beschäftigen. Doch Warnungen haben einen entscheidenden Nachteil: Man muss sie ernst nehmen.

    Es ist offenbar einfacher, Jahr für Jahr neue Berichte entgegenzunehmen, betroffen zu nicken und anschließend genau nichts Grundsätzliches zu ändern.

    Nun verteilen Bedienstete Wasserflaschen. Duschen werden etwas häufiger geöffnet. Besonders gefährdete Gefangene stehen unter Beobachtung. Das ist menschlich und notwendig. Aber es erinnert an den Versuch, mit einem Gartenschlauch einen Waldbrand zu löschen. Man bekämpft die Symptome, während die Ursachen seit Jahren munter weiterwachsen.

    Natürlich muss niemand Mitleid mit Straftätern haben. Freiheitsentzug ist eine Strafe. Hitzeschlag gehört jedoch nicht zum Strafgesetzbuch.

    Ein Rechtsstaat misst sich gerade daran, wie er mit den Menschen umgeht, die ihm vollständig ausgeliefert sind. Wer hinter Gefängnismauern sitzt, kann kein Fenster öffnen, keinen Ventilator kaufen, nicht spontan ins Freibad fahren und auch nicht entscheiden, nachts auf dem Balkon zu schlafen. Der Staat übernimmt die vollständige Verantwortung für diese Menschen. Das ist keine romantische Vorstellung von Menschenrechten, sondern ein Grundprinzip des Rechtsstaates.

    Die eigentliche Tragik liegt jedoch woanders. Wieder einmal zeigt sich, wie Politik funktioniert, wenn langfristige Probleme konsequent ignoriert werden. Erst wird jahrelang nichts getan. Dann tritt genau das ein, wovor alle gewarnt haben. Anschließend spricht man von einer außergewöhnlichen Krise, die niemand habe vorhersehen können.

    Man kennt dieses Muster inzwischen. Es begegnet uns beim Wohnungsmarkt. Bei der Pflege. Beim Gesundheitssystem. Bei der Infrastruktur. Und selbstverständlich beim Klimawandel, dessen Folgen nun selbst hinter Gefängnismauern nicht mehr ignoriert werden können.

    Vielleicht ist genau das die eigentliche französische Spezialität: Nicht der Käse, nicht der Wein und auch nicht das Baguette, sondern die erstaunliche Fähigkeit, vorhersehbare Katastrophen im entscheidenden Moment als überraschende Naturereignisse zu präsentieren.

    Am Ende treffen sich zwei Krisen, die beide seit Jahren akribisch dokumentiert wurden: die chronische Überbelegung der Gefängnisse und die immer extremeren Hitzewellen. Das Ergebnis wird dann als Notfall behandelt.

    Man könnte darüber lachen.

    Wenn es nicht so bitter wäre.

    Ein Kommentar von Andreas M. Brucker

  • Gefängnisse werden zu Hitzefallen – Frankreichs Justizvollzug gerät durch die Klimakrise zusätzlich unter Druck

    Gefängnisse werden zu Hitzefallen – Frankreichs Justizvollzug gerät durch die Klimakrise zusätzlich unter Druck

    Die anhaltende Hitzewelle in Frankreich verschärft nicht nur die Belastung für die Bevölkerung, sondern legt erneut gravierende Missstände im französischen Strafvollzug offen. Seit Jahren warnen Menschenrechtsorganisationen, Gefängnisgewerkschaften und die oberste Kontrollinstanz für Haftanstalten vor unhaltbaren Zuständen. Extreme Temperaturen verwandeln zahlreiche Gefängnisse in regelrechte Hitzekammern – ein Problem, das durch die historisch hohe Überbelegung der Haftanstalten weiter verschärft wird.

    Rekordüberbelegung verschärft die Situation

    Zum 1. Juni 2026 befanden sich in Frankreich knapp 89.000 Menschen in Haft, obwohl das Gefängnissystem lediglich rund 62.000 reguläre Plätze bietet. Die Auslastung erreicht damit einen historischen Höchststand. In vielen Justizvollzugsanstalten müssen drei Gefangene in Zellen leben, die ursprünglich für eine einzelne Person konzipiert wurden.

    Steigen die Außentemperaturen auf mehr als 35 Grad Celsius, entwickelt sich die Situation in den oftmals Jahrzehnte alten Gebäuden zu einem erheblichen Gesundheitsrisiko. Schlechte Wärmedämmung, fehlende Klimaanlagen und unzureichende Luftzirkulation sorgen dafür, dass sich die Hitze in den Zellen staut. Selbst nachts sinken die Temperaturen kaum noch, wodurch den Insassen die notwendige Erholung verwehrt bleibt.

    Alltag unter extremen Bedingungen

    Die Folgen der Hitze treffen den Haftalltag in nahezu allen Bereichen. In vielen Zellen liegen die Temperaturen deutlich über den Außenwerten. Gleichzeitig fehlt häufig eine ausreichende Belüftung, während der Zugang zu Duschen begrenzt bleibt. Selbst während extremer Hitzeperioden können Gefangene vielerorts nur einmal täglich duschen.

    Auch die Außenbereiche bieten kaum Entlastung. Spazierhöfe verfügen oft nur über wenig Schatten, sodass selbst die Freistunde zur zusätzlichen Belastung wird. Besonders gefährdet sind ältere Gefangene sowie Menschen mit chronischen Erkrankungen, Herz-Kreislauf-Problemen oder eingeschränkter Mobilität. Für sie steigt das Risiko von Dehydrierung, Kreislaufversagen und Hitzeschlägen erheblich.

    Warnungen vor einer „Gefängniskatastrophe“

    Die französische Generalbeauftragte für die Kontrolle von Freiheitsentziehungen, Dominique Simonnot, weist seit Jahren auf die zunehmende Verschlechterung der Haftbedingungen hin. In ihrem jüngsten Jahresbericht beschreibt sie ein Strafvollzugssystem, das unter chronischer Überbelegung leidet und dadurch Gewalt, Spannungen sowie Verletzungen grundlegender Menschenrechte begünstigt.

    Die hohen Temperaturen wirken dabei wie ein zusätzlicher Stressfaktor in einem ohnehin überlasteten System. Konflikte zwischen Gefangenen nehmen zu, ebenso die Belastung des Justizvollzugspersonals, das unter denselben klimatischen Bedingungen arbeiten muss.

    Notmaßnahmen reichen nur begrenzt aus

    Während Hitzeperioden aktiviert die Gefängnisverwaltung verschiedene Sofortmaßnahmen. Dazu gehören zusätzliche Trinkwasserausgaben, soweit möglich häufigere Duschmöglichkeiten, eine intensivere medizinische Überwachung besonders gefährdeter Gefangener sowie Anpassungen bei Arbeits- und Freizeitprogrammen.

    Menschenrechtsorganisationen halten diese Maßnahmen jedoch lediglich für eine kurzfristige Schadensbegrenzung. Solange die strukturelle Überbelegung bestehen bleibe, könnten die grundlegenden Probleme nicht gelöst werden. Die räumlichen Kapazitäten vieler Haftanstalten seien schlicht nicht auf derart hohe Belegungszahlen ausgelegt.

    Klimawandel erhöht gesundheitliche Risiken

    Hinzu kommt eine besondere gesundheitliche Ausgangslage vieler Gefangener. Der Anteil chronisch Kranker, psychisch belasteter Menschen sowie Personen mit Suchterkrankungen liegt im Strafvollzug deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung. Zahlreiche Medikamente beeinflussen zudem die körpereigene Temperaturregulierung oder erhöhen den Flüssigkeitsbedarf.

    Treffen diese individuellen Risikofaktoren auf extreme Hitze und unzureichende bauliche Bedingungen, steigt die Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Zwischenfälle erheblich. Experten sehen deshalb den Justizvollzug zunehmend auch als Herausforderung für das öffentliche Gesundheitswesen.

    Anpassung an ein neues Klima wird zur Daueraufgabe

    Mit der Zunahme extremer Hitzeperioden infolge des Klimawandels dürfte sich das Problem weiter verschärfen. Viele französische Gefängnisse stammen aus einer Zeit, in der lang anhaltende Temperaturen über 35 Grad Celsius deutlich seltener auftraten. Die Gebäude wurden weder energetisch noch baulich für solche Belastungen konzipiert.

    Zahlreiche Fachleute fordern daher weitreichende Reformen. Neben einer grundlegenden Modernisierung des Gefängnisbestands gilt insbesondere der Abbau der chronischen Überbelegung als zentrale Voraussetzung, um menschenwürdige Haftbedingungen dauerhaft sicherzustellen. Gleichzeitig gewinnt die Anpassung öffentlicher Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels zunehmend an Bedeutung – auch hinter Gefängnismauern.

    Christine Macha

    Dans des prisons surpeuplées, vétustes et mal adaptées aux fortes chaleurs, détenus comme surveillants pénitentiaires subissent de plein fouet l’épisode caniculaire qui frappe la France. Malgré les mesures d’urgence déployées par les autorités, cet épisode exceptionnel met en lumière une crise carcérale dénoncée depuis des années., Dans des prisons surpeuplées, vétustes et mal adaptées aux fortes chaleurs, détenus comme surveillants pénitentiaires subissent de plein fouet l’épisode caniculaire qui frappe la France. Malgré les mesures d’urgence déployées par les autorités, cet épisode exceptionnel met en lumière une crise carcérale dénoncée depuis des années.,

  • Späte Gerechtigkeit für die vergessenen Kinder der Republik

    Späte Gerechtigkeit für die vergessenen Kinder der Republik

    Es gibt Kapitel der Geschichte, die sich nicht durch nationale Feiertage, militärische Siege oder politische Triumphe ins kollektive Gedächtnis einschreiben, sondern durch das lange Schweigen der Betroffenen. Die Geschichte der sogenannten „Kinder von La Réunion“ gehört zu diesen Kapiteln. Mehr als vier Jahrzehnte nach dem Ende einer staatlich organisierten Umsiedlungspolitik hat die französische Nationalversammlung Ende Januar einstimmig ein Gesetz verabschiedet, das Anerkennung, Erinnerung und Entschädigung vorsieht. Die Entscheidung ist überfällig. Sie markiert einen wichtigen Schritt auf dem langen Weg einer Republik, die sich ihrer eigenen Widersprüche stellen muss. Zwischen 1962 und 1984 wurden 2.015 Kinder aus dem französischen Überseedepartement La Réunion in 83 Départements des Mutterlandes gebracht. Besonders betroffen waren dünn besiedelte ländliche Regionen, die unter Abwanderung und demografischem Niedergang litten. Die damaligen politischen Entscheidungsträger präsentiert…

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  • Der lange Arm Bakus? Prozess um Mordversuch an aserbaidschanischem Dissidenten erreicht entscheidende Phase

    Der lange Arm Bakus? Prozess um Mordversuch an aserbaidschanischem Dissidenten erreicht entscheidende Phase

    Vor dem Sonder-Schwurgericht in Rennes nähert sich ein aufsehenerregender Prozess seinem Ende. Die französische Staatsanwaltschaft fordert 30 Jahre Haft gegen den Hauptangeklagten im Fall des versuchten Mordes am aserbaidschanischen Blogger und Regimekritiker Mahammad Mirzali. Der Fall wirft Fragen auf, die weit über die strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten hinausreichen: Es geht um den Schutz politischer Flüchtlinge in Europa und um die zunehmende Gefahr grenzüberschreitender Repression autoritärer Staaten. Der Angriff ereignete sich im März 2021 in Nantes. Mirzali, der seit Jahren in Frankreich lebt, wurde von mehreren Männern mit Messern attackiert und schwer verletzt. Nur knapp überlebte er die Tat. Nach Überzeugung der Anklage handelte es sich nicht um eine gewöhnliche Gewalttat, sondern um eine gezielt geplante Operation gegen einen prominenten Kritiker der politischen Führung in Aserbaidschan. Ein prominenter Gegner des Regimes Mahammad Mirzali gehört zu den bekannteste…

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  • Gaza-Flottille: Französische Justiz ermittelt wegen Folter und Kriegsverbrechen

    Gaza-Flottille: Französische Justiz ermittelt wegen Folter und Kriegsverbrechen

    Aus einer umstrittenen Hilfsmission auf dem Mittelmeer ist inzwischen ein Fall für die französische Justiz geworden. Die französische Antiterrorstaatsanwaltschaft PNAT hat Ermittlungen wegen des Verdachts auf Folter und Kriegsverbrechen eingeleitet. Im Mittelpunkt stehen die Aussagen französischer Staatsbürger, die Ende Mai an der Gaza-Flottille „Global Sumud“ teilgenommen hatten und nach deren Abfangen durch israelische Sicherheitskräfte festgenommen wurden.

    Der Schritt erfolgte nach einer Meldung des französischen Außenministeriums. Französische Konsularbeamte hatten nach der Rückkehr der Aktivisten deren Schilderungen aufgenommen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Die Berichte enthielten Vorwürfe, die aus Sicht der französischen Justiz eine genaue Prüfung erforderlich machen.

    Mehrere Teilnehmer schilderten demnach körperliche Gewalt während ihrer Festnahme und Haft. Zudem berichteten einige von Demütigungen sowie von einer längeren Aussetzung niedriger Temperaturen. Besonders schwer wiegen Vorwürfe einzelner Aktivisten, die von sexuellen Übergriffen oder entsprechenden Misshandlungen sprechen. Genau diese Aussagen bilden nun den Kern der Ermittlungen.

    Noch steht allerdings keineswegs fest, ob sich die Vorwürfe bestätigen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeutet zunächst lediglich, dass ausreichende Hinweise für eine nähere Untersuchung vorliegen. Die französischen Behörden wollen nun klären, was sich während der Festnahme, des Transports und der anschließenden Haft tatsächlich ereignet hat.

    Mit den Ermittlungen wurde eine Spezialeinheit betraut, die sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Hassdelikte konzentriert. Deren Aufgabe besteht darin, Zeugenaussagen auszuwerten, mögliche Beweise zu sichern und die rechtliche Einordnung der Vorwürfe vorzunehmen. Gerade bei Sachverhalten mit internationalem Bezug gestaltet sich dieser Prozess oft langwierig und komplex.

    Die Flottille „Global Sumud“ war Mitte Mai von der Türkei aus gestartet. Mehrere Dutzend Schiffe und Hunderte Aktivisten aus verschiedenen Ländern beteiligten sich an der Aktion. Nach Angaben der Organisatoren sollte humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gebracht und gleichzeitig auf die Auswirkungen der israelischen Seeblockade aufmerksam gemacht werden.

    Noch bevor die Schiffe ihr Ziel erreichten, griffen israelische Kräfte ein. Rund 430 Aktivisten wurden festgenommen, darunter etwa 30 französische Staatsangehörige. Nach ihrer vorübergehenden Inhaftierung erfolgte die Ausweisung in ihre jeweiligen Heimatländer.

    Israel verteidigt das Vorgehen. Die Regierung betrachtet die Seeblockade als notwendige Sicherheitsmaßnahme, um den Transport von Waffen in den Gazastreifen zu verhindern. Aus israelischer Sicht handelte es sich bei der Flottille nicht nur um eine humanitäre Mission, sondern zugleich um eine politische Protestaktion gegen die bestehende Blockade.

    Für zusätzliche Aufmerksamkeit sorgten Bilder, die nach der Festnahme veröffentlicht wurden. Sie zeigten Aktivisten kniend und mit Handschellen gefesselt. Die Aufnahmen lösten international Kritik aus und verschärften die Debatte über das Vorgehen der israelischen Behörden.

    Die französischen Ermittler stehen nun vor der Aufgabe, die widersprüchlichen Darstellungen sorgfältig zu prüfen. Was geschah tatsächlich an Bord und später in Gewahrsam? Und reichen die vorliegenden Hinweise aus, um strafrechtlich relevante Verstöße nachzuweisen?

    Die Antworten auf diese Fragen dürften nicht nur juristische Bedeutung besitzen. Auch diplomatisch könnte der Fall noch für erhebliche Spannungen sorgen. Bis dahin gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen stehen erst am Anfang – und viele Details liegen weiterhin im Dunkeln.

    Ein Artikel von M. Legrand

  • Frankreich lässt Vorwürfe gegen Israel juristisch prüfen

    Frankreich lässt Vorwürfe gegen Israel juristisch prüfen

    Die französische Justiz soll mögliche Misshandlungen französischer Staatsbürger untersuchen, die Ende Mai an einer Solidaritätsflottille für den Gazastreifen teilgenommen hatten. Außenminister Jean-Noël Barrot leitete den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter, nachdem mehrere Teilnehmer schwere Vorwürfe gegen israelische Behörden erhoben hatten. Die Affäre entwickelt sich damit zu einem neuen Belastungstest für die ohnehin angespannten Beziehungen zwischen Paris und Jerusalem.

    Im Zentrum der Vorwürfe stehen französische Aktivisten, die Teilnehmer an der sogenannten „Global Sumud“-Flottille waren. Die aus mehreren Dutzend Booten bestehende Initiative wollte symbolische Hilfsgüter nach Gaza bringen und zugleich auf die humanitäre Lage in dem von Krieg und Blockade geprägten Gebiet aufmerksam machen. Die israelische Marine stoppte den Konvoi und nahm zahlreiche Teilnehmer vorübergehend fest.

    Nach Angaben des französischen Außenministeriums berichteten mehrere Betroffene gegenüber Konsularbeamten von Misshandlungen während ihrer Haft. Genannt werden körperliche Gewalt, Demütigungen, Schlafentzug sowie die Aussetzung niedriger Temperaturen. Besonders schwer wiegen Vorwürfe sexueller Übergriffe und anderer Handlungen, die nach französischem Recht strafrechtlich relevant sein könnten.

    Barrot berief sich bei seiner Entscheidung auf Artikel 40 der französischen Strafprozessordnung. Dieser verpflichtet staatliche Stellen, mögliche Straftaten an die zuständigen Ermittlungsbehörden weiterzuleiten. Die Staatsanwaltschaft soll nun prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird und inwieweit französische Gerichte für die Untersuchung der Vorwürfe zuständig sind.

    Parallel dazu bereiten mehrere Anwälte der betroffenen Aktivisten eigene Klagen vor. Sie verlangen eine umfassende Aufklärung der Ereignisse und eine juristische Bewertung der erhobenen Anschuldigungen. Ob die Vorwürfe vor Gericht Bestand haben, ist derzeit jedoch völlig offen. Die Ermittler werden sowohl die Glaubwürdigkeit der Aussagen als auch mögliche Beweise und Zeugenaussagen prüfen müssen.

    Der Fall besitzt zugleich eine erhebliche diplomatische Dimension. Frankreich hatte zuletzt wiederholt Kritik an der israelischen Regierung geäußert und seine Besorgnis über die humanitäre Situation im Gazastreifen betont. Zusätzliche Spannungen entstanden durch die Entscheidung von Paris, gegen einzelne Vertreter der israelischen Rechten Einreisebeschränkungen zu verhängen. Bilder von festgenommenen Aktivisten, die mit gefesselten Händen auf den Knien zu sehen waren, hatten in mehreren europäischen Ländern Empörung ausgelöst.

    Israel weist die Vorwürfe der Misshandlung zurück. Die Regierung betont, die Aktivisten seien entsprechend geltender Sicherheitsvorschriften behandelt worden. Die nun eingeleiteten Untersuchungen dürften deshalb nicht nur juristische, sondern auch politische Folgen haben. Ihr Ergebnis könnte die Debatte über den Umgang mit internationalen Gaza-Aktivisten und die Beziehungen zwischen Frankreich und Israel weiter beeinflussen.

    Autor: P. Tiko

  • Trump in einer Phase des Stillstands

    Trump in einer Phase des Stillstands

    US-Präsident Donald Trump bevorzugt militärische und diplomatische Erfolge, die schnell, eindeutig und möglichst spektakulär ausfallen. Seine politische Rhetorik lebt von der Vorstellung entschlossener Führung und rascher Ergebnisse. Doch in mehreren internationalen Krisen zeigt sich inzwischen ein anderes Bild: Die anfänglichen Ankündigungen einfacher Lösungen sind einer deutlich komplexeren Realität gewichen.

    Besonders sichtbar wird dies in den Konflikten in der Ukraine und im Gazastreifen. Auch im Umgang mit Iran zeichnet sich zunehmend ab, dass die von Trump erwarteten schnellen Durchbrüche ausbleiben könnten. Was zunächst als Gelegenheit erschien, langwierige Konflikte durch entschlossenes Handeln zu beenden, entwickelt sich zu einer Situation, in der die Vereinigten Staaten auf politische und strategische Grenzen ihrer Einflussmöglichkeiten stoßen.

    Einige Beobachter sehen darin die Folgen einer Überdehnung amerikanischer Ambitionen. Andere argumentieren, dass dahinter ein grundlegendes Missverständnis über die Reichweite amerikanischer Macht steht. Die Vereinigten Staaten verfügen zweifellos über die stärksten Streitkräfte der Welt und sind in der Lage, militärische Ziele nahezu überall auf dem Globus mit hoher Präzision anzugreifen. Schwieriger wird es jedoch, wenn militärische Erfolge in stabile politische Ergebnisse umgewandelt werden sollen.

    Ein enger Mitarbeiter Trumps brachte dieses Dilemma jüngst auf den Punkt. Die Zerstörung von Nuklearanlagen aus der Luft gehöre zu den Fähigkeiten, die die USA nahezu perfektioniert hätten. Die politische Entwicklung in Ländern wie Iran, Russland oder der Ukraine nachhaltig zu beeinflussen, sei dagegen wesentlich schwieriger. Militärische Macht kann Regierungen unter Druck setzen oder Infrastruktur zerstören. Sie kann jedoch selten die komplexen gesellschaftlichen, historischen und politischen Dynamiken eines Landes kontrollieren.

    Gerade darin liegt eine der zentralen Herausforderungen amerikanischer Außenpolitik. Während militärische Operationen oft kurzfristig Wirkung zeigen, erfordern politische Lösungen Geduld, Verhandlungen und die Bereitschaft, mit widersprüchlichen Interessen umzugehen. Diese Prozesse verlaufen selten geradlinig und lassen sich kaum nach einem festen Zeitplan steuern.

    Seit Trumps Rückkehr ins Weiße Haus waren die Vereinigten Staaten bereits an nahezu einem Dutzend militärischer Operationen weltweit beteiligt. Dies unterstreicht den anhaltenden Anspruch Washingtons, internationale Entwicklungen aktiv zu beeinflussen. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Lage, dass selbst die mächtigste Nation der Welt nicht jede Krise nach ihren Vorstellungen gestalten kann.

    Für Trump bedeutet dies den Übergang von der Phase schneller Ankündigungen in eine Phase des politischen Stillstands. Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt dort, wo militärische Stärke allein nicht mehr ausreicht und dauerhafte Lösungen nur durch komplexe politische Prozesse erreicht werden können.


    Chinas exportiert den Überwachungsstaat

    China hat in den vergangenen Jahrzehnten ein hochentwickeltes System gesellschaftlicher Kontrolle aufgebaut. Was lange als innenpolitisches Instrument galt, wird inzwischen zunehmend ins Ausland exportiert – mitsamt der dahinterstehenden Ideologie. Besonders in autoritär regierten oder politisch fragilen Staaten stößt Pekings Modell auf Interesse, weil es Regierungen dabei helfen kann, Stabilität zu sichern und politische Kontrolle auszubauen.

    Ein Beispiel dafür sind die Salomonen im Pazifik. Nachdem es dort zu sozialen Spannungen und gewaltsamen Unruhen gekommen war, schloss die Regierung 2022 ein Sicherheitsabkommen mit China. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit wurden chinesische Polizeibeamte entsandt, um lokale Sicherheitskräfte zu unterstützen. In einem Dorf schlugen sie vor, von allen Bewohnern Fingerabdrücke und Handflächenabdrücke zu erfassen sowie umfangreiche persönliche Daten zu registrieren. Das Konzept orientierte sich am sogenannten „Fengqiao-Modell“, einer Überwachungs- und Kontrollstrategie aus der Mao-Zeit.

    Unter Staats- und Parteichef Xi Jinping erlebt dieses Modell eine Renaissance. Es basiert auf der Idee, gesellschaftliche Konflikte möglichst früh zu erkennen und zu unterbinden. Nachbarn, lokale Funktionäre und Sicherheitsbehörden sollen eng zusammenarbeiten, um potenzielle Probleme bereits im Ansatz zu identifizieren. Kritiker sehen darin ein System gegenseitiger Überwachung, das nicht nur Kriminalität bekämpft, sondern auch politische Abweichungen unterdrückt.

    In China selbst wird die Strategie durch moderne Technologie ergänzt. Millionen Überwachungskameras, oft mit Gesichtserkennung und künstlicher Intelligenz ausgestattet, erfassen Bewegungen im öffentlichen Raum. Hinzu kommen umfangreiche Datenbanken mit biometrischen Informationen wie DNA-Proben, Iris-Scans oder Sprachmustern. Besonders Minderheiten wie die Uiguren in der westchinesischen Region Xinjiang sind von diesen Maßnahmen betroffen.

    Peking präsentiert dieses Sicherheitsmodell als Erfolgsrezept für öffentliche Ordnung. Tatsächlich weist China eine vergleichsweise niedrige Gewaltkriminalität auf. Menschenrechtsorganisationen und westliche Regierungen werfen dem Land jedoch vor, dieselben Instrumente zur Einschränkung von Freiheitsrechten und zur Unterdrückung politischer Opposition einzusetzen.

    Der internationale Export dieses Ansatzes erfolgt nicht nur über Polizeiberater, sondern auch durch Ausbildung, Technologie und Ausrüstung. China hat in den vergangenen Jahren Hunderte Schulungsprogramme für Sicherheitskräfte aus zahlreichen Ländern organisiert. Zudem wurden Überwachungssysteme, Kameras und digitale Kontrolltechnologien an Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika geliefert.

    Auf den Salomonen stieß der Versuch, das Fengqiao-Modell einzuführen, letztlich auf Widerstand. Politiker und Dorfvertreter kritisierten die geplante Datensammlung als Eingriff in lokale Traditionen und persönliche Freiheiten. Konflikte würden dort traditionell durch Dorfälteste und Gemeindeführer gelöst, nicht durch umfassende Überwachung. Nach öffentlicher Kritik wurde das Pilotprojekt gestoppt; biometrische Daten wurden nicht erhoben.

    Der Vorfall zeigt die Grenzen von Chinas Sicherheitsdiplomatie. Während manche Regierungen Pekings Methoden als Mittel zur Stabilisierung ihrer Herrschaft betrachten, stoßen sie in vielen Gesellschaften auf Misstrauen. Die Debatte darüber, wie viel Sicherheit durch Überwachung gerechtfertigt werden kann, dürfte deshalb weit über die Salomonen hinaus an Bedeutung gewinnen.


    WEITERE NACHRICHTEN

    • Israel hat die Kreuzfahrerburg Beaufort im Südlibanon eingenommen – im Rahmen seines umfangreichsten Militäreinsatzes im Land seit Jahrzehnten.
    • Nach Angaben amerikanischer Behörden haben US-Streitkräfte in den vergangenen Wochen Dutzende Handelsschiffe durch die Straße von Hormus geleitet.
    • Die Präsidentschaftswahl in Kolumbien ging gestern in eine Stichwahl. Ein Kandidat der extremen Rechten zog in die nächste Runde ein – ein mögliches Zeichen für einen weiteren Erfolg der rechten politischen Welle in Lateinamerika.
    • Die US-Kampagne gegen Boote vor der Küste Südamerikas hat inzwischen mehr als 200 Menschen das Leben gekostet.
    • Fünf Bergleute, die mehr als eine Woche in einer überfluteten Höhle in Laos eingeschlossen waren, konnten gerettet werden. Zwei weitere Männer werden weiterhin vermisst.
    • In weiten Teilen des Nahen Ostens wurden die Feierlichkeiten zum Opferfest (Eid al-Adha) von Krieg und Konflikten überschattet.

    Christine Macha

  • Wenn der Staat zusieht: Der Tod eines Häftlings erschüttert Frankreichs Justizsystem

    Wenn der Staat zusieht: Der Tod eines Häftlings erschüttert Frankreichs Justizsystem

    Der Tod eines Gefangenen in einer französischen Haftanstalt entwickelt sich zu einem Fall mit erheblicher politischer und juristischer Tragweite. Was zunächst als tragisches Einzelereignis erschien, wirft inzwischen grundsätzliche Fragen über die Verantwortung des Staates im Strafvollzug auf. Im Zentrum steht der Vorwurf der Familie, die Gefängnisverwaltung habe den körperlichen und psychischen Verfall des Inhaftierten über Wochen hinweg beobachtet, ohne angemessen einzugreifen. Die Angehörigen sprechen von einem „langsamen Zusammenbruch unter den Augen des Staates“. Diese Formulierung trifft einen empfindlichen Nerv in Frankreich, wo die Zustände in vielen Gefängnissen seit Jahren Gegenstand heftiger Kritik sind. Der Fall berührt damit nicht nur die individuelle Verantwortung einzelner Beamter oder Ärzte, sondern die Funktionsfähigkeit des gesamten französischen Strafvollzugssystems. Die zentrale Frage staatlicher Verantwortung Juristisch befindet sich Frankreich in einer heiklen Lage…

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