Schlagwort: lohnfortzahlung

  • Der 1. Mai in Frankreich: Zwischen arbeitsrechtlicher Ausnahme und politischer Debatte

    Der 1. Mai in Frankreich: Zwischen arbeitsrechtlicher Ausnahme und politischer Debatte

    Der 1. Mai nimmt im französischen Arbeitsrecht eine Sonderstellung ein, die in Europa nahezu einzigartig ist. Während viele Länder den Tag der Arbeit als gesetzlichen Feiertag kennen, geht Frankreich einen Schritt weiter: Es ist der einzige Feiertag, an dem Arbeitnehmer grundsätzlich weder arbeiten dürfen noch sollen – bei gleichzeitig garantiertem Lohnausgleich. Diese strikte Regelung ist Ausdruck einer langen sozialpolitischen Tradition, steht jedoch zunehmend im Spannungsfeld wirtschaftlicher Realitäten und politischer Forderungen nach Flexibilisierung. Eine arbeitsrechtliche Besonderheit Die gesetzliche Grundlage findet sich im französischen Arbeitsgesetzbuch, konkret in den Artikeln L3133-4 bis L3133-6 des Code du travail. Dort ist festgelegt, dass der 1. Mai („Fête du Travail“) der einzige Feiertag ist, der verpflichtend arbeitsfrei und bezahlt ist. Anders als bei anderen gesetzlichen Feiertagen – etwa dem 14. Juli oder Weihnachten – besteht hier kein Spielraum für betriebliche V…

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  • Krank und benachteiligt? Warum Frankreichs Regierung mit ihrer Reform der Lohnfortzahlung alle gegen sich aufbringt

    Krank und benachteiligt? Warum Frankreichs Regierung mit ihrer Reform der Lohnfortzahlung alle gegen sich aufbringt

    Mitten in der Sommerpause zündet die französische Regierung eine finanzpolitische Nebelgranate: Künftig soll die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab dem achten Tag einsetzen – bislang beginnt sie ab dem vierten. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Plans zur Haushaltskonsolidierung, doch sie trifft auf seltene Einmütigkeit unter Arbeitgebern und Gewerkschaften: Beide Seiten lehnen die geplante Verlängerung der Karenzzeit ab – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

    Einseitige Lastenverlagerung in schwierigen Zeiten Gesundheitsministerin Catherine Vautrin begründet die geplante Änderung mit der Notwendigkeit, die Sozialversicherungsausgaben zu zügeln. Allein die Ausgaben für Krankengeld sollen 2025 die Marke von 16 Milliarden Euro übersteigen – ein Anstieg um fast 70 % gegenüber 2012. Durch die Neuregelung verspricht sich die Regierung Einsparungen von 945 Millionen Euro jährlich für die staatliche Krankenversicherung. Diese Kosten würden jedoch nicht entfallen, s…

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