Schlagwort: Kurzzeitvermietung

  • Wenn Nachbarn Nein sagen dürfen: Auf dem Weg zu einem stillen Machtwechsel im Wohnungseigentum

    Wenn Nachbarn Nein sagen dürfen: Auf dem Weg zu einem stillen Machtwechsel im Wohnungseigentum

    Rollkoffer auf Fliesen, Stimmen im Treppenhaus, ein ständiges Kommen und Gehen – wer in dicht besiedelten Wohnanlagen lebt, kennt diese Geräuschkulisse. Was für die einen ein willkommenes Geschäftsmodell darstellt, empfinden andere längst als Dauerbelastung. Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb haben das Zusammenleben in vielen Häusern verändert. Nun deutet sich eine juristische Verschiebung an, die weit über den Einzelfall hinausreicht.

    Auslöser ist eine Reform, die zunächst kaum Aufmerksamkeit erhielt. Mit der sogenannten „Loi Le Meur“ vom November 2024 wurde ein scheinbar technisches Detail verändert – mit erheblichen Folgen. Bislang erforderte ein Verbot von Ferienvermietungen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft Einstimmigkeit. Ein praktisch unerreichbares Ziel. Jetzt genügt eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln.

    Das klingt trocken, fast bürokratisch.

    Ist es aber nicht.

    Denn diese Absenkung verwandelt eine theoretische Möglichkeit in ein Instrument mit echter Wirkungskraft. Eigentümergemeinschaften erhalten damit erstmals ein praktikables Mittel, um gegen die Umwandlung von Wohnungen in temporäre Unterkünfte vorzugehen.

    Im März 2026 bestätigte der französische Verfassungsrat diese Neuregelung. Die Richter sahen keine unverhältnismäßige Einschränkung des Eigentumsrechts. Ihre Argumentation folgt einer klaren Linie: Die Regelung betrifft ausschließlich Zweitwohnungen, greift nur dort, wo die Teilungserklärung ohnehin gewerbliche Nutzung ausschließt, und lässt alternative Vermietungsformen unberührt.

    Mit anderen Worten: Niemand verliert sein Eigentum – aber die Art der Nutzung rückt stärker ins Blickfeld der Gemeinschaft.

    Genau hier beginnt die eigentliche Debatte.

    Befürworter sprechen von einem längst überfälligen Schritt. In vielen Städten, so ihr Argument, habe sich die Kurzzeitvermietung zu einer Art Schattenhotellerie entwickelt. Wohnungen verschwinden vom regulären Markt, Mieten steigen, Nachbarschaften verlieren ihre Stabilität. Die neue Regelung erscheint ihnen wie ein Korrektiv – ein Versuch, das Gleichgewicht wiederherzustellen.

    Kritiker hingegen wittern eine schleichende Aushöhlung des Eigentumsbegriffs. Dass eine Mehrheit darüber entscheidet, wie ein Einzelner seine Immobilie nutzt, empfinden sie als problematisch. Heute betreffe es Ferienvermietungen, morgen vielleicht andere Nutzungsformen. Die Sorge vor einer „Vergemeinschaftung“ privater Rechte steht im Raum.

    Und ganz ehrlich: Ein bisschen mulmig wird einem dabei schon.

    Denn die Frage dahinter reicht tiefer. Wie viel Individualfreiheit verträgt das Zusammenleben in verdichteten Räumen? Und wo beginnt die Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft?

    Die Reform liefert darauf keine endgültige Antwort, aber sie verschiebt die Gewichte. Sie stärkt die kollektive Entscheidungsfähigkeit – und damit auch die Bedeutung von Eigentümerversammlungen. Was früher vor Gerichten ausgefochten wurde, verlagert sich nun in den Sitzungssaal des Hauses.

    Dort, wo Nachbarn sich gegenüberstehen.

    Dort, wo Interessen aufeinanderprallen.

    Und dort, wo künftig öfter ein Satz fallen dürfte, der bislang selten Konsequenzen hatte: „Wir wollen das hier nicht.“

    Ob diese neue Macht verantwortungsvoll genutzt wird, bleibt offen. Manche Gemeinschaften dürften zügig handeln, andere zögern oder bewusst darauf verzichten. Klar ist nur: Die Spielregeln haben sich verändert.

    Leise, aber nachhaltig.

    Von Daniel Ivers

  • Cannes geht gegen illegale Schlüsselboxen vor – zwischen Tourismus, Ordnung und Alltag

    Cannes geht gegen illegale Schlüsselboxen vor – zwischen Tourismus, Ordnung und Alltag

    Ein unscheinbarer kleiner Kasten an der Hauswand, ein Zahlencode, und der Schlüssel ist drin. Für viele Vermieter von Ferienwohnungen ist die Schlüsselbox längst ein unverzichtbares Hilfsmittel. Doch in Cannes wird sie nun zum Symbol für eine Grundsatzfrage: Wem gehört eigentlich der öffentliche Raum – und wie viel Freiheit darf der boomende Markt der Kurzzeitvermietungen beanspruchen? Seit Ende 2023 ist klar: Auf den Straßen von Cannes haben die grauen Kästen ausgedient.

    Das neue Verbot Ein kommunaler Erlass vom Dezember 2023 zieht die rote Linie: Schlüsselboxen an öffentlichen Flächen sind in Cannes nicht mehr erlaubt. Die Stadt geht dabei Schritt für Schritt vor. Zuerst klebt die Polizei einen Hinweisaufkleber auf den Kasten – 15 Tage Zeit bleiben, um ihn freiwillig zu entfernen. Passiert nichts, kommt die Stadtreinigung, montiert die Box ab und bringt sie ins Fundbüro. Die Rechnung dafür: 35 Euro. Für Vermieter, die bisher auf unkomplizierte Schlüsselübergaben per Zahlencode geset…

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  • Airbnb entdeckt die Hotels neu – und mischt den Reisemarkt auf

    Airbnb entdeckt die Hotels neu – und mischt den Reisemarkt auf

    Airbnb will mehr sein als nur die erste Adresse für Ferienwohnungen. Mit einer konsequenten Expansion in den Hotelmarkt schlägt das Unternehmen ein neues Kapitel seiner Geschichte auf. Boutique-Hotels, Bed & Breakfasts, unabhängige Gasthäuser – all das soll künftig unter dem Dach von Airbnb Platz finden. Und zwar ohne die Seele der Plattform, die lange für das „Zuhause auf Zeit“-Gefühl stand, zu verlieren. Von der WG-Couch zum Hotelzimmer Der Wandel kommt nicht aus dem Nichts. Schon 2019 hatte Airbnb mit der Übernahme der Buchungsplattform HotelTonight einen Fuß in die Hoteltür gesetzt. Doch damals war das eher ein zaghafter Probelauf. Heute, im Jahr 2025, kündigt CEO Brian Chesky an: Jetzt wird die Hotelstrategie zur Chefsache – aggressiver, größer, globaler.Im Fokus stehen lizenzierte, unabhängige Hotels und Pensionen, die regulatorisch auf sicheren Füßen stehen. Das macht sie für Airbnb nicht nur attraktiv, sondern auch notwendig. Denn in vielen Metropolen stoßen Kurzzeitvermiet…

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  • Lille kassiert kräftig bei der Touristensteuer – und investiert sie klug

    Lille kassiert kräftig bei der Touristensteuer – und investiert sie klug

    Wer nach Lille reist, zahlt nicht nur für Hotel, Airbnb oder Campingplatz. Im Preis steckt auch ein kleiner Beitrag, der unscheinbar wirkt, aber große Wirkung entfaltet: die taxe de séjour, die französische Touristensteuer (in Deutschland auch als Kurtaxe bekannt). In der nordfranzösischen Metropole ist sie längst mehr als nur eine Nebeneinnahme – sie ist ein echter Finanzmotor.


    Ein Einnahmerekord für die Metropole

    2024 hat die Métropole Européenne de Lille (MEL) satte 7,5 Millionen Euro durch die Touristensteuer eingenommen. Ein Plus von 1,1 Millionen im Vergleich zum Vorjahr. Klingt trocken, ist aber ein klares Zeichen: Der Tourismus boomt, und die Stadt versteht es, ihr System effizient zu managen.

    Das Geld fließt nicht ins Leere. Es landet dort, wo Besucherinnen und Besucher es direkt spüren – in Kultur, Events und touristische Infrastruktur.


    Preise, die den Unterschied machen

    Nicht jede Unterkunft zahlt gleich viel. Die Steuer ist fein abgestuft:

    • Drei- bis Fünf-Sterne-Hotels: 1,76 € pro Person und Nacht
    • Chambres d’hôtes: 0,88 €
    • Kurzzeitvermietungen à la Airbnb: 5,5 % vom Übernachtungspreis, gedeckelt bei 5,06 €
    • Drei-Sterne-Campingplätze: 0,66 €

    So tragen alle Arten von Gastgebern ihren Teil bei. Ob Luxushotel oder Zeltplatz – niemand wird überproportional belastet, und die Finanzierung bleibt fair verteilt.


    Airbnb als Schwergewicht

    Die Bedeutung von Plattformen wie Airbnb ist in Lille kaum zu übersehen. Schon 2023 überwies das Unternehmen allein in den Hauts-de-France 4,8 Millionen Euro an Touristensteuer. Ein ordentlicher Brocken davon landete in der Kasse von Lille.

    Damit wird klar: Die Sharing-Economy ist längst kein Nischenphänomen mehr, sondern ein zentraler Player im Tourismus-Geschäft. Gleichzeitig wächst der Druck, Regeln zu schaffen, die den Markt in Balance halten. Denn wo kurzfristige Vermietungen zunehmen, geraten klassische Hotels ins Schwitzen – und Nachbarschaften auch.


    Was mit dem Geld passiert

    Und wohin fließt all das? 2024 lag der Etat der MEL für Kultur und Tourismus bei 40,6 Millionen Euro. Die taxe de séjour war dabei ein festes Standbein.

    Finanziert werden damit Tourismusbüros, Festivals, Stadtfeste und der Ausbau der Besucherinfrastruktur. Kurzum: all das, was eine Stadt für Reisende lebendig und attraktiv macht. Wer in Lille also ein Bier auf dem Place du Général-de-Gaulle genießt oder durch ein Kulturfestival schlendert, profitiert indirekt von dieser Abgabe.


    Zwischen Boom und Balance

    Die Kehrseite? Mehr Tourismus bedeutet auch mehr Belastung für Einheimische. Höhere Mieten, belebte Altstädte, steigender Druck auf den Wohnungsmarkt. Gerade die Kurzzeitvermietungen sind ein Dauerstreitthema.

    Die Steuer selbst wirkt hier wie ein kleines Korrektiv – sie zwingt auch Plattformanbieter, etwas zurückzugeben. Doch reicht das? Oder müsste man noch stärker eingreifen, um die Balance zwischen Lebensqualität für Bewohner und Wachstum im Tourismus zu sichern?


    Ein kleines Geld, das Großes bewegt

    Die Touristensteuer ist in Lille kein nebensächlicher Posten mehr, sondern eine Art stille Mitfinanziererin des urbanen Lebensgefühls. Besucher zahlen ein paar Euro extra – und ermöglichen damit Festivals, Museen und Begegnungsorte, die wiederum Touristen anlocken. Ein Kreislauf, der funktioniert, solange er fair und transparent bleibt.

    Denn nur wenn Gäste das Gefühl haben, dass ihr Beitrag sinnvoll eingesetzt wird, und Einheimische merken, dass die Einnahmen auch ihrer Stadt guttun, bleibt diese Art von Finanzierung ein Erfolgsmodell.

    Von C. Hatty

  • Airbnb erobert das Departement Vosges – und verdrängt die Hotels

    Airbnb erobert das Departement Vosges – und verdrängt die Hotels

    Die Vogesen, einst eine Hochburg gemütlicher Landhotels und familiär geführter Pensionen, erleben derzeit einen stillen, aber tiefgreifenden Wandel. Immer häufiger nächtigen Reisende nicht mehr im Doppelzimmer mit Frühstücksbuffet, sondern in privaten Ferienwohnungen, Chalets oder sogar umgebauten Scheunen – gebucht mit wenigen Klicks über Airbnb.Und die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Erstmals übertreffen die gebuchten Nächte in Kurzzeitvermietungen die Übernachtungen in traditionellen Hotels. Ein Boom, der nachhallt Seit der Corona-Pandemie hat sich das Reiseverhalten spürbar verschoben. Die Vogesen – mit ihren klaren Seen, stillen Wäldern und charmanten Dörfern – profitierten von der Sehnsucht vieler Menschen nach naturnahen, individuellen Urlaubserlebnissen.In Orten wie Xonrupt-Longemer erzielen Airbnb-Vermieter inzwischen ein mittleres Jahreseinkommen von über 23.000 Euro, bei einer durchschnittlichen Auslastung von 40,6 Prozent. Auch in Saint-Dié-des-Vosges ist der Trend …

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  • Wie Nizza mit der „Location mixte“ gegen Wohnungsnot und Airbnb-Chaos kämpft

    Wie Nizza mit der „Location mixte“ gegen Wohnungsnot und Airbnb-Chaos kämpft

    Nizza – die Perle an der Côte d’Azur, bekannt für ihre interessante Altstadt, das azurblaue Meer und die Promenade des Anglais. Doch unter der mediterranen Postkartenidylle schwelt ein ernstes Problem: Wohnraummangel. Besonders Studierende spüren die Enge – günstige Mietwohnungen sind rar, die Konkurrenz groß. Die Stadt hat nun eine kreative Lösung im Angebot: das Modell der „Location mixte“. Ein innovativer Mix – aber mit Tücken Was steckt dahinter? Eigentümer vermieten ihre Wohnung während des Studienjahrs an Studierende, im Sommer dürfen sie sie an Touristen vermieten – ganz legal und ohne bürokratischen Hickhack. Klingt fair. Klingt modern. Doch funktioniert das wirklich? Die Regeln sind klar abgesteckt. Zwischen September und Juni ziehen junge Leute ein – allerdings nur, wenn sie Bezieher von Wohnbeihilfe (CAF) sind und mindestens fünf bis sechs Monate bleiben. Die Mieten sind gedeckelt: Ein Studio darf höchstens 500 Euro kosten, ein Zweizimmer-Appartement 650, 3 Zimmer 800 und 4 …

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