Schlagwort: Kassenbon

  • Gibt es nun wirklich keine Kassenbons mehr in Frankreich?

    Gibt es nun wirklich keine Kassenbons mehr in Frankreich?

    In Frankreich ist tatsächlich Schluss mit dem systematischen Ausdrucken des Kassenzettels. Im Rahmen des Anti-Abfall-Gesetzes müssen Einzelhändler seit dem 1. August ausdrücklich fragen, ob die Kunden den Kassenbons noch wünschen oder nicht. Der altbekannte Kassenbon hat ausgedient, oder zumindest fast. Theoretisch ist sein automatischer Ausdruck seit dem 1. August nicht mehr obligatorisch. Aber auch zwei Wochen später wird die neue Regelung nur schleppend umgesetzt. Auch auf Kundenseite tut man sich schwer, seine Gewohnheiten zu ändern. „Ich frage immer noch danach. Da ich schon älter bin, muss ich meine Rechnung immer überprüfen“, gesteht eine Kundin gegenüber dem Sender France 3. Weniger VerschwendungDieser kleine automatisch ausgedruckte Zettel wird jedoch schnell verschwinden, ebenso wie die Kreditkartenbelege, außer in einigen ganz bestimmten Fällen: bei abgewogenen Lebensmitteln, Artikeln unter Garantie, bei fehlgeschlagenen Kreditkartenabbuchungen oder bei von Automaten ausgest…

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  • Kassenbon: Nur noch in diesen vier Fällen wird er nach dem 1. August automatisch ausgedruckt

    Kassenbon: Nur noch in diesen vier Fällen wird er nach dem 1. August automatisch ausgedruckt

    Der Kassenbon wird in Frankreich ab dem 1. August nicht mehr automatisch ausgedruckt. Es gibt jedoch vier Fälle, in denen der Kassenzettel weiterhin ausgedruckt und den Kunden ausgehändigt werden muss. Ab dem 1. August wird der Kassenbon in Frankreich nicht mehr automatisch ausgedruckt. Kunden, die einen Kassenzettel wünschen, müssen dessen Ausdruck ausdrücklich anfordern, z. B. wenn sie sich über einen Preis im Unklaren sind. Es wird allerdings möglich sein, die Rechnung seines Einkaufs per SMS, E-Mail, QR-Code oder auf einem anderen elektronischen Weg zu erhalten. Ziel ist es, die Papierverschwendung zu bekämpfen und die Menge der schädlichen chemischen Substanzen in der Tinte der Belege zu begrenzen. Es gibt allerdings auch nach dem 1. August immer noch Fälle, in denen die Kassenzettel automatisch für den Kunden ausgedruckt werden. Auf der Website Service-Public.fr kann man die Ausnahmen nach dem Ende der Kassenbonpflicht nachlesen. Zunächst, wenn es um den Kauf von sogenannten „dauerhaften“ Gütern geht. Das heißt, dass die Dauer der gesetzlichen Garantie angegeben werden muss, wie zum Beispiel bei Computern oder Haushaltsgeräten. Wenn ein Zahlungsvorgang an der Kasse storniert wird oder Gegenstand eines Kredits ist, wird der Beleg ebenfalls automatisch ausgedruckt. Dies ist auch der Fall, wenn der Beleg einer Pflicht zur Aufbewahrung und Vorlage für die Inanspruchnahme einer Ware oder Dienstleistung erforderlich ist. Schließlich wird ein Bon automatisch ausgedruckt, wenn Kunden ein Wiegeinstrument verwenden, zum Beispiel eine der Waagen, die in Supermärkten zum Wiegen von Obst und Gemüse zur Verfügung stehen.
  • Stromtarife und Ende der Kassenbons – was sich am 1. August in Frankreich ändert

    Stromtarife und Ende der Kassenbons – was sich am 1. August in Frankreich ändert

    Mit dem Ende des Preisstopps werden die Strompreise in Frankreich um 10% steigen. Angesichts der Inflation wird die Schulanfangszulage für Eltern um 5,6% erhöht. Jeder Monatsanfang bringt eine Reihe von Veränderungen mit sich. Auch der August ist keine Ausnahme. Kassenbons, Strompreise, Schulanfangszulage – das wird sich ab Dienstag, dem 1. August, ändern. Kassenbons werden nicht mehr automatisch ausgedruckt. Um einen Kassenbon zu erhalten, muss man künftig den Händler ausdrücklich darum bitten. Um gegen Papierverschwendung und gefährliche Substanzen in Kassenzetteln vorzugehen, wird der Ausdruck nicht mehr automatisch erfolgen. Jedes Jahr werden 30 Milliarden Kassenbons ausgedruckt, bevor sie weggeworfen werden, schätzt die Website Service-Public.fr. Ausnahmen von dieser Regel werden jedoch bestehen bleiben. Bei Käufen von langlebigen Gütern wird der Kassenbon, auf dem die Dauer der gesetzlichen Garantie vermerkt ist, weiterhin automatisch ausgedruckt. Auch Belege für stornierte Trans…

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  • Inflation: Das Ende des klassischen Kassenzettels wird erneut verschoben

    Inflation: Das Ende des klassischen Kassenzettels wird erneut verschoben

    Das ursprünglich für den 1. April geplante Ende der systematischen Ausgabe von Kassenbons wurde am Sonntag, dem 26. März, erneut verschoben. Ein neues Datum für den papierlosen Kassenzettel wird „Anfang der nächsten Woche“ von der Regierung bekannt gegeben werden.

    Das für den 1. April geplante Ende des systematischen Ausdrucks von Kassenzetteln wurde aufgrund der derzeitigen Inflation erneut verschoben. Die Regierung will Anfang der Woche ein neues Datum bekannt geben.

    „Es ist eine Verschiebung, das stellt die Berechtigung dieser vernünftigen Maßnahme, die auch umgesetzt werden wird, überhaupt nicht in Frage. Es ist nur so, dass wir pragmatisch sein und uns an den Kontext anpassen müssen“, teilte das Büro von Olivia Grégoire, der stellvertretenden Ministerin für den Handel, am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP mit, nachdem in der Presse über die Verschiebung berichtet worden war. „Wenn Sie eine Inflation von 15% in den Regalen haben und der Kassenbon für viele Franzosen ein Anhaltspunkt ist, schien es uns wichtig, diesen Anhaltspunkt zu erhalten“, bis „der Inflationshöhepunkt überschritten ist“, hieß es weiter.

    Das ursprünglich schon für den 1. Januar 2023 vorgesehene Ende des klassischen Kassenzettels  – außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden – war bereits schon einmal aus den gleichen Gründen auf den 1. April verschoben worden. Die Abschaffung des Papier-Kassenzettels ist eine Folge des Gesetzes „Anti-Verschwendung und Kreislaufwirtschaft“, das 2020 verabschiedet wurde, und zielt darauf ab, die Abfallproduktion zu verringern. In Frankreich werden bisher jährlich fast 30 Milliarden Kassenbons ausgedruckt.

    Ein neues Datum soll „Anfang der Woche“ über ein Dekret im Amtsblatt bekannt gegeben, nachdem sich die Regierung zwischen den Daten 1. August und 1. September entschieden hat. Das Ministerium von Olivia Grégoire erklärte seinerseits, es sei „eher für das erste Datum“, also den August, „weil es den Menschen ermöglicht, sich daran zu gewöhnen, rechtzeitig vor größeren Einkäufe zum Zeitpunkt des Schulanfangs“. Angesichts der Preissteigerungen bei Lebensmitteln – insbesondere in großen Supermärkten – stößt diese im Namen der Ökologie ergriffene Maßnahme bei vielen Kunden noch immer auf Unverständnis. Viele Verbraucher konsultieren häufig direkt nach dem Einkauf ihren Kassenbon, um die Einzelheiten ihrer Einkäufe und deren Berechnung zu überprüfen.

    Umfragen haben festgestellt, dass über die Hälfte der Franzosen einen Bon in Papierform verlangen wollen.

  • Der Kassenbon ist bald passé: Was sich ab dem 1. April in Frankreich ändern wird

    Der Kassenbon ist bald passé: Was sich ab dem 1. April in Frankreich ändern wird

    Ab dem 1. April dieses Jahres müssen die Einzelhändler nicht mehr systematisch Kassenbons ausgeben. Stattdessen werden die Händler die Pflicht haben, ihre Kunden über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren, wie sie eine Quittung bekommen können.

    Der Kassenbon oder eine Rechnung ist unentbehrlich, wenn man seine Ausgaben auf einer Geschäftsreise belegen muss. Oder um seine persönliche Buchhaltung zu machen, oder auch nur, um die Richtigkeit der Beträge des Einkaufs zu überprüfen. Der Kassenzettel ist seit langem ein gewohnte Gegenstand im Alltag der Franzosen. Und bald wird er viel seltener werden. Denn ab dem 1. April müssen die Kunden den Händler ausdrücklich darum bitten, nach dem bezahlen an der Kasse einen physischen Beleg zu erhalten.

    Der Grund für diese Änderung ist in erster Linie ein ökologischer. In Frankreich werden jedes Jahr fast 30 Milliarden Kassenzettel gedruckt. Die Abgeordnete Patricia Mirallès, die den Gesetzentwurf initiiert hat, schilderte das bereits im Jahr 2019 so: „Für einen großen Supermarkt sind das 10.600 Rollen pro Jahr, das entspricht, abgewickelt, der Strecke zwischen Paris und Montpellier. Für eine Bäckerei sind es 6 km pro Jahr und für einen Tabakhändler 30 km.“ Eine enorme Papierverschwendung also, zumal diese kleinen Papierschnipsel in den meisten Fällen im Müll landen.

    Die französische Datenschutzbehörde CNIL (Commission Nationale de l’Information et des Libertés) hat die drei Möglichkeiten bekannt gegeben, die den Franzosen nach dem Kauf eines Produkts zur Verfügung stehen:

    Einzelhändler können die Rechnung immer noch physisch ausdrucken, wenn der Kunde dies verlangt. Das ist zum Beispiel nötig, wenn man ein Produkt in den nächsten Tagen möglicherweise umtauschen muss.
    Der Kunde kann auch verlangen, dass er die Rechnung auf papierlosem Weg erhält. Dies kann verschiedene Formen annehmen: E-Mail, SMS, Webseite, eine per E-Mail versandte PDF-Datei oder eine Nachricht, die der Kunde über einen QR-Code auf sein Smartphone erhält.

    Es gibt jedoch Situationen, in denen der Händler verpflichtet ist, einen Kassenbon auszudrucken. Wenn ein Kunde ein sogenanntes „langlebiges“ Gut (Computer, Haushaltsgeräte, Telefon usw.) kauft, muss der Händler einen Kassenbon ausdrucken, der als Garantiebeleg dient.

    Auch Kreditkartenbelege, müssen weiterhin standardmäßig an die Kunden verteilt werden.

    Wie sieht es aber mit dem Schutz persönlicher Daten aus?
    Diese Frage stellt sich, da die beim Kauf mitgeteilten Informationen, insbesondere die Identität, aber auch die Bankverbindung des Kunden oder seine E-Mail-Adresse, des Schutzes bedürfen. Die Behörden warnen, dass Risiken in Bezug auf den Schutz dieser Daten bestehen.

    Um diesem Risiko zu begegnen, fordert die CNIL die Händler auf, die Kunden, die eine elektronische Zusendung ihres Tickets (E-Mail, SMS) verlangen, über die künftige Verwendung der von ihnen übermittelten Daten zu informieren. „Wenn der Händler beschließt, den papierlosen Versand des Tickets anzubieten, sollten die zu bevorzugenden Lösungen versuchen, die Erhebung personenbezogener Daten so weit wie möglich zu minimieren oder sogar zu vermeiden“, empfiehlt die CNIL. Die CNIL hat eine Reihe von sehr präzisen Empfehlungen veröffentlicht, um Händlern und Verbrauchern bei diesem heiklen Thema die bestmögliche Anleitung zu geben.

    Kunden können die Erfassung Ihrer elektronischen Daten ablehnen.
    Sie müssen vor jeder künftigen Werbung auf elektronischem Wege (E-Mail, SMS, automatische Anrufbeantworter usw.) ihre ausdrückliche Zustimmung geben.

    Ursprünglich sollte dieses „Anti-Abfall“-Gesetz bereits am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Regierung beschloss jedoch, die Einführung um drei Monate zu verschieben, da wegen der Inflation die Kunden in Frankreich die Möglichkeit haben sollten, ihre Kassenzettel genauer zu betrachten.

    Außerdem hatte das Kabinett der Ministerin für kleine und mittlere Unternehmen Olivia Grégoire damals erklärt, dass viele Einzelhändler „die genauen Bestimmungen der Modalitäten für die Abgabe des Kassenbons nicht kenne“.

    Seit Januar hatten sie jetzt genug Zeit, die anstehenden Änderung in ihre Abläufe zu integrieren und ihren Kunden die Wahl zu lassen, wie sie ihre Rechnung übermittelt bekommen wollen. Am 1. April tritt die Verpflichtung für alle Händler in Kraft.