Schlagwort: Istanbul-Konvention

  • Frankreich und der Begriff des Einvernehmens – Eine Reform mit Symbolkraft und juristischer Tragweite

    Frankreich und der Begriff des Einvernehmens – Eine Reform mit Symbolkraft und juristischer Tragweite

    Die Debatte um eine Neudefinition des Straftatbestands der Vergewaltigung in Frankreich ist in eine entscheidende Phase eingetreten. Künftig soll nicht mehr allein die Anwendung von Gewalt, Drohung oder Überraschung strafbegründend sein – sondern auch das fehlende Einverständnis des Opfers. Damit würde Frankreich einem Paradigmenwechsel folgen, den viele europäische Länder bereits vollzogen haben: dem Primat des konsensualen Sexualkontakts.

    Die aktuelle Gesetzeslage: Ein überholtes Paradigma? Bislang definiert Artikel 222-23 des französischen Strafgesetzbuches Vergewaltigung als einen Akt sexueller Penetration, der durch Gewalt, Zwang, Drohung oder Überraschung zustande gekommen ist. Die Abwesenheit von Zustimmung – also das fehlende Einverständnis der betroffenen Person – wird dabei nicht ausdrücklich erwähnt. Zwar kann sie in der Rechtsprechung eine Rolle spielen, ist aber kein konstitutives Kriterium der Straftat. Für Kritiker bedeutet dies: Die sexuelle Selbstbestimmung wird nicht…

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  • Historischer Wendepunkt: Frankreich definiert Vergewaltigung als « jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung »

    Historischer Wendepunkt: Frankreich definiert Vergewaltigung als « jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung »

    Mit dem einstimmigen Beschluss des Sénats am 18. Juni 2025 steht Frankreich kurz vor einer grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts: Non-Consentement, das Fehlen von ausdrücklicher Zustimmung, wird künftig zentrale Komponente bei der Definition von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen. Bisher galt im französischen Strafrecht Vergewaltigung als jede Form von sexueller Handlung, die unter Anwendung von Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung erfolgte. Damit hing die Strafbarkeit nicht an einem klaren, positiv formulierten Einverständnis, sondern an Faktoren, die oft nur schwer juristisch zu erfassen waren. Diese Einschränkung führte wiederholt zu Debatten – etwa im vielbeachteten Mazan-Prozess, in dem das Fehlen einer erklärten Zustimmung im Zentrum der Kontroverse stand. Der neue Entwurf – initiiert von Véronique Riotton (Renaissance) und Marie‑Charlotte Garin (Les Écologistes) – definiert alle sexuellen Handlungen ohne frei, informiert, spezifisch, vorausgehend und widerrufli…

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