Schlagwort: immunität

  • Immunität des Präsidenten: Schutz der Institution oder blinder Fleck des Rechtsstaats?

    Immunität des Präsidenten: Schutz der Institution oder blinder Fleck des Rechtsstaats?

    Die Verweigerung einer Hausdurchsuchung im Élysée-Palast unter Berufung auf Artikel 67 der französischen Verfassung hat am 15. April 2026 eine alte, nie ganz geklärte Frage erneut ins Zentrum der politischen Debatte gerückt: Wie weit reicht die juristische Immunität des Staatspräsidenten in der Fünften Republik? Was oft verkürzt als „absolute Immunität“ dargestellt wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als komplexes, bewusst austariertes System zwischen staatlicher Handlungsfähigkeit und rechtsstaatlicher Kontrolle. Ein starkes, aber zeitlich begrenztes Schutzinstrument Artikel 67 der französischen Verfassung formuliert einen zentralen Grundsatz: Der Präsident der Republik ist für Handlungen, die er in Ausübung seines Amtes vornimmt, nicht verantwortlich zu machen. Diese Bestimmung zielt in erster Linie darauf ab, politische Entscheidungen vor nachträglicher juristischer Bewertung zu schützen. Ein Präsident soll nicht für politische Weichenstellungen strafrechtlich belangt werden…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Zwischen Schutz und Zugriff – warum Immunität plötzlich brüchig wirkt

    Zwischen Schutz und Zugriff – warum Immunität plötzlich brüchig wirkt

    Es gibt diese Momente, in denen ein politischer Vorgang nicht nur Fragen aufwirft, sondern ein leises Unbehagen hinterlässt. Genau so ein Moment entstand, als bekannt wurde, dass die Europaabgeordnete Rima Hassan in Polizeigewahrsam genommen wurde. Ein Vorgang, der auf den ersten Blick widersprüchlich wirkt. Immunität und Gewahrsam – passt das überhaupt zusammen?

    Man könnte meinen: Wer gewählt ist, wer im Parlament sitzt, der steht unter einem besonderen Schutz. Und ja, dieser Schutz existiert. Doch er gleicht weniger einer Festung als vielmehr einem sorgfältig gezogenen Kreis mit mehreren offenen Stellen. Genau dort wird es interessant.

    Und ehrlich gesagt auch ein bisschen heikel.


    Die Idee hinter der Immunität – kein Freifahrtschein

    Parlamentarische Immunität klingt für viele nach Privileg. Nach Sonderbehandlung. Nach einem Schutzschild, das Politiker von den Konsequenzen ihres Handelns abschirmt. Doch dieser Eindruck greift zu kurz.

    Die ursprüngliche Idee wirkt fast nobel. Immunität soll sicherstellen, dass gewählte Vertreter frei sprechen, abstimmen und handeln können – ohne Angst vor Druck durch Regierungen oder Gerichte. Ein Schutz der Demokratie, nicht der Person.

    Ein Schutzraum für Worte.

    Aber eben kein rechtsfreier Raum.

    Genau hier beginnt die Spannung. Denn wo endet politische Freiheit und wo beginnt strafrechtliche Verantwortung? Diese Frage zieht sich wie ein roter Faden durch den Fall.


    Zwei Prinzipien, die alles bestimmen

    Die Immunität ruht auf zwei Säulen, die man sich ruhig einmal bildlich vorstellen darf.

    Die erste: Irresponsibilität. Ein kompliziertes Wort für einen einfachen Gedanken. Wer im Parlament spricht oder abstimmt, soll dafür nicht belangt werden. Keine Anzeige für eine Rede. Kein Verfahren für eine politische Position.

    Das Parlament als geschützter Raum – fast wie ein Debattensaal mit unsichtbaren Mauern.

    Die zweite Säule: Inviolabilität. Sie betrifft nicht das Gesagte, sondern die Person selbst. Ein Abgeordneter soll nicht einfach festgenommen oder seiner Freiheit beraubt werden dürfen, ohne dass das Parlament zustimmt.

    Ein Schutz vor Zugriff.

    Doch – und jetzt kommt der entscheidende Punkt – dieser Schutz kennt Ausnahmen. Und genau diese Ausnahmen öffnen die Tür für das, was im Fall Hassan grade passiert ist.


    Der Moment, in dem alles kippt

    Die zentrale Ausnahme trägt einen Begriff, der fast aus einem Krimi stammen könnte: le flagrant délit. Der flagrante Tatbestand.

    Man stellt sich vielleicht eine Szene vor: jemand wird auf frischer Tat ertappt, mitten im Geschehen, ohne Zweifel, ohne Verzögerung. Ein klassischer Fall, klar, greifbar.

    Doch was passiert, wenn sich diese Logik ins Digitale verschiebt?

    Ein Tweet.

    Ein Beitrag.

    Ein paar Zeilen Text, die sich in Sekunden verbreiten, vervielfältigen, gespeichert werden. Selbst dann noch existieren, wenn sie längst gelöscht sind.

    Hier beginnt die juristische Grauzone.

    Die französischen Behörden argumentieren: Eine solche Handlung kann fortbestehen. Sie endet nicht mit dem Klick auf „Löschen“. Sie lebt weiter in Screenshots, in Reposts, in der digitalen Erinnerung.

    Und wenn etwas weiterlebt – ist es dann noch „in flagranti“?

    Oder eben nicht?


    Ein juristisches Dehnen der Realität?

    Manche Juristen sehen genau hier das Problem. Der klassische Begriff der Flagranz setzt Nähe voraus. Zeitliche Nähe. Unmittelbarkeit. Ein „gerade eben“.

    Doch ein Tage alter Beitrag? Ein gelöschter Inhalt? Ist das wirklich noch derselbe Moment?

    Oder wird hier ein Begriff gedehnt, bis er in die Gegenwart passt?

    Diese Frage sorgt für Unruhe. Denn sie betrifft nicht nur diesen einen Fall, sondern das Fundament der Regel selbst. Wenn alles potenziell „andauernd“ ist – dann verliert die Ausnahme ihren Ausnahmecharakter.

    Und genau das bringt viele ins Grübeln.


    Zwischen Theorie und Praxis – ein wachsender Abstand

    Was auf dem Papier klar wirkt, verschwimmt in der Anwendung. Die Immunität existiert weiterhin. Niemand hat sie abgeschafft. Doch ihre Reichweite scheint sich zu verschieben.

    Langsam. Schritt für Schritt.

    Fast unbemerkt.

    Die digitale Welt spielt dabei eine entscheidende Rolle. Früher war eine Aussage an einen Ort gebunden – ein Parlament, ein Interview, eine Rede. Heute reicht ein Smartphone.

    Ein Post um Mitternacht – und plötzlich ist die ganze Welt Zuschauer.

    Ist das noch parlamentarische Tätigkeit? Oder private Meinungsäußerung? Oder etwas dazwischen?

    Niemand scheint darauf eine endgültige Antwort zu haben.


    Die zweite große Frage – was gehört zum Mandat?

    Hier öffnet sich eine weitere Baustelle. Denn selbst wenn man die Flagranz akzeptiert, bleibt ein anderer Punkt offen: Gehören solche Aussagen überhaupt zur parlamentarischen Arbeit?

    Wenn ja, greift die stärkere Schutzregel.

    Wenn nein, bleibt nur der schwächere Schutz – mit all seinen Ausnahmen.

    Doch was ist heute noch klar zuzuordnen?

    Ein Tweet über internationale Politik – privat oder politisch?

    Ein Kommentar zu einem Konflikt – persönliche Meinung oder Teil des Mandats?

    Die Grenzen verlaufen nicht mehr sauber. Sie verlaufen quer durch den Alltag.

    Und manchmal direkt durch die Timeline.


    Ein Gefühl von Verschiebung

    Viele Beobachter spüren, dass sich hier etwas verändert. Kein großer Knall. Kein revolutionärer Umbruch. Eher ein langsames Verschieben der Gewichte.

    Auf der einen Seite steht der Staat, der versucht, auf neue Formen von Kommunikation zu reagieren. Schneller. Direkter. Konsequenter.

    Auf der anderen Seite stehen gewählte Vertreter, die sich fragen: Wie viel Schutz bleibt noch übrig?

    Und irgendwo dazwischen sitzt die Öffentlichkeit – und denkt sich vielleicht: „Moment mal, wie sicher ist dieses System eigentlich noch?“

    Eine berechtigte Frage, oder?


    Die Sache mit der Verantwortung

    Natürlich stellt sich auch die Gegenfrage. Soll Immunität wirklich so weit reichen, dass strafrechtlich relevante Aussagen folgenlos bleiben?

    Wohl kaum.

    Demokratie lebt nicht nur von Freiheit, sondern auch von Verantwortung. Wer spricht, trägt Verantwortung für seine Worte. Wer Einfluss hat, erst recht.

    Doch wie bringt man beides zusammen, ohne dass eines das andere verdrängt?

    Das ist der eigentliche Kern dieses Falls.

    Nicht die Frage, ob etwas gesagt wurde.

    Sondern wie das System darauf reagiert.


    Ein Blick hinter die Kulissen

    Manchmal hilft es, einen Schritt zurückzutreten. Nicht nur auf den Einzelfall zu schauen, sondern auf das größere Bild.

    Denn der Fall wirkt wie ein Brennglas. Er zeigt, was passiert, wenn alte Regeln auf neue Realitäten treffen.

    Das Recht wurde für eine Welt entworfen, die langsamer war. Überschaubarer. Weniger vernetzt.

    Heute reicht ein Klick.

    Und alles eskaliert.

    Sofort.

    Global.

    Unaufhaltsam.

    Ist das Recht darauf vorbereitet? Oder versucht es gerade, hinterherzulaufen?


    Eine persönliche Beobachtung

    Wer sich länger mit politischen Prozessen beschäftigt, erkennt ein Muster. Immer dann, wenn sich Technologien verändern, geraten bestehende Regeln ins Wanken.

    Das war bei der Presse so.

    Beim Fernsehen.

    Beim Internet.

    Und jetzt bei sozialen Netzwerken.

    Die Geschichte wiederholt sich – nur schneller.

    Und vielleicht auch ein bisschen chaotischer.


    Die leise Unsicherheit bleibt

    Was bleibt nach all den juristischen Argumenten, den Definitionen, den Interpretationen?

    Ein Gefühl.

    Ein leichtes Stirnrunzeln.

    Denn egal, wie man den Fall bewertet – er zeigt, dass selbst grundlegende Prinzipien nicht so stabil sind, wie man gerne glauben möchte.

    Immunität wirkt plötzlich nicht mehr wie ein fester Anker, sondern eher wie ein bewegliches Konstrukt.

    Anpassungsfähig, ja.

    Aber eben auch anfällig.


    Und jetzt?

    Die entscheidende Frage steht noch im Raum: Wohin führt das alles?

    Wird die Immunität weiter eingeschränkt? Wird sie neu definiert? Oder findet sich ein Gleichgewicht, das beides schützt – Freiheit und Recht?

    Niemand kennt die endgültige Antwort.

    Aber eines steht fest: Solche Fälle prägen die Zukunft. Sie setzen Maßstäbe. Sie verschieben Grenzen.

    Und manchmal merkt man erst später, wie sehr.


    Ein letzter Gedanke

    Vielleicht liegt die eigentliche Herausforderung darin, dass wir zwei Dinge gleichzeitig erwarten. Wir wollen freie Meinungsäußerung – kompromisslos. Und wir wollen klare Regeln – ebenso kompromisslos.

    Doch beides gleichzeitig?

    Das gleicht einem Balanceakt auf dünnem Seil.

    Und die Frage bleibt: Wie oft darf man ins Wanken geraten, bevor man fällt?

    Oder anders gefragt – wie viel Unsicherheit hält eine Demokratie aus, ohne ihr Gleichgewicht zu verlieren?

    Ein Artikel von M. Legrand

  • Schweizer Balanceakt zwischen Völkerrecht und Neutralität – Immunität für Wladimir Putin bei Friedenskonferenz

    Schweizer Balanceakt zwischen Völkerrecht und Neutralität – Immunität für Wladimir Putin bei Friedenskonferenz

    Die Schweiz hat ein völkerrechtlich heikles, politisch jedoch wohlkalkuliertes Zeichen gesetzt: Präsident Wladimir Putin könnte, trotz eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), zu einer möglichen Friedenskonferenz in die Schweiz einreisen – ohne Festnahme. Dies wäre allerdings nur unter engen Voraussetzungen möglich. Die Entscheidung verdeutlicht den diplomatischen Spagat zwischen rechtlicher Verpflichtung und dem Selbstverständnis der Schweiz als neutraler Vermittlerin.


    Völkerrechtliche Verpflichtung und politischer Spielraum

    Seit März 2023 besteht gegen den russischen Präsidenten ein internationaler Haftbefehl. Die Anklage des IStGH stützt sich auf mutmaßliche Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Kinder. Als Vertragsstaat des Römischen Statuts ist die Schweiz grundsätzlich zur Festnahme Putins verpflichtet, sollte er ihr Territorium betreten.

    Gleichzeitig sieht die Schweizer Rechtsordnung in Einzelfällen die Möglichkeit vor, von dieser Pflicht abzuweichen – etwa wenn es um eine hochoffizielle Teilnahme an einer Friedenskonferenz geht. Diese Ausnahme stützt sich auf eine völkerrechtlich anerkannte Praxis, die diplomatischen Immunitätsschutz unter eng definierten Bedingungen erlaubt, um politische Prozesse wie Verhandlungen oder Gipfeltreffen nicht zu gefährden.


    Cassis’ Klarstellung: Keine Immunität für Privatreisen

    Außenminister Ignazio Cassis betonte kürzlich, dass die Regierung bereits im Vorjahr eine Regelung verabschiedet habe, die Immunität unter bestimmten Umständen zulässt – jedoch ausschließlich im Rahmen offizieller diplomatischer Missionen. Ein solcher Anlass könnte etwa eine internationale Friedenskonferenz zur Ukraine darstellen. Eine Einreise aus privaten oder bilateralen Gründen dagegen würde keinen Schutz vor Festnahme gewähren.

    Mit dieser Klarstellung reagiert der Bundesrat auch auf Spekulationen, die Schweiz könnte sich ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung entziehen. Vielmehr signalisiert die Regierung, dass jede Ausnahmeentscheidung rechtlich fundiert und politisch begründet sein muss.


    Der IStGH und die umstrittene Frage der Immunität

    Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt seit seiner Gründung einen grundsätzlichen Ansatz: Auch amtierende Staatschefs genießen keine Immunität, wenn sie mutmaßlich schwere Verbrechen begangen haben. Dieses Prinzip wurde etwa im Fall des früheren sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir angewandt. Die Praxis hat jedoch wiederholt für Spannungen gesorgt – vor allem, wenn betroffene Staaten mit dem Dilemma zwischen völkerrechtlicher Verpflichtung und diplomatischem Kalkül konfrontiert wurden.

    In der Schweiz hat man sich bemüht, genau diesen Zielkonflikt institutionell aufzufangen. Die Regelung, die nun Anwendung finden könnte, soll sicherstellen, dass die Teilnahme an einer Friedenskonferenz nicht durch juristische Automatismen verunmöglicht wird, ohne jedoch den völkerrechtlichen Rahmen zu sprengen.


    Neutralität als politisches Leitmotiv

    Die Position der Schweiz ist nicht zuletzt auch durch ihr außenpolitisches Selbstverständnis geprägt. Seit Jahrzehnten pflegt Bern eine diplomatische Rolle als Gastgeberin für internationale Verhandlungen – ob bei den Genfer Abrüstungsgesprächen, der Syrien-Friedenskonferenz oder beim historischen Treffen zwischen Reagan und Gorbatschow. Die Bereitschaft, als neutraler Boden für Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine zu fungieren, ist damit nicht nur Ausdruck außenpolitischer Aktivität, sondern Teil einer bewährten Tradition.

    Gleichzeitig signalisiert die Schweiz mit der nun diskutierten Immunitätsregel, dass Neutralität nicht mit Gleichgültigkeit verwechselt werden darf: Die rechtliche Dimension bleibt bestehen, doch politische Realitäten erfordern manchmal flexiblere, pragmatische Antworten.


    Die Entscheidung, Putin unter bestimmten Bedingungen Immunität zu gewähren, ist weder Kapitulation noch Opportunismus. Vielmehr verdeutlicht sie das diplomatische Spannungsverhältnis zwischen normativem Anspruch und realpolitischer Vermittlung. In einer Welt wachsender geopolitischer Spannungen bietet sich der Schweiz damit erneut die Chance, eine konstruktive Rolle im internationalen System zu spielen – ohne ihre völkerrechtliche Integrität zu verlieren.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Frankreichs Justiz und das Völkerrecht: Warum das Urteil zu Assad ein Präzedenzfall ist

    Frankreichs Justiz und das Völkerrecht: Warum das Urteil zu Assad ein Präzedenzfall ist

    Die französische Cour de cassation hat am 25. Juli 2025 den internationalen Haftbefehl gegen Syriens Ex-Präsident Baschar al-Assad aufgehoben. Die Entscheidung fußt auf der völkerrechtlich anerkannten Immunität amtierender Staatsoberhäupter – auch wenn die politische und moralische Brisanz des Falls unübersehbar ist. Doch das Urteil hat eine doppelte Bedeutung: Es bestätigt einerseits die Schutzwirkung diplomatischer Immunität, öffnet andererseits aber auch Tür und Tor für eine künftige strafrechtliche Verfolgung Assads – nunmehr nicht mehr als Staatschef. Immunität über Verantwortung? Der Haftbefehl gegen Assad war im November 2023 von französischen Ermittlungsrichtern erlassen worden. Er bezog sich auf die mutmaßliche Mitverantwortung des damaligen Präsidenten für Chemiewaffenangriffe auf Ghouta bei Damaskus im August 2013, bei denen laut UN-Angaben mehr als 1.000 Zivilisten ums Leben kamen – ein mutmaßliches Kriegsverbrechen und Verstoß gegen das Chemiewaffenverbot. Frankreich hatte…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…