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  • Schwer an Alzheimer erkrankt: Anwalt fordert Freilassung des Terroristen Carlos

    Schwer an Alzheimer erkrankt: Anwalt fordert Freilassung des Terroristen Carlos

    Der venezolanische Terrorist Ilich Ramírez Sánchez, besser bekannt unter seinem Kampfnamen „Carlos“ oder „der Schakal“, könnte nach mehr als drei Jahrzehnten Haft erneut Gegenstand einer juristischen Grundsatzdebatte werden. Sein Verteidiger hat beim zuständigen Pariser Strafvollstreckungsgericht die Freilassung seines Mandanten aus medizinischen Gründen beantragt. Zur Begründung verweist er auf eine fortgeschrittene Alzheimer-Erkrankung, die den heute 76-Jährigen nach seiner Darstellung nicht mehr in die Lage versetze, den Alltag im Gefängnis eigenständig zu bewältigen.

    Der Antrag wirft eine Frage auf, die weit über den Einzelfall hinausreicht: Wie weit reicht das Gebot der Menschenwürde im Strafvollzug – selbst gegenüber einem Mann, der als einer der berüchtigtsten Terroristen des 20. Jahrhunderts gilt und für zahlreiche Tote verantwortlich gemacht wird?

    Antrag auf Haftentlassung aus medizinischen Gründen

    Der Rechtsanwalt des inhaftierten Terroristen wandte sich mit einem Schreiben an die Präsidentin des Pariser Strafvollstreckungsgerichts, das für Terrorismusverfahren zuständig ist. Er fordert eine zeitnahe Anhörung, um über eine Haftentlassung aus gesundheitlichen Gründen zu entscheiden.

    Nach Darstellung der Verteidigung habe sich der körperliche und geistige Zustand des Gefangenen erheblich verschlechtert. Carlos leide an einer fortschreitenden Alzheimer-Erkrankung, verliere zunehmend die Orientierung und sei inzwischen auf Hilfe im Alltag angewiesen. Unter diesen Umständen könne der französische Staat seinem Mandanten ein menschenwürdiges Lebensende außerhalb des Gefängnisses ermöglichen, ohne die rechtsstaatlichen Grundsätze infrage zu stellen.

    Die französische Gesetzgebung erlaubt grundsätzlich eine Haftunterbrechung oder Entlassung aus medizinischen Gründen, wenn ein Gefangener schwer erkrankt ist und eine angemessene Behandlung oder Betreuung im Strafvollzug nicht mehr gewährleistet werden kann. Allerdings gelten bei Terrorismusdelikten besonders strenge Maßstäbe. Das Gericht muss sowohl medizinische Gutachten als auch Sicherheitsaspekte berücksichtigen.

    Mehr als drei Jahrzehnte Haft

    Carlos befindet sich seit seiner Festnahme im August 1994 ununterbrochen in französischer Haft. Der heute 76-Jährige verbüßt mehrere lebenslange Freiheitsstrafen, die auf verschiedene Terroranschläge und Morde zurückgehen.

    Verurteilt wurde er unter anderem wegen der Ermordung dreier Personen in Paris im Jahr 1975 sowie wegen mehrerer Bombenanschläge in Frankreich, bei denen zahlreiche Menschen ums Leben kamen oder schwer verletzt wurden. Hinzu kommt seine Verurteilung wegen des Granatenanschlags auf das Pariser Kaufhaus Drugstore Publicis im September 1974. Bei diesem Attentat starben zwei Menschen, 34 weitere wurden verletzt.

    Die französische Justiz bestätigte seine lebenslange Freiheitsstrafe letztinstanzlich im Jahr 2021. Während des Prozesses zeigte Carlos keinerlei Reue. Vielmehr bezeichnete er sich weiterhin als revolutionären Kämpfer und bekannte sich öffentlich zu zahlreichen Gewalttaten.

    Der Terrorist, der Europa in Angst versetzte

    Ilich Ramírez Sánchez gehörte in den 1970er- und 1980er-Jahren zu den international meistgesuchten Terroristen. Geboren 1949 in Venezuela, schloss er sich früh radikalen palästinensischen Organisationen an und arbeitete zunächst für die Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP). Später agierte er zunehmend eigenständig und baute ein internationales Netzwerk auf, das Kontakte zu verschiedenen militanten Gruppen unterhielt.

    Seinen weltweiten Bekanntheitsgrad erreichte Carlos durch den Überfall auf die Opec-Konferenz in Wien im Dezember 1975. Gemeinsam mit seinem Kommando nahm er zahlreiche Erdölminister als Geiseln und zwang sie auf eine spektakuläre Flucht über mehrere Länder. Die Aktion machte ihn endgültig zu einer Symbolfigur des internationalen Terrorismus.

    In Frankreich wurde sein Name insbesondere mit einer Serie von Bombenanschlägen verbunden, die Anfang der 1980er-Jahre das Land erschütterten. Die Anschläge richteten sich gegen Bahnhöfe, öffentliche Einrichtungen und andere zivile Ziele. Mehrere Menschen kamen dabei ums Leben, Dutzende wurden verletzt. Die Anschlagsserie trug wesentlich dazu bei, dass Frankreich seine Anti-Terror-Gesetzgebung verschärfte und den Ausbau spezialisierter Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden vorantrieb.

    Nach jahrelanger Flucht gelang französischen Sicherheitskräften 1994 die Festnahme des Terroristen im Sudan. Er wurde nach Frankreich gebracht und befindet sich seitdem in verschiedenen Hochsicherheitsgefängnissen.

    Der Gesundheitszustand im Mittelpunkt

    Im Mittelpunkt des aktuellen Verfahrens steht nicht die Schuldfrage, sondern ausschließlich der medizinische Zustand des Gefangenen. Das zuständige Gericht wird prüfen müssen, ob tatsächlich eine schwere Demenzerkrankung vorliegt und ob die gesundheitliche Situation eine weitere Inhaftierung noch zulässt.

    Hierfür dürften unabhängige Sachverständige den Gesundheitszustand beurteilen. Gleichzeitig werden die Strafvollzugsbehörden darlegen müssen, ob eine angemessene medizinische Versorgung innerhalb des Gefängnisses weiterhin gewährleistet werden kann. Auch die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft dürfte im Verfahren Stellung beziehen.

    Aus juristischer Sicht reicht allein ein hohes Alter nicht aus, um eine Haftentlassung zu rechtfertigen. Entscheidend ist vielmehr, ob die Erkrankung ein Ausmaß erreicht hat, das eine Fortsetzung der Haft mit den gesetzlichen Vorgaben und den menschenrechtlichen Verpflichtungen Frankreichs unvereinbar erscheinen lässt.

    Zwischen Vergeltung und Menschenwürde

    Der Antrag berührt einen der schwierigsten Bereiche des modernen Strafrechts. Einerseits stehen die außergewöhnliche Schwere der begangenen Straftaten sowie das Leid der Opfer und ihrer Angehörigen im Mittelpunkt. Andererseits verpflichtet der Rechtsstaat seine Behörden dazu, die Menschenwürde jedes Gefangenen zu achten – unabhängig von dessen Vergangenheit.

    Diese Grundsätze ergeben sich sowohl aus dem französischen Recht als auch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wiederholt betont, dass selbst schwerste Straftäter Anspruch auf eine menschenwürdige Behandlung und angemessene medizinische Versorgung besitzen.

    Eine mögliche Haftentlassung würde daher weder die rechtskräftigen Urteile noch die historische Verantwortung des Terroristen relativieren. Ebenso wenig käme sie einer nachträglichen Begnadigung gleich. Vielmehr müsste das Gericht ausschließlich beurteilen, ob der Gesundheitszustand des Gefangenen eine weitere Inhaftierung rechtlich noch zulässt.

    Die Entscheidung dürfte deshalb weit über den Fall Carlos hinaus Beachtung finden. Sie wird erneut zeigen, wie ein demokratischer Rechtsstaat das Spannungsverhältnis zwischen berechtigtem Strafanspruch, öffentlicher Sicherheit und dem Schutz der Menschenwürde selbst gegenüber einem der berüchtigtsten Terroristen der Nachkriegsgeschichte austariert.

    P. Tiko