Schlagwort: gemeindeverwaltung

  • Zwischen Ehrenamt und Exekutivamt: Wie Frankreich seine Bürgermeister entlohnt

    Zwischen Ehrenamt und Exekutivamt: Wie Frankreich seine Bürgermeister entlohnt

    Wer in Frankreich das Bürgermeisteramt übernimmt, erhält kein „Gehalt“ im arbeitsrechtlichen Sinne. Offiziell handelt es sich um eine indemnité de fonction – eine Funktionsentschädigung. Sie ist gesetzlich geregelt, streng gedeckelt und hängt nicht von politischem Gewicht oder persönlichem Profil ab, sondern nahezu ausschließlich von der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. Das System spiegelt den stark normierten Charakter der französischen Kommunalverfassung wider – und offenbart zugleich die Spannweite zwischen ehrenamtlichem Engagement auf dem Land und professioneller Exekutivfunktion in den Metropolen. Ein gesetzlich fixiertes Stufensystem Die Höhe der Entschädigung orientiert sich an einem Prozentsatz des sogenannten indice brut terminal des öffentlichen Dienstes (Index 1027). Je größer die Gemeinde, desto höher der maximal zulässige Betrag. Die Spannweite ist erheblich. In Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern liegt die monatliche Bruttoentschädigung bei rund 1.000 Euro. In …

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  • Wenn niemand mehr Bürgermeister sein will – Das elsässische Dorf Mollau und die stille Krise der kommunalen Demokratie in Frankreich

    Wenn niemand mehr Bürgermeister sein will – Das elsässische Dorf Mollau und die stille Krise der kommunalen Demokratie in Frankreich

    In der Idylle des südlichen Elsass, umgeben von den Höhenzügen der Vogesen, scheint die Welt noch in Ordnung. Mollau, eine kleine Gemeinde im Département Haut-Rhin, bietet das Bild eines typischen französischen Bergdorfs: schmucke Häuser rund um die Kirche Saint-Jean-Baptiste, enge Dorfgemeinschaft, viel Wald und Ruhe. Doch hinter dieser Postkartenkulisse offenbart sich eine stille institutionelle Krise. Nur wenige Wochen vor den Kommunalwahlen im März 2026 findet sich niemand, der das Amt des Bürgermeisters übernehmen will. Der bisherige Amtsinhaber tritt nicht erneut an – und auf eine Nachfolge hofft man bislang vergebens. Das Vakuum, das daraus entsteht, ist mehr als ein lokales Kuriosum. Es zeigt exemplarisch, wie sich die politische Kultur im ländlichen Frankreich verändert – und mit ihr das Fundament der lokalen Selbstverwaltung.

    Eine typische Gemeinde – mit strukturellen Problemen Mollau liegt auf rund 450 Metern Höhe in einem abgelegenen Seitental der Thur, Teil der Communauté…

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  • Wählen, aber richtig: Was man zur Eintragung in die französischen Wählerlisten 2026 wissen muss

    Wählen, aber richtig: Was man zur Eintragung in die französischen Wählerlisten 2026 wissen muss

    Frankreich wählt am 15. und 22. März 2026 neue Kommunalvertretungen. Wer seine Stimme abgeben will, muss jedoch registriert sein – und zwar rechtzeitig. Denn das französische Wahlsystem kennt feste Fristen und präzise Regeln, wer wo wählen darf. Die Einschreibung auf die Wählerliste der jeweiligen Wohnsitzgemeinde ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme – für Franzosen ebenso wie für EU-Bürger, die in Frankreich leben.

    Ohne gültige Eintragung bleibt der Zugang zur Urne verwehrt, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen – Alter, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz – erfüllt wären. Damit ist die Registrierung nicht nur eine formale Hürde, sondern ein zentrales Element der demokratischen Ordnung. Sie sorgt für Transparenz, verhindert Mehrfachabstimmungen und sichert eine eindeutige Zuordnung zu einem Wahllokal.


    Fristen und Wege zur Eintragung

    Gemäss Artikel L.17 des französischen Code électoral endet die Frist zur regulären Eintragung in die Wählerliste jeweils am sechsten Freitag vor dem Wahltermin. Für die Kommunalwahlen 2026 ergeben sich daraus folgende Stichtage:

    • Online über das staatliche Portal Service-public.fr ist die Anmeldung bis Mittwoch, 4. Februar 2026 um 23:59 Uhr möglich.
    • Persönlich im Rathaus endet die Frist am Freitag, 6. Februar 2026 zu Dienstschluss.
    • Auf dem Postweg müssen Anträge bis spätestens am 6. Februar 2026 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.

    Wichtig: Maßgeblich ist nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang bei der Mairie.


    Ausnahmen bis Anfang März

    Das französische Wahlrecht kennt gewisse Ausnahmetatbestände, die eine spätere Registrierung ermöglichen – allerdings nur in eng umrissenen Fällen. Die Nachfrist läuft bis Donnerstag, 5. März 2026.

    Anspruch auf eine solche Nachmeldung haben unter anderem:

    • Junge Erwachsene, die erst nach dem 6. Februar 2026 volljährig werden und nicht automatisch registriert wurden (z. B. wegen fehlender Wehrpflichtmeldung mit 16).
    • Neu eingebürgerte französische Staatsbürger, deren Nationalitätsurkunde erst nach Fristablauf ausgestellt wurde.
    • Personen, die ihre politischen Rechte zurückerlangt haben, etwa nach einer gerichtlichen Rehabilitation.
    • Öffentliche Bedienstete oder Militärangehörige, die erst kürzlich versetzt wurden und ihren Wohnsitz wechseln mussten.

    In all diesen Fällen ist ein Antrag mitsamt Nachweis bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Prüfung erfolgt individuell.


    Drei Wege zur Eintragung

    Bürgerinnen und Bürger haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Registrierung vorzunehmen:

    1. Online auf service-public.fr: erforderlich sind ein Scan oder Foto eines gültigen Ausweises sowie eines aktuellen Wohnsitznachweises.
    2. Persönlich in der Mairie: Die Anmeldung erfolgt direkt am Schalter gegen Vorlage der genannten Dokumente.
    3. Per Post: Das Antragsformular und alle nötigen Unterlagen müssen fristgerecht eingesendet werden.

    Unabhängig vom gewählten Verfahren gilt: Die Unterlagen müssen vollständig und die Frist gewahrt sein, sonst wird die Anmeldung nicht berücksichtigt.


    Was vor der Anmeldung zu beachten ist

    Die französische Verwaltung rät, vor einer Neuanmeldung zunächst den eigenen Eintragungsstatus zu prüfen – auch, um unnötige Doppelanträge zu vermeiden. Der entsprechende Onlinedienst ist hier erreichbar:
    👉 Situation électorale – Prüfen Sie Ihre Eintragung

    Besonders bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb Frankreichs ist eine neue Eintragung erforderlich. Die alte Registrierung bleibt nicht automatisch gültig, da das Wahlrecht an die neue Kommune gebunden ist. Wer sich nicht neu anmeldet, kann dort nicht wählen.

    Zudem empfiehlt es sich, mit der Registrierung nicht bis zur letzten Minute zu warten. In den Tagen vor Fristablauf verzeichnen viele Rathäuser einen Ansturm, der die Bearbeitung verzögert oder erschwert.


    AnmeldemöglichkeitFrist für die Kommunalwahl 2026
    OnlineMittwoch, 4. Februar 2026 (bis 23:59 Uhr)
    Persönlich in der MairieFreitag, 6. Februar 2026
    Auf dem PostwegEingang bis Freitag, 6. Februar 2026
    AusnahmefälleDonnerstag, 5. März 2026

    Wer bis zu diesen Terminen korrekt eingetragen ist, kann am 15. und ggf. 22. März 2026 an den Kommunalwahlen teilnehmen – sofern er volljährig, wahlberechtigt und in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft ist. Für Bürger der Europäischen Union gilt: Sie dürfen ebenfalls ihre Stimme abgeben, allerdings nur bei Kommunal- und Europawahlen – nicht bei Präsidentschafts- oder Parlamentswahlen.

    Autor: P. Tiko

  • Sicherheitsnotstand am Mittelmeer: Marseilles Bürgermeister fordert mehr Engagement des Staates

    Sicherheitsnotstand am Mittelmeer: Marseilles Bürgermeister fordert mehr Engagement des Staates

    Der sozialistische Bürgermeister von Marseille, Benoît Payan, schlägt Alarm: In einem Interview mit franceinfo beklagt er den eklatanten Mangel an nationalen Polizeikräften in seiner Stadt – und fordert eine grundlegende sicherheitspolitische Wende. Die kommunale Ebene, so Payan, könne die staatliche Verantwortung nicht länger auffangen. Der Fall Marseille wirft ein grelles Licht auf strukturelle Schwächen des französischen Sicherheitsapparats – und auf die tieferliegenden Widersprüche zwischen Zentralstaat und Metropolen. Marseille, die zweitgrößte Stadt Frankreichs und Tor zum Mittelmeer, steht seit Jahren unter Druck. Die Kombination aus sozialer Marginalisierung, hoher Arbeitslosigkeit, rivalisierenden Drogenbanden und einer angespannten Sicherheitslage hat das Stadtbild geprägt. Zwar gehört Gewalt in Marseille nicht erst seit gestern zum Alltag, doch die jüngsten Entwicklungen – gezielte Schießereien, Angriffe auf kritische Infrastruktur, wie zuletzt das Orange-Netzwerk im Stadtte…

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  • Kommentar: Ab in die Südsee – aber bitte das Bürgermeisteramt nicht vergessen!

    Kommentar: Ab in die Südsee – aber bitte das Bürgermeisteramt nicht vergessen!

    Man stelle sich vor: Der Kapitän verlässt das sinkende Schiff – und nimmt den Funk mit. Was klingt wie ein schlechter Witz aus der französischen Provinz, ist traurige Realität in Formiguères, einer kleinen Gemeinde in den Pyrenäen. Dort hat sich der Bürgermeister Philippe Petitqueux einfach mal nach Tahiti abgesetzt. Kein Rückflugticket, kein Lebenszeichen, kein „Aloha aus Papeete“ – nichts. Verschwunden. Weg. Abgetaucht. Und das nicht erst seit gestern, sondern seit Juli. Fünf Monate. In Worten: fünf!

    Man könnte meinen, der Mann habe einen spirituellen Rückzug in die Südsee angetreten, um endlich Klarheit über die Zukunft der Gemeinde zu finden. Oder vielleicht eine Antwort auf die Frage, wie man ein Bürgermeisteramt per Fernsteuerung führen kann – über tausende Kilometer hinweg, mit Zeitverschiebung und Funkstille. Aber weit gefehlt. Philippe Petitqueux hat nicht meditiert, sondern schlicht und einfach geschwiegen. Und kassiert dabei munter seine Bezüge als Bürgermeister weiter – als ob nichts wäre.

    Die Gemeinde? Gelähmt. Die Verwaltung? Ein Kartenhaus im Wind. Die Sitzung des Gemeinderats? Kaum durchführbar, weil das Quorum nicht mehr erreicht wird. Die Sekretärin des Rathauses? Hat sich ebenfalls verabschiedet – und wurde bislang nicht ersetzt. Und die verbliebenen Stellvertreter? Sie rackern sich ab, springen in die Bresche, stemmen Urbanismus, Haushalt, Wasser, Landwirtschaft und Kultur. „Wir dachten, er ruft zurück“, sagt einer von ihnen. Aber – pfff – niente, nada, rien.

    In einem Land, das so viel Wert auf republikanische Verantwortung legt, klingt das nach Provinztheater. Doch der Fall ist real – und er ist brandgefährlich. Denn er offenbart nicht nur die Schwächen eines einzelnen Amtsinhabers, sondern die strukturelle Ohnmacht des Systems. Dass ein Bürgermeister sich aus dem Staub machen kann, ohne Konsequenzen, ist ein politischer Offenbarungseid.

    Erst Ende Oktober – man höre und staune – hat die Präfektur sich bequemt, einen Brief nach Tahiti zu schicken. Darin steht sinngemäß: Lieber Herr Petitqueux, Sie verwalten die Gemeinde ja gar nicht mehr, vielleicht sollten wir mal über Ihre Bezüge sprechen. Immerhin: Ab Anfang Dezember sollen diese nun tatsächlich ausgesetzt werden. Wie großzügig. Und dann? Auch dann bleibt Formiguères ein Schiff ohne Steuermann, ein Rathaus mit leerem Stuhl und eine Bevölkerung, die sich fragt, ob sie in einer politischen Geisterstadt lebt.

    Natürlich, der Rückzug eines Bürgermeisters ist keine Straftat. Man darf Urlaub machen. Auch Bürgermeister. Aber man darf sich nicht unsichtbar machen. Nicht in einem Amt, das auf Vertrauen, Erreichbarkeit und Verantwortung beruht. Wer sich wählen lässt, übernimmt eine Aufgabe. Und wer diese Aufgabe einfach ignoriert, verspielt nicht nur sein Amt, sondern den letzten Rest an Glaubwürdigkeit.

    Was bleibt, ist der bittere Nachgeschmack einer Geschichte, die wie eine Provinzposse beginnt, aber das große Ganze trifft. Denn der Fall Petitqueux ist kein Einzelfall. Es gab schon andere. Und es wird weitere geben, solange es keine klaren Regeln, keine automatischen Konsequenzen und keine institutionellen Sicherungen gibt, die solche Aussetzer auffangen.

    Vielleicht sollte man in Zukunft schon bei der Amtseinführung klarstellen: Es gibt einen Ehrenkodex, vielleicht sogar einen GPS-Tracker und einen verbindlichen Vermerk, dass das Bürgermeisteramt kein Backpacking-Projekt ist. Wer ins Paradies fliegt, soll dort bleiben dürfen – aber ohne Geld vom Steuerzahler und ohne Titel, der anscheinend zu nichts mehr verpflichtet.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Vier Jahre Gefängnis und das jähe Ende einer Karriere: Saint-Étienne verliert seinen Bürgermeister

    Vier Jahre Gefängnis und das jähe Ende einer Karriere: Saint-Étienne verliert seinen Bürgermeister

    Ein Satz, der wie ein Hammerschlag durch das große Justizzentrum von Lyon hallte: „Monsieur, Sie können nicht länger Bürgermeister von Saint-Étienne sein.“ So endete am 1. Dezember 2025 die Amtszeit von Gaël Perdriau, einem Mann, der einst als stabilisierender Faktor einer industriell gezeichneten Stadt galt – und nun tief gefallen ist. Die Verurteilung kam an sich nicht überraschend, wohl aber in ihrer Deutlichkeit. Vier Jahre Gefängnis, fünf Jahre politische Unwählbarkeit – mit sofortiger Wirkung. Das Gericht sprach ihn in vollem Umfang schuldig: wegen Erpressung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Veruntreuung öffentlicher Gelder. Das Urteil wirkt wie ein Paukenschlag in einer Affäre, die Frankreich seit Monaten elektrisiert. Die Affäre? Ein Skandal um eine Sexvideo-Falle, politisch motiviert, perfide in ihrer Konstruktion und lange vorbereitet. Im Zentrum: Ein Hotelzimmer, ein Escort-Boy und ein heimlich gefilmter Politiker. Das Opfer: Gilles Artigues, einst erster Beigeordn…

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  • Zunehmende Gewalt gegen Lokalpolitiker: Der Anschlag auf Boris Ravignon als Menetekel der Demokratiekrise

    Zunehmende Gewalt gegen Lokalpolitiker: Der Anschlag auf Boris Ravignon als Menetekel der Demokratiekrise

    Der Anschlag auf den Bürgermeister von Charleville-Mézières am 16. Juli 2025 hat in Frankreich für Bestürzung gesorgt – und lenkt den Blick auf eine beunruhigende Entwicklung: die wachsende Gewaltbereitschaft gegenüber Repräsentanten des Staates. Inmitten sozialer Spannungen und eines brüchigen Vertrauens in die Institutionen geraten insbesondere Lokalpolitiker immer häufiger ins Visier von Angriffen. Der Vorfall in den Ardennen ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom tiefer liegender gesellschaftlicher Verwerfungen.

    Mörserangriff auf einen Bürgermeister Der Vorfall ereignete sich am frühen Abend, als Bürgermeister Boris Ravignon gemeinsam mit städtischen Mitarbeitern Betonsperren vor einem als Problemzone bekannten Café im Viertel La Houillère errichten ließ – eine präventive Maßnahme nach nächtlichen Ausschreitungen und Brandstiftungen. Während dieser Aktion wurde Ravignon gezielt mit einem Feuerwerkskörper attackiert – ein gefährlicher Angriff mit klarer Botschaft. „Ich hatte kei…

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