Schlagwort: Freiheitsberaubung

  • Fünf Jahre Gefangenschaft in der Nähe von Nantes – das grausame Geheimnis eines unscheinbaren Hauses

    Fünf Jahre Gefangenschaft in der Nähe von Nantes – das grausame Geheimnis eines unscheinbaren Hauses

    In einem kleinen Haus im westfranzösischen Saint-Molf, unweit von Nantes, hat sich über Jahre hinweg ein Albtraum abgespielt, der selbst erfahrene Ermittler fassungslos zurücklässt. Eine Frau, etwa 45 Jahre alt und psychisch labil, wurde dort laut den ersten Ermittlungsergebnissen fast fünf Jahre lang gefangen gehalten – eingesperrt, erniedrigt, entrechtet. Nun stehen ein 82-jähriger Mann und eine 60-jährige Frau im Zentrum einer erschütternden Affäre, die Fragen nach Mitgefühl, Kontrolle und gesellschaftlichem Versagen aufwirft.

    Ein Leben zwischen Garage und Garten Die Szene, die sich den Gendarmen nach der Flucht der Frau bot, wirkt wie aus einem düsteren Film: ein verwahrloster Garten, ein zugemauerter Garagenzugang, eine Gartenliege als Schlafplatz. Die Frau erzählte, sie habe im Freien oder im kalten, feuchten Anbau geschlafen – ohne Bett, ohne Heizung. Ihre Notdurft habe sie in Plastiksäcken verrichten müssen. Sie habe kaum richtiges Essen bekommen, manchmal nur eine Brei-ähnlic…

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  • Wiederholungstäter: Verurteilter Mörder vergewaltigt und hält Ex-Partnerin gefangen

    Wiederholungstäter: Verurteilter Mörder vergewaltigt und hält Ex-Partnerin gefangen

    Ein unfassbares Verbrechen, das viele Fragen aufwirft: Ein 57-jähriger Mann, der bereits 2003 wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilt wurde, hat erneut eine schreckliche Tat begangen. Trotz einer kürzlichen Bewährungsstrafe und einer gerichtlichen Verfügung, sich von seiner Ex-Partnerin fernzuhalten, griff er sie an, sperrte sie ein und vergewaltigte sie. Wie konnte das passieren?

    Verzweifelte Schreie vom Balkon

    Am 27. Februar 2025 wurde eine 50-jährige Frau in ihrer eigenen Wohnung in der Cité Gardin, einem Viertel im Zentrum von Caen, brutal angegriffen. Ihr Ex-Partner drang in ihr Zuhause ein, hielt sie gegen ihren Willen fest und vergewaltigte sie.

    In einem Moment purer Verzweiflung gelang es ihr, auf den Balkon zu flüchten und um Hilfe zu schreien. Ihre lauten Hilferufe alarmierten die Nachbarschaft – ein mutiger Akt, der vermutlich Schlimmeres verhinderte.

    Als die Polizei eintraf, war der Täter bereits auf der Flucht. Dennoch wurde er wenige Stunden später gefasst.

    Ein Mörder, der nie wirklich aufgehört hat zu töten

    Der Fall nahm eine noch erschreckendere Wendung, als bekannt wurde, wer der Täter ist: ein Mann mit einer gewalttätigen Vergangenheit, der bereits für einen brutalen Mord an einer früheren Partnerin verurteilt wurde.

    Im Jahr 2003 tötete er seine Ehefrau Fatima El Madhouti in Besançon – mit 45 Messerstichen. Das Verbrechen geschah während eines Termins in einer sozialen Einrichtung, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin und eines Erziehers. Die gemeinsame einjährige Tochter musste die grausame Tat mit ansehen.

    Nach der Bluttat floh er und versteckte sich bei Freunden, stellte sich aber drei Tage später der Polizei. Vor Gericht versuchte er, sich mit einer „vorübergehenden geistigen Umnachtung“ herauszureden – eine Strategie, die nur bedingt Erfolg hatte. Das Gericht erkannte seine Schuldfähigkeit an, glaubte ihm aber, dass es sich nicht um einen geplanten Mord handelte. Er erhielt 20 Jahre Haft – zehn Jahre weniger, als die Anklage gefordert hatte.

    Nach 14 Jahren kam er wieder frei.

    Ein vorhersehbares Drama?

    Nach seiner Entlassung baute er sich in der Normandie ein neues Leben auf – oder zumindest versuchte er es. Doch die alten Muster wiederholten sich. Auch in seiner neuen Beziehung kam es zu häuslicher Gewalt, und als die Frau sich trennen wollte, bedrohte er sie mit dem Tod.

    Das Gericht verurteilte ihn erst vor zwei Wochen zu einer Bewährungsstrafe und verhängte eine Kontaktsperre. Außerdem wurde seiner Ex-Partnerin ein „Telefon mit erhöhter Gefahrenerkennung“ ausgehändigt – ein spezielles Notfallgerät, mit dem Opfer von Gewalt sofort Hilfe rufen können. Doch an dem verhängnisvollen Tag hatte sie es offenbar nicht griffbereit.

    Eine Frage, die bleibt: Hätte der Angriff verhindert werden können?

    Nachdem der Täter am 1. März verhaftet wurde, leitete die Justiz ein Verfahren wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung ein. Doch ein bitterer Beigeschmack bleibt.

    Wie kann es sein, dass ein Mann, der bereits eine Frau bestialisch ermordet hat, sich erneut als Gefahr für eine Partnerin erweist? Warum konnte er nach einer bloßen Bewährungsstrafe und einer einfachen Kontaktverbotsverfügung so leicht zuschlagen?

    Dieser Fall ist mehr als nur ein Einzelfall – er zeigt auf erschreckende Weise, dass der Schutz von Frauen vor gewalttätigen Partnern noch immer lückenhaft ist. Und das kurz vor dem Weltfrauentag. Wie viele solcher Tragödien müssen noch passieren, bevor sich wirklich etwas ändert?

    Catherine H.

  • Gefangene Frau in Forbach: Ehemann freigelassen – Anschuldigungen der Ehefrau waren falsch

    Gefangene Frau in Forbach: Ehemann freigelassen – Anschuldigungen der Ehefrau waren falsch

    In einer Pressekonferenz am Dienstag stellte der Staatsanwalt von Sarreguemines die Anschuldigungen der Frau, die am Vortag in Forbach (Moselle) aufgefunden worden war, ernsthaft in Frage.

    „Eine nicht existierende Realität“. Mit dieser Formel beschrieb Olivier Glady, Staatsanwalt von Sarreguemines (Moselle), die Anschuldigungen der Freiheitsberaubung und Gewalt, die eine 53-jährige Frau nach einem Notruf aus Forbach (Moselle) am Montag (7. August) gegen ihren Mann erhoben hatte. Auf einer Pressekonferenz ging der Staatsanwalt Punkt für Punkt auf die Anschuldigungen ein und zeichnete das Bild eines Ehepaars, das durch die schlimme Krankheit der Frau aus den Fugen geriet.

    Der Polizeigewahrsam des Ehemanns, eines 55-jährigen Deutschen, werde am späten Dienstagnachmittag aufgehoben, so Staatsanwalt Olivier Glady. Er fügte hinzu, dass nichts darauf hindeutete, dass die Ehefrau, die ebenfalls deutsche Staatsbürgerin ist, in ihrer Wohnung in Forbach gegen ihren Willen festgehalten wurde. „Sie hatte freien Zugang zu einem Fernseher, einem Computer und einem Telefon“, sagte er. Die Frau hatte am Montag eine Polizeidienststelle in Deutschland angerufen und behauptet, ihr gewalttätiger Mann halte sie seit 2011 gegen ihren Willen in seiner Wohnung im französischen Forbach gefangen. Die deutsche Polizei hatte daraufhin sofort die französischen Behörden informiert.

    Ausserdem wurden von den Ermittlern keine Blutspuren am Tatort gefunden und auch die Gerichtsmediziner konnten keine Spuren von Knochenbrüchen, körperlicher Misshandlung oder Vergewaltigung, wie von der Frau angezeigt, feststellen. Die Ermittler zweifeln nun an der Version der Ehefrau, die laut Staatsanwalt Olivier Glady möglicherweise an einer entzündlichen Krankheit leidet. Laut Zeugenaussagen kümmerte sich der Ehemann um seine Frau, seit sich ihr Gesundheitszustand in den letzten 10 Monaten deutlich verschlechtert hatte.

    Lesen sie dazu auch: Moselle: Mann hält Frau “möglicherweise seit 2011” in seiner Wohnung gefangen