Schlagwort: französisches recht

  • „Jeder trägt Verantwortung“: Carpentras verlangt 120 Euro für den Polizeitransport Betrunkener

    „Jeder trägt Verantwortung“: Carpentras verlangt 120 Euro für den Polizeitransport Betrunkener

    Wer im südfranzösischen Carpentras künftig stark alkoholisiert im öffentlichen Raum aufgegriffen wird, muss nicht nur mit einer Geldbuße rechnen. Ab dem 1. Oktober stellt die Stadt den Betroffenen zusätzlich 120 Euro für ihren Transport durch die kommunale Polizei in Rechnung. Hinter der auf den ersten Blick unspektakulären Gebührenentscheidung steht eine grundsätzlichere Frage: Welche Kosten individueller Regelverstöße soll die Allgemeinheit tragen – und wo beginnt die finanzielle Eigenverantwortung?

    Der Gemeinderat von Carpentras beschloss die neue Regelung am 17. September. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine zusätzliche Geldstrafe. Die 120 Euro sollen vielmehr jene Kosten abdecken, die der Stadt entstehen, wenn ihre Police municipale eine offensichtlich betrunkene Person aufgreift und transportiert.

    Die Unterscheidung ist juristisch wesentlich. Denn öffentliche Trunkenheit kann in Frankreich bereits unabhängig davon mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Ein Einsatz bindet mindestens zwei Polizisten

    Die Stadtverwaltung begründet die Pauschale mit dem Aufwand solcher Einsätze. Nach Angaben des für Sicherheit zuständigen Beigeordneten Thierry d’Aigremont müssen mindestens zwei Beamte eingesetzt werden. Hinzu kommen die Arbeitszeit, der Betrieb des Polizeifahrzeugs und gegebenenfalls dessen anschließende Reinigung.

    Die Zahl solcher Einsätze ist in Carpentras zuletzt deutlich gestiegen. Für 2024 wurden im Gemeinderat 46 Fälle genannt, für 2025 bereits 85. Damit hätte sich die Zahl innerhalb eines Jahres nahezu verdoppelt.

    Für eine Stadt mit rund 30.000 Einwohnern sind dies zwar keine Dimensionen, die den kommunalen Haushalt grundsätzlich verändern. Aus Sicht der Stadtführung geht es jedoch weniger um zusätzliche Einnahmen als um das Prinzip der Kostenzurechnung. Polizeikräfte, die mehrere Stunden mit einer alkoholisierten Person beschäftigt sind, stehen während dieser Zeit für andere Aufgaben nicht zur Verfügung.

    Genau an diesem Punkt setzt die politische Argumentation der Stadt an. Die von einer Mehrheit des Rassemblement national geführte Kommune will Kosten, die sie einem konkreten Verhalten zurechnet, zumindest teilweise auf den Verursacher übertragen.

    Frankreich kennt das Prinzip bereits seit langem

    Juristisch bewegt sich Carpentras dabei nicht auf völlig neuem Terrain. Die sogenannte ivresse publique et manifeste, die öffentliche und offenkundige Trunkenheit, ist im französischen Gesundheitsrecht geregelt.

    Eine Person, die in Straßen, auf Plätzen, in Gaststätten oder an anderen öffentlichen Orten offensichtlich betrunken angetroffen wird, kann von den Ordnungskräften in Gewahrsam beziehungsweise in eine Ausnüchterungszelle gebracht werden, bis sie wieder zurechnungsfähig ist. Das französische Gesundheitsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass dies auf Kosten des Betroffenen geschehen kann.

    Daneben existiert die eigentliche Sanktion. Offenkundige Trunkenheit im öffentlichen Raum ist eine Ordnungswidrigkeit der zweiten Klasse. Die maximale Geldbuße beträgt 150 Euro.

    Eine Besonderheit des französischen Systems besteht darin, dass für diesen Tatbestand keine bestimmte Blutalkoholkonzentration festgelegt ist. Entscheidend ist vielmehr der nach außen erkennbare Zustand der Person. Die Ordnungskräfte beurteilen diesen anhand der konkreten Umstände, etwa anhand von Sprache, Gleichgewicht, Verhalten oder anderen sichtbaren Anzeichen.

    Damit unterscheidet sich der Tatbestand grundsätzlich von Verkehrsdelikten, bei denen präzise Alkoholgrenzwerte gelten.

    Im Extremfall werden 270 Euro fällig

    Die neue Regelung von Carpentras schafft somit keine zweite kommunale Geldbuße. Sie verbindet vielmehr zwei unterschiedliche Instrumente: die staatlich vorgesehene Sanktion für öffentliche Trunkenheit und die Erstattung der kommunalen Transportkosten.

    Für Betroffene kann diese Unterscheidung finanziell allerdings wenig tröstlich sein. Wird die maximale Geldbuße von 150 Euro verhängt und zusätzlich die Transportpauschale von 120 Euro berechnet, können insgesamt bis zu 270 Euro anfallen.

    Carpentras ist mit diesem Ansatz keineswegs allein. Andere französische Kommunen haben in den vergangenen Jahren ähnliche Modelle eingeführt. In Compiègne wurde beispielsweise Ende 2024 eine Pauschale von 150 Euro beschlossen. Dort verwies die Stadt ebenfalls auf Personalaufwand, Transportkosten und die Bindung kommunaler Polizeikräfte. Vergleichbare Regelungen wurden unter anderem aus Troyes, Orléans, Albi, Caen und Toulouse berichtet.

    Die Entscheidung in Carpentras gehört damit zu einer breiteren kommunalpolitischen Entwicklung: Städte versuchen, bestimmte Kosten von Polizeieinsätzen unmittelbar den Betroffenen zuzurechnen, sofern das nationale Recht dafür eine Grundlage bietet.

    Zwischen Eigenverantwortung und Sozialpolitik

    Politisch brisanter wird die Regelung dort, wo Sicherheits- und Sozialpolitik aufeinandertreffen. Bürgermeister Hervé de Lépinau und seine Mehrheit stellen die individuelle Verantwortung in den Mittelpunkt. Wer durch sein Verhalten einen kostenintensiven Polizeieinsatz verursacht, soll nach dieser Logik nicht selbstverständlich sämtliche Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen können.

    Die Opposition sieht dagegen die Gefahr, dass eine solche Regelung sozial ungleich wirkt. Menschen, die regelmäßig wegen schwerer Alkoholisierung im öffentlichen Raum auffallen, gehören nicht selten zu gesellschaftlich besonders verletzlichen Gruppen. Obdachlosigkeit, psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen und materielle Armut können sich dabei überlagern.

    Eine Pauschale von 120 Euro trifft deshalb nicht jeden Betroffenen gleichermaßen. Für Menschen ohne geregeltes Einkommen kann bereits die praktische Eintreibung der Forderung schwierig werden.

    Die Stadt versucht, den repressiven Bestandteil der Maßnahme mit einem präventiven Element zu verbinden. Betroffene sollen ein Informationsblatt mit Telefonnummern und Anlaufstellen erhalten, die bei Alkohol- und anderen Suchterkrankungen Unterstützung anbieten.

    Damit erkennt die Kommune zumindest indirekt an, dass öffentliche Trunkenheit nicht ausschließlich eine Frage individuellen Fehlverhaltens ist, sondern auch Ausdruck gesundheitlicher und sozialer Probleme sein kann.

    Streit über die Feststellung der Trunkenheit

    Im Gemeinderat entzündete sich die Debatte zudem an der Frage, wie eindeutig festgestellt werden kann, wann eine Person tatsächlich unter die Regelung fällt.

    Die Opposition wollte durch einen Änderungsantrag genauer festlegen, anhand welcher objektiven Kriterien eine offenkundige Trunkenheit festgestellt werden soll. Damit sollte nach ihrer Argumentation eine möglichst gleiche und unparteiische Anwendung der Vorschrift gewährleistet werden.

    Bürgermeister de Lépinau lehnte eine solche Ergänzung ab. Der Änderungsantrag erhielt keine Mehrheit.

    Die Kontroverse verweist auf eine Besonderheit des französischen Rechts. Gerade weil keine feste Promillegrenze existiert, besitzen Polizei und Ordnungskräfte einen erheblichen Beurteilungsspielraum. Die öffentliche Trunkenheit muss sichtbar beziehungsweise manifest sein. In der Praxis wird dies anhand verschiedener körperlicher und verhaltensbezogener Merkmale festgestellt.

    Solche Ermessensentscheidungen sind im Polizeirecht keineswegs ungewöhnlich. Politisch heikel werden sie jedoch, wenn daran neben dem Freiheitsentzug während der Ausnüchterung auch konkrete finanzielle Folgen geknüpft werden.

    Die Entscheidung von Carpentras ist deshalb mehr als eine lokale Gebührenregelung. Sie steht exemplarisch für einen Wandel kommunaler Sicherheitspolitik, bei dem die Kosten staatlicher beziehungsweise kommunaler Intervention stärker dem einzelnen Verursacher zugerechnet werden.

    Dabei bleibt ein Spannungsverhältnis bestehen. Das Prinzip, vermeidbare Kosten nicht vollständig der Allgemeinheit aufzubürden, lässt sich fiskalisch nachvollziehen. Gleichzeitig betrifft öffentliche Trunkenheit häufig Menschen, bei denen Sanktionen allein die zugrunde liegenden sozialen oder gesundheitlichen Probleme kaum lösen dürften.

    Carpentras kombiniert deshalb Abschreckung, Kostenerstattung und Prävention. Ob die Rechnung über 120 Euro tatsächlich dazu führt, dass weniger Menschen schwer alkoholisiert im öffentlichen Raum aufgegriffen werden, lässt sich erst anhand der Fallzahlen der kommenden Jahre beurteilen. Schon jetzt zeigt die Debatte jedoch, wie aus einer scheinbar technischen kommunalen Gebührenentscheidung eine grundsätzliche Auseinandersetzung über Eigenverantwortung, öffentliche Sicherheit und die Grenzen sozialstaatlicher Fürsorge werden kann.

    Daniel Ivers

  • „Keine Verjährung für Mord?“ – Frankreichs Justizminister stellt das Strafrecht infrage

    „Keine Verjährung für Mord?“ – Frankreichs Justizminister stellt das Strafrecht infrage

    Der Fall Marie-Thérèse Bonfanti erschüttert Frankreich – nicht nur wegen der späten Aufklärung eines 36 Jahre alten Mordes, sondern auch, weil er eine rechtspolitische Debatte neu entfacht: Sollte Mord auch in Frankreich grundsätzlich nicht mehr verjähren? Justizminister Gérald Darmanin spricht sich überraschend deutlich dafür aus, die Verjährung für sogenannte „crimes de sang“ aufzuheben – eine Forderung mit weitreichenden juristischen und zivilisatorischen Implikationen. Ein alter Fall, neu entflammt Marie-Thérèse Bonfanti war 1986 spurlos verschwunden, als sie in einem kleinen Ort in der Isère Zeitungen austrug. Erst 2022 gestand ein früherer Nachbar, Yves Chatain, die junge Frau erwürgt zu haben. Trotz des Geständnisses bleibt der Täter straffrei: Der Mord ist nach in Frankreich geltendem Recht verjährt. Die Cour de cassation, Frankreichs höchstes Gericht, urteilte, die Frist habe bereits mit dem Verschwinden der Frau zu laufen begonnen – und es habe keinen Hinderungsgrund gegeben,…

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  • Zeitenwende und Tragödien – Der 30. Dezember in Geschichte und Gegenwart

    Zeitenwende und Tragödien – Der 30. Dezember in Geschichte und Gegenwart

    Der 30. Dezember hat es in sich. In der Weltgeschichte hinterließ dieses Datum wiederholt Spuren – mal tiefgreifend politisch, mal erschütternd menschlich, mal überraschend modern. Wer heute auf diesen Tag blickt, entdeckt eine bewegte Chronik, in der sich Umbrüche, Gewalt, aber auch Fortschritt widerspiegeln.

    Die Geburt der Sowjetunion

    Am 30. Dezember 1922 wurde mit der Gründung der UdSSR ein neues politisches System Realität – ein föderativer Staat, der bald zur zweiten Supermacht aufsteigen sollte. Russland, die Ukraine, Belarus und Transkaukasien schlossen sich zur Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken zusammen. Was in einem Moskauer Kongresssaal begann, veränderte die Weltordnung für Jahrzehnte. Der Kalte Krieg, die Blockkonfrontation, die Teilung Europas – all das nahm hier seinen Anfang.

    Was bedeutete das für Frankreich? Politisch sah sich das Land in den folgenden Jahrzehnten gezwungen, Stellung zu beziehen: zwischen transatlantischer Bündnistreue und dem Versuch, eine eigenständige Rolle in Europa zu spielen. Die sowjetische Machtprojektion war ein ständiger Referenzpunkt französischer Außenpolitik – ob unter de Gaulle oder Mitterrand.

    Blut und Rebellion: Der Mord an Rasputin

    Am 30. Dezember 1916 wurde Grigori Rasputin, der umstrittene Wanderprediger und Vertraute der russischen Zarenfamilie, ermordet. Seine Nähe zur Zarin Alexandra und sein Einfluss auf die Innenpolitik waren weiten Teilen des Adels ein Dorn im Auge. Sein gewaltsamer Tod – ein Giftanschlag, Schüsse, schließlich Ertränkung – wurde fast zur grotesken Legende.

    Und doch markierte dieser Mord mehr als nur das Ende eines umstrittenen Beraters. Er war ein Menetekel. Kurz darauf brach das Zarenreich zusammen, und Russland versank in Revolution und Bürgerkrieg. In Frankreich verfolgte man das Geschehen mit Sorge – hatte man sich doch im Ersten Weltkrieg eng mit Russland verbündet.

    Frankreichs koloniale Schatten: Algerien am Abgrund

    Am 30. Dezember 1997 erschüttert ein Massaker Algerien: In einem kleinen Dorf nahe Algier werden über 400 Menschen von islamistischen Extremisten getötet. Diese Gräueltat ist einer der blutigsten Höhepunkte des algerischen Bürgerkriegs, der das Land seit Anfang der 1990er-Jahre zerriss.

    Frankreich, einst Kolonialmacht in Algerien, war von diesem Konflikt nicht unberührt. Hunderttausende Algerier lebten längst in französischen Städten, und das Verhältnis zwischen den Ländern war – und ist – von gegenseitigem Misstrauen und historischem Ballast geprägt. Die blutige Nacht vom 30. Dezember 1997 war ein Mahnmal dafür, dass die Nachwirkungen des Kolonialismus nicht einfach verblassen.

    Die Geburt des modernen Rechts

    Springen wir zurück ins Jahr 533: Der Codex Iustinianus, Teil des Corpus Iuris Civilis, trat offiziell in Kraft. Dieses Gesetzbuch des Oströmischen Reiches bildete das Fundament für viele europäische Rechtssysteme – darunter das französische Code civil, das unter Napoleon entstand. Der Einfluss dieses römischen Rechts reicht bis in heutige Gerichtssäle.

    Ein alter Text aus Byzanz – und doch spürbar im heutigen Frankreich, in jedem Mietvertrag, in jeder Erbschaftsregel, in jeder Klage.

    Musik, Macht und Majestäten

    Am 30. Dezember 2006 wurde Saddam Hussein hingerichtet. Der irakische Diktator war eine der umstrittensten Figuren des späten 20. Jahrhunderts. Frankreich hatte ihm einst Waffen verkauft – wie viele andere westliche Länder – und sah sich nach dem Irakkrieg 2003 mit einer neuen Lage konfrontiert. Paris hatte sich damals dem US-geführten Krieg widersetzt, was zu Spannungen mit Washington führte.

    Wer erinnert sich heute noch an die Fernsehbilder der Hinrichtung? Die Szene wirkte fast surreal – ein Diktator am Galgen, in einer Zeit, in der viele Staaten längst auf zivile Lösungen setzen. Doch sie zeigte auch: Die Welt ist nicht schwarz-weiß, und Gerechtigkeit wird unterschiedlich gemessen.

    Frankreichs Feiertagsstimmung? Nicht immer friedlich

    Am 30. Dezember 2005 brannte im Pariser Vorort La Courneuve ein Bus – angezündet von Jugendlichen, als Ausdruck von Wut und Frust. Die Unruhen in den Banlieues waren ein Aufschrei gegen Rassismus, Perspektivlosigkeit und soziale Ausgrenzung.

    Das Frankreich, das sich gern als Leuchtturm der Menschenrechte sieht, musste sich fragen lassen: Wer profitiert wirklich von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit? Eine rhetorische Frage, gewiss – aber keine rein akademische.

    Kurios und kaum bekannt: Ein französisches Bonmot

    Am 30. Dezember 1896 wird Alfred Jarrys Theaterstück „Ubu Roi“ in Paris uraufgeführt. Es beginnt mit dem berühmten Wort „Merdre!“ – ein absichtlicher Sprachverhau aus „Merde“ (Scheiße). Das Publikum ist entsetzt, das Stück wird nach einem Abend abgesetzt.

    Doch Jarry wird zum Vater des absurden Theaters. Jahrzehnte später beruft sich Samuel Beckett auf ihn. Wieder so ein französisches Detail, das erst auf den zweiten Blick Weltgeschichte atmet.


    Was bleibt?

    Der 30. Dezember steht wie ein Brennglas über der Geschichte: Diktaturen enden, Reiche zerfallen, Gesetze entstehen, und zwischen alledem ringt die Menschheit um Ordnung und Menschlichkeit. Frankreich – mal Akteur, mal Zuschauer, mal Erbe alter Ordnungen – ist stets irgendwie Teil des Ganzen.

    Vielleicht ist genau das die Lehre: Kein Datum ist bloß ein Tag im Kalender. Manchmal ist es ein Scharnier der Weltgeschichte.

  • Schüsse im Morgengrauen – Ein Dorf zwischen Selbstjustiz und Selbstschutz

    Schüsse im Morgengrauen – Ein Dorf zwischen Selbstjustiz und Selbstschutz

    Ein Schuss in der Nacht – und eine Gemeinde im Zwiespalt. Im beschaulichen Romagnieu, einem 1.700-Seelen-Ort in der französischen Region Isère, wurde der Alltag jäh aus den Angeln gehoben worden. Ein Autohändler, bekannt, beliebt, unauffällig – hat auf einen 15-jährigen Einbrecher geschossen. Der Jugendliche überlebt, verletzt durch Schrotkugeln im Rücken. Zurück bleibt ein Dorf, das sich nun fragen muss: War das Notwehr – oder ging es zu weit? Der Vorfall ereignete sich kurz nach Mitternacht, in der Nacht auf Dienstag, den 2. Dezember. Vier Jugendliche drangen in das Gelände der Werkstatt ein. Es war schon der zweite Einbruch in derselben Woche – beim ersten blieb es bei materiellem Schaden, diesmal floss Blut. Der Besitzer der Werkstatt nimmt sein Jagdgewehr, geht hinaus. Dann drückt er ab. Einmal. Der 15-Jährige fällt. Der Schuss hallt nicht nur durch die Winternacht, sondern auch durch die Dorfgemeinschaft. Was für die einen ein legitimer Akt der Selbstverteidigung ist, ist für and…

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  • Mord an einem Anwalt – und ein Prozess, der viel mehr ist als nur ein Strafverfahren

    Mord an einem Anwalt – und ein Prozess, der viel mehr ist als nur ein Strafverfahren

    Ein Justizdrama, das über ein Jahrzehnt alt ist, entfaltet sich nun vor den Augen der Öffentlichkeit: Der Mord an dem korsischen Anwalt Antoine Sollacaro wird seit dem 3. November 2025 vor dem Schwurgericht der Bouches-du-Rhône in Aix-en-Provence verhandelt. Dreizehn Jahre nach der Tat. Und die Spannungen sind mit Händen zu greifen. Die Geschichte beginnt mit einer Hinrichtung. Am 16. Oktober 2012, einem Dienstagmorgen in Ajaccio, wird Antoine Sollacaro erschossen – kaltblütig, am Steuer seines Porsche, vor einer Tankstelle. Der Täter kam auf einem Motorrad, feuerte aus nächster Nähe und verschwand. Der Tod des prominenten Strafverteidigers erschütterte ganz Frankreich. Es war der erste Mord an einem Anwalt seit zwanzig Jahren. Doch Sollacaro war nicht irgendein Jurist. Er war eine Institution: ehemaliger Präsident der Anwaltskammer von Ajaccio, Verteidiger von Größen der korsischen Nationalisten-Szene wie Yvan Colonna oder Alain Orsoni. In seinen Plädoyers verband sich Justiz mit Poli…

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  • Kommentar: Im Zweifel gegen den Angeklagten? Der Fall Jubillar und der schleichende Tod der Unschuldsvermutung

    Kommentar: Im Zweifel gegen den Angeklagten? Der Fall Jubillar und der schleichende Tod der Unschuldsvermutung

    Man muss Cédric Jubillar nicht mögen. Man darf ihn sogar unsympathisch finden, seine Aussagen widersprüchlich, sein Auftreten befremdlich. Doch genau hier beginnt das Problem: Seit wann reicht Antipathie für eine Verurteilung wegen Mordes?

    Der Fall Jubillar ist längst nicht mehr nur ein Gerichtsverfahren – er ist ein Stimmungstest für unseren Rechtsstaat. Und der fällt erschreckend aus.

    Seit vier Jahren ist dieser Mann in der öffentlichen Arena zur Zielscheibe geworden. Er ist der „perfekte“ Schuldige: merkwürdig, emotional unnahbar, mit einem privaten Umfeld, das Schlagzeilen schreibt. Die Medien lieben solche Figuren – weil sie sich so schön skandalisieren lassen. Aber Gerichte sollten nicht nach Gefühl urteilen.

    Was fehlt? Alles Wichtige.

    Kein Geständnis. Kein Tatort. Keine Leiche. Kein Motiv, das wirklich trägt. Dafür: Spekulationen, belastende Indizien, eine beunruhigende Persönlichkeit – und ein ganzes Land, das längst sein Urteil gefällt hat.

    Und jetzt stehen Geschworene vor der Frage: Reicht das? Reicht ein Puzzle aus Indizien, aus Charakterdeutungen und Verdachtsmomenten, um einen Mann für drei Jahrzehnte ins Gefängnis zu schicken?

    Wenn das die neue Schwelle für Gerechtigkeit ist, dann gnade uns allen.

    Das Prinzip, das kippt

    „Im Zweifel für den Angeklagten“ – dieser Satz ist nicht nur ein juristischer Leitsatz, er ist ein zivilisatorischer Eckpfeiler. Wer ihn aufweicht, macht den Weg frei für ein gefährliches Terrain: Urteile aus Bauchgefühl, aus öffentlichem Druck, aus emotionaler Überzeugung.

    Natürlich ist der Fall tragisch. Natürlich schreit der ungeklärte Verbleib von Delphine Jubillar nach Antworten. Doch eine Verurteilung ist kein Trostpflaster für eine ungelöste Geschichte. Eine Verurteilung muss auf Beweisen beruhen, nicht auf Bedürfnis.

    Der Preis einer symbolischen Gerechtigkeit

    Was wir gerade erleben, ist die Aufladung eines Mordprozesses mit gesellschaftlichen Erwartungen. Da geht es nicht mehr nur um einen Tatnachweis – es geht um ein Gefühl der Ordnung, um eine Art moralischen Schuldausgleich.

    Aber das Recht ist keine Bühne für kollektive Katharsis.

    Wenn wir beginnen, uns mit „Es wird schon stimmen“, oder „Was soll sonst passiert sein?“ zufriedenzugeben, haben wir den Rechtsstaat leise beerdigt. Und irgendwann könnte es jeden treffen – nicht, weil er schuldig ist, sondern weil er sich schlecht verteidigt, unbeliebt ist oder ins Bild passt.

    Fazit? Nein. Warnung.

    Wenn dieser Prozess mit einer Verurteilung endet – auf dieser Beweislage –, dann ist das nicht nur ein Schuldspruch gegen Cédric Jubillar. Es ist ein Schuldspruch gegen ein Prinzip, das uns alle schützen soll.

    Man muss nicht an seine Unschuld glauben. Aber wer nicht mehr an den Zweifel glaubt, der glaubt auch nicht mehr an Gerechtigkeit.

    Ein Kommentar von Andreas M. Brucker

  • Marine Le Pen und das Gesetz: Wie der Rassemblement National über die Unwählbarkeit nachdenkt

    Marine Le Pen und das Gesetz: Wie der Rassemblement National über die Unwählbarkeit nachdenkt

    Marine Le Pen steht im Zentrum einer juristisch wie politisch heiklen Konstellation. Nach ihrer Verurteilung im März 2025 in der Affäre um die europäischen Parlamentsassistenten wurde sie zu vier Jahren Haft – davon zwei auf Bewährung –, einer Geldstrafe von 100.000 Euro und vor allem zu fünf Jahren Unwählbarkeit verurteilt. Besonders schwer wiegt dabei, dass die Strafe mit sofortiger Wirkung gilt, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Damit ist Le Pen zunächst von jeder Wahl ausgeschlossen, selbst wenn ihr Berufungsverfahren, das Anfang 2026 beginnt, noch nicht abgeschlossen ist. Die Versuchung der Gesetzesänderung Innerhalb des Rassemblement national (RN) wird mittlerweile offen darüber gesprochen, die bestehende Rechtslage zu ändern. Parteivize Sébastien Chenu erklärte unumwunden, man denke darüber nach, die Regeln zu modifizieren. Seine Argumentation lautet, dass die Exekution provisoire im französischen Recht eine Anomalie darstelle: Sie bestrafe Personen, die noch ni…

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  • Glyphosat, Justiz und Gerechtigkeit: Der lange Atem der Familie Grataloup

    Glyphosat, Justiz und Gerechtigkeit: Der lange Atem der Familie Grataloup

    55 Operationen, eine Tracheotomie und ein Leben voller medizinischer Herausforderungen – das ist die Realität von Théo Grataloup. Ein Junge, dessen Geburt nicht nur seine Familie, sondern auch ein ganzes Land aufgerüttelt hat. Denn seine Geschichte ist verknüpft mit einer der umstrittensten Chemikalien der letzten Jahrzehnte: Glyphosat. Am 31. Juli 2025 lehnte das Gericht im französischen Vienne (Isère) die Klage der Familie Grataloup gegen Bayer-Monsanto ab. Der Vorwurf: Das Glyphosat-haltige Herbizid, das Sabine Grataloup unwissentlich in ihrer Frühschwangerschaft 2006 benutzte, sei verantwortlich für die schweren Fehlbildungen ihres Sohnes. Das Urteil: Keine ausreichenden Beweise. Kein Schuldspruch. Kein Sieg – zumindest nicht vor Gericht. Doch was bleibt, ist weit mehr als ein verlorener Prozess. Ein Kind, ein Produkt, ein Verdacht Sabine Grataloup war 2006 Gärtnerin. An einem Augusttag versprühte sie auf einem Grundstück ein Totalherbizid – zu diesem Zeitpunkt ahnte sie noch nicht…

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