Schlagwort: Französischer Staat

  • Frankreich verurteilt: 2020 durfte ein Mann seinen sterbenden Vater wegen Covid-19 nicht besuchen

    Frankreich verurteilt: 2020 durfte ein Mann seinen sterbenden Vater wegen Covid-19 nicht besuchen

    Der französische Staat wurde dazu verurteilt, dem Kläger 12.000 Euro als Entschädigung für den erlittenen Schaden und für die Gerichtskosten zu zahlen.

    Eine Gerichtsentscheidung, die zum Präzedenzfall werden könnte. Ein Winzer aus dem Departement Loir-et-Cher, der während des ersten Lockdowns im April 2020 von Gendarmen daran gehindert wurde, an das Krankenbett seines sterbenden Vaters zu fahren, hat den französischen Staat wegen groben Fehlverhaltens verklagt und vor Gericht gewonnen, wie sein Anwalt am Donnerstag, dem 15. Februar, der Presse mitteilte.

    In seinem Urteil vom 19. Dezember 2023 stellte das Gericht in La Rochelle (Departement Charente-Maritime) fest, dass eine „Reihe von Tatsachen“ zu einem „Prozess der unverhältnismäßigen Überschreitung der Kontrollbefugnisse“ und zu einer „Verweigerung der Gerechtigkeit für Herrn Patrice Dupas, nämlich des Rechts, sich aus zwingenden familiären Gründen bei seinem Vater aufzuhalten“, geführt habe. Das Gericht entschied: „Die schwere Verfehlung des Staates ist somit erwiesen“ und verurteilte den französischen Staat dazu, dem Kläger 12.000 Euro als Entschädigung für den erlittenen Schaden und für die Gerichtskosten zu zahlen.

    Der Vorfall ereignete sich am 4. April 2020, während der Covid-19-Epidemie. Patrice Dupas hatte versucht, seinem sterbenden Vater auf der Île de Ré einen letzten Besuch abzustatten. Er war mit einer der damals vorgeschriebenen Ausgangsbescheinigung ausgestattet, auf der er „zwingende familiäre Gründe“ angekreuzt hatte.

    Obwohl die Gendarmerie des Departements ihm per SMS zunächst grünes Licht für die Reise gegeben hatte und der Hausarzt den ernsten Gesundheitszustand des Vaters bescheinigte, wurde er von Gendarmen auf der Strasse daran gehindert, die Brücke zu der Île de Ré zu überqueren. Patrice Dupas hatte damals obendrein eine Geldstrafe erhalten. Sein Vater war drei Tage später gestorben.

    „Ich schlafe jetzt viel besser“, sagte Patrice Dupas der Zeitung Le Parisien, die diese Informationen heute enthüllt hat. „Soweit ich weiß, wird der Staat keine Berufung einlegen und das Urteil wird am 6. März 2024 rechtskräftig“, erklärte der Anwalt von Patrice Dupas.

  • 5 Personen auf 12 m2: Französischer Staat wegen „unwürdiger“ Inhaftierung einer Frau verurteilt

    5 Personen auf 12 m2: Französischer Staat wegen „unwürdiger“ Inhaftierung einer Frau verurteilt

    Das Verwaltungsgericht in Straßburg erkannte den „moralischen Schaden“ an, den eine inzwischen verstorbene Frau erlitten hatte. Es verurteilte den französischen Staat wegen der Überbelegung einer Zelle in der Haftanstalt von Mulhouse im Jahr 2018.

    Fünf weibliche Häftlinge, die in einer Zelle von weniger als 12 Quadratmetern zusammenleben mussten. Das Verwaltungsgericht Straßburg verurteilte den französischen Staat jetzt wegen „unwürdiger Haftbedingungen“ in der Haftanstalt von Mulhouse (Haut-Rhin) in einer Entscheidung vom 6. November. Die Justiz erkannte in dem Urteil, das von der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, dem 29. November, verbreitet wurde, den „moralischen Schaden“ an, den eine vom 18. Mai bis zum 27. Juni 2018 in Mulhouse inhaftierte Gefangene erlitten hatte, und verurteilte den Staat zur Zahlung von 1.000 Euro „als Wiedergutmachung“.

    Von vierzig Hafttagen hatte die Gefangene die ersten zehn in einer Zelle verbracht, die „für Neuankömmlinge reserviert ist, eine Fläche von 6,46 m2 hat und die sie mit einer anderen Gefangenen teilte“. Danach verbrachte sie 30 Tage in einer 11,81 m2 großen Zelle, die sie sich mit vier anderen Insassinnen teilte. Das Gericht bemängelte insbesondere die „Überbelegung dieser zeiten Zelle“, die jeder Gefangenen „weniger als 3 m2 individuellen Raum ließ, ohne die Bodenfläche des Mobiliars (Etagenbett, Tisch, Stühle, Toilette) zu berücksichtigen“.

    Das Gericht weist auch darauf hin, dass es keine echte Abtrennung für die Toilette gab, was „jede Form von Intimität unmöglich machte und Hygienerisiken mit sich bringt“, und dass es kein Belüftungssystem gab.

    In Bezug auf die Argumente des Justizministeriums, das von inzwischen abgeschlossenen Renovierungsarbeiten in der Haftanstalt sprach, stellte das Gericht fest, dass lediglich Malerarbeiten in den Gängen des Gebäudes und nicht in den Zellen durchgeführt wurden. Die Gefangene „wurde unter unwürdigen Bedingungen (…) für einen Zeitraum von insgesamt 40 Tagen inhaftiert“, schlussfolgert das Gericht. Der Fall war von der Mutter der Gefangenen vorgebracht worden, nachdem die Betroffene selbst im Jahr 2020 gestorben war.

  • „Epochale Entscheidung“: Französischer Staat zur Entschädigung von Opfern der Luftverschmutzung verurteilt

    „Epochale Entscheidung“: Französischer Staat zur Entschädigung von Opfern der Luftverschmutzung verurteilt

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Paris, das am 16. Juni zugunsten der Eltern von zwei kranken Kindern verkündet wurde, folgt auf eine frühere Entscheidung in derselben Angelegenheit. Im Februar 2022 war die Schuld des Staates festgestellt worden, weil er es versäumt hatte, die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung von Schadstoffspitzen in der Luft umzusetzen. Asthmaanfälle, Bronchiolitis, wiederholte Mittelohrentzündungen bis 2017 und 2018. Die ersten Lebensjahre von zwei kleinen Mädchen, die 2014 und 2015 geboren wurden, in der Nähe von Paris waren nicht einfach. Der Richter des Verwaltungsgerichts Paris kam nach einem Sachverständigengutachten zu dem Schluss, dass ein Teil der Symptome mit der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte aufgrund eines Fehlers des Staates zusammenhing, da die beiden Familien in der Nähe der Pariser Ringautobahn wohnten. Er verurteilte den Staat daher dazu, ihnen Entschädigungen zu zahlen. Auf den eindringlichen Rat der Ärzte hin zogen die beiden Familien…

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  • Französischer Staat wegen „Unfähigkeit eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen“ verurteilt

    Französischer Staat wegen „Unfähigkeit eine Frau vor häuslicher Gewalt zu schützen“ verurteilt

    Das Opfer war im Juni 2018 von ihrem Ex-Lebensgefährten mit Schwefelsäure übergossen worden. Da sie zum Zeitpunkt der Tat bereits seit mehreren Monaten bedroht wurde, hatte sie den Staat verklagt, der sie ihrer Meinung nach nicht ausreichend geschützt hat. Der französische Staat wurde von einem Pariser Gericht wegen „schwerer Verfehlung“ verurteilt, weil er „unfähig“ war, eine Frau zu schützen, die Opfer häuslicher Gewalt wurde und anschließend von ihrem Ex-Lebensgefährten mit Säure angegriffen wurde. Dies geht aus einer Entscheidung des Pariser Gerichts vom 16. November hervor, die am Montag, dem 28. November, von der Nachrichtenagentur AFP und der Zeitung Le Monde veröffentlicht wurde. Am 12. Juni 2018 hatte der 41-jährige Karim Bouembassa seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder auf einer Straße in Marseille mit Schwefelsäure übergossen. Er wurde im Juli 2019 zu 18 Jahren Haft verurteilt, wobei die Strafe im Juni 2020 vom Berufungsgericht in Aix-en-Provence auf 15 Jahre reduziert wurde. Das Opfer, das zum Zeitpunkt der Tat bereits seit mehreren Monaten bedroht wurde, verklagte den Staat, da es seiner Meinung nach nicht ausreichend geschützt worden war. Der Staat wurde jetzt dazu verurteilt, dem Opfer 10.000 Euro zu zahlen Der Täter war damals tatsächlich mehrfach wegen häuslicher Gewalt gegen seine Freundin verurteilt worden und stand unter richterlicher Aufsicht. Er hatte sich mehrmals nicht an die richterlichen Auflagen gehalten und sich insbesondere wiederholt in der Nähe des Hauses seiner ehemaligen Lebensgefährtin aufgehalten. Am 6. Juni 2018n wurde er vorübergehend festgenommen und zwei Tage später wieder auf freien Fuß gesetzt, am selben Tag, an dem eigentlich ein Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden war. „Diese Umstände kennzeichnen die Unfähigkeit des öffentlichen Justizdienstes, die ihm übertragene Aufgabe zu erfüllen, was dazu geführt hat, dass das Opfer keine Chance hatte“, „den nur vier Tage später erfolgten Angriff nicht zu erleiden“, urteilte das Pariser Gericht in seiner Entscheidung vom 16. November. „Der Staat ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der durch das fehlerhafte Funktionieren des öffentlichen Justizdienstes verursacht wurde“, wenn ein „schwerer Fehler“ vorliegt, so das Pariser Gericht in seinem Urteil. Der Staat wurde dazu verurteilt, dem Opfer 10.000 Euro Schadensersatz für seinen immateriellen Schaden sowie 3.000 Euro für seine Gerichtskosten zu zahlen. Das Gericht verurteilte den Staat außerdem dazu, dem Opfer 3.000 Euro für den moralischen Schaden für jedes seiner beiden Kinder zu zahlen.