Schlagwort: französischer Senat

  • Frankreich will sexuelle Verbrechen an Kindern unverjährbar machen

    Frankreich will sexuelle Verbrechen an Kindern unverjährbar machen

    Frankreichs Senat hat mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung der Verjährungsfrist bei schweren sexuellen Straftaten gegen Minderjährige gestimmt. Die Entscheidung könnte das französische Strafrecht grundlegend verändern. Doch zwischen dem Anspruch auf Gerechtigkeit für die Opfer und den Garantien des Rechtsstaats bleibt ein schwieriger Konflikt.

    29. Oktober 2026

    Deutliche Mehrheit für eine historische Reform

    Mit 252 gegen 80 Stimmen hat der französische Senat am Mittwochabend, dem 28. Oktober, beschlossen, schwere sexuelle Verbrechen an Minderjährigen künftig von der strafrechtlichen Verjährung auszunehmen. Damit könnten Betroffene grundsätzlich auch Jahrzehnte nach der Tat eine Strafverfolgung ermöglichen.

    Der Beschluss ist ein bedeutender Schritt in der französischen Kinderschutzpolitik. Allerdings handelt es sich noch nicht um geltendes Recht. Nationalversammlung und Senat müssen sich zunächst auf eine gemeinsame Gesetzesfassung verständigen.

    Bislang verjähren Vergewaltigungen an Minderjährigen in Frankreich grundsätzlich 30 Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit. Opfer haben somit in der Regel bis zu ihrem 48. Geburtstag Zeit, eine strafrechtliche Verfolgung anzustoßen. Besondere gesetzliche Ausnahmen können diese Frist verlängern.

    Wenn Opfer erst Jahrzehnte später sprechen

    Die Reform trägt einer Besonderheit sexueller Gewalt gegen Kinder Rechnung: Viele Betroffene können erst nach langer Zeit über ihre Erfahrungen sprechen.

    Psychische Traumatisierungen, Scham, familiäre Abhängigkeiten und die Angst vor gesellschaftlichen Konsequenzen erschweren häufig eine frühzeitige Anzeige. Gerade bei innerfamiliärem Missbrauch können Jahrzehnte vergehen, bevor Opfer das Schweigen brechen.

    Gleichstellungsministerin Aurore Bergé verwies während der parlamentarischen Debatte auf einen grundlegenden Widerspruch: Die Gesellschaft ermutige Betroffene, über erlittene Gewalt zu sprechen, während das Strafrecht ihnen nach Ablauf bestimmter Fristen den Zugang zur Justiz verwehre.

    Auch Justizminister Gérald Darmanin unterstützte die Reform. Aus Sicht ihrer Befürworter verlangt die besondere Schwere sexueller Gewalt gegen Kinder eine strafrechtliche Behandlung, die den langfristigen Folgen für die Opfer Rechnung trägt.

    Juristische Bedenken gegen die Unverjährbarkeit

    Die Entscheidung berührt einen Grundsatz der französischen Rechtstradition. Bislang ist die vollständige Unverjährbarkeit grundsätzlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorbehalten.

    Die konservative Senatorin Agnès Canayer und ihre zentristische Kollegin Dominique Vérien hatten sich im Rechtsausschuss gegen die Neuregelung ausgesprochen. Sie verwiesen insbesondere auf die Schwierigkeiten, jahrzehntealte Straftaten rechtsstaatlich zuverlässig aufzuklären.

    Zeugen können verstorben, Dokumente verschwunden und Erinnerungen verblasst sein. Je größer der zeitliche Abstand, desto schwieriger wird die gerichtliche Rekonstruktion eines Geschehens.

    Die Befürworter halten dagegen, dass Unverjährbarkeit keineswegs eine automatische Verurteilung bedeutet. Unschuldsvermutung und Beweisanforderungen bleiben bestehen. Die Reform beseitigt lediglich die gesetzliche Frist, nach deren Ablauf eine Strafverfolgung grundsätzlich ausgeschlossen ist.

    Damit verschwindet allerdings nicht das zentrale Problem: Die Möglichkeit, ein Verfahren einzuleiten, garantiert noch keine erfolgreiche Beweisführung.

    Das Gesetzgebungsverfahren bleibt offen

    Die Nationalversammlung hatte bereits im Juli eine weiter gefasste Regelung beschlossen, die zusätzliche schwere Straftaten gegen Minderjährige erfassen sollte.

    Der Senat beschränkte die Unverjährbarkeit dagegen auf Sexualverbrechen. Diese engere Fassung soll nach Auffassung der Regierung verfassungsrechtliche Risiken begrenzen.

    Eine weitere Schwierigkeit betrifft bereits verjährte Straftaten. Die neue Regelung dürfte nicht ohne Weiteres dazu führen, dass abgeschlossene Verjährungsfristen rückwirkend aufgehoben werden. Hier sind die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen und mögliche Entscheidungen des Verfassungsrats maßgeblich.

    Ein Signal nach Jahren institutionellen Versagens

    Die Abstimmung steht im Zusammenhang mit einer breiteren gesellschaftlichen Auseinandersetzung über sexuellen Kindesmissbrauch in Frankreich.

    Skandale in kirchlichen Einrichtungen, Schulen und Familien haben wiederholt offengelegt, wie lange Missbrauch unentdeckt bleiben kann. Besonders die Affäre um die katholische Bildungseinrichtung Notre-Dame de Bétharram verdeutlichte die Schwierigkeiten einer strafrechtlichen Aufarbeitung Jahrzehnte zurückliegender Übergriffe.

    Die Abschaffung der Verjährung könnte deshalb mehr sein als eine juristische Anpassung. Sie würde anerkennen, dass die zeitlichen Folgen sexueller Gewalt für Betroffene häufig nicht mit den bisherigen strafrechtlichen Fristen übereinstimmen.

    Gleichzeitig ersetzt eine solche Reform weder wirksame Prävention noch ausreichend ausgestattete Ermittlungsbehörden, spezialisierte Gerichte oder psychologische Unterstützung.

    Der Senat hat eine grundsätzliche politische Entscheidung getroffen: Bei schweren sexuellen Verbrechen an Kindern soll der Ablauf der Zeit allein keine Strafverfolgung mehr verhindern. Ob daraus ein dauerhaft tragfähiges Gesetz entsteht, hängt nun vom parlamentarischen Kompromiss und seiner verfassungsrechtlichen Belastbarkeit ab.

    Autor: P. Tiko

  • Nichts kaputt gemacht? Macht nichts, zahlen Sie trotzdem!

    Nichts kaputt gemacht? Macht nichts, zahlen Sie trotzdem!

    Frankreich hat eine geniale Idee entwickelt: Wer bei einer Demonstration nichts zerstört, nichts anzündet und niemanden verprügelt, könnte künftig trotzdem zur Kasse gebeten werden. Willkommen im Land der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit – jetzt mit gemeinschaftlicher Rechnung für fremde Dummheit!

    Man muss sich das einmal vorstellen! Da geht ein französischer Bürger auf die Straße, weil er mit seiner Regierung unzufrieden ist. Das darf er! Noch! Plötzlich fliegen Pflastersteine, irgendein Vollidiot zündet ein Auto an, und die Polizei fordert die Menge auf, sich aufzulösen.

    Unser Bürger hört nichts, weil um ihn herum dreitausend Menschen brüllen. Oder er kommt nicht weg, weil die Polizei die Straße abgesperrt hat.

    Und dann? Dann könnte es teuer werden!

    Bis zu 10.000 Euro Schadenersatz soll künftig zahlen können, wer wissentlich an einer gewalttätigen Gruppe teilnimmt oder trotz Auflösungsaufforderung freiwillig bei Ausschreitungen bleibt.

    JA, SIND WIR DENN JETZT VÖLLIG ÜBERGESCHNAPPT?!

    Natürlich sollen Randalierer bezahlen! Wer Autos anzündet, soll für Autos bezahlen. Wer Schaufenster einschlägt, soll für Schaufenster bezahlen. Wer eine Bushaltestelle zerlegt, darf meinetwegen persönlich die Glasscherben mit der Zahnbürste aufsammeln!

    Aber seit wann ist Anwesenheit eine Sachbeschädigung?

    Die Regierung sagt natürlich: So einfach ist das nicht! Man müsse wissen, was geschieht, freiwillig bleiben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Ach so! Na wunderbar! Dann hoffen wir doch, dass der Richter hinterher ganz genau weiß, was jemand während eines Polizeieinsatzes gehört, gesehen und gedacht hat!

    Und jetzt kommt die eigentliche Meisterleistung französischer Staatskunst.

    MAN WILL SOGAR AN DIE SOZIALLEISTUNGEN!

    Familienbeihilfen! Wohngeld! Mindestsicherung!

    Da hat also womöglich ein Jugendlicher Mist gebaut, und anschließend wird das Geld knapp, mit dem seine Familie die Miete bezahlt oder Lebensmittel kauft.

    Großartig! Das ist ungefähr so, als würde man einen Wohnungsbrand bekämpfen, indem man dem Nachbarn das Wasser abstellt!

    Verstehen wir uns richtig: Opfer von Gewalt haben ein Recht auf Entschädigung. Geschäftsleute, deren Existenz durch Ausschreitungen zerstört wird, dürfen nicht allein auf ihren Verlusten sitzen bleiben.

    Aber ein Rechtsstaat zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er zwischen Schuldigen und Unschuldigen unterscheiden kann.

    Und wenn er das nicht mehr zuverlässig schafft, sollte er vielleicht seine Ermittlungen verbessern, statt seine Rechnungen großzügiger zu verteilen.

    Denn Demokratie bedeutet nicht nur, dass friedliche Bürger demonstrieren dürfen, solange sich alle anderen benehmen.

    Sie bedeutet auch, dass der Staat nicht aus Bequemlichkeit die Verantwortung des Einzelnen durch die Haftung einer ganzen Gruppe ersetzt.

    Liebe französische Senatoren, ein kleiner Vorschlag: Lassen Sie die Menschen für das bezahlen, was sie tatsächlich verantworten – und nicht für das, was irgendein Idiot neben ihnen veranstaltet!

    Sonst heißt es bald nicht mehr Liberté, Égalité, Fraternité.

    Sondern:

    LIBERTÉ, ÉGALITÉ, FACTURE POUR TOUS!

    Freiheit, Gleichheit – und die Rechnung für alle!

    Ein satirischer Kommentar zum französischen Gesetzesvorhaben „casseurs-payeurs“.

    Christine Macha

  • Korsika: Wer Autonomie verspricht und sie verweigert, verspielt Vertrauen

    Korsika: Wer Autonomie verspricht und sie verweigert, verspielt Vertrauen

    KOMMENTAR | 27. Oktober 2026 Frankreichs Senat hat die Verfassungsreform für Korsika zu Fall gebracht. Premierminister Sébastien Lecornu will nun neue Gespräche. Doch das eigentliche Problem liegt tiefer: Eine Republik, die ihre Einheit mit politischer Gleichförmigkeit verwechselt, gefährdet ausgerechnet jenen Zusammenhalt, den sie bewahren möchte. Vier Jahre lang wurde verhandelt, gestritten, vermittelt. Vier Jahre lang sollte aus einem historischen Konflikt eine politische Verständigung werden. Dann kam der französische Senat – und zerlegte den mühsam gefundenen Kompromiss. Mit 181 gegen 134 Stimmen wurde die Korsika-Reform verworfen. Nun sollen neue Gespräche retten, was parlamentarisch zerstört wurde. Das ist mehr als eine politische Niederlage. Es ist ein Lehrstück darüber, wie ein Zentralstaat Vertrauen verspielt. Einheit ist nicht Gleichförmigkeit Frankreich liebt seine Republik. Und es misstraut allem, was ihre Einheit vermeintlich gefährdet. Seit der Revolution von 1789 gilt d…

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  • Symbolische Geste ohne Gerechtigkeit? Frankreichs halbherzige Rehabilitierung homosexueller Justiz-Opfer

    Symbolische Geste ohne Gerechtigkeit? Frankreichs halbherzige Rehabilitierung homosexueller Justiz-Opfer

    Frankreichs Geschichte mit seiner queeren Bevölkerung ist kompliziert – und oft schmerzhaft. Zwischen 1942 und 1982 wurden rund 50.000 Menschen wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verfolgt, öffentlich stigmatisiert, eingesperrt. Der französische Staat hat sie damit zu Bürgern zweiter Klasse gemacht – systematisch, bewusst und mit gesetzlicher Legitimation. Am 6. Mai 2025 nun ein Schritt zur Anerkennung: Der Senat hat in zweiter Lesung ein Gesetz zur Rehabilitierung jener verurteilten Personen angenommen. Doch was auf den ersten Blick wie ein Akt der Gerechtigkeit wirkt, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als halbherzige Geste mit bitterem Beigeschmack. Denn: Eine finanzielle Entschädigung, wie sie in der vom Parlament bereits beschlossenen Version vorgesehen war, wurde vom Senat gestrichen. Keine 10.000 Euro Grundbetrag. Keine Tagespauschale von 150 Euro für eine Inhaftierung. Keine Rückerstattung der gezahlten Bußgelder. Lediglich ein symbolisches Schulterklopfen. Der soziali…

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  • Alfred Dreyfus: Frankreich will späte Gerechtigkeit – posthume Beförderung zum General geplant

    Alfred Dreyfus: Frankreich will späte Gerechtigkeit – posthume Beförderung zum General geplant

    Ein Jahrhundert nach der vielleicht berühmtesten Justizfarce der französischen Geschichte scheint sich nun doch noch ein weiteres Kapitel zu schließen: Der französische Senat berät über ein Gesetzesvorhaben, das Alfred Dreyfus posthum zum Brigadegeneral befördern soll. Der Vorschlag, eingebracht von sozialistischen Senatoren unter Führung von Patrick Kanner, ist mehr als eine bloße Geste – es ist der Versuch, endlich die letzte Lücke in einer bis heute unvollständigen Rehabilitierung zu schließen.

    Ein düsteres Kapitel der Republik Die Dreyfus-Affäre – sie ist Synonym geworden für institutionellen Antisemitismus, Medienkampagnen und eine tief gespaltene Nation. 1894 wurde der jüdische Offizier Alfred Dreyfus fälschlich des Landesverrats beschuldigt, öffentlich degradiert und auf die sogenannte Teufelsinsel verbannt. Erst zwölf Jahre später erfolgte seine vollständige Rehabilitierung – nach einem erbitterten politischen und gesellschaftlichen Kampf, nicht zuletzt durch das berühmte „J’a…

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