Schlagwort: Finanzamt

  • Wenn der Blick von oben kommt – Wie der Fiskus Frankreichs Gärten neu vermisst

    Wenn der Blick von oben kommt – Wie der Fiskus Frankreichs Gärten neu vermisst

    Früher brauchte es einen Blick über den Gartenzaun, heute reicht ein Algorithmus. Der französische Staat hat seine Perspektive verändert – wortwörtlich. Nicht mehr nur Steuererklärungen stehen im Fokus der Finanzverwaltung, sondern zunehmend auch das, was auf Grundstücken tatsächlich existiert. Dächer, Anbauten, kleine Nebengebäude oder vermeintlich harmlose Konstruktionen im Grünen geraten ins Visier. Und das mit einer Präzision, die noch vor wenigen Jahren undenkbar schien. Der Begriff von der „Satellitenüberwachung“ klingt spektakulär, fast ein wenig nach Science-Fiction. Doch die Realität ist nüchterner und zugleich wirkungsvoller. Grundlage sind öffentlich zugängliche Luftaufnahmen, systematisch ausgewertet und mit Kataster- sowie Steuerdaten abgeglichen. Was dort sichtbar ist, aber in keiner Erklärung auftaucht, wird zum Fall für die Finanzbehörden. Ein System mit Geschichte – und wachsender Reichweite. Seinen Anfang nahm das Programm bei einem Thema, das sich leicht erkennen läs…

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  • Steuererklärung 2025: Wer jetzt noch die Papierform nutzt, riskiert saftige Strafen

    Steuererklärung 2025: Wer jetzt noch die Papierform nutzt, riskiert saftige Strafen

    Wer seine Steuererklärung 2025 noch auf Papier einreichen möchte, kommt jetzt zu spät. Ab dem 21. Mai 2025 ist der Versand per Post nicht mehr möglich – und wer es dennoch versucht, muss mit Konsequenzen rechnen. Die gute Nachricht: Online bleibt noch ein Zeitfenster.

    Wer jetzt handeln muss – und wie viel Zeit noch bleibt Die digitale Abgabe der Steuererklärung ist komfortabel, aber auch sie hat feste Fristen. Je nach Wohnsitz gelten folgende Deadlines:

    Für die Départements 01 bis 19 sowie für Franzosen im Ausland: noch bis Donnerstag, 22. Mai 2025, 23:59 Uhr Départements 20 bis 54 (einschließlich Korsika): Zeit bis Mittwoch, 28. Mai 2025, 23:59 Uhr Départements 55 bis 976 (Übersee): bis Donnerstag, 5. Juni 2025, 23:59 Uhr

    Und Achtung: wer zu spät dran ist, dem blühen empfindliche Strafen. Und wer will schon mehr zahlen, nur weil er zu spät klickt?

    Die Strafen – kein Pappenstiel Wer seine Erklärung nicht fristgerecht abgibt, bekommt es mit dem Finanzamt zu tun – und das versteht ke…

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  • Künstliche Intelligenz: Der unsichtbare Helfer im Kampf gegen Steuerbetrug

    Künstliche Intelligenz: Der unsichtbare Helfer im Kampf gegen Steuerbetrug

    In den Alpen-Maritimes hat die Zukunft der Steuerprüfung längst begonnen – dank künstlicher Intelligenz (KI). Rund die Hälfte aller Steuerprüfungen in der Region geht mittlerweile auf diese Technologie zurück. Doch wie funktioniert das eigentlich? Und was bedeutet das für Steuerzahler?

    KI im Steuerwesen: Präzision und Effizienz Die Zeiten, in denen Steuerprüfungen rein von Menschenhand durchgeführt wurden, sind vorbei. KI-Systeme analysieren heute große Datenmengen, um Ungereimtheiten in Steuererklärungen aufzudecken. Ein Beispiel: Luftaufnahmen können genutzt werden, um nicht deklarierte Pools oder Gartenhäuser zu entdecken. „Wir vergleichen Immobilienvermögen mit den angegebenen Einkünften und prüfen, ob alles zusammenpasst“, erklärt Jean-Paul Catanese, Leiter der Finanzbehörde der Alpes-Maritimes. Diese Technologie ermöglicht es, effizienter zu arbeiten und gezielt dort anzusetzen, wo Auffälligkeiten auftreten – sei es bei nicht gemeldeten Einkünften, Schenkungen oder Immobilien.

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  • Steuern: 9 Millionen Franzosen erhalten am 15. Januar eine Überweisung vom Finanzamt…

    Steuern: 9 Millionen Franzosen erhalten am 15. Januar eine Überweisung vom Finanzamt…

    Etwa 9 Millionen Franzosen werden ab dem 15. Januar eine Rückerstattung von der Direction générale des Finances Publiques (DGFiP) erhalten. Viele Steuerzahler in Frankreich können nämlich von Steuerermäßigungen und -gutschriften profitieren.

    Am kommenden Montag, dem 15. Januar, werden viele Steuerzahler in Frankreich Zahlungen auf bestimmte Arten von Steuerermäßigungen erhalten. Das Finanzamt wird wird Überzahlungen zurück überweisen, die von einigen Haushalten an die Staatskasse geleistet wurden: Seit der Einführung der Quellensteuer für die Einkommensteuer wurden nämlich bestimmte Steuervorteile von den Steuerbehörden nicht berücksichtigt. Folglich wurden mögliche Steuerermäßigungen und -gutschriften, die einen Teil der französischen Haushalte betreffen könnten, zunächst nicht berücksichtigt.

    Die Finanzbehörden werden daher eine Reihe von Rückzahlungen vornehmen. Diese werden 60 % des Gesamtbetrags der Steuergutschriften und -ermäßigungen betreffen, die die Steuerpflichtigen im Mai in ihrer Einkommensteuererklärung und auf die förderfähigen Ausgaben für 2022 angegeben haben. Der Betrag wird auf den im Juni 2023 versandten Steuerbescheiden ausgewiesen.

    In Genuss der Rückzahlungen kommen Steuerzahler, die im Jahr 2022 Beiträge an eine Gewerkschaft gezahlt haben. „Die Steuergutschrift beträgt 66 % des Gesamtbetrags der gezahlten Beiträge. Dieser Betrag darf jedoch 1 % des Betrags der an das Mitglied gezahlten Gehälter, Löhne, Sach- oder Geldleistungen, Renten, unentgeltlichen Leibrenten abzüglich der abzugsfähigen Sozialversicherungsbeiträge nicht überschreiten“, so die Finanzbehörde.
    Haushalte, die einen Arbeitnehmer in ihrem Haushalt beschäftigt haben: „Die Tätigkeiten, die unter diese Regelung fallen, sind Dienstleistungen, die zu Hause in der Familie oder im Haushalt erbracht werden“, so die Finanzverwaltung. Dies betrifft insbesondere: Kinderbetreuung, Nachhilfe, Zubereitung von Mahlzeiten zu Hause, Abholung und Lieferung von gebügelter Wäsche, Betreuung von älteren Menschen oder Personen mit Behinderungen, Mobilitätshilfe für Personen mit Mobilitätsproblemen, Hauspflege und Haushaltsarbeiten, kleine Gartenarbeiten, kleine Heimwerkerleistungen oder auch Computer- und Internetassistenzleistungen. „Die Steuergutschrift entspricht 50 % der tatsächlich getätigten Ausgaben mit einem jährlichen Höchstbetrag von 12.000 Euro“, so die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (Direction générale des Finances Publiques).
    Franzosen, die Geld an eine karitative Einrichtung, einen Verein oder eine politische Partei gespendet haben. „Spenden zugunsten von Organisationen mit philanthropischem, erzieherischem, wissenschaftlichem, sozialem, humanitärem, sportlichem, familiärem oder kulturellem Charakter berechtigen zu einer Steuerermäßigung in Höhe von 66 % der gezahlten Beträge, bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des steuerpflichtigen Einkommens“, so die Finanzbehörde.
    Auch bei bestimmten Immobilieninvestitionen kann man Anspruch auf diese Erstattung haben. Dies ist beispielsweise bei „Loc’Avantages“ der Fall, wobei Eigentümer, die ihre Wohnung zu einer unter dem Marktniveau liegenden Miete vermieten, von einer Steuersenkung profitieren können.

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen wird eine Kommunikationskampagne starten, um die Steuerzahler, die von diesen Rückerstattungen betroffen sein werden, zu unterrichten. Aber Achtung: Betroffene müssen sich vergewissern, dass die Bankdaten, die den Finanzämtern mitgeteilt wurden, aktuell sind.

  • Französisches Finanzamt schrieb Kinder an und verlangte Geld

    Französisches Finanzamt schrieb Kinder an und verlangte Geld

    Mehrere Minderjährige haben in Frankreich Post von der Steuerbehörde erhalten, in der sie zur Zahlung der Wohnungssteuer aufgefordert werden. Das Finanzamt räumt Fehler ein, die nun berichtigt werden sollen…

    Die Eltern trauten ihren Augen nicht. Ein Brief mit dem Logo der Französischen Republik, der an ihre Kinder gerichtet war. Ein Brief von der Steuerbehörde, in dem die Zahlung von Wohnsteuer gefordert wurde! Mehrere Familien in verschiedenen Regionen sind betroffen.
    So auch eine Familie aus Caluire-et-Cuire im Departement Rhône. Ein 13-jähriges Mädchen erhielt einen Brief, in dem sie aufgefordert wurde, 2.467 Euro Wohnsteuer zu zahlen. „Sophie freute sich sehr, als sie einen Brief mit dem Logo der Französischen Republik erhielt“, erzählt ihr Vater Frédéric in der Zeitung Le Progrès. Sophie dachte, es sei ihr Englischdiplom, das sie vor Kurzem erworben hatte. Als sie den Brief öffnete, wurde sie jedoch eines Besseren belehrt.

    In Le Havre sollte ein 11-jähriges Kind 1.197 Euro als Wohnsteuer für einen Zweitwohnsitz bezahlen. „Ich habe gelacht“, reagierte seine Mutter Johanna zunächst. „Ich habe mich an meinen Sohn gewandt und ihn scherzhaft beschuldigt, ein Doppelleben zu führen“, erzählt sie der Zeitung Paris-Normandie. Zunächst denkt die Familie an einen Scherz oder einen Betrug. Doch die Post ist echt. Die gforderte Summe muss bis zum 15. Dezember beglichen werden.

    Die gleiche Überraschung erlebte eine Familie in Salvezines, einem Dorf an der Grenze zwischen den Departements Aude und Pyrénées-Orientales. Die achtjährige Luna hat bis zum 15. Dezember Zeit, um Wohnsteuer von 619 Euro zu zahlen. Mutter Livia denkt zunächst, dass das Schreiben an sie adressiert sei, bevor sie versteht, dass die Steuerbehörde den Betrag von ihrer Tochter einfordert. Ein weiteres und noch absurderes Beispiel aus dem Departement Eure: Das Finanzamt verlangt von einem zweieinhalbjährigen Mädchen 633 Euro für ihren Zweitwohnsitz!

    Wie aber ist es zu erklären, dass das Finanzamt Kinder, die bei ihren Eltern wohnen, anschreibt und sie um die Begleichung der Wohnungssteuer bittet? „Wir arbeiten mit industriellen Prozessen, 39 Millionen Steuerhaushalten, 24 Millionen Eigentümern, 4 Millionen Wohnsteuerbescheiden für Zweitwohnsitze, die jedes Jahr ausgestellt werden, und diese Art von Fehler kann vorkommen“, erklärt die Generaldirektion für öffentliche Finanzen gegenüber dem Sender BFMTV. Aber von einem Minderjährigen die Zahlung einer Steuer zu verlangen? Die Steuerverwaltung liefert einen Erklärungsansatz. „Es kommt vor, dass, wenn ein Eigentümer alle Mitglieder einer Familie in der Erklärung als Bewohner der Wohnräume angegeben hat, das System den Bescheid irrtümlich im Namen eines Kindes ausstellt“.

    Die Kinder müssen die Wohnraumsteuer natürlich nicht bezahlen. Die Eltern sollten den Fehler dem Finanzamt aber schnellstmöglich melden. Die Steuerbehörde sollte dann die Steuerakte entsprechend aktualisieren.

    Wichtiger Hinweis: Seit dem 1. Januar muss in Frankreich kein steuerpflichtiger Haushalt mehr Wohnsteuer für den Hauptwohnsitz zahlen, für Steuerzahler mit einem Zweitwohnsitz bleibt sie für diesen jedoch weiterhin fällig.

  • Frankreich: Für die rechtzeitige Bezahlung der Grundsteuer 2023 bleibt nicht mehr viel Zeit

    Frankreich: Für die rechtzeitige Bezahlung der Grundsteuer 2023 bleibt nicht mehr viel Zeit

    Je nach Zahlungsmethode oder Höhe der Grundsteuer 2023 ist der 16. oder 23. Oktober 2023 der letzte Termin für die Zahlung. Wer zu spät zahlt, muss mit finanziellen Sanktionen rechnen.

    Es bleibt nicht mehr viel Zeit, um die Grundsteuer 2023 zu entrichten. Steuern, die Eigentümer oder Nießbraucher von Immobilien in Frankreich jährlich zahlen müssen. Diese Steuern stiegen in diesem Jahr um mindestens 7,1 %.

    Für diejenigen, die ihre Steuer per Post, per Scheck, per Überweisung oder auch in bar in einem Finanzamt oder bei einem autosisierten Zahlungspartner einzahlen, bleibt nicht mehr viel Zeit, da die Frist am Montag, dem 16. Oktober 2023 abläuft. Wenn der Betrag der Grundsteuer unter 300 Euro liegt, muss man auf jeden Fall an diesem Montag bezahlen.

    Wer sich für eine papierlose Online-Zahlung entscheidet und der Betrag der Steuer 300 Euro übersteigt, hat etwas mehr Zeit, da die Frist dann erst am Samstag, dem 21. Oktober abläuft.

    Der Grundsteuerbescheid ist seit dem 22. September für diejenigen, die sich für eine monatliche Zahlung entschieden haben, und seit dem 30. August für alle anderen verfügbar. Man kann ihn auf der Website impot.gouv.fr einsehen.

    Wer zu spät zahlt, muss zusätzlich eine Strafe von 10 % auf den Betrag der Grundsteuer 2023 zahlen, die nach 45 Tagen nach Ablauf der Frist fällig wird.

  • 120.000 Hausbesitzer in Frankreich haben laut Finanzamt ihre Swimmingpools nicht angemeldet

    120.000 Hausbesitzer in Frankreich haben laut Finanzamt ihre Swimmingpools nicht angemeldet

    120.000 private Poolbesitzer haben bereits oder werden in Kürze einen Brief von der Generaldirektion für öffentliche Finanzen erhalten, um ihren Pool nachträglich anzumelden.

    Das Ziel der Steuerbehörde war es, zwischen 80.000 und 100.000 nicht angemeldete Schwimmbäder aufzuspüren. Die tatsächliche Zahl hat die Erwartungen noch übertroffen, wie die Zeitung Le Parisien berichtet: 120.000 Eigentümer haben oder werden einen Brief von der Generaldirektion für öffentliche Finanzen erhalten, in dem sie aufgefordert werden, ihr Schwimmbad nachträglich anzumelden. Sie haben dann 30 Tage Zeit, um ihre Situation zu regulieren.

    Zur Erinnerung: Für den Bau eines Schwimmbeckens mit einer Fläche von mehr als 100 m² ist eine Baugenehmigung erforderlich, und für ein Becken mit einer Fläche zwischen 10 und 100 m² ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Unterhalb dieser Größe werden keine Dokumente verlangt (außer wenn sich der Pool in einem Schutzgebiet befindet).

    „40 bis 50 Millionen Euro im Jahr 2023“.
    Jérôme Fournel, der Generaldirektor der öffentlichen Finanzen, sagte gegenüber der Zeit Ouest France, dass der Betrag, den das Finanzamt nachfordern werde, „40 bis 50 Millionen Euro im Jahr 2023“ betragen könnte. Tausende von Franzosen werden also mit Steuernachzahlungen rechnen müssen und könnten sogar eine Nachzahlung für die drei vorangegangenen Jahre erhalten, „je nachdem, wann der Pool gebaut oder die Immobilie erworben wurde“. Die Rechnung könnte für einige recht hoch ausfallen – im Durchschnitt bis zu 375 Euro.

    Um die nicht angemeldeten Schwimmbäder zu finden, Hat das Wirtschafts- und Finanzministerium laut Le Parisien mit der Firma Capgemini, die zusammen mit Google eine entsprechende Software entwickelt hat, Luftaufnahmen des nationalen Instituts für geografische und forstwirtschaftliche Informationen (IGN) ausgewertet und mit den Daten der Katasterämter verglichen. Eventuelle Fehler werden von Beamten der Steuerbehörde bei einem persönlichen Besuch überprüft.

  • Steuern: In Frankreich wird es immer schwieriger, Auskünfte vom Finanzamt zu erhalten

    Steuern: In Frankreich wird es immer schwieriger, Auskünfte vom Finanzamt zu erhalten

    In Frankreich bleiben nur noch wenige Tage, um die Steuererklärungen abzugeben. Aber es ist nicht immer einfach, sich zurechtzufinden, und die Wartezeit für Auskünfte vor Ort ist oft lang, wie in Straßburg im Departement Bas-Rhin.

    Die Türen des Finanzamts in Straßburg (Bas-Rhin) sind noch nicht geöffnet, aber die Schlange ist bereits sehr lang. Mehrere Dutzend Minuten Wartezeit, um die Antwort zu bekommen, die man benötigt, um seine Steuererklärung richtig auszufüllen. „Ich habe angerufen, aber niemanden erreicht. Ich habe eine E-Mail geschickt, aber ich bekomme keinen Termin“, berichtet ein Steuerpflichtiger gegenüber dem Sender France 3. „Das ist unser dritter und letzter Versuch“, erzählt eine andere Einwohnerin. Die Finanzbehörde bietet nur eine einzige Adresse für die gesamte Metropole Straßburg, die nur an vier Tagen in der Woche vormittags ohne Termin geöffnet ist.

    Letzter Tag für die Papiersteuererklärung im Elsass.
    Es gibt in diesem Jahr viele Fragen rund um die neue Meldepflicht für Hausbesitzer, was den üblichen Andrang noch verstärkt. Für viele Menschen ist die Online-Steuererklärung immer noch stressbehaftet. „Online-Behördengänge können manchmal ein wenig Angst machen“, erklärt Louise Heinrich, Beauftragte für digitale Begleitung. Mit dem langen Himmelfahrtswochenende bleibt den elsässischen Steuerzahlern nur noch ein Tag, um ihre Papiersteuererklärung auszufüllen. Online hat man noch bis zum 8. Juni Zeit.

  • Heute werden 9 Millionen französische Haushalte eine Überweisung vom Finanzamt bekommen

    Heute werden 9 Millionen französische Haushalte eine Überweisung vom Finanzamt bekommen

    Ab diesem Montag, dem 16. Januar, haben 9 Millionen Haushalte Anspruch auf einen Vorschuss auf Steuergutschriften und -ermäßigungen für ihren Lohnsteuerjahresausgleich für das Jahr 2022. Es wird eine Überweisung in Höhe von durchschnittlich immerhin 624 Euro.

    Auch vom Finanzamt kommen manchmal gute Nachrichten. Ab Montag, dem 16. Januar, erhalten fast 9 Millionen französische Haushalte eine Überweisung in Höhe von durchschnittlich 624 Euro, bei einem Gesamtvolumen von 5,6 Milliarden Euro.

    In diesem Fall handelt es sich um einen Vorschuss, der von der Steuerbehörde auf die Steuergutschriften und -ermäßigungen gezahlt wird, die diesen Haushalten für bestimmte Beträge zustehen, die sie im Jahr 2022 deklariert haben.

    Wer ist davon betroffen?
    Betroffen sind Personen, die einen Arbeitnehmer zu Hause beschäftigen, Ausgaben im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit tätigen oder Mietinvestitionen getätigt haben. Es gibt auch andere Fälle, wie z. B. Personen, die für wohltätige Zwecke oder politische Parteien gespendet haben und deswegen ebenfalls Anspruch auf Steuerrückzahlungen haben.

    Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums soll dieser Vorschuss des Finanzamts „die Beschäftigung zu Hause, aber auch Spenden oder die Unterbringung in einem Altenheim erleichtern, indem der Erhalt des damit verbundenen Steuervorteils vorweggenommen wird“.

    Die 221.000 steuerpflichtigen Haushalte, die ihre Bankdaten nicht übermittelt haben, werden diese Vorauszahlung bis Ende Januar per Scheckbrief erhalten. Die anderen erhalten die Zahlung per Banküberweisung mit dem Verwendungszweck „Avance CREDIMPOT“.

  • Soziale Netzwerke: Wird das Finanzamt bald unsere Beiträge im Internet überwachen?

    Soziale Netzwerke: Wird das Finanzamt bald unsere Beiträge im Internet überwachen?

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen will ein System einführen, das es ihr ermöglicht, Veröffentlichungen in sozialen Netzwerken und auf digitalen Plattformen zu überwachen. Das System wird drei Jahre lang getestet.

    Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) hat ein neues Experiment gestartet, das sich über die nächsten drei Jahre erstrecken wird. Nach der Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2020 wird das Finanzamt unsere Beiträge in sozialen Netzwerken und auf verschiedenen digitalen Plattformen überprüfen, um sicherzustellen, dass wir keinen Steuerbetrug begehen. Die Steuerbehörde möchte so sicherstellen, dass ihr nichts entgeht, was in den Steuererklärungen nicht angegeben wurde.

    Lesen Sie auch: Steuern: Der Fiskus will mit Google nicht angemeldete Gebäude und Schwimmbäder aufspüren

    In der Praxis wird sich die Generaldirektion für öffentliche Finanzen für alle bekannten sozialen Netzwerke (Facebook, Instagram, Twitter) interessieren, aber auch für Websites, die Privatpersonen miteinander in Verbindung bringen (wie Leboncoin, BlaBlaCar oder auch Airbnb). Laut Le Figaro wird das Finanzamt Informationen aus diesen Quellen auf der Grundlage eines „selbstlernenden Algorithmus“ sammeln. Dieses Tool wird bestimmte „Schlüsselwörter“ oder sogar „Datums- und Ortsangaben“ anvisieren und identifizieren.

    Dieses neue System wird jedoch von der französischen Datenschutzbehörde CNIL (Commission nationale de l’informatique et des libertés) überwacht, die über die Privatsphäre der Steuerzahler wacht. Eine erste Bilanz soll im Februar nächsten Jahres gezogen werden. In der Praxis wird das Finanzamt zum Beispiel nicht das Recht haben, eine Veröffentlichung gegen einen Steuerzahler zu verwenden, insbesondere wenn diese über „seinen Lebenswandel“ berichtet. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen darf z. B. eine Person, die vor einem Luxusauto posiert, nicht ins Visier nehmen, auch wenn diese Person ein geringes Einkommen in ihrer Steuererklärung angibt. Die Steuerbehörde wird sich auch nicht für verdeckte und illegale Aktivitäten (wie Schmuggel) oder Schwarzarbeit interessieren.

    Die Erprobung dieses Systems wird in mehrere Phasen aufgeteilt: eine erste, die als „Lernphase“ bezeichnet wird, und eine zweite, die als „Datenauswertung“ bezeichnet wird. Laut der Datenschgützer der CNIL, „müssen die Daten, die gesammelt und ausgewertet werden können, zwei kumulativen Bedingungen entsprechen. Zum einen muss es sich um Inhalte handeln, die über einen öffentlichen Kommunikationsdienst frei zugänglich sind. […] Zum zweiten müssen solche Inhalte von den Nutzern dieser Websites offensichtlich öffentlich zugänglich gemacht werden“.

    Die Steuerbehörde ihrerseits will auch beruhigen: Die Elemente, die im Internet gesammelt werden, „können für sich allein keine Steuerprüfung verursachen oder auslösen“. Die Generaldirektion für öffentliche Finanzen erklärt jedoch im Figaro, dass diese Veröffentlichungen „Beweismittel sind, die sich als sehr nützlich erweisen können, um eine Akte zu vervollständigen oder einen von unseren Diensten bereits festgestellten Betrugsverdacht zu bestätigen“.