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  • EuGH verhängt Milliardenstrafen gegen Apple und Google

    EuGH verhängt Milliardenstrafen gegen Apple und Google

    Die Europäische Union hat zwei amerikanische Tech-Giganten in spektakulären Fällen kräftig zur Kasse gebeten: Apple muss 13 Milliarden Euro an Irland zurückzahlen und Google wurde mit einer 2,4-Milliarden-Strafe belegt.

    Der 10. September 2024 wird Apple und Google vermutlich noch lange in Erinnerung bleiben – und zwar nicht im positiven Sinne. An diesem Tag hat die höchste europäische Gerichtsbarkeit, der Europäische Gerichtshof (EuGH), zwei Entscheidungen getroffen, die massive finanzielle Konsequenzen für die Unternehmen haben. Was ist passiert?

    Apple: Milliarden an Steuerbegünstigungen zurückzahlen

    Im Fall Apple geht es um Steuervergünstigungen, die der iPhone-Hersteller in Irland von 2003 bis 2014 genossen hatte. Die EU-Kommission hatte bereits 2016 beschlossen, dass Apple unzulässige Vorteile durch diese Steuerdeals erhalten hatte und deshalb 13 Milliarden Euro an den irischen Staat zurückzahlen muss. Apple hatte sämtliche Einkünfte, die in Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Indien generiert wurden, nach Irland verlagert – ein Land, das für seine steuerlichen Anreize bekannt ist.

    Die Höhe der Summe? Stolze 13 Milliarden Euro – eine der höchsten Rückzahlungsverpflichtungen, die jemals in einem Steuerstreit verhängt wurden. Apple und Irland wehrten sich gegen diese Entscheidung und argumentierten, die Steuervereinbarungen seien völlig legal gewesen. Doch der EuGH hat diese Argumentation nun endgültig abgeschmettert.

    Google: Marktmacht missbraucht

    Bei Google steht eine Strafe wegen Wettbewerbsverstößen im Fokus. Bereits 2017 hatte die EU-Kommission dem Suchmaschinenriesen die Strafe von 2,4 Milliarden Euro aufgebrummt – wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung. Konkret geht es um den Vorwurf, dass Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen bevorzugt habe, was Konkurrenten erheblich benachteiligt habe.

    Man stelle sich vor: Ein Nutzer sucht auf Google nach einem Produkt – und bekommt direkt die Angebote von Googles eigenem Vergleichsportal präsentiert. Was macht der User wohl? Richtig, er klickt auf den ersten Treffer. Und die Konkurrenz? Die bleibt auf der Strecke. Diese Praxis stieß den europäischen Wettbewerbshütern bitter auf. Ihre Entscheidung von damals wurde nun durch den EuGH bestätigt.

    Die Reaktionen der Tech-Giganten: Enttäuschung

    Wie zu erwarten, zeigten sich sowohl Apple als auch Google wenig erfreut über die Entscheidungen. Beide Unternehmen gaben umgehend Erklärungen ab, in denen sie ihre Enttäuschung zum Ausdruck brachten. Apple betonte, dass es immer alle gesetzlichen Regelungen eingehalten habe, und Google erklärte, dass das Gericht in seiner Entscheidung die Art und Weise, wie Menschen online nach Informationen suchen, missverstehe. Doch Worte ändern nichts an den Milliardenstrafen, die nun fällig sind.

    Was bedeuten diese Entscheidungen?

    Diese beiden Urteile senden eine deutliche Botschaft: Europa ist fest entschlossen, gegen unfaire Wettbewerbsvorteile und Steuertricks vorzugehen – egal, wie groß die Konzerne sind. Gerade in einer Zeit, in der die Marktmacht von Tech-Unternehmen immer wieder in der Kritik steht, kommt das Urteil des EuGH nicht nur als rechtliche Entscheidung daher, sondern auch als Signal an die Öffentlichkeit.

    Es stellt sich die Frage: Werden diese Urteile etwas ändern? Werden andere Konzerne aufgeschreckt und ihre Geschäftspraktiken anpassen? Man darf zumindest vermuten, dass viele Unternehmen ihre Strategien überdenken – denn solche Urteile können schmerzhaft sein.

    Die Zukunft der Tech-Regulierung in Europa

    Die Entscheidungen gegen Apple und Google fügen sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, die die Europäische Union in den letzten Jahren gegen große Technologieunternehmen ergriffen hat. Die EU hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass sie gegen die Machtkonzentration bei den Tech-Giganten vorgehen will. Auch andere Konzerne wie Amazon und Facebook wurden bereits ins Visier genommen.

    Mit neuen Regelungen wie dem Digital Markets Act und dem Digital Services Act zeigt die EU, dass sie es ernst meint mit ihrem Ziel, die Macht der großen Tech-Unternehmen zu kontrollieren und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Diese Gesetze zielen darauf ab, Missbrauch zu verhindern, den Wettbewerb zu fördern und die Rechte der Verbraucher zu stärken.

    Ein teures Lehrgeld für die großen Konzerne?

    Ob diese Entscheidungen Apple und Google nachhaltig beeinflussen, bleibt abzuwarten. Selbst für solche Milliardenunternehmen sind Strafen in dieser Größenordnung schwer zu verdauen, aber nicht existenzbedrohend. Es bleibt spannend zu beobachten, ob die Konzerne ihre Geschäftspraktiken nun tatsächlich anpassen oder ob wir in Zukunft erneut Schlagzeilen wie diese lesen werden.

    Fest steht: Die Zeit der Steuerdeals und Marktdominanz scheint in Europa endgültig vorbei zu sein.

  • Europäischer Gerichtshof entscheidet, dass Frankreichs Verbot von Cannabidiol (CBD) illegal ist

    Europäischer Gerichtshof entscheidet, dass Frankreichs Verbot von Cannabidiol (CBD) illegal ist

    Diese Entscheidung könnte den Ausgang vieler Gerichtsverfahren in Frankreich beeinflussen. Wird dieses Urteil den unklaren Status des CBD-Handels in Frankreich klären? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag, 19. November, entschieden, dass Frankreichs Verbot des Handels mit Cannabidiol, einem im Hanf enthaltenen Molekül, illegal ist. Eine Substanz, die „weder eine psychotrope Wirkung noch eine schädliche Wirkung auf die menschliche Gesundheit zu haben scheint“, begründet das Gericht seine Entscheidung in einer Pressemitteilung. Dieses Urteil dürfte vielen Klagen in Frankreich die rechtliche Grundlage entziehen und der europäischen und französischen Hanfindustrie neue Perspektiven eröffnen. Keine schädliche Wirkung festgestellt, so das Gericht Unter Berufung auf den „freien Warenverkehr“ kam der EuGH zu dem Schluss, dass Frankreich den Handel mit CBD, wenn „legal in einem anderen Mitgliedstaat“ der Europäischen Union hergestellt, nicht verbieten kann, auch dann nicht, wenn…

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