Schlagwort: Einkommenssteuer

  • KOMMENTAR: Es bleibt, wie es immer war – die breite Masse zahlt

    KOMMENTAR: Es bleibt, wie es immer war – die breite Masse zahlt

    Die Reichen bleiben unangetastet, die Konzerne gut vernetzt – und wieder einmal soll die arbeitende Mitte für die Misere des Staates aufkommen. Was Frankreichs Regierung als „gerechte Konsolidierung“ verkauft, ist in Wahrheit nichts anderes als ein weiterer Verrat an jenen, die das Land am Laufen halten.


    Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: 14 Milliarden Euro will der französische Staat im kommenden Jahr zusätzlich einnehmen. Nicht durch Wirtschaftswachstum, nicht durch Effizienzgewinne, nicht durch das Eindämmen von Verschwendung in der Verwaltung – sondern durch Steuern. Und wer soll sie zahlen? Nicht die Konzerne, die Dividenden sprudeln lassen. Nicht die Milliardäre, die ihr Vermögen clever durch Holdings und Fonds schleusen. Nein, es trifft wieder einmal die, die keine Lobby haben: die Mittelschicht, die kleinen Rentner, die Angestellten, die gerade so über die Runden kommen.

    Der Haushalt 2026 ist ein Lehrstück an politischer Feigheit. Man streicht Steuervergünstigungen für Rentner, friert die Bemessungsgrenzen der Einkommensteuer ein, kürzt soziale Abfederungen – und nennt das dann allen Ernstes „gerechte Lastenverteilung“. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Wer heute etwas verdient, aber nicht genug, um sich Steuerberater, Stiftungskonstrukte oder Wohnsitzverlagerungen leisten zu können, wird still und effektiv zur Kasse gebeten.

    Die kalte Progression ist dabei die perfideste Form der Umverteilung nach unten. Millionen Franzosen werden in höhere Steuerklassen rutschen, nicht weil sie plötzlich reich wären, sondern weil ihre Löhne inflationsbedingt minimal steigen. Und der Staat? Der reibt sich die Hände, weil er ohne eine einzige parlamentarische Debatte mehr Geld einnimmt – ganz automatisch. Ein stiller Diebstahl im Mantel der „Steuertechnik“.

    Natürlich, es gibt auch Maßnahmen, die auf hohe Einkommen zielen – eine verlängerte „contribution différenciée“ etwa, oder neue Steuern auf Holdings. Doch das ist Kosmetik, nichts weiter. Symbolpolitik für Pressekonferenzen. Die Reichen wissen längst, wie man solchen Dingen ausweicht. Und die Regierung? Sie weiß es auch.

    Was bleibt, ist das alte Spiel: Die Mittelschicht zahlt. Weil sie muss. Weil sie nicht flüchten kann. Weil sie nicht optimieren kann. Und weil sie – wie immer – in der öffentlichen Debatte keine Stimme hat. Wer über Sozialtransfers redet, meint die Ärmsten. Wer über Steuergerechtigkeit spricht, meint die Reichsten. Und wer wird dazwischen zerrieben? Die Menschen, die früh aufstehen, Steuern zahlen, Kinder erziehen, arbeiten, pflegen, durchhalten.

    Der Zynismus liegt in der Rhetorik. Man spricht von „gerechter Verteilung“, „Beitrag aller“, „Konsolidierung mit Maß“. Doch die Wahrheit ist: Die politische Klasse hat keine Vorstellung mehr davon, was es bedeutet, mit einem Nettoverdienst von 1.800 Euro durch den Monat zu kommen, während Miete, Energie, Lebensmittel und nun auch noch höhere Steuern die Luft zum Atmen nehmen. Diese Realitäten spielen in ministeriellen Haushaltsklausuren keine Rolle.

    Und dabei wäre es möglich, anders zu handeln. Man könnte tatsächlich Steuerschlupflöcher für Großvermögen konsequent schließen. Man könnte den Verwaltungsapparat verschlanken. Man könnte endlich über eine echte Priorisierung der Staatsausgaben sprechen. Doch all das ist unbequem – und riskant. Also geht man den einfacheren Weg: Man belastet die, die sich nicht wehren können.

    Frankreich hat kein Einnahmeproblem. Es hat ein Mutproblem.

    Ein Kommentar von P.Tiko

  • Die französischen Steuerpläne: Eine Last für die Mitte der Gesellschaft

    Die französischen Steuerpläne: Eine Last für die Mitte der Gesellschaft

    Frankreichs Regierung will den Haushalt konsolidieren – doch der Preis dafür wird nicht von den Reichsten bezahlt, sondern von der breiten Mitte der Gesellschaft.


    Frankreichs Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 offenbart ein bekanntes Muster: Wenn es eng wird in den Staatsfinanzen, greift Paris lieber zu Herkömmlichen als zu echten Strukturreformen. Mit dem erklärten Ziel, das Haushaltsdefizit unter Kontrolle zu bringen, plant die Regierung Mehreinnahmen in Höhe von rund 14 Milliarden Euro. Doch das vermeintlich ambitionierte Programm enthält keine neuen fiskalischen Aspekte – sondern eine Kaskade technischer Maßnahmen, die am Ende vor allem eine Gruppe treffen: den steuerlich ohnehin bereits stark belasteten Mittelstand.

    Der Löwenanteil des neuen Steueraufkommens soll aus dem Einfrieren der Tarifgrenzen bei der Einkommenssteuer sowie den Sozialabgaben stammen. Was trocken klingt, hat in der Praxis einen spürbaren Effekt: Mit jeder inflationsbedingten Lohnerhöhung rutschen Arbeitnehmer unweigerlich in höhere Steuerklassen – ein Phänomen, das Ökonomen auf Deutsch als kalte Progression bezeichnen. Wer sich über eine nominelle Gehaltserhöhung freut, wird real oft stärker zur Kasse gebeten. Rund 200.000 Haushalte könnten dadurch erstmals steuerpflichtig werden.

    Auch die Rücknahme oder Streichung von Steuervorteilen – etwa bei Renten oder haushaltsnahen Dienstleistungen – belastet tendenziell jene Gruppen, die weder zu den Wohlhabendsten gehören noch über komplexe Steuerkonstruktionen verfügen. Es sind Lehrer, Ingenieure, junge Familien und Rentner mit mittlerem Einkommen, die das Rückgrat des fiskalischen Konsolidierungskurses bilden sollen.

    Die politische Kommunikation aber erzählt eine andere Geschichte: Es sei ein gerechter Plan, heisst es aus dem Palais Matignon. Man wolle auch die «großen Vermögen» in die Pflicht nehmen – unter anderem mit einer Sonderabgabe auf Holdingstrukturen oder der Verlängerung eines Mindeststeuersatzes für Spitzeneinkommen. Doch die symbolischen Auswirkungen dieser Maßnahmen bleiben überschaubar. Heute zahlen die obersten Einkommensklassen in Frankreich einen deutlich unterproportionalen Anteil der Einkommenssteuer. Die Fiskalpolitik bleibt also, bei allen Ankündigungen, im Wesentlichen auf die Mittelschicht fokussiert.

    Auch die Wirtschaft mahnt zur Vorsicht. Zwar soll die schrittweise Abschaffung der CVAE – einer produktionsbezogenen Abgabe – Unternehmen entlasten. Gleichzeitig warnen Unternehmerverbände bereits vor neuen Belastungen durch die Kürzung von steuerlichen Anreizen. Besonders besorgniserregend: All diese Maßnahmen greifen in einem ökonomisch fragilen Moment. Das Wachstum ist verhalten, die Investitionsbereitschaft niedrig.

    Noch ist das Budget nicht verabschiedet – und in der Assemblée Nationale regt sich Widerstand. Der erfahrene Haushaltsausschussvorsitzende Charles de Courson etwa hält den Plan für «in der jetzigen Form nicht mehrheitsfähig». Viel wird davon abhängen, ob die Regierung willens ist, Transparenz über die tatsächliche Verteilung der Lasten zu schaffen – und bereit, die Mitte der Gesellschaft nicht länger als fiskalpolitischen Selbstbedienungsladen zu behandeln.

    Wer glaubwürdig sparen will, braucht nicht nur Mut zu grösserer Steuergerechtigkeit, sondern vor allem den Willen zu echter Priorisierung. Frankreichs Staat bleibt zu teuer – nicht weil die Bürger zu wenig zahlen, sondern weil der Apparat sich strukturellen Reformen systematisch entzieht.

    Von Andreas Brucker

  • Kommentar: Und wieder trifft es die Ärmsten am Stärksten

    Kommentar: Und wieder trifft es die Ärmsten am Stärksten

    Es ist immer die gleiche Geschichte. Wenn der Staat spart, dann spart er nicht bei sich selbst, nicht bei den Subventionen für Großkonzerne, nicht bei fragwürdigen Beraterverträgen oder unzähligen administrativen Parallelstrukturen. Er spart bei denen, die sich nicht wehren können. Rentner, Alleinerziehende, Geringverdiener, Erwerbslose. Menschen, deren Stimme im politischen Getöse kaum noch durchdringt.

    Die sogenannte „année blanche“ klingt in den Ohren der Mächtigen wie eine elegante, technische Lösung. Ein Haushaltsmanöver. Ein Prozentpunkt hier, ein Inflationsausgleich da. Für jene, die Monat für Monat ihre Einkäufe kalkulieren müssen, bedeutet sie schlicht: weniger Essen, weniger Heizung, weniger Lebensqualität. Wieder einmal wird behauptet, es sei „notwendig“ und „gerecht“, wenn alle mithelfen. Doch wer in Frankreich lebt, weiß: Die Ärmsten helfen immer am meisten mit, weil sie keine andere Wahl haben.

    Wie kann man es rechtfertigen, einem Rentnerpaar 350 Euro im Jahr zu nehmen, während man gleichzeitig über milliardenschwere Rüstungsprojekte oder Steuervergünstigungen für Unternehmen diskutiert? Man kann es nicht. Es ist nicht gerecht, es ist nicht sozial, es ist nicht einmal ökonomisch klug. Es ist feige.

    Wenn es darum geht, die Reichen stärker zu besteuern, Vermögensabgaben zu diskutieren oder den absurden Steuerschlupflöchern in Europa ein Ende zu setzen, wird gewarnt: Investoren würden abgeschreckt, Arbeitsplätze gefährdet, das Wachstum erstickt. Wenn aber Hunderttausende alte Menschen und Geringverdiener um Centbeträge kämpfen müssen, schweigt dieselbe Elite. Das ist der wahre Skandal dieser „année blanche“.

    Frankreich wird an seiner sozialen Kälte scheitern, nicht an seinen Defiziten.

    Ein Kommentar von P. Tiko

  • Frankreichs „année blanche“: Eingefrorenes Budget mit sozialen Risiken

    Frankreichs „année blanche“: Eingefrorenes Budget mit sozialen Risiken

    Frankreichs Regierung plant für 2026 eine fiskalische Notbremse. Die vorgeschlagene „année blanche“, ein Einfrieren zentraler Sozial- und Steuerparameter ohne Inflationsausgleich, soll den Staatshaushalt entlasten. Doch Kritiker warnen vor einer stillen Umverteilung zulasten der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Am 15. Juli will Premierminister François Bayrou den Entwurf für den Staatshaushalt 2026 präsentieren. Im Zentrum steht eine Massnahme, die in Frankreich seit Wochen für Kontroversen sorgt: die sogenannte „année blanche“. Der Begriff, üblicherweise mit steuerlichen Amnestieregelungen verbunden, bezeichnet hier eine strikte Nullrunde bei zentralen Ausgabenposten. Konkret sollen Renten, Sozialtransfers und der Einkommenssteuertarif im Jahr 2026 nicht wie vorgesehen an die Inflation angepasst werden. 6 Milliarden Euro Einsparung – bei einem Ziel von 40 Milliarden Das Ziel der Regierung ist ambitioniert. Bis 2026 soll das Staatsdefizit von 5,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) a…

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  • „Es wird keine Erhöhung der Einkommenssteuer geben“ – Regierung beruhigt die Mittelklasse

    „Es wird keine Erhöhung der Einkommenssteuer geben“ – Regierung beruhigt die Mittelklasse

    Am Dienstag, dem 8. Oktober, stellte Frankreichs Minister für den Staatshaushalt Laurent Saint-Martin klar, dass die Regierung keine Einkommenssteuererhöhung plant. Auf dem Sender franceinfo versicherte er mit deutlichen Worten: „Wir wollen die Mittelklasse, die arbeitenden Menschen und die Schwächsten nicht zusätzlich belasten.“ Damit reagierte er auf Befürchtungen, die Steuerlast der Bürger könnte angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen des Landes steigen. Keine Belastung der Mittelschicht und der Arbeitenden Der Minister betonte mehrmals, dass die Mittelklasse und „diejenigen, die arbeiten“, vor einer Steuererhöhung geschützt werden. „Unsere Priorität ist die Senkung der öffentlichen Ausgaben“, erklärte Saint-Martin und unterstrich, dass diese Maßnahme Teil des neuen Haushaltsplans sei, den er derzeit finalisiert. Sparmaßnahmen und temporäre Beiträge der Reichen Um das Haushaltsdefizit zu verringern, plant die Regierung ein Sparprogramm in Höhe von 60 Milliarden Euro. Zwei…

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  • Frankreich 2024: So meistern Sie Ihre Online-Steuererklärung

    Frankreich 2024: So meistern Sie Ihre Online-Steuererklärung

    Die Einkommensteuererklärung in Frankreich für das Steuerjahr 2023 steht an und dieses Jahr gibt es einige Neuheiten, die Ihnen unter Umständen Vorteile verschaffen könnten. Je nach Wohnort müssen Sie Ihre Erklärung bis spätestens 6. Juni einreichen. Warum also nicht vorher prüfen, ob Sie von den neuen steuerlichen Vergünstigungen profitieren könnten? Seit dem 11. April können […]

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  • 2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    2023: Einkommenssteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen

    Einkommensteuer, Grundsteuer, Wohnsteuer oder Steuer auf leerstehende Wohnungen – was sich für französische Haushalte im Jahr 2023 ändert.

    Die Besteuerung der französischen Haushalte wird sich im Jahr 2023 ändern.

    Die von Emmanuel Macron 2018 versprochene Abschaffung der Wohnsteuer auf den Hauptwohnsitz, die im vergangenen Jahr noch 20% der Bevölkerung betraf, wird 2023 vollständig eintreten. Für Zweitwohnsitze wird die Wohnsteuer hingegen beibehalten, wobei einige Gemeinden sogar einen Zuschlag erheben könnten.

    Hausbesitzer müssen 2023 mit einem starken Anstieg ihrer Grundsteuer rechnen. Denn deren Grundlage hängt von der Anpassung der Mietwerte an die Inflation ab, die 2022 in Frankreich bei 7,1 % lag. Die Inflation des vergangenen Jahres wird also zu einer entsprechenden Erhöhung der Grundsteuer führen, denn die lokalen Gebietskörperschaften müssen sich mit steigenden Energiekosten und der Inflation auseinandersetzen. „Ich rufe die Gebietskörperschaften dazu auf, ihre lokalen Steuersätze nicht in die Höhe zu treiben. Sie sollen nicht alle Anstrengungen untergraben, die unternommen werden, um die Kaufkraft der Franzosen zu schützen. Die Gebietskörperschaften können ihre kommunalen Steuersätze durchaus senken. Eine Reihe von Bürgermeistern hat angekündigt, dass sie dies auch tun werden“, mahnte der Minister für öffentliche Finanzen Gabriel Attal im Finanzausschuss.

    Die Stufen der Einkommensteuertabelle werden um 5,4% angehoben, um der Inflation der letzten Monate Rechnung zu tragen. „Es wird vorgeschlagen, die für das Einkommen des Jahres 2022 geltende Einkommensteuertabelle im gleichen Verhältnis wie die Inflation zu erhöhen, um bei gleichbleibendem Einkommen ein gleiches Steuerniveau aufrechtzuerhalten. Ohne eine solche Anpassung wären die Steuern der Franzosen um rund 6,2 Mrd. € gestiegen“, heißt es im Text des Finanzgesetzentwurfs für 2023. Mit anderen Worten: Für Franzosen, deren Gehalt im letzten Jahr um nicht mehr als 5,4% gestiegen ist, werden die Steuern gesenkt. Die neuen Steuertarife werden wie folgt aussehen: 0% für Jahreseinkommen bis 10.777 €, 11% für Einkommen zwischen 10.777 € und 27.478 €, 30% für Einkommen zwischen 27.478 € und 78.570 €, 41% für Einkommen zwischen 78.570 € und 168.994 € und 45% für Einkommen über 168.994 €.

    Die Steuer auf leerstehende Wohnungen oder Häuser wird auf den sogenannten Mietwert erhoben. Im Jahr 2023 wird ihr Satz von 12,5% im ersten Jahr und 25% in den Folgejahren steigen.

  • Einkommensteuer: Endspurt für die Abgabe der Steuererklärung 2022

    Einkommensteuer: Endspurt für die Abgabe der Steuererklärung 2022

    Für in Frankreich Steuerpflichtige ist es mal wieder an der Zeit, sich mit einem jährlich wiederkehrenden Übel zu beschäftigen: der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt. aber Achtung: 2022 ist durch einige Neuerungen und Besonderheiten gekennzeichnet.

    Jetzt geht es auf die Zielgerade, um die Einkommensteuererklärung abzugeben. Wenn Sie sich für die Papierversion entscheiden, haben Sie bis zum 31. Mai Zeit – ursprünglich war die Frist bis zum 19. Mai angesetzt, wurde aber aufgrund einer Verzögerung beim Versand der Formulare verlängert. Heutzutage ziehen es jedoch viele Steuerzahler vor, ihre Einkommenserklärung online abzugeben. In diesem Fall richtet sich die Frist nach dem Departement des Wohnorts: bis zum 24. Mai um Mitternacht für die Departements mit den Nummern von 1 bis 19, bis zum 31. Mai um Mitternacht für die Departements von 20 bis 54 und schließlich bis zum 8. Juni um Mitternacht für die Departements von 55 bis 976.

    Lesen Sie auch: Steuern 2022: Die wichtigsten Neuerungen bei der Steuererklärung in Frankreich

    Die Steuerklärung 2022 ist durch einige Neuerungen und Besonderheiten gekennzeichnet. Zunächst wurde die Kilometerpauschale angesichts des Anstiegs der Kraftstoffpreise im Jahr 2021 um 10% angehoben. Zweitens wurde zur Anpassung an die Auswirkungen von Covid-19, die bis 2021 andauerten, die Pauschale zur Deckung der mit der Telearbeit verbundenen Kosten verlängert. Wenn diese Kosten nicht mehr als 580 Euro betragen, müssen Sie sie also nicht angeben. Sie gehören vielleicht zu den Empfängern der Kaufkraftprämie, der sogenannten „Macron-Prämie“. In diesem Fall sollten Sie wissen, dass sie für Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von weniger als dem Dreifachen des Mindestlohns (Smic) bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro steuerfrei ist.

    Lesen Sie auch: Was man bei seiner Steuererklärung in Frankreich nicht falsch machen sollte

    Es ist wichtig, zu wissen, dass es inzwischen möglich ist, etwas nachzuerklären, das bei der Deklaration vergessen wurde, oder wenn man im Nachhinein einen Fehler bemerkt. Dank des Rechts auf Irrtum kann man seine Steuererklärung korrigieren. Wenn man das Finanzamt vor dem 1. Juli 2022 informiert, wird keine Strafe fällig. Wenn man nach diesem Datum eine Korrektur vornehmen will, werden Verzugszinsen in Höhe von 0,1% pro Monat erhoben.

    Das Finanzamt muss davon ausgehen, dass in gutem Glauben Fehler gemacht werden können, zumal sich, wie man Anfang des Monats gesehen hat, sogar einige Fehler in die vom Finanzamt vorausgefüllten Datenfelder der elektronischen Steuererklärungen einiger Steuerpflichtiger eingeschlichen hatten. Dies war insbesondere bei Lehrern der Fall, die eine Differenz zwischen ihrem tatsächlichen Einkommen und dem von der Steuerbehörde angegebenen Einkommen feststellten. Das führte dazu, dass die Website zur Abgabe der elektronischen Stuererklärungen für einige Tage gesperrt wurde. Die Steuerbehörde versicherte später, dass diese Fehler auch zu einem späteren Zeitpunkt korrigiert werden können.

    Und eine Warnung: Achten Sie auf Betrügereien. Das Finanzministerium warnte im April vor möglichen Betrügereien: Kriminelle geben sich als Steuerbeamte aus, indem sie eine E-Mail verschicken, in der sie darauf hinweisen, dass nur noch wenige Tage für die Abgabe der Steuererklärung bleiben, und fordern Steuerpflichtige auf, Bankdaten auf einer gefälschte Website der Steuerbehörde anzugeben. Seien Sie also sehr vorsichtig bei solchen Nachrichten und vergewissern Sie sich, dass Sie die richtige Seite aufrufen: www.impots.gouv.fr.

    Und schließlich sollten Sie darauf achten, dass Sie nicht vergessen, Ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben. Andernfalls werden Ihnen Verzugszinsen und ein Zuschlag von 10% auf Ihre Steuerschuld berechnet.

  • Was man bei seiner Steuererklärung in Frankreich nicht falsch machen sollte

    Was man bei seiner Steuererklärung in Frankreich nicht falsch machen sollte

    *** ABONNENTEN ***

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2022 hat am 7. April begonnen. Hier sind die wichtigsten Fehler, die man vermeiden sollte.

    Seit dem 7. April können Steuerzahler in Frankreich ihre Steuererklärung online ausfüllen, was zur Berechnung der Einkommensteuer dient. Auch wenn viele Informationen bereits vorausgefüllt sind, bleiben Fehler möglich. Das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Konjunkturbelebung hat die wichtigsten Stolpersteine aufgelistet, die es zu vermeiden gilt.

    1/ Vergessen, das Fehlen eines Fernsehers anzugeben.
    Dies ist einer der häufigsten Fehler. Wenn keiner Ihrer Wohnsitze (Haupt- oder Zweitwohnsitz) mit einem Fernseher ausgestattet ist, müssen Sie dies in der Steuererklärung angeben, indem Sie das Kästchen „Contribution à l’audiovisuel public“ ankreuzen. Wenn Sie dies vergessen, laufen Sie Gefahr, zu Unrecht 138 € zu zahlen.

    2/ Bei den Unterhaltszahlungen einen Fehler machen.
    Ein weiterer Fehler ist es, seine Unterhaltszahlungen nicht korrekt anzugeben. Wenn Sie Unterhaltszahlungen leisten, müssen Sie diese in der Rubrik „6 – Abzugsfähige Kosten“ der Einkommensteuererklärung anmelden, genauer gesagt in 6GI-6GJ, 6EL-6EM, 6GP oder 6GU. Und nicht in Rubrik 6DD „Abzüge“.

    Wenn Sie (oder ein Mitglied des Steuerhaushalts) Unterhaltszahlungen erhalten, müssen diese in den Rubriken 1AO, 1BO, 1CO oder 1DO angegeben werden.

    3/ Fehler bei der Angabe der Kosten für die Betreuung von Kleinkindern.
    Sie können unter bestimmten Bedingungen eine Steuergutschrift für die Kosten der Betreuung Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder oder Enkelkinder unter 6 Jahren erhalten. Viele Steuerzahler schätzen die Höhe der Kosten jedoch falsch ein.

    So dürfen etwa die Kosten für Lebensmittel nicht in die angegebenen Beträge einbezogen werden, da diese nicht von der Steuergutschrift betroffen sind. Und man muss die für die Kinderbetreuung erhaltenen Zuschüsse sowie die vom Arbeitgeber gezahlten Zuschüsse abziehen.

    4/ Bei Spenden an Vereine.
    Spenden an Vereine berechtigen zu einer Senkung der Einkommensteuer um 66% bis 75% des gespendeten Betrags, je nach Verein, maximal aber bis zu einer Obergrenze von 20% des zu versteuernden Einkommens.

    Steuerpflichtige müssen jedoch darauf achten, dass sie Spenden an Vereine, die diese zur Unterstützung von Menschen in Not verwenden, in Zeile 7UD der Steuererklärung angeben. Spenden an andere Vereine, gemeinnützige Organisationen und als gemeinnützig anerkannte Stiftungen müssen in Zeile 7UF eingetragen werden.

    5/ Falsche Angabe von unterhaltsberechtigten Kindern im Falle einer Trennung oder Scheidung.
    Achtung: Je nachdem, ob das Kind geschiedener oder getrennt lebender Eltern allein von einem Elternteil unterhalten wird oder ob es sich in alternierender Obhut befindet, ist das auszufüllende Feld nicht dasselbe. Im ersten Fall, wenn das Kind ausschließlich bei dem oder der Steuerpflichtigen lebt, müssen die Felder F oder G der Einkommensteuererklärung ausgefüllt werden. Im zweiten Fall müssen die Felder H oder I verwendet werden.

    6/ Nicht vergessen, das Kästchen „Alleinerziehender Elternteil“ anzukreuzen (falls zutreffend).
    Ein alleinerziehender Elternteil, d. h. jemand, der allein lebt und für ein oder mehrere Kinder unterhaltspflichtig ist, kann von erhöhten Freibeträgen profitieren. Wenn dies zutrifft, sollte nicht vergessen werden, das Kästchen „Alleinerziehender Elternteil“ (T) anzukreuzen.