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  • Kaufkraft: Einkaufen in Deutschland ist für viele Franzosen eine kostengünstige Lösung

    Kaufkraft: Einkaufen in Deutschland ist für viele Franzosen eine kostengünstige Lösung

    Im derzeitigen inflationären Umfeld fahren viele Bewohner der französischen Grenzgebiete nach Deutschland, um ihre Einkäufe zu erledigen. Diese Lösung erweist sich als kostengünstig – wenn man weiß, wie man es anstellt.

    Über die deutsche Grenze fahren, um weniger zu bezahlen. Alain Bohn verwaltet sein Einkaufsbudget auf den Euro genau. Bevor er sich auf den Weg macht, durchforstet der Mann aus Châtenois (Bas-Rhin) deutsche und französische Werbebroschüren, um die niedrigsten Preise zu finden. Auf der anderen Seite des Rheins ist nämlich nicht alles billiger. Der Elsässer lebt 30 Minuten von deutschen Geschäften entfernt. Die Hin- und Rückfahrt kostet ihn etwa 5 Euro an Treibstoff. Einige Produkte wie Katzenfutter oder Vanillezucker werden im Vergleich zu französischen Geschäften in Deutschland nur halb so teuer angeboten.

    500 Euro Ersparnis im Jahr
    Die Ersparnisse summieren sich sehr schnell. Insgesamt gab der Familienvater bei seinem Einkauf 161 Euro aus, das sind rund 50 Euro weniger als bei einem entsprechenden Einkauf in Frankreich. Anschließend geht der Einkauf in einem Drogeriemarkt für Reinigungs- und Hygieneprodukte weiter. Alain Bohn reist etwa alle zwei Monate nach Deutschland. Er reduziert auf diese Weise seine Ausgaben um fast 500 Euro pro Jahr. Vor seiner Rückkehr macht er einen letzten Abstecher zur Zapfsäule und spart 7 Euro bei seiner Tankfüllung Diesel.

  • Lockdown: Darf man länger als eine Stunde einkaufen?

    Lockdown: Darf man länger als eine Stunde einkaufen?

    Können Sie bei einer Kontrolle mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn Sie mehr als eine Stunde und mehr als einen Kilometer von zu Hause entfernt einkaufen gehen? Dies ist derzeit eine Befürchtung vieler Franzosen. Seien sie versichert: Die Antwort ist nein.

    Die von der Regierung zur Verfügung gestellten Ausgangsbescheinigungen sehen verschiedene Gründe vor, die man seit dem Lockdown im Frühjahr gut kennt.

    Nach dem Dekret vom 29. Oktober, in dem die Regeln für den Lockdown festgelegt sind, ist der Grund für „kurze Fahrten, die entweder mit der individuellen körperlichen Aktivität der Personen […] oder mit dem Spazierengehen nur mit den Personen aus demselben Haushalt oder mit den Bedürfnissen von Haustieren verbunden sind“, effektiv auf „eine Stunde täglich und in einem maximalen Radius von einem Kilometer um die Wohnung herum“ beschränkt.

    Dagegen wird aus den anderen Gründen, insbesondere für Anlässe „zum Kauf von für die berufliche Tätigkeit notwendigen Gütern, für den Kauf von Gütern des Grundbedarfs, für die Abholung von Bestellungen und für Hauslieferungen“ keine zeitliche oder räumliche Begrenzung festgelegt.