Schlagwort: Drogenpolitik

  • Frankreichs Milliardenberg aus unbezahlten Geldstrafen

    Frankreichs Milliardenberg aus unbezahlten Geldstrafen

    Ende 2025 standen in Frankreich rund 1,1 Milliarden Euro an Forderungen aus pauschalierten Geldstrafen für Straftaten zur Einziehung aus. Die Zahl ist spektakulär, ihre Bedeutung aber weniger eindeutig, als es zunächst scheint. Hinter dem Milliardenbetrag stehen nicht nur säumige Zahler, sondern auch mittellose Schuldner, falsche Adressen, umstrittene Strafbescheide und eine Verwaltung, deren Informationssysteme nur unzureichend miteinander verbunden sind. Der französische Rechnungshof legt damit ein grundsätzliches Problem der Strafpolitik offen: Eine Sanktion lässt sich leichter verhängen als vollstrecken.

    Die amende forfaitaire délictuelle (AFD) gehört zu jenen Reforminstrumenten, mit denen Frankreich seine chronisch überlastete Justiz entlasten wollte. Das 2016 geschaffene Verfahren erlaubt Polizei und Gendarmerie, bestimmte Straftaten unmittelbar mit einer pauschalen Geldstrafe zu ahnden, ohne zunächst das klassische Strafverfahren durchlaufen zu müssen.

    Anfangs betraf dies vor allem Verkehrsdelikte wie das Fahren ohne Führerschein oder Versicherung. Später wurde das Instrument insbesondere auf den Konsum von Betäubungsmitteln und weitere Delikte ausgedehnt. Inzwischen kommen theoretisch 91 Straftatbestände für das Verfahren infrage, auch wenn bislang nur rund drei Dutzend tatsächlich angewandt oder erprobt werden.

    Das Prinzip ist bestechend einfach: feststellen, protokollieren, übermitteln, kassieren. Doch ausgerechnet beim letzten Schritt verliert das System erheblich an Effizienz.

    1,1 Milliarden Euro – zumindest auf dem Papier

    Nach Angaben der Cour des comptes beliefen sich die noch einzuziehenden Forderungen aus seit 2018 verhängten AFD Ende 2025 auf rund 1,1 Milliarden Euro. Dem steht ein vergleichsweise bescheidenes tatsächliches Aufkommen gegenüber. Zwischen 2020 und 2025 nahm der Staat aus nicht verkehrsbezogenen AFD lediglich 137,5 Millionen Euro ein.

    Bereits die freiwillige Zahlung funktioniert nur eingeschränkt. Vor einer Erhöhung der Geldstrafe werden etwa 24,1 Prozent der Forderungen beglichen. Gelangt eine erhöhte Geldstrafe zur Direction générale des finances publiques (DGFiP), der französischen Finanzverwaltung, sinkt die Erfolgsquote beim Einzug auf ungefähr 17,5 Prozent.

    Bemerkenswert ist zudem, dass der französische Staat keinen einheitlichen Gesamtwert für die tatsächliche Einziehungsquote nennen kann. Die Agence nationale de traitement automatisé des infractions (ANTAI), die für die automatisierte Bearbeitung von Verstössen zuständig ist, und die DGFiP arbeiten mit unterschiedlichen Kennzahlen, Zeitpunkten und Berechnungsmethoden.

    Der Rechnungshof sieht darin nicht bloss ein statistisches Ärgernis. Ohne gemeinsame Datengrundlage lässt sich kaum zuverlässig beurteilen, ob die Reform ihre Ziele erreicht und an welcher Stelle der Vollstreckungskette die grössten Verluste entstehen.

    Eine Forderung ist noch keine Einnahme

    Der Betrag von 1,1 Milliarden Euro verlangt allerdings nach einer wichtigen Einordnung. Er bedeutet nicht, dass dem französischen Staat eine Milliarde Euro an unmittelbar verfügbaren Einnahmen entgeht, die sich mit einigen zusätzlichen Mahnungen problemlos beschaffen liesse.

    Zwischen einer öffentlich-rechtlichen Forderung und tatsächlich einziehbarem Geld liegt ein erheblicher Unterschied.

    Wird eine Geldstrafe nicht fristgerecht bezahlt und deshalb erhöht, beginnt die eigentliche Vollstreckungsarbeit. Die Verwaltung muss den Schuldner lokalisieren, dessen finanzielle Verhältnisse feststellen und gegebenenfalls Einkommen, Konten oder Vermögenswerte ausfindig machen, auf die sie zugreifen kann.

    Dabei stösst sie auf Probleme, die ebenso banal wie folgenreich sind. Menschen ziehen um, Anschriften sind veraltet, Daten unvollständig. Andere Schuldner verfügen weder über pfändbares Einkommen noch über nennenswertes Vermögen. Bei bestimmten Gruppen von AFD-Empfängern spielt nach Einschätzung des Rechnungshofs gerade die Zahlungsunfähigkeit eine erhebliche Rolle.

    Das verweist auf ein grundsätzliches Problem geldbasierter Sanktionen. Eine höhere Geldstrafe erhöht bei einem mittellosen Schuldner nicht automatisch die abschreckende Wirkung – und schon gar nicht die Staatseinnahmen. Unter Umständen wächst lediglich der nominelle Forderungsbestand.

    Ein Teil des französischen Milliardenbergs dürfte deshalb auf absehbare Zeit eher eine buchhalterische Grösse bleiben als eine realisierbare Einnahme.

    Wenn der Staat den Schuldner nicht findet

    Noch grundlegender ist die Frage, ob die Verwaltung überhaupt weiss, wo der Betroffene erreichbar ist.

    Der Rechnungshof empfiehlt deshalb, der ANTAI einen besseren Zugang zu den steuerlichen Referenzdaten der DGFiP zu ermöglichen. Damit sollen insbesondere die Anschriften der Betroffenen zuverlässiger überprüft werden können. Als Zielhorizont wird Ende 2027 genannt.

    Die Empfehlung offenbart eine Schwachstelle der französischen Verwaltungsdigitalisierung: Mehrere Behörden wirken an derselben Sanktionskette mit, verfügen aber nicht automatisch über dieselben aktuellen Informationen.

    Eine falsche Adresse kann erhebliche Konsequenzen haben. Der Betroffene erfährt möglicherweise erst verspätet von einer Forderung oder ihrer Erhöhung. Gleichzeitig muss die Verwaltung zusätzliche Ressourcen aufwenden, um ihn ausfindig zu machen. Bei Forderungen gegen Personen ohne pfändbares Vermögen können die Kosten und der administrative Aufwand des Verfahrens schliesslich in einem ungünstigen Verhältnis zum erwartbaren Ertrag stehen.

    Das Problem ist damit weniger spektakulär als der Milliardenbetrag, institutionell aber womöglich bedeutender: Ein moderner Staat produziert grosse Mengen digitaler Verwaltungsakte, ohne dass seine Behörden zwangsläufig über eine ebenso leistungsfähige gemeinsame Informationsarchitektur verfügen.

    Manche Geldstrafen hätten nie vollstreckt werden sollen

    Noch problematischer wird das Bild dort, wo die Schwierigkeiten bereits bei der Verhängung der Sanktion beginnen.

    Mit der Ausweitung der AFD nahmen auch Beanstandungen und juristische Probleme zu. Nach den vom Rechnungshof untersuchten Daten enden 79 Prozent bestimmter von den örtlichen Staatsanwaltschaften überprüfter Vorgänge mit einer Einstellung. Bei ungefähr einem Drittel dieser Einstellungen war die Straftat nicht gegeben oder nicht hinreichend nachgewiesen.

    Auch bei zulässigen Einsprüchen ist die Quote auffällig: 56 Prozent führen zu einer Einstellung des Verfahrens.

    Damit entsteht ein institutionelles Paradox. Die pauschalierte Geldstrafe sollte gerade verhindern, dass vergleichsweise einfach gelagerte Delikte die ohnehin stark beanspruchten Staatsanwaltschaften und Gerichte beschäftigen. Ist die ursprüngliche Protokollierung jedoch fehlerhaft, unvollständig oder rechtlich nicht belastbar, kehrt der Vorgang in das klassische Justizsystem zurück.

    Die Arbeit verschwindet dann nicht, sondern wird lediglich verlagert.

    Der Rechnungshof verlangt deshalb nicht nur effizientere Vollstreckung, sondern auch eine bessere Qualität der ursprünglichen Strafprotokolle, zusätzliche Ausbildung und stärkere interne Kontrollen. Denn ein effizienter Staat zeichnet sich nicht dadurch aus, möglichst viele Sanktionen zu produzieren, sondern dadurch, rechtmässige Sanktionen zuverlässig zu verhängen und anschliessend durchzusetzen.

    Die Glaubwürdigkeit des Strafrechts steht auf dem Spiel

    Damit reicht die Debatte weit über die öffentlichen Finanzen hinaus. Eine Geldstrafe ist zunächst keine Einnahmequelle des Staates, sondern eine strafrechtliche Sanktion. Ihre Wirkung beruht wesentlich darauf, dass der Betroffene davon ausgehen muss, sie tatsächlich bezahlen zu müssen.

    Das gilt besonders für die AFD wegen Drogenkonsums. Mit ihrer Einführung wollte die französische Politik auf ein langjähriges Vollzugsproblem reagieren. Der Konsum illegaler Betäubungsmittel war strafbar, führte in der Praxis aber häufig zu aufwendigen Verfahren oder blieb ohne spürbare Konsequenz. Die pauschalierte Geldstrafe sollte eine schnelle, sichtbare und systematische Reaktion ermöglichen.

    Doch Geschwindigkeit bei der Sanktionierung löst das Problem der Vollstreckung nicht.

    Einen Konsumenten innerhalb weniger Minuten zu kontrollieren und einen Strafbescheid auszustellen, ist administrativ vergleichsweise einfach. Monate später mehrere hundert Euro von einem Schuldner ohne regelmässiges Einkommen, aktuelle Anschrift oder pfändbares Vermögen einzuziehen, ist ungleich schwieriger.

    Damit entsteht ein Glaubwürdigkeitsproblem. Wer davon ausgeht, dass eine Geldstrafe mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vollstreckt werden kann, dürfte sich von ihrer nominellen Höhe nur begrenzt beeindrucken lassen. Die politische Versuchung, auf geringe Einziehungsquoten mit höheren Strafbeträgen zu reagieren, könnte dieses Problem sogar verschärfen.

    Die Grenzen einer automatisierten Strafpolitik

    Die Cour des comptes plädiert deshalb dafür, die Funktionsfähigkeit des bestehenden Systems zu verbessern, bevor die AFD erneut umfassend ausgeweitet wird. Zu ihren Empfehlungen gehören gemeinsame Kennzahlen, eine engere Zusammenarbeit von Justizministerium, Innenministerium, ANTAI und DGFiP, leistungsfähigere Informationssysteme sowie ein besserer Zugriff auf jene Daten, die für die Identifizierung und Lokalisierung von Schuldnern notwendig sind.

    Hinzu kommt die politische Frage nach schärferen Vollstreckungsinstrumenten. Im Parlament werden Möglichkeiten diskutiert, insbesondere gegen Personen vorzugehen, die zahlreiche Geldstrafen anhäufen.

    Dabei muss der Staat allerdings zwischen zwei sehr unterschiedlichen Gruppen unterscheiden: zwischen Menschen, die bezahlen könnten, sich der Vollstreckung aber bewusst entziehen, und solchen, bei denen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation kaum etwas einzuziehen ist.

    Diese Unterscheidung ist entscheidend. Gegen den zahlungsfähigen Verweigerer können bessere Daten, Kontenabfragen und konsequentere Vollstreckungsverfahren wirken. Beim dauerhaft Mittellosen stossen dieselben Instrumente dagegen an eine ökonomische Grenze. Der Staat kann eine Forderung erhöhen, aber kein Vermögen schaffen, das er anschliessend pfänden könnte.

    Genau darin liegt die politische Bedeutung der 1,1 Milliarden Euro. Die Zahl dokumentiert nicht einfach eine aussergewöhnliche französische Zahlungsmoral. Sie macht vielmehr sichtbar, wie stark die Effektivität moderner Strafpolitik von unspektakulären Voraussetzungen abhängt: korrekten Adressen, belastbaren Protokollen, kompatiblen Datenbanken, qualifiziertem Personal und einer realistischen Einschätzung der Zahlungsfähigkeit.

    Frankreich hat in wenigen Jahren eine leistungsfähige Infrastruktur geschaffen, mit der sich bestimmte Straftaten schnell und in grosser Zahl sanktionieren lassen. Die Infrastruktur für die anschliessende Vollstreckung hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten.

    Der Milliardenbetrag ist deshalb weniger als entgangene Einnahme denn als Warnsignal zu verstehen. Hinter ihm stehen säumige Zahler und bewusste Verweigerer, aber ebenso mittellose Schuldner, unzustellbare Bescheide, rechtlich angreifbare Verfahren und Behörden, deren Datenwelten noch nicht ausreichend miteinander verbunden sind.

    Die entscheidende Frage lautet damit nicht, wie viele Geldstrafen der französische Staat verhängen kann. Entscheidend ist, wie viele davon rechtlich Bestand haben und tatsächlich vollstreckt werden. Denn eine Sanktion, die dauerhaft nur in den Datenbanken der Verwaltung existiert, verliert einen wesentlichen Teil ihrer abschreckenden Wirkung.

    Quellen: Cour des comptes (2026), Bericht zu den amendes forfaitaires délictuelles; Assemblée nationale (2026), Anhörung der Cour des comptes zur Vollstreckung pauschalierter Geldstrafen; Sénat (2026), parlamentarische Beratungen zur Vollstreckung von Geldstrafen; ANTAI, Informationen zur amende forfaitaire délictuelle; Direction générale des finances publiques (DGFiP), Informationen zum Einzug öffentlicher Forderungen.

    P.T.

  • Kokain im Machtzentrum: Das Geständnis eines ehemaligen Attal-Beraters wirft Fragen über Frankreichs Eliten auf

    Kokain im Machtzentrum: Das Geständnis eines ehemaligen Attal-Beraters wirft Fragen über Frankreichs Eliten auf

    Als Louis Jublin, langjähriger Kommunikationsberater des ehemaligen französischen Premierministers Gabriel Attal, seine frühere Kokainsucht öffentlich machte, ging es um weit mehr als das persönliche Schicksal eines Politstrategen. Sein Geständnis lenkt den Blick auf eine Realität, über die in den politischen und wirtschaftlichen Eliten Frankreichs nur selten offen gesprochen wird: den Zusammenhang zwischen enormem Leistungsdruck, exzessiver Arbeitskultur und Drogenkonsum. Jublins Entscheidung, selbst an die Öffentlichkeit zu gehen, erfolgte offenbar nicht zufällig. Nach eigenen Angaben kursiert seit Monaten ein Video in mehreren Redaktionen, das ihn beim Konsum eines weißen Pulvers zeigen soll. Bevor diese Aufnahmen veröffentlicht und gegen ihn verwendet werden konnten, entschied er sich für die Offensive – und schilderte erstmals ausführlich seine frühere Abhängigkeit. Ein drastisches Bekenntnis Mit ungewöhnlich offenen Worten beschrieb Louis Jublin das Ausmaß seiner damaligen Exzess…

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  • Cannes: Drogenoffensive auf dem roten Teppich

    Cannes: Drogenoffensive auf dem roten Teppich

    Kurz vor Beginn der Internationalen Filmfestspiele von Cannes rückt ein politischer Vorstoß die Schattenseiten des Glamours ins Rampenlicht. Der Bürgermeister der Stadt, David Lisnard, fordert eine gezielte Anti-Drogen-Operation während des Festivals vom 12. bis 23. Mai 2026. Was als lokale Sicherheitsinitiative erscheint, ist zugleich ein Signal mit nationaler Tragweite.

    Mit rund 200.000 erwarteten Besuchern zählt das Festival zu den größten kulturellen Großereignissen Europas. Für Lisnard liegt gerade darin die Chance: Die ohnehin verstärkten Polizeikräfte sollen nicht nur für Ordnung und reibungslose Abläufe sorgen, sondern auch demonstrativ gegen Drogenhandel und -konsum vorgehen – und zwar in allen Teilen der Stadt, einschließlich der symbolträchtigen Croisette. Der Bürgermeister argumentiert, der Kampf gegen Drogen dürfe weder saisonal noch sozial selektiv geführt werden.

    Diese Argumentation zielt auf einen zentralen Kritikpunkt der französischen Sicherheitspolitik: den Vorwurf, dass repressives Vorgehen häufig auf sozial schwächere Viertel konzentriert bleibt. Indem Lisnard explizit auch das Umfeld internationaler Festivalgäste einbezieht, stellt er die Gleichbehandlung vor dem Gesetz in den Vordergrund – zumindest rhetorisch. Gleichzeitig bemüht er sich, den Eindruck zu vermeiden, prominente Besucher unter Generalverdacht zu stellen.

    Die Reaktionen der staatlichen Vertreter fallen zurückhaltend aus. Der Präfekt der Alpes-Maritimes, Laurent Hottiaux, sowie der Staatsanwalt von Grasse, Éric Camous, betonen, dass Kontrollen gegen Betäubungsmittel bereits unabhängig vom Festival durchgeführt würden. Hinter dieser nüchternen Replik verbirgt sich ein klassischer Kompetenzkonflikt zwischen kommunaler Initiative und staatlicher Sicherheitsstrategie.

    Der politische Kontext verleiht dem Vorstoß zusätzliche Brisanz. Lisnard hat sich jüngst aus der Partei Les Républicains gelöst und positioniert sich als möglicher Kandidat für die Präsidentschaftswahl 2027. Seine Forderung lässt sich daher auch als Versuch interpretieren, sich als Vertreter einer konsequenten Ordnungspolitik zu profilieren – ein Thema, das im französischen politischen Diskurs seit Jahren an Bedeutung gewinnt.

    Cannes wird damit zur Projektionsfläche eines grundsätzlichen Spannungsverhältnisses: Auf der einen Seite das Bild einer offenen, glamourösen Kulturveranstaltung mit globaler Strahlkraft, auf der anderen Seite der Anspruch des Staates, Sicherheit und Rechtsdurchsetzung sichtbar zu gewährleisten. Ob die Drogenoffensive tatsächlich umgesetzt wird, ist offen. Sicher ist jedoch, dass Lisnard eine Debatte angestoßen hat, die weit über die Côte d’Azur hinausweist.

    Andreas M. Brucker

  • Frankreich verschärft den Kurs: Lachgas wird zur sicherheitspolitischen Frage

    Frankreich verschärft den Kurs: Lachgas wird zur sicherheitspolitischen Frage

    Mit einem neuen Gesetzesvorhaben verschiebt Frankreich die Grenzen zwischen Gesundheitspolitik und innerer Sicherheit. Die Ankündigung von Laurent Nuñez, den Umgang mit Distickstoffmonoxid – im Alltag als Lachgas bekannt – künftig strafrechtlich deutlich schärfer zu ahnden, markiert einen Wendepunkt in der staatlichen Reaktion auf eine bislang eher als Randphänomen betrachtete Praxis. Was lange als jugendkulturelle Modeerscheinung galt, wird nun zum Gegenstand repressiver Gesetzgebung. Drei neue Delikte als politisches Signal Im Zentrum des Vorstoßes stehen drei neue Straftatbestände: der Konsum außerhalb eines medizinischen Kontexts, der Transport ohne legitimen Grund sowie das Fahren unter Einfluss des Gases. Die angedrohten Strafen sind bemerkenswert: Bis zu einem Jahr Haft für den bloßen Konsum, zwei Jahre für unrechtmäßigen Transport und drei Jahre für das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Lachgas. Ergänzt werden soll dies durch pauschale Geldbußen. Diese Staffelung zeigt,…

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  • „La Malaisie m’a volé 909 jours“ – Der Fall Tom Félix und die Schattenseite internationaler Drogenjustiz

    „La Malaisie m’a volé 909 jours“ – Der Fall Tom Félix und die Schattenseite internationaler Drogenjustiz

    Tom Félix ist zurück in Frankreich. Nach über 900 Tagen Haft in Malaysia landete der 34-jährige Franzose am 5. Februar 2026 auf dem Flughafen Roissy-Charles-de-Gaulle, wo ihn seine Familie in Empfang nahm. Die emotionale Rückkehr markiert das Ende eines aufsehenerregenden Justizfalls – und wirft ein Schlaglicht auf die Risiken, denen ausländische Staatsbürger in autoritären Rechtssystemen ausgesetzt sein können. Ein Freispruch nach fast drei Jahren Haft Félix war im August 2023 im Norden Malaysias unter dem Verdacht des Drogenbesitzes und -handels festgenommen worden – Vorwürfe, die in dem südostasiatischen Staat drakonisch verfolgt werden. Das Strafmaß reicht dort bei einschlägigen Delikten bis hin zur Todesstrafe. Von Beginn an hatte Félix alle Anschuldigungen bestritten. Die Ermittlungen und das anschließende Gerichtsverfahren vor der „High Court of Alor Setar“ erstreckten sich über zweieinhalb Jahre. Am 3. Februar 2026 wurde er schließlich freigesprochen. Die Richter befanden, dass…

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  • Sicherheitszone Valence: Wie eine Mittelstadt in Südfrankreich mit repressiven Mitteln gegen den Drogenhandel vorgeht

    Sicherheitszone Valence: Wie eine Mittelstadt in Südfrankreich mit repressiven Mitteln gegen den Drogenhandel vorgeht

    Inmitten der Rhône-Alpes-Region, im sonst wenig beachteten Valence, formt sich ein exemplarisches Modell französischer Sicherheitspolitik im urbanen Raum. Mit Videokameras, Polizeipräsenz und gezielten Zwangsräumungen begegnet die Stadt dem zunehmenden Einfluss des Drogenhandels – und stößt dabei eine nationale Debatte über Ordnung, Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt an. Die sichtbare Präsenz des Drogenhandels in einzelnen Vierteln von Valence – eine Stadt mit rund 65.000 Einwohnern – ist kein neues Phänomen. Doch die Reaktionen darauf sind es. Bürgermeister Nicolas Daragon (Les Républicains) hat zusammen mit der Präfektur ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das auf konsequente Rückeroberung des öffentlichen Raums abzielt. Der Fokus liegt dabei nicht auf sozialpolitischer Prävention, sondern auf unmittelbarer Kontrolle: Videoüberwachung, koordinierte Polizeieinsätze und wohnungspolitische Sanktionen gegen mutmaßlich kriminelle Mieter. Sicherheitstechnologie als erste Verteid…

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  • Macron gegen den Drogenhandel: Frankreichs Präsident ruft zu einem Maßnahmenpaket für Häfen und Flughäfen auf

    Macron gegen den Drogenhandel: Frankreichs Präsident ruft zu einem Maßnahmenpaket für Häfen und Flughäfen auf

    Die französische Regierung verschärft den Kurs im Kampf gegen den internationalen Drogenhandel. Präsident Emmanuel Macron kündigte Ende Januar 2026 ein umfassendes Maßnahmenpaket an, das die staatliche Repression an den Einfallstoren des Landes deutlich verstärken und zugleich neue Wege in der Prävention beschreiten soll. Im Zentrum stehen die Zollbehörden in Seehäfen und an Flughäfen – aber auch die Konsumenten illegaler Substanzen rücken stärker in den Fokus. Frankreich reagiert damit auf die Eskalation der Gewalt in urbanen Zentren sowie in den überseeischen Gebieten – und auf die zunehmende internationale Verflechtung der Drogenrouten. Verstärkte Zollpräsenz an strategischen Knotenpunkten Herzstück von Macrons Initiative ist ein „massiver Plan“ zur Stärkung der französischen Zollbehörden an den wichtigsten logistischen Schnittstellen: Gemeint sind insbesondere die großen Häfen im Westen und Süden des Landes sowie internationale Flughäfen wie Paris-Charles-de-Gaulle oder Marseille-P…

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  • Drogenkonsumenten im Visier: Frankreich verschärft seine Null-Toleranz-Strategie

    Drogenkonsumenten im Visier: Frankreich verschärft seine Null-Toleranz-Strategie

    Eine breit angelegte Kontrollaktion in den Bouches-du-Rhône markiert einen neuen Kurs in der französischen Drogenpolitik. Mit 1.200 Einsatzkräften und verschärften Bußgeldern will Paris ein deutliches Signal setzen – nicht nur für Dealer, sondern auch für Gelegenheitskonsumenten. In 23 Städten des südfranzösischen Départements Bouches-du-Rhône, darunter auch Marseille, haben Polizei und Gendarmerie am 28. Januar 2026 eine groß angelegte Kontrollaktion gegen Drogenkonsumenten gestartet. Die dreitägige Maßnahme ist Teil einer politischen Neuausrichtung, die Staatspräsident Emmanuel Macron Mitte Dezember 2025 in Marseille angekündigt hatte: Die Geldbuße für den Besitz von Drogen soll von derzeit 200 auf 500 Euro angehoben werden. Daran zeigt sich, dass Frankreich seinen repressiven Kurs im Umgang mit illegalen Substanzen verschärft – mit Fokus auf den Endverbraucher. Konsum unter Generalverdacht Die Bilder sind eindeutig: Polizisten auf Fahrrädern durchkämmen das Viertel Belsunce, ein soz…

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  • Frankreich plant strengere Regeln gegen Drogenkonsum am Arbeitsplatz

    Frankreich plant strengere Regeln gegen Drogenkonsum am Arbeitsplatz

    Minister Farandou will ein generelles Verbot im Code du travail verankern – Prävention und medizinische Begleitung sollen ausgebaut werden Die französische Regierung will den Kampf gegen den Drogenkonsum am Arbeitsplatz verschärfen. Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou kündigte am 17. Dezember vor der Nationalversammlung an, ein „generelles und absolutes Verbot, unter dem Einfluss psychotroper Substanzen zu arbeiten“ in den französischen Arbeitskodex (Code du travail) aufzunehmen. Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, die bislang nur eine unternehmensinterne Regelung durch Betriebsordnungen vorsieht. Die Ankündigung reiht sich ein in eine umfassendere politische Debatte über den zunehmenden Einfluss des Drogenhandels und -konsums in Frankreich – nicht nur in sozialen Brennpunkten, sondern zunehmend auch in beruflichen Kontexten. Farandous Vorstoß zielt auf eine rechtliche Klarstellung und ein stärkeres präventives Engagement der Betriebe.

    Zwischen individuell…

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  • Macron erhöht Bußgeld für Drogenkonsumenten – Symbolpolitik oder Strategiewechsel?

    Macron erhöht Bußgeld für Drogenkonsumenten – Symbolpolitik oder Strategiewechsel?

    Ein Satz, ein Signal: „Es ist nicht festlich, sich zu berauschen.“ Mit dieser Aussage untermauerte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am 16. Dezember 2025 in Marseille die Ankündigung, das Bußgeld für Drogenkonsum auf 500 Euro anzuheben. Die Maßnahme soll die Drogenpolitik verschärfen – doch Kritiker sprechen von Symbolpolitik ohne Substanz. Eine Maßnahme mit Signalwirkung Bei einem Austausch mit Leserinnen und Lesern der Regionalzeitung La Provence kündigte Macron an, dass die sogenannte amende forfaitaire délictuelle (AFD) – eine pauschale Geldstrafe für den Besitz oder Konsum illegaler Drogen – von bislang 200 auf 500 Euro erhöht werde. Die Begründung des Präsidenten war eindeutig: „Man muss ans Portemonnaie gehen – sich zu berauschen ist kein Fest.“ Die Bußgeldregelung wurde 2020 unter dem damaligen Innenminister Gérald Darmanin eingeführt, um Polizei und Justiz zu entlasten. Sie ermöglicht es, Drogenkonsumenten direkt vor Ort mit einer Geldstrafe zu belegen,…

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