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  • Steuerstreit mit Washington: Wie Paris beim Thema GAFAM einknickte

    Steuerstreit mit Washington: Wie Paris beim Thema GAFAM einknickte

    Ende 2025 schien es, als würde Frankreich eine fiskalische Offensive gegen die großen US-Digitalkonzerne starten. Ein parteiübergreifender Vorschlag im Parlament sah vor, die sogenannte GAFAM-Steuer – benannt nach Google, Apple, Facebook (Meta), Amazon und Microsoft – von bislang 3 % auf 15 % zu erhöhen. Doch der Plan wurde nach massiver Intervention aus den USA zurückgezogen. Eine Recherche zeigt nun im Detail, wie Washington mit politischem Druck und wirtschaftlicher Drohkulisse eine Entscheidung des französischen Gesetzgebers ausbremste.

    Die Steuer auf digitale Dienstleistungen wurde in Frankreich 2019 eingeführt, um besonders profitable und unterbesteuerte Internetgiganten stärker an den öffentlichen Haushalten zu beteiligen. Erfasst werden unter anderem Werbeeinnahmen, der Verkauf personenbezogener Daten sowie die Nutzung digitaler Plattformen. Das französische Finanzministerium schätzt die Steuererträge bislang auf mehrere Hundert Millionen Euro jährlich – angesichts der Marktdominanz der betroffenen Unternehmen bleibt der Betrag jedoch bescheiden. Ziel der geplanten Erhöhung war es, mehr fiskalische Gerechtigkeit herzustellen und die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben.

    Alarm in Washington

    Kaum war der Vorschlag zur Steuererhöhung öffentlich, reagierte Washington ungewöhnlich scharf. Der Ausschuss für Wege und Mittel des US-Repräsentantenhauses – zuständig für Handels- und Steuerpolitik – veröffentlichte ein deutlich formuliertes Kommuniqué. Darin hieß es, die geplante Erhöhung sei eine „unfaire Attacke auf amerikanische Unternehmen“ und werde nicht unbeantwortet bleiben. Die Androhung konkreter wirtschaftlicher Vergeltungsmaßnahmen, insbesondere im Agrar- und Genussmittelsektor, ließ keinen Zweifel an der Entschlossenheit der US-Seite.

    Parallel dazu wurde eine offizielle Kongressnote an Präsident Donald Trump verfasst. Die Unterzeichner forderten ihn auf, im Rahmen der Handelsgesetzgebung – konkret durch Aktivierung der berüchtigten „Section 301“ – unilaterale Sanktionen gegen Frankreich zu prüfen. Diese Klausel erlaubt es den USA, bei als diskriminierend empfundenen Handelspraktiken mit Zöllen und anderen Maßnahmen zu reagieren, ohne vorherige internationale Konsultationen.

    Die französische Reaktion: Rückzug im Schatten der Drohung

    Noch am Tag nach der amerikanischen Erklärung warnte der französische Wirtschaftsminister Roland Lescure im Parlament eindringlich vor einem „Spiel mit dem Feuer“. In seiner Rede appellierte er an die Abgeordneten, realpolitisch zu denken: Mut sei gut, sagte er, aber ein Frontalzusammenstoß mit den USA wäre riskant und wirtschaftlich kontraproduktiv. Seine Äußerungen stießen auf heftigen Widerspruch, doch sie zeigten Wirkung. Der federführende Abgeordnete zog seinen Antrag auf eine Steuererhöhung auf 15 % zurück und schlug stattdessen eine moderate Anhebung auf 6 % vor, die vom Parlament auch angenommen wurde.

    Diese vermeintliche Kompromisslösung genügte Washington jedoch nicht. Einen Monat später erhielten die französischen Behörden ein weiteres Schreiben aus dem US-Kongress, das erneut vor „inakzeptablen einseitigen Maßnahmen“ warnte und Trump zu energischem Handeln aufforderte. Besonders brisant: Diese diplomatische Botschaft gelangte offenbar über informelle Kanäle an französische Wirtschaftsverbände – insbesondere an die Lobby der Wein- und Spirituosenindustrie, die in früheren Handelsstreitigkeiten bereits Ziel amerikanischer Zölle war.

    Lobbyismus im Inneren: Der Flaschenhals des Widerstands

    Die Verbände der französischen Genussmittelindustrie – darunter die mächtige Champagnerbranche – nutzten das Schreiben aus Washington, um gezielt Druck auf Parlamentarier auszuüben. In Briefen an ausgewählte Abgeordnete warnten sie eindringlich vor den wirtschaftlichen Folgen einer Eskalation mit den USA. Sollte die Steuer weiter erhöht werden, drohten neue Importzölle auf französische Spitzenprodukte, mit verheerenden Folgen für Absatzmärkte, Arbeitsplätze und regionale Wertschöpfung.

    Diese indirekte Einflussnahme über wirtschaftliche Interessen zeigte Wirkung. Bei der zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes verzichteten auch andere Oppositionsparteien darauf, neue Änderungsanträge zur Erhöhung der GAFAM-Steuer einzubringen. Der ursprüngliche Plan einer signifikanten Besteuerung der Digitalkonzerne war damit endgültig vom Tisch.

    Einige Abgeordnete äußerten im Nachhinein offen ihre Enttäuschung. Der Rückzug sei nicht sachlich begründet, sondern ein Akt politischer Erpressung. Der Staat habe seine fiskalische Souveränität dem Druck eines Drittstaates geopfert – mit langfristigen Folgen für die Glaubwürdigkeit der französischen Steuerpolitik. Andere, wie der Berichterstatter des Haushaltsausschusses, verteidigten den Schritt mit Blick auf die fragile Weltlage und die wirtschaftliche Verwundbarkeit bestimmter Branchen. Frankreich müsse realistisch bleiben, zumal die Reaktionen des US-Präsidenten schwer kalkulierbar seien.

    Alter Konflikt, neue Dynamik

    Es ist nicht das erste Mal, dass die GAFAM-Steuer zum transatlantischen Zankapfel wird. Bereits 2019 hatten die Vereinigten Staaten eine Untersuchung auf Basis von Section 301 eingeleitet, als Frankreich die Steuer einführte. Damals hielt Paris dem Druck stand – auch, weil die Administration in Washington die Drohkulisse letztlich nicht in konkrete Maßnahmen umsetzte. Dass Frankreich sich diesmal schneller geschlagen gab, deutet auf eine veränderte politische Konstellation hin: eine konfliktreiche geopolitische Lage, ein aggressiv auftretender US-Präsident und eine französische Regierung, die innenpolitisch unter Reformdruck steht.

    Die Episode wirft grundlegende Fragen auf: Wie souverän ist nationale Steuerpolitik im Zeitalter globalisierter Konzerne und asymmetrischer Handelsbeziehungen? Welche Handlungsspielräume haben einzelne Staaten wie Frankreich gegenüber Wirtschaftsmächten wie den USA? Und inwieweit lassen sich demokratisch legitimierte Beschlüsse gegen ökonomischen Gegendruck behaupten?

    Autor: Andreas M. Brucker

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