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  • Brigitte Macron gegen Candace Owens: US-Gericht prüft Fortgang der Verleumdungsklage

    Brigitte Macron gegen Candace Owens: US-Gericht prüft Fortgang der Verleumdungsklage

    Der juristische Streit zwischen Brigitte und Emmanuel Macron auf der einen sowie der amerikanischen Influencerin Candace Owens auf der anderen Seite erreicht eine entscheidende Phase. Vor dem Superior Court des US-Bundesstaates Delaware stand am 27. Juli zunächst nicht die inhaltliche Bewertung der Vorwürfe im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob das Gericht den Fall überhaupt verhandeln darf. Eine Entscheidung lag zunächst noch nicht vor, doch sie dürfte den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich prägen.

    Gibt das Gericht dem Antrag der Verteidigung statt, endet die Klage womöglich bereits aus formalen Gründen. Lehnt der Richter den Antrag hingegen ab, folgt die Beweisaufnahme – ein Abschnitt, der für beide Seiten weitreichende Folgen haben dürfte und Brigitte Macron möglicherweise zur Offenlegung privater Lebensumstände zwingt.

    Die Verteidigung von Candace Owens setzt vor allem auf verfahrensrechtliche Argumente. Nach ihrer Auffassung fehlt dem Gericht in Delaware die Zuständigkeit, da Owens in Tennessee lebt und arbeitet. Zwischen ihr und Delaware bestehe keine ausreichende Verbindung, die eine Verhandlung dort rechtfertige.

    Darüber hinaus erhebt Owens den Vorwurf des sogenannten „Libel Tourism“. Gemeint ist die gezielte Wahl eines Gerichtsstandes, dessen rechtliche Rahmenbedingungen für Kläger günstiger erscheinen. Nach Ansicht ihrer Anwälte hätte französisches Recht Anwendung finden müssen. Aufgrund der dort deutlich kürzeren Verjährungsfristen seien mögliche Ansprüche inzwischen ohnehin erloschen.

    Die Anwälte des französischen Präsidentenpaares widersprechen dieser Darstellung. Sie verweisen darauf, dass mehrere Unternehmen, die an der Verbreitung und Vermarktung der beanstandeten Inhalte beteiligt gewesen sein sollen, ihren Sitz in Delaware haben. Aus ihrer Sicht besitzt das Gericht deshalb eine nachvollziehbare Zuständigkeit.

    Ausgangspunkt des Rechtsstreits bildet eine umfangreiche Klage, die Emmanuel und Brigitte Macron im Juli 2025 eingereicht hatten. Sie werfen Candace Owens vor, über Jahre hinweg gezielt falsche Behauptungen verbreitet und daraus wirtschaftlichen Nutzen gezogen zu haben. Nach Auffassung der Kläger handelte es sich nicht um vereinzelte Äußerungen, sondern um eine systematische Kampagne, die ein weltweites Publikum erreichte.

    Im Zentrum steht die seit Jahren kursierende Falschbehauptung, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden und trage in Wahrheit die Identität ihres Bruders Jean-Michel Trogneux. Diese Verschwörungserzählung verbreitete sich zunächst in sozialen Netzwerken und griff später auf verschiedene Plattformen über. Owens machte sie zum Gegenstand einer mehrteiligen Serie unter dem Titel „Becoming Brigitte“ und erklärte öffentlich, sie stehe hinter ihren Aussagen.

    Nach Darstellung der Macrons setzte Owens ihre Veröffentlichungen sogar fort, nachdem ihr Unterlagen und Hinweise vorgelegt worden waren, die ihre Behauptungen widerlegen sollten. Genau dieser Punkt besitzt für das Verfahren besondere Bedeutung. Die Kläger möchten nachweisen, dass es nicht um journalistische Recherche oder eine vertretbare Meinungsäußerung ging, sondern um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen mit dem Ziel, Aufmerksamkeit und Einnahmen zu steigern.

    Selbst bei einer Zulassung der Klage wartet allerdings eine hohe juristische Hürde. Nach amerikanischem Recht genießen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einen geringeren Schutz vor Verleumdungsklagen als Privatpersonen. Deshalb genügt es nicht, die Unwahrheit einer Behauptung nachzuweisen. Zusätzlich muss belegt werden, dass die Beklagte wissentlich falsche Angaben machte oder die Wahrheit in besonders schwerwiegender Weise außer Acht ließ. Dieses Prinzip ist unter dem Begriff „Actual Malice“ bekannt und zählt zu den tragenden Säulen des amerikanischen Presse- und Meinungsfreiheitsrechts.

    Die Anwälte der Macrons kündigten an, umfangreiche Beweismittel vorzulegen. Dazu könnten Fotografien aus verschiedenen Lebensphasen, Aussagen von Familienangehörigen sowie medizinische oder wissenschaftliche Stellungnahmen gehören. Für Brigitte Macron bedeutet das eine erhebliche persönliche Belastung. Um haltlose Behauptungen zu entkräften, könnte sie gezwungen sein, intime Details ihres Privatlebens vor Gericht offenzulegen.

    Der Fall reicht damit weit über den persönlichen Konflikt zwischen den Beteiligten hinaus. Er wirft die grundsätzliche Frage auf, wie weit die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter reicht und wo die Grenze zur gezielten Verbreitung nachweislich falscher Tatsachen verläuft. Gerade in sozialen Netzwerken erzielen provokante Inhalte oft enorme Reichweiten und erhebliche Werbeeinnahmen. Kritiker sehen darin einen Anreiz, spektakuläre Behauptungen zu verbreiten – selbst dann, wenn deren Wahrheitsgehalt längst widerlegt erscheint.

    Die anstehende Entscheidung des Gerichts beantwortet diese Fragen noch nicht. Sie legt zunächst lediglich fest, ob das Verfahren in Delaware geführt werden darf und ob die Klage die formalen Voraussetzungen erfüllt. Erst danach könnte sich ein amerikanisches Gericht mit den eigentlichen Vorwürfen befassen. Für Brigitte Macron stellt diese erste Entscheidung dennoch eine Schlüsselphase dar. Nur wenn die Klage zugelassen wird, erhält sie die Möglichkeit, Candace Owens zu verpflichten, ihre Aussagen unter den strengen Regeln eines US-Gerichts zu verteidigen.

    C. Hatty