Schlagwort: Damien Tarel

  • Ohrfeige für Emmanuel Macron: Angreifer Damien Tarel geht in Berufung

    Ohrfeige für Emmanuel Macron: Angreifer Damien Tarel geht in Berufung

    Damien Tarel geht gegen das gegen ihn verhängte Urteil in Berufung: Insbesondere gegen das dauerhafte Verbot, ein öffentliches Amt zu bekleiden, das fünfjährige Verbot, eine Waffe zu besitzen, und das dreijährige Verbot der Bürger- und Familienrechte. Damien Tarel, der wegen einer Ohrfeige für den Präsidenten der Republik in erster Instanz zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, davon 14 Monate auf Bewährung, hat beschlossen, gegen einen Teil seiner Strafe in Berufung zu gehen, erfuhr Franceinfo am Montag, 21. Juni, von der Staatsanwaltschaft des Departements Drome. Seine Berufung bezieht sich aber nicht auf die Haftstrafe. Damien Tarel widerspricht den weiteren Verboten, die ihm auferlegt werden. Er beantragt, dass das Berufungsgericht, erneut über das dauerhafte Verbot, ein öffentliches Amt zu bekleiden, das Verbot für fünf Jahre, eine Waffe zu besitzen oder das Verbot, für drei Jahre Bürger- und Familienrechte wahrzunehmen, erneut zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft des Departe…

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  • Achtzehn Monate Gefängnis für Mann, der Emmanuel Macron geohrfeigt hat

    Achtzehn Monate Gefängnis für Mann, der Emmanuel Macron geohrfeigt hat

    Damien Tarel wurde am Donnerstag in einem Schnellverfahren verurteilt. Damien Tarel wurde heute Nachmittag in einem Schnellverfahren zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Der 28-Jährige stand in Valence vor Gericht, weil er den Präsidenten der Republik während eines Ausflugs in die Drôme am Dienstag geohrfeigt haben soll. Mit der Verurteilung geht ein dauerhaftes Verbot einher, ein öffentliches Amt zu bekleiden, ein Wahlverbot für bis zu fünf Jahre und ein Verbot, Waffen zu besitzen, auch für fünf Jahre. Der Verdächtige gab bei der Anhörung zu, dass er den Präsidenten geohrfeigt habe und dass er „Worte benutzt habe, die die Politik anprangern“, so die Staatsanwaltschaft. Er sagte, er stehe „der Bewegung der ‚Gelbwesten'“ nahe und erklärte, er habe „ohne nachzudenken“ gehandelt, um „seine Unzufriedenheit auszudrücken“. Seine „völlig unzulässige“ Geste wurde vom Vertreter der Staatsanwaltschaft als „vorsätzlicher Gewaltakt“ bezeichnet….

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