Schlagwort: Conseil d'Etat

  • Wer Demonstrationen verbietet, schützt nicht die Demokratie – das sollte auch der Präfekt von Lyon wissen!

    Wer Demonstrationen verbietet, schützt nicht die Demokratie – das sollte auch der Präfekt von Lyon wissen!

    Kommentar

    Lyon hat ein Problem. Ein gewaltiges sogar. Aber offenbar glaubt die Präfektur des Département Rhône, man könne dieses Problem lösen, indem man einfach das Demonstrationsrecht auf Eis legt. Nach den Ausschreitungen vom vergangenen Wochenende sollen am Samstag sämtliche Demonstrationen in Lyon verboten werden. Das ist ungefähr so, als würde man nach einem Banküberfall das Bargeld abschaffen. Willkommen in einer Republik, die ihre Freiheit verteidigen will, indem sie sie vorsorglich einschränkt.

    Herr Präfekt, die Demokratie ist keine Schönwetterveranstaltung!

    Da haben wir also den Salat! Am vergangenen Samstag ziehen nach Behördenangaben rund 20 000 Menschen durch Lyon, um gegen die hohen Lebenshaltungskosten zu protestieren. Was als gesellschaftlicher Protest beginnt, endet teilweise in Gewalt, Plünderungen und Verwüstung.

    Mehr als 200 Geschäfte werden beschädigt, das Tourismusbüro an der Place Bellecour geht in Flammen auf, Polizisten werden verletzt, rund 200 Menschen werden im Laufe des Wochenendes festgenommen.

    Das ist keine Bagatelle. Das ist kriminell. Und wer Geschäfte plündert, Gebäude anzündet oder Menschen angreift, gehört vor Gericht. Punkt!

    Aber jetzt kommt die Präfektur und verkündet für Samstag, den 24. Oktober, ein Verbot sämtlicher Demonstrationen in Lyon.

    Sämtlicher Demonstrationen!

    Nicht nur der gewalttätigen Zusammenrottungen. Nicht nur jener Gruppen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für neue Ausschreitungen bestehen. Nein, nach der öffentlichen Ankündigung soll gleich die ganze Stadt zur demonstrationsfreien Zone werden.

    Herr Präfekt, geht’s eigentlich noch?

    Seit wann ist das Grundrecht auf friedlichen Protest eine Art staatlich gewährte Freizeitbeschäftigung, die man bei schlechtem Benehmen einiger Teilnehmer einfach streicht?

    Die französische Republik trägt die Worte Liberté, Égalité, Fraternité nicht deshalb auf ihren öffentlichen Gebäuden, damit die Behörden bei der ersten ernsthaften Belastungsprobe ausgerechnet die Liberté aus dem Programm nehmen.

    Wer randaliert, bekommt es mit der Polizei zu tun. Wer demonstriert, wahrt seine Rechte!

    Machen wir uns nichts vor: Die Ausschreitungen vom 17. Oktober waren schwerwiegend. Wer als Ladenbesitzer seine zerstörte Schaufensterscheibe betrachtet, interessiert sich zunächst herzlich wenig für verfassungsrechtliche Feinheiten.

    Und das ist verständlich.

    Wer morgens vor den Trümmern seiner wirtschaftlichen Existenz steht, hat ein Recht darauf, dass der Staat ihn schützt. Die Stadt Lyon hat Unterstützung angekündigt, die Métropole einen Hilfsfonds von zehn Millionen Euro für betroffene Gewerbetreibende.

    Alles richtig. Alles notwendig.

    Aber seit wann folgt daraus, dass friedliche Bürger ihre politischen Rechte verlieren müssen?

    Ein Demonstrant ist kein Plünderer. Ein Gewerkschafter ist kein Brandstifter. Und ein Bürger, der gegen steigende Preise protestiert, ist nicht automatisch ein Sicherheitsrisiko!

    Das sollte eigentlich zum kleinen Einmaleins eines demokratischen Rechtsstaates gehören.

    Doch in Frankreich scheint man zunehmend einer anderen Logik zu folgen: Weil einige Menschen gewalttätig werden könnten, sollen vorsorglich alle zu Hause bleiben.

    Wie praktisch!

    Dann muss man nicht mehr mühsam zwischen friedlichen Demonstranten und gewalttätigen Störern unterscheiden. Dann muss man keine differenzierten Sicherheitskonzepte entwickeln. Dann erklärt man das Problem kurzerhand zur verbotenen Veranstaltung.

    Das ist keine überzeugende Demonstration staatlicher Stärke. Das ist der Verdacht administrativer Bequemlichkeit.

    Und bevor jetzt jemand empört aufschreit: Selbstverständlich darf der Staat Demonstrationen unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Niemand verlangt, dass die Polizei tatenlos zusieht, wenn eine Innenstadt auseinandergelegt wird.

    Aber zwischen einem gezielten Eingriff und einem pauschalen Verbot liegt ein ziemlich großer Unterschied.

    Er heißt: Rechtsstaat.

    Frankreich hat einen Conseil d’État – und der ist kein Dekorationsartikel!

    Vielleicht sollte man in der Präfektur des Rhône gelegentlich einen Blick in die französische Rechtsprechung werfen.

    Der Conseil d’État hat am 4. Dezember 2023 in einer Entscheidung zu Demonstrationsverboten klargestellt, dass solche Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein müssen.

    Das ist keine unverbindliche Empfehlung für besonders grundrechtsfreundliche Sonntage. Das ist ein rechtsstaatlicher Maßstab.

    Ein Verbot muss das letzte Mittel sein. Zuvor sind weniger einschneidende Möglichkeiten zu prüfen: andere Demonstrationsrouten, zeitliche Begrenzungen, gezielte Sicherheitsmaßnahmen.

    Und genau hier beginnt das Problem von Lyon.

    Warum soll eine friedliche Kundgebung grundsätzlich unmöglich sein, wenn beispielsweise ein veränderter Versammlungsort, eine andere Route oder ein massives Polizeiaufgebot das Risiko begrenzen könnten?

    Warum sollen Menschen, die gegen die hohen Lebenshaltungskosten demonstrieren wollen, dieselben Konsequenzen tragen wie diejenigen, die vergangene Woche Geschäfte geplündert haben?

    Natürlich kennen wir die vollständigen Verordnungen noch nicht. Ihre genauen Zeiten, räumlichen Grenzen, Ausnahmen und Begründungen sind entscheidend. Deshalb lässt sich derzeit nicht seriös behaupten, das Verbot sei bereits nachweislich rechtswidrig.

    Aber politisch darf man sehr wohl fragen, ob die Präfektur die richtige Antwort auf eine gefährliche Lage gefunden hat.

    Denn nicht alles, was eine Verwaltung rechtlich begründen kann, ist deshalb auch politisch klug.

    Monsieur Macron, Freiheit ist kein Luxus für ruhige Zeiten!

    Und dann ist da noch Emmanuel Macron.

    Der französische Präsident hat sich angesichts der jüngsten Gewalt für Beschränkungen weiterer Demonstrationen ausgesprochen. Alternative Routen für bestimmte Versammlungen, Verbote für andere.

    Nun ist es die Aufgabe eines Präsidenten, für öffentliche Sicherheit einzutreten. Darüber muss niemand streiten.

    Aber Herr Macron, erinnern Sie sich vielleicht noch daran, dass Frankreich eine Republik ist, deren politische Identität ganz wesentlich aus dem Widerstand gegen staatliche Willkür entstanden ist?

    1789? Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte? Freiheit als grundlegendes Prinzip?

    Klingelt da etwas?

    Artikel 11 der Erklärung von 1789 schützt die freie Mitteilung von Gedanken und Meinungen. Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit wird in Frankreich durch weitere verfassungsrechtliche und menschenrechtliche Garantien geschützt, insbesondere durch Artikel 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

    Diese Rechte sind nicht grenzenlos. Aber sie sind auch keine freundliche Leihgabe der Exekutive.

    Gerade wenn die politische Stimmung aufgeheizt ist, müssen sie etwas wert sein.

    Eine Demokratie, die Protest nur dann duldet, wenn er geräuschlos, bequem und vollkommen risikofrei bleibt, hat den Sinn politischer Freiheit nicht verstanden.

    Und übrigens: Dass in Paris eine Demonstrationsroute zwischen Bastille und Nation vorgesehen ist, während Lyon ein umfassendes Verbot ankündigt, zeigt doch gerade, dass unterschiedliche Sicherheitskonzepte möglich sind.

    Weshalb soll das, was in der Hauptstadt unter Auflagen möglich ist, in Lyon grundsätzlich ausgeschlossen sein?

    Darauf schulden die Verantwortlichen eine überzeugende Antwort.

    Eine Republik, die Angst vor ihren Bürgern hat, hat ein größeres Problem als ein paar zerbrochene Schaufenster

    Wissen Sie, was an dieser ganzen Geschichte besonders ärgerlich ist?

    Dass ausgerechnet die Gewalttäter am Ende den größten politischen Erfolg verbuchen könnten.

    Denn wenn ein paar hundert Randalierer ausreichen, um Zehntausenden friedlichen Menschen die Möglichkeit zum Protest zu nehmen, dann haben die Gewalttäter faktisch ein Vetorecht über die Versammlungsfreiheit erhalten.

    Herzlichen Glückwunsch!

    Dann muss man künftig nur noch genügend Schaufenster einschlagen, und schon erledigt die Verwaltung den Rest.

    Das ist doch absurd!

    Der Staat darf sich nicht von Gewalttätern diktieren lassen, ob friedliche Bürger ihre Rechte wahrnehmen können.

    Und er darf erst recht nicht ausgerechnet jene Menschen bestrafen, die sich an die Regeln halten.

    Es geht hier um mehr als einen Samstag in Lyon. Es geht um ein gefährliches politisches Prinzip: Sicherheit wird nicht mehr allein durch die Bekämpfung konkreter Gefahren hergestellt, sondern zunehmend durch die vorsorgliche Einschränkung von Freiheit.

    Heute trifft es Demonstranten gegen hohe Lebenshaltungskosten. Morgen vielleicht streikende Arbeitnehmer. Übermorgen möglicherweise andere gesellschaftliche Gruppen, deren Protest einer Regierung gerade ungelegen kommt.

    Nein, daraus folgt nicht, dass Frankreich auf dem Weg in eine Diktatur wäre. Solche Vergleiche wären maßlos.

    Aber demokratische Freiheiten werden nicht erst dann beschädigt, wenn sie vollständig abgeschafft sind. Sie verlieren bereits an Substanz, wenn ihre Ausübung immer stärker von der Risikobereitschaft staatlicher Behörden abhängt.

    Und deshalb, Monsieur Guyot, Präfekt des Rhône, sollte eines klar sein:

    Ihre Aufgabe besteht darin, das Demonstrationsrecht zu schützen und Gewalttäter zu stoppen. Nicht darin, das Demonstrationsrecht zu stoppen, weil Sie Gewalttäter fürchten!

    Schützen Sie die Geschäfte. Schützen Sie die Passanten. Schützen Sie die Polizisten. Nehmen Sie Brandstifter fest. Stellen Sie Plünderer vor Gericht.

    Aber lassen Sie friedliche Menschen demonstrieren, soweit dies mit verhältnismäßigen Sicherheitsmaßnahmen möglich ist.

    Denn die Demokratie braucht keinen Staat, der ihr aus Angst vor Unruhen den Mund verbietet.

    Sie braucht einen Staat, der stark genug ist, Freiheit auch dann auszuhalten, wenn sie unbequem wird.

    Wer die Demokratie schützen will, indem er demokratische Grundrechte pauschal einschränkt, sollte sich dringend fragen, was er da eigentlich noch schützt.

    Und das, Herr Präfekt, sollte man in Lyon eigentlich wissen!

    P.T.

  • Kehrtwende in letzter Minute: Frankreichs Staatsrat stellt QR-Code-Pflicht für den Nationalfeiertag wieder her

    Kehrtwende in letzter Minute: Frankreichs Staatsrat stellt QR-Code-Pflicht für den Nationalfeiertag wieder her

    Nur wenige Stunden vor Beginn der traditionellen Militärparade zum französischen Nationalfeiertag hat der französische Staatsrat (Conseil d’État) eine überraschende Kehrtwende vollzogen. Nachdem das Verwaltungsgericht Paris am Montag die Verpflichtung zur Vorlage eines QR-Codes für den Zugang zu den abgesperrten Bereichen der Champs-Élysées ausgesetzt hatte, setzte das höchste Verwaltungsgericht des Landes die Maßnahme in der Nacht zum 14. Juli wieder in Kraft. Damit bleibt der Zugang zu den besonders gesicherten Bereichen der Parade weiterhin an eine vorherige Registrierung gebunden. QR-Code und Ausweispflicht gelten erneut Besucher, die die kontrollierten Zonen entlang der Champs-Élysées betreten möchten, müssen erneut einen personalisierten QR-Code vorlegen. Zusätzlich ist ein gültiges Ausweisdokument erforderlich, dessen Angaben mit dem QR-Code übereinstimmen. Die Sicherheitskontrollen sollen gewährleisten, dass ausschließlich zuvor registrierte Personen Zugang zu den sensiblen Ber…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Das scharfe Schwert der Republik – und seine Grenzen

    Das scharfe Schwert der Republik – und seine Grenzen

    Die administrative Auflösung gewaltbereiter Gruppierungen gehört zu den schärfsten Instrumenten, die der französische Staat gegen politische und ideologische Radikalisierung in Stellung bringen kann. Sie ist juristisch präzise geregelt, politisch hoch aufgeladen und gesellschaftlich umstritten. Immer dann, wenn schwere Ausschreitungen das Land erschüttern, extremistische Milieus erstarken oder paramilitärische Strukturen sichtbar werden, greift die Regierung zu diesem Mittel – per Ministerratsbeschluss, ohne vorheriges Strafverfahren. Es ist ein Akt exekutiver Macht, der unmittelbar in die Vereinigungsfreiheit eingreift.

    Frankreich, das sich als „République indivisible, laïque, démocratique et sociale“ versteht, bewegt sich dabei auf einem schmalen Grat. Die administrative „dissolution“ ist Ausdruck staatlicher Handlungsfähigkeit – und zugleich Prüfstein für die Belastbarkeit des liberalen Rechtsstaats.

    Ein Instrument mit klarer Rechtsgrundlage

    Rechtsbasis ist der „Code de la sécurité intérieure“. Er erlaubt der Regierung, Vereinigungen oder faktische Gruppierungen aufzulösen, wenn diese zu Gewalt aufrufen, bewaffnete oder paramilitärische Strukturen aufweisen, Hass oder Diskriminierung fördern oder die republikanische Ordnung untergraben. Anders als ein strafrechtliches Verbot erfolgt die Auflösung administrativ durch Dekret im Ministerrat; sie ist sofort wirksam, kann aber vor dem Conseil d’État angefochten werden.

    Unter Präsident Emmanuel Macron ist die Zahl solcher Maßnahmen deutlich gestiegen. Vor allem der damalige Innenminister Gérald Darmanin machte die Auflösung extremistischer Organisationen zu einem Kernbestandteil seiner sicherheitspolitischen Linie. Betroffen waren islamistische Vereinigungen ebenso wie rechtsextreme Gruppierungen, gewaltorientierte Fußball-Ultras oder militante Netzwerke im Umfeld von Demonstrationen.

    Politisch sendet eine Auflösung eine klare Botschaft: Der Staat toleriert keine Strukturen, die Gewalt propagieren oder die republikanische Ordnung aushöhlen. In Zeiten zunehmender Polarisierung – sichtbar etwa in den Protesten gegen Rentenreformen oder bei eskalierenden Demonstrationen – ist dieses Signal für einen Teil der Öffentlichkeit von erheblicher Bedeutung.

    Zwischen Symbolik und struktureller Wirkung

    Doch die Wirkung der „dissolution“ ist ambivalent. Eine Organisation mag juristisch verschwinden, ihr ideologisches Umfeld bleibt bestehen. Radikale Milieus sind selten an eine einzige Rechtsform gebunden. Sie agieren in losen Netzwerken, nutzen digitale Plattformen, knüpfen transnationale Kontakte.

    Die Auflösung der rechtsextremen Bewegung Génération Identitaire im Jahr 2021 illustriert diese Dynamik. Zwar verlor die Organisation ihre juristische Existenz, doch zentrale Akteure blieben politisch aktiv, Ideologie und Narrative zirkulierten weiter – in neuen Zusammenschlüssen, informellen Initiativen oder im virtuellen Raum. Die Maßnahme traf die Struktur, nicht aber zwingend das Gedankengut.

    Ähnlich verhält es sich bei gewaltbereiten Gruppen im Kontext von Straßenprotesten. Frankreich verfügt über eine ausgeprägte Demonstrationskultur, die von den „Gilets jaunes“ bis zu den jüngsten Mobilisierungen gegen Sozialreformen reicht. In solchen fluiden Bewegungen entstehen häufig temporäre, schwer greifbare Aktionsformen. Eine formale Auflösung läuft ins Leere, wenn keine klar identifizierbare Organisation existiert.

    Die „dissolution“ ist daher ein Instrument gegen institutionalisierte Strukturen – weniger gegen spontane, netzwerkartige Mobilisierung. In einer digitalisierten Öffentlichkeit, in der politische Radikalisierung häufig online beginnt, stößt das klassische Vereinsrecht an strukturelle Grenzen.

    Rechtsstaatliche Kontrolle und politische Sensibilität

    Jede Auflösung unterliegt der Kontrolle durch den Conseil d’État. Das höchste Verwaltungsgericht prüft, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist, ob ausreichende Belege vorliegen und ob die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt sind. In mehreren Fällen hat es Regierungsentscheidungen bestätigt; in anderen wurde die Exekutive korrigiert oder zur Nachbesserung gezwungen.

    Diese gerichtliche Kontrolle ist zentral für die Legitimität des Instruments. Sie verhindert, dass politische Opportunität über rechtsstaatliche Prinzipien triumphiert. Gleichwohl bleibt die Kritik von Bürgerrechtsorganisationen und Teilen der Opposition virulent. Sie sehen die Gefahr einer schleichenden Ausweitung administrativer Befugnisse – insbesondere in einem Kontext, in dem Frankreich seit den Terroranschlägen der vergangenen Dekade zahlreiche Sicherheitsgesetze verschärft hat.

    Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist in Frankreich traditionell sensibel. Das Land verfügt über eine starke republikanische Tradition, aber auch über eine Geschichte ausgeprägter exekutiver Macht. Die administrative Auflösung bewegt sich genau in diesem Spannungsfeld: Sie soll Gefahren abwehren, ohne die politische Pluralität zu unterminieren.

    Prävention als strukturelle Ergänzung

    Sicherheitspolitisch ist unbestritten, dass Repression allein Radikalisierung nicht nachhaltig eindämmen kann. Der Kampf gegen extremistische Gewalt beginnt im sozialen Raum – in Schulen, Stadtvierteln, religiösen Einrichtungen und digitalen Netzwerken. Nach den islamistischen Anschlägen seit 2015 hat Frankreich umfangreiche Präventions- und Deradikalisierungsprogramme aufgelegt. Die Ergebnisse sind gemischt.

    Radikalisierung speist sich aus unterschiedlichen Quellen: sozialer Marginalisierung, Identitätskonflikten, geopolitischen Narrativen oder ideologischer Propaganda. Eine administrative Auflösung kann organisatorische Ressourcen kappen, Räume schließen, Finanzströme unterbrechen. Sie kann aber weder soziale Ungleichheit beseitigen noch ideologische Anziehungskraft neutralisieren.

    Im rechtsextremen Spektrum zeigt sich zudem eine zunehmende internationale Vernetzung. Narrative zirkulieren europaweit, Kontakte reichen über nationale Grenzen hinaus. Nationale Verbote können solche Netzwerke nur bedingt durchbrechen. Digitale Plattformen bieten Rückzugsräume, in denen sich Ideologien fortschreiben – jenseits klassischer Vereinsstrukturen.

    Politische Signalwirkung – mit realen Effekten

    Gleichwohl wäre es verkürzt, die „dissolution“ als bloße Symbolpolitik abzutun. Sie hat handfeste Konsequenzen: Vermögen werden eingefroren, Vereinsräume geschlossen, Veranstaltungen untersagt. Führungspersonen geraten verstärkt ins Visier von Ermittlungen. Für viele Gruppierungen bedeutet eine Auflösung einen organisatorischen Bruch, der Ressourcen und Mobilisierungsfähigkeit erheblich schwächt.

    Darüber hinaus entfaltet die Maßnahme eine politische Signalwirkung. Sie verdeutlicht, dass der Staat die Grenzen des Zulässigen definiert und durchsetzt. In einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen unter Druck steht, kann dies stabilisierend wirken. Zugleich birgt jede Auflösung das Risiko, Märtyrer-Narrative zu befördern und Radikalisierung weiter zu emotionalisieren.

    Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob das Instrument legitim ist. Seine Rechtsgrundlage ist klar, seine gerichtliche Kontrolle gewährleistet. Die eigentliche Herausforderung liegt in der strategischen Einbettung. Wird die „dissolution“ als Teil eines umfassenden Ansatzes verstanden, der Prävention, soziale Integration und politische Bildung einschließt? Oder wird sie zum bevorzugten Mittel einer Politik, die auf schnelle, sichtbare Handlungsfähigkeit setzt?

    Frankreich steht damit exemplarisch für ein Dilemma moderner Demokratien. Der Staat hat die Pflicht, seine Bürger vor Gewalt zu schützen und die republikanische Ordnung zu verteidigen. Zugleich darf er die Freiheitsrechte nicht unterminieren, die diese Ordnung tragen. Die administrative Auflösung gewaltbereiter Gruppierungen ist ein scharfes Schwert – manchmal notwendig, aber nie hinreichend.

    Wer glaubt, mit Verboten allein ließen sich ideologische Konflikte befrieden, verkennt die Tiefe gesellschaftlicher Bruchlinien. Wer hingegen auf dieses Instrument verzichten wollte, würde die Schutzfunktion des Staates schwächen. Zwischen diesen Polen bewegt sich die französische Sicherheitspolitik – in permanenter Aushandlung zwischen Autorität und Freiheit. Gerade diese Spannung ist Kennzeichen einer Demokratie, die ihre eigenen Grenzen ernst nimmt.

    Autor: Andreas M. Brucker

  • Künstliche Intelligenz gegen Ladendiebstahl: Frankreich ringt um seine Grenzen

    Künstliche Intelligenz gegen Ladendiebstahl: Frankreich ringt um seine Grenzen

    Ein Griff ins Regal, ein kurzer Blick nach links, dann verschwindet ein Produkt in der Tasche. Eine Szene, wie sie sich täglich tausendfach abspielt. Doch in Frankreich steht dieser Moment neuerdings unter digitaler Beobachtung. In der Assemblée nationale beraten Abgeordnete über einen Gesetzentwurf, der den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Videoüberwachung von Geschäften erlauben soll. Was technisch klingt, berührt den Kern einer politischen Grundsatzfrage: Wie viel algorithmische Kontrolle verträgt eine freiheitliche Gesellschaft? Der Anlass liegt auf der Hand. Die Zahl der Ladendiebstähle stieg im vergangenen Jahr deutlich an, Händler klagen über empfindliche Verluste und ein wachsendes Unsicherheitsgefühl. Gerade kleinere Geschäfte ächzen unter dem Druck. Für sie zählt jeder entwendete Artikel. Da klingt die Verheißung der Technik verlockend: Kameras, gekoppelt mit KI-Software, analysieren Bewegungen in Echtzeit und melden auffällige Muster – etwa das Verbergen von Waren oder…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Marine Le Pen entmachtet: Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht bestätigt Amtsverlust

    Marine Le Pen entmachtet: Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht bestätigt Amtsverlust

    Frankreichs politisches Establishment erlebt ein juristisches Beben: Der Conseil d’État, das oberste Verwaltungsgericht Frankreichs, hat die Amtsenthebung Marine Le Pens als Départementrätin im Pas-de-Calais bestätigt. Diese Entscheidung folgt auf ihre Verurteilung im März 2025 im Zusammenhang mit der Affäre um die fiktive Beschäftigung europäischer Parlamentsassistenten durch den Front National (heute Rassemblement National). Die einstige Präsidentschaftskandidatin verliert damit ein weiteres politisches Mandat – und gerät zunehmend unter Druck. Ein juristischer Präzedenzfall mit politischer Wucht Am 10. November 2025 wies der Conseil d’État – Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht – die Beschwerde Marine Le Pens zurück, mit der sie sich gegen ihre démission d’office wehrte, also die zwangsweise Amtsenthebung durch den Präfekten des Pas-de-Calais. Diese war nach ihrer Verurteilung durch das Strafgericht von Paris im März erfolgt: fünf Jahre Unwählbarkeit, sofort vollstreckbar, sowie …

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Frankreichs Antwort auf die Drogenkriminalität: Neue Hochsicherheitsgefängnisse rechtlich bestätigt

    Frankreichs Antwort auf die Drogenkriminalität: Neue Hochsicherheitsgefängnisse rechtlich bestätigt

    Frankreich verschärft seinen Kurs gegen den organisierten Drogenhandel – nicht auf der Straße, sondern hinter Gittern. Mit der Entscheidung des Conseil d’État, dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes, wurde der Weg frei für eine neue Form der Haftunterbringung: spezielle Hochsicherheitsabteilungen innerhalb bestehender Gefängnisse, in denen besonders gefährliche Drogenkriminelle unter Isolationsbedingungen untergebracht werden. Der erste dieser sogenannten „Quartiers de haute sécurité“ (QHS) wurde kürzlich in Vendin-le-Vieil eröffnet und markiert den Auftakt zu einer ganzen Reihe geplanter Einrichtungen dieser Art. Ein neues Haftregime nach italienischem Vorbild Die gesetzliche Grundlage für das neue Haftregime wurde im April geschaffen, als das französische Parlament ein Gesetz zur Bekämpfung des Drogenhandels verabschiedete. Ziel ist es, die Kommunikationsfähigkeit inhaftierter Drogenbosse mit dem organisierten kriminellen Milieu außerhalb der Gefängnismauern gezielt zu unterbinde…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Francis Lalanne: Zwischen Protest, Pop und politischem Verbot

    Francis Lalanne: Zwischen Protest, Pop und politischem Verbot

    Ein Musiker, der zum politischen Rebell wurde – und nun erst einmal ausgebremst ist: Der französische Sänger und Aktivist Francis Lalanne darf 18 Monate lang nicht für politische Ämter kandidieren. Der Conseil d’État, Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht, verhängte diese Sperre wegen fehlender Wahlkampfabrechnungen bei den Europawahlen 2024. Ein Tiefschlag für einen Mann, der nie um eine Meinung verlegen war.

    Politik mit Poesie – und Pannen Lalanne, einst gefeierter Chansonnier der 1980er, hat sich in den letzten Jahren als streitbarer Kopf der politischen Protestszene Frankreichs hervorgetan. Seine Lieder wurden seltener – seine Reden dafür lauter. Er unterstützte die „Gilets Jaunes“, wetterte gegen Impfungen und trat bei den Europawahlen 2024 mit dem Komiker Dieudonné unter dem Label „France libre“ an. Das Ergebnis: desaströse 0,04 Prozent. Doch der wirkliche Tiefpunkt kam später.

    Die Regeln der Demokratie – keine Fußnote Ein paar E-Mails mit Belegen reichen eben nicht, wenn das…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Auch Geimpfte müssen Reisebeschränkungen beachten, entscheidet das oberste Gericht

    Auch Geimpfte müssen Reisebeschränkungen beachten, entscheidet das oberste Gericht

    Der Conseil d’Etat ist der Meinung, dass auch Personen, die bereits die zwei Dosen eines Covid-19-Impfstoffs erhalten haben, weiterhin die Reisebeschränkungen einhalten müssen. Sollte eine Person, die gegen Covid-19 geimpft und somit gegen das Virus geschützt ist, trotzdem den von der Regierung auferlegten Reisebeschränkungen unterliegen? Ein 83-jähriger, bereits geimpfter Rentner, der in einem der neunzehn Departements wohnt, für bereits Reiseeinschränkungen und ein Lockdown gelten, glaubte das nicht und hatte den Staatsrat angerufen. Der Richter des Eilverfahrens hat an diesem Freitag seine Entscheidung veröffentlicht und den Antrag des Rentners abgelehnt. Obwohl die Impfung einen wirksamen Schutz biete, stellt der Richter fest, dass geimpfte Personen Träger des Virus sein und zu seiner Ausbreitung in einem Ausmaß beitragen können, das heute noch nicht bekannt ist. Die Aufhebung der Reisebeschränkungen könnte daher das Risiko einer Ansteckung erhöhen, insbesondere für gefährdete Pers…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…


     

     

  • Der Conseil d’Etat verbietet den Einsatz von Drohnen zur Überwachung von Demonstrationen in Paris

    Der Conseil d’Etat verbietet den Einsatz von Drohnen zur Überwachung von Demonstrationen in Paris

    Der Pariser Polizeipräfekt Didier Lallement „muss die Drohnenüberwachung von Menschenansammlungen auf der öffentlichen Straße sofort einstellen“, entschied das oberste Verwaltungsgericht. Die Strafverfolgungsbehörden werden auf Drohnen zur Überwachung von Versammlungen und Demonstrationen verzichten müssen. Am Dienstag, dem 22. Dezember, hat der Staatsrat die Verwendung dieser Geräte bei Demonstrationen in Paris verboten. Der Pariser Polizeipräfekt Didier Lallement „muss den Einsatz von Drohnen zur Überwachung von Menschenansammlungen auf der öffentlichen Straße sofort einstellen“, urteilte das oberste Verwaltungsgericht. Der Conseil d’Etat war von der Vereinigung La quadrature du net (LQDN) angerufen worden, die über den Einsatz von Drohnen „für verwaltungspolizeiliche Zwecke“ besorgt war. Bereits im Mai hatte das Verwaltungsgericht den Einsatz von Drohnen zur Überwachung der Hauptstadt während des Lockdowns verboten. Das Gesetz zur „Globalen Sicherheit“ als Rettung? Für den Conseil d…

    [wtr-time]

    Der weitere Text ist unseren Abonnenten vorbehalten.


    Warum ein Abo? Weil guter Journalismus seinen Preis hat.

    Information mag frei zugänglich sein – aber Journalismus ist kein Selbstläufer. Recherchen, Interviews, Faktenchecks und Einordnungen erfordern Zeit, Expertise und Verantwortung.

    Wer unabhängige, fundierte Berichterstattung will, muss sie ermöglichen. Werbefinanzierung allein reicht nicht – sonst entscheiden Klickzahlen über Inhalte.

    Ein Abonnement ist kein Eintrittsgeld, sondern ein Bekenntnis: zur Qualität, zur Unabhängigkeit und zu einer informierten Öffentlichkeit.

    Information ist frei. Journalismus kostet. Und genau deshalb lohnt sich ein Abo.


    Abo-Light – das Monatsabonnement zum schlanken Preis

    Alle Artikel für 0,50 € pro Woche. Das Abo wird monatlich mit 2 € abgerechnet und ist monatlich kündbar.

    Monatsabonnement buchen…


    Premium-Abo – das Jahresabonnement mit wertvollen Add-Ons

    Alle Artikel für 0,38 € pro Woche. Das Abo wird jährlich mit 20 € abgerechnet und ist jährlich kündbar.

    Das Premium-Jahres-Abo bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    Jahresabonnement buchen…


    Lebenslang – das Premium-Abo für immer

    Für eine einmalige Zahlung für nur 36 €. Unbegrenzter Zugriff – ein Leben lang.

    Das Premium-Abo-Lebenslang bietet unbegrenzten Zugriff auf unseren individuellen Reiseplaner.

    Und regelmässig wechselnde ausgewählte E-Books zum kostenlosen Download.


    „Abo-Lebenslang“ buchen…