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  • Alterskontrolle per Handbewegung: Französisches Start-up setzt auf neue Technik

    Alterskontrolle per Handbewegung: Französisches Start-up setzt auf neue Technik

    Wie lässt sich das Alter eines Internetnutzers überprüfen, ohne Ausweisdokumente hochzuladen, persönliche Daten preiszugeben oder auf Gesichtserkennung zurückzugreifen? Mit genau dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Unternehmen Needemand aus Montpellier. Die junge Firma hat eine Technologie entwickelt, die den Zugang zu Online-Inhalten anhand von Mikrobewegungen der Hand kontrollieren soll – ein Ansatz, der ebenso ungewöhnlich wie ambitioniert wirkt. Die Lösung trägt den Namen BorderAge. Nutzer halten dabei ihre Hand vor die Kamera eines Smartphones oder Computers. Anschließend analysiert die Software minimale Bewegungen und motorische Muster, die für verschiedene Altersgruppen typisch sein sollen. Nach Angaben des Unternehmens lässt sich so feststellen, ob eine Person ein bestimmtes Mindestalter überschreitet. Ein Ausweis, ein Selfie oder eine biometrische Gesichtserkennung seien dafür nicht erforderlich. Der Zeitpunkt für diese Innovation könnte kaum brisanter sein. Frankreich u…

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  • Datenleck bei der ANTS: Wenn das Vertrauen ins Digitale ins Wanken gerät

    Datenleck bei der ANTS: Wenn das Vertrauen ins Digitale ins Wanken gerät

    Es sind Zahlen, die hängen bleiben.

    11,7 Millionen Nutzerkonten könnten betroffen sein – eine Dimension, die man nicht einfach mit einem Schulterzucken abtut. Das französische Innenministerium bestätigte am 21. April 2026 einen Sicherheitsvorfall beim Portal der Agence nationale des titres sécurisés, kurz ANTS. Eine Plattform, die für viele längst so selbstverständlich ist wie der Gang zum Amt früher: Personalausweis, Führerschein, Fahrzeugpapiere – alles digital organisiert.

    Und nun das.

    Der Vorfall selbst wurde datiert auf den 15. April. Was zunächst diffus klang, bekam binnen 24 Stunden Kontur. Betroffen seien vor allem Identifikationsdaten: Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Login-Kennungen. In einigen Fällen auch Postanschriften oder Telefonnummern. Sensible Dokumente? Biometrische Daten? Fehlanzeige – zumindest nach aktuellem Stand. Die Behörden bemühen sich sichtbar, die Lage zu beruhigen.

    Doch wer schon einmal eine Phishing-Mail im Posteingang hatte, ahnt, wo das Problem liegt.

    Denn genau hier beginnt die eigentliche Gefahr. Nicht der direkte Zugriff auf Konten, sondern das, was Kriminelle daraus machen. Täuschend echte Nachrichten, sauber personalisiert, mit genau den Details, die Vertrauen schaffen. Ein falscher Klick – und zack, schon steckt man drin im Schlamassel. Die Commission nationale de l’informatique et des libertés warnt seit Jahren vor genau solchen Szenarien.

    Parallel läuft die Aufarbeitung auf Hochtouren.

    Die Datenschutzbehörde ist informiert, die Pariser Staatsanwaltschaft eingeschaltet, spezialisierte Cyber-Ermittler arbeiten am Fall. Zusätzlich prüft die Verwaltung intern, wer wann was wusste – und ob irgendwo geschlampt wurde. Hinter den Kulissen dürfte es ziemlich knirschen.

    Und politisch?

    Heikel, keine Frage. Wenn ein zentrales staatliches Portal in dieser Größenordnung betroffen ist, kratzt das am Fundament der digitalen Verwaltung. Bürger sollen Vertrauen haben, ihre Daten online anzugeben – und genau dieses Vertrauen gerät ins Rutschen, sobald solche Meldungen Schlagzeilen machen.

    Das Ministerium setzt daher auf eine klare Botschaft: keine Panik. Kein unmittelbarer Handlungsdruck. Aber erhöhte Wachsamkeit.

    Heißt im Alltag: keine dubiosen Links anklicken, keine sensiblen Daten per Mail preisgeben, im Zweifel direkt über die offizielle Website gehen. Und ja, ein neues Passwort schadet nie – am besten eins, das man nicht schon dreimal verwendet hat.

    Klingt banal, ist aber entscheidend.

    Denn am Ende zeigt dieser Fall vor allem eines: Digitalisierung macht vieles einfacher – aber eben auch verletzbarer. Und Sicherheit ist kein Zustand, sondern ein Dauerlauf.

    Oder, um es weniger geschniegelt zu sagen: Ganz ohne Risiko läuft der Laden halt nicht.

    Autor: Christine Macha

  • Künstliche Intelligenz gegen Ladendiebstahl: Frankreich ringt um seine Grenzen

    Künstliche Intelligenz gegen Ladendiebstahl: Frankreich ringt um seine Grenzen

    Ein Griff ins Regal, ein kurzer Blick nach links, dann verschwindet ein Produkt in der Tasche. Eine Szene, wie sie sich täglich tausendfach abspielt. Doch in Frankreich steht dieser Moment neuerdings unter digitaler Beobachtung. In der Assemblée nationale beraten Abgeordnete über einen Gesetzentwurf, der den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Videoüberwachung von Geschäften erlauben soll. Was technisch klingt, berührt den Kern einer politischen Grundsatzfrage: Wie viel algorithmische Kontrolle verträgt eine freiheitliche Gesellschaft? Der Anlass liegt auf der Hand. Die Zahl der Ladendiebstähle stieg im vergangenen Jahr deutlich an, Händler klagen über empfindliche Verluste und ein wachsendes Unsicherheitsgefühl. Gerade kleinere Geschäfte ächzen unter dem Druck. Für sie zählt jeder entwendete Artikel. Da klingt die Verheißung der Technik verlockend: Kameras, gekoppelt mit KI-Software, analysieren Bewegungen in Echtzeit und melden auffällige Muster – etwa das Verbergen von Waren oder…

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  • Algorithmen unter Beobachtung: Frankreichs Conseil d’État stoppt automatisierte Videoüberwachung in Nizza

    Algorithmen unter Beobachtung: Frankreichs Conseil d’État stoppt automatisierte Videoüberwachung in Nizza

    Die zunehmende Nutzung künstlicher Intelligenz im öffentlichen Raum steht in Frankreich erneut im Zentrum rechtspolitischer Auseinandersetzungen. Mit seinem Urteil vom 30. Januar 2026 hat der französische Conseil d’État, die oberste Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes, die algorithmische Videoüberwachung im öffentlichen Raum ohne explizite gesetzliche Grundlage für unzulässig erklärt. Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, das weit über die südfranzösische Stadt Nizza hinausreicht. Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht bestätigte damit die Position der Commission nationale de l’informatique et des libertés (CNIL), die bereits 2025 das betreffende System als rechtswidrig eingestuft hatte. Die Stadt Nizza hatte gegen diese Einschätzung geklagt – und nun in letzter Instanz verloren. Überwachung ohne Gesetzesgrundlage Seit 2020 hatte Nizza ein System eingesetzt, das Videobilder aus dem Umfeld von Schulen automatisiert analysierte. Der Zweck: in Echtzeit Fahrzeuge zu erkennen, die verbote…

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  • Wahlkampf per SMS: Was französische Kandidaten dürfen – und was nicht

    Wahlkampf per SMS: Was französische Kandidaten dürfen – und was nicht

    In Frankreichs Kommunalwahlkampf entdecken viele Kandidierende die direkte Ansprache per Mobiltelefon als politisches Werkzeug. Doch das massenhafte Versenden von Textnachrichten an Wählerinnen und Wähler ist rechtlich alles andere als ein Freifahrtschein. Zwischen dem französischen Wahlrecht und dem europäischen Datenschutz klafft eine Lücke, in der politische Ambitionen auf juristische Grenzen treffen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen setzen sich aus zwei zentralen Bereichen zusammen: dem französischen Wahlrecht (Code électoral) und dem europäischen Datenschutzrecht, insbesondere dem Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den Auslegungen der französischen Datenschutzaufsicht CNIL. Für Kandidierende ergibt sich daraus eine Gemengelage aus Pflichten, Fristen und klaren Verboten.

    Zwischen Schweigepflicht und digitaler Innovation Das französische Wahlrecht regelt in weiten Teilen den zulässigen Rahmen politischer Kommunikation – historisch ausgerichtet auf Plakate, Flugblätter und ö…

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