Schlagwort: Arbeitsrecht

  • Krank und benachteiligt? Warum Frankreichs Regierung mit ihrer Reform der Lohnfortzahlung alle gegen sich aufbringt

    Krank und benachteiligt? Warum Frankreichs Regierung mit ihrer Reform der Lohnfortzahlung alle gegen sich aufbringt

    Mitten in der Sommerpause zündet die französische Regierung eine finanzpolitische Nebelgranate: Künftig soll die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst ab dem achten Tag einsetzen – bislang beginnt sie ab dem vierten. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Plans zur Haushaltskonsolidierung, doch sie trifft auf seltene Einmütigkeit unter Arbeitgebern und Gewerkschaften: Beide Seiten lehnen die geplante Verlängerung der Karenzzeit ab – wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

    Einseitige Lastenverlagerung in schwierigen Zeiten Gesundheitsministerin Catherine Vautrin begründet die geplante Änderung mit der Notwendigkeit, die Sozialversicherungsausgaben zu zügeln. Allein die Ausgaben für Krankengeld sollen 2025 die Marke von 16 Milliarden Euro übersteigen – ein Anstieg um fast 70 % gegenüber 2012. Durch die Neuregelung verspricht sich die Regierung Einsparungen von 945 Millionen Euro jährlich für die staatliche Krankenversicherung. Diese Kosten würden jedoch nicht entfallen, s…

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  • Verbrannt bei lebendigem Leib – wie ein Straßenbauarbeiter in der Vendée ums Leben kam

    Verbrannt bei lebendigem Leib – wie ein Straßenbauarbeiter in der Vendée ums Leben kam

    Ein Unfall, für den ma eigentlich keine Worte findet. Und doch erzählt er eine Geschichte. Von Routine, die zur Todesfalle wird. Von der Frage: Wie konnte das geschehen? Dienstagmorgen, 15. Juli, Sainte-Flaive-des-Loups. Ein 19-jähriger Arbeiter steht auf einem Straßenbauabschnitt in einem Neubaugebiet. Es ist ein heißer Sommertag, der Bitumen im LKW ist auf etwa 200 Grad erhitzt – bereit für den Strassenbau. Was dann passiert, übersteigt jedes Vorstellungsvermögen: Eine technische Panne, ein unkontrollierter Schwall flüssigen Teers ergießt sich über den Jugendlichen. Binnen Sekunden ist sein Körper von der zähflüssigen Masse eingeschlossen. Nur noch sein Kopf ragt heraus. Eine Anwohnerin, selbst stellvertretende Bürgermeisterin, wird zur Zeugin des Grauens. „Ich habe es gesehen“, sagt sie später, „aber das war… ich kann es kaum in Worte fassen.“ Ihre Stimme bricht, ihre Erinnerung bleibt. Ein 42-jähriger Kollege eilt herbei, versucht zu helfen, verbrennt sich dabei selbst die Hände. E…

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  • Sonne, Schweiß und Streit um Shorts

    Sonne, Schweiß und Streit um Shorts

    In Niort, einer Stadt im Westen Frankreichs, brodelt ein ungewöhnlicher Arbeitskonflikt – ein hitziger Streit über ein scheinbar banales Kleidungsstück: die Shorts. Doch auf den zweiten Blick geht es um deutlich mehr als bloße Textilfragen. Es geht um Gesundheit, Arbeitsschutz und den Umgang mit zunehmender Sommerhitze. Wenn Müllwagen zu Backöfen werden Die Temperaturen steigen – nicht nur draußen, sondern auch drinnen. In den Kabinen der Müllwagen in Niort messen die Arbeiter bis zu 52 °C. Das ist kein gesundes Arbeitsumfeld mehr, sondern ein Glutofen auf vier Rädern. Kein Wunder, dass etwa die Hälfte der 80 städtischen Müllmänner am 12. Juni in den Streik traten. Ihre Forderung: das Tragen von Shorts bei Hitze wieder zu erlauben. Eine Praxis, die bis vor Kurzem noch selbstverständlich war. „Es ist wie in einem Ofen“, beschreibt ein Gewerkschafter die Lage. Der Körper läuft auf Hochtouren, Schweiß rinnt in Strömen – da ist jeder Zentimeter unbedeckter Haut ein kleines Stück Erleichter…

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  • 1. Mai: Wenn soziale Gerechtigkeit mit dem Klima kippt

    1. Mai: Wenn soziale Gerechtigkeit mit dem Klima kippt

    Ich stehe jedes Jahr am 1. Mai zwischen all den Transparenten, den kämpferischen Stimmen, den Slogans auf Schildern – und frage mich: Was ist mit der Gerechtigkeit im Klimawandel?

    Gibt’s dafür auch ein Banner?

    Denn während wir für faire Löhne, sichere Arbeitsplätze und menschenwürdige Bedingungen kämpfen, rast die Klimakrise wie ein ungebremster Zug auf diejenigen zu, die sich am wenigsten dagegen wehren können. Wer ohnehin schon wenig hat, zahlt den höchsten Preis – mit der Gesundheit, dem Zuhause, dem letzten Ersparten.

    In meiner Nachbarschaft leben viele Menschen, die keine Klimaanlage haben, kein schattiges Eigenheim im Grünen, kein Geld für neue Fenster oder eine Wärmepumpe. Sie leben dicht gedrängt in aufgeheizten Wohnungen, atmen stickige Luft und sind doppelt betroffen – ökonomisch und ökologisch.

    Und dann sehe ich da draußen die Debatte: Klimaschutz als Luxusproblem, als „Verzichtsideologie“. Ich könnte schreien.

    Denn wer hat denn bitteschön verzichtet, als Konzerne jahrzehntelang Öl verbrannt, Wälder plattgemacht und Wasser vergiftet haben? Ganz sicher nicht die, die heute ihre Stromrechnung kaum noch stemmen können.

    Soziale Gerechtigkeit im Klimawandel – das ist kein nice-to-have. Das ist das Rückgrat jeder Lösung, die ihren Namen verdient. Wenn wir die Klimakrise nicht auch als soziale Krise begreifen, verlieren wir beides: den Planeten und den sozialen Frieden.

    Ich will einen 1. Mai, an dem Klimagerechtigkeit auf der Hauptbühne steht.

    Ich will Gewerkschaften, die sagen: „Energiewende ja – aber gerecht!“

    Ich will Politiker:innen, die sich trauen, Superreiche zu besteuern und mit den Einnahmen Busse, Bahn und billigen Strom für alle zu finanzieren.

    Und ich will, dass jemand fragt: Warum sind die, die am wenigsten verbrauchen, am stärksten betroffen?

    Wir reden so oft vom „Umbau der Gesellschaft“. Aber wohin führt das eigentlich, wenn am Ende wieder die gleichen ganz oben sitzen und die gleichen ganz unten schuften – nur diesmal bei 45 Grad im Schatten?

    Lasst uns diesen 1. Mai zum Wendepunkt machen.

    Nicht irgendwann. Jetzt.

    Von Andreas M. Brucker

  • Kommentar: Hände weg vom 1. Mai!

    Kommentar: Hände weg vom 1. Mai!

    Es gibt Dinge, die sind einfach heilig. Und nein, ich meine damit nicht nur Kirchen oder Kathedralen – ich meine diesen einen Tag im Jahr, an dem das Arbeiten Pause hat. Den 1. Mai. Den Tag der Arbeit, an dem die Maschinen schweigen und die Straßen den Menschen gehören. Ein Tag, der nicht einfach so da ist, sondern hart erkämpft wurde – von Generationen, die für faire Arbeitszeiten und bessere Bedingungen aufgestanden sind. Und jetzt? Jetzt soll dieser Tag scheibchenweise geopfert werden. Für ein Baguette. Für einen Blumenstrauß. Ernsthaft?

    Ich liebe das frische Brot vom Bäcker – und meine Mutter freut sich über einen bunten Strauß zum Feiertag. Aber um welchen Preis? Der Vorschlag, Bäckereien und Blumenläden am 1. Mai öffnen zu lassen, ist kein Akt der Fürsorge für den Alltag der Menschen. Es ist ein stiller Angriff auf das, was der 1. Mai bedeutet: Ein Tag, der allen gehört. Ein Tag, der den Wert der Arbeit anerkennt, indem man sie aussetzt.

    Und ja, ich höre schon die Stimmen: „Es geht doch nur um ein paar Stunden, um ein paar Branchen, um Freiwilligkeit.“ Aber so fängt es immer an, oder? Ein kleiner Kompromiss hier, ein bisschen Flexibilität da – und ehe man sich versieht, steht der nächste Vorstoß ins Haus. „Nur Bäcker und Floristen“ – heute. Morgen dann vielleicht Supermärkte, übermorgen Restaurants. Wo ist die Grenze?

    Was passiert mit den Menschen hinter den Tresen, die vielleicht nein sagen wollen, aber es nicht können? Die, die still zustimmen, weil der Druck da ist, weil das „Freiwillige“ eben doch nicht immer freiwillig ist. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Wahlfreiheit dort existiert, wo wirtschaftlicher Zwang herrscht.

    Der 1. Mai ist ein Versprechen. Ein Versprechen, dass Arbeit nicht alles ist. Dass es Zeiten gibt, die frei bleiben – für uns, für die Familien, für die Gemeinschaft. Dieser Tag gehört den Menschen, nicht dem Profit.

    Sicher, die Welt ändert sich. Aber nicht jede Veränderung ist ein Fortschritt. Es gibt Werte, die sind nicht verhandelbar. Der 1. Mai ist einer davon.

    Wer also ein Baguette braucht – warum nicht am 30. April kaufen und einfrieren? Blumen halten auch mal einen Tag länger im Wasser. Ein bisschen Planung ist doch machbar, oder?

    Vielleicht sollten wir uns an diesem 1. Mai einfach mal fragen: Ist es das wert?

    Von C. Hatty

  • Darf eine Bäckerei bald am 1. Mai öffnen? Frankreichs neuer Gesetzesvorstoß sorgt für Debatten

    Darf eine Bäckerei bald am 1. Mai öffnen? Frankreichs neuer Gesetzesvorstoß sorgt für Debatten

    Ein frisches Baguette am 1. Mai? Was nach einer kleinen Selbstverständlichkeit klingt, ist in Frankreich ein Politikum. Ein neuer Gesetzentwurf im französischen Senat könnte es bald ermöglichen, dass Bäckereien und Blumenläden am Tag der Arbeit öffnen dürfen – mit ausdrücklicher Unterstützung der Regierung. Doch was steckt dahinter? Und warum erhitzt ausgerechnet ein Feiertag wie der 1. Mai, der traditionell als fester Ruhetag gilt, die Gemüter so sehr? Ein Gesetz für den Alltag Der Vorstoß kommt von den zentristischen Senatoren Annick Billon (Vendée) und Hervé Marseille, dem Vorsitzenden der Union centriste. Ihr Ziel: Den Arbeitsalltag von Bäckern und Floristen an den Bedürfnissen der Realität ausrichten. Und das, so meinen sie, sei besonders am 1. Mai notwendig. Klingt erstmal harmlos – schließlich gehört der frische Strauß oder das knusprige Croissant für viele Franzosen zur Alltagskultur. Doch die Regelung betrifft nicht nur einen kleinen Kreis von Gewerbetreibenden. Vielmehr steht…

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  • Wegen Menschlichkeit gefeuert? Skandal um entlassene Flughafen-Mitarbeiter sorgt für Empörung

    Wegen Menschlichkeit gefeuert? Skandal um entlassene Flughafen-Mitarbeiter sorgt für Empörung

    Vier Mitarbeiter, vier Sandwichs – und ein Sturm der Entrüstung. Am Flughafen Marseille-Provence wurden jüngst vier Beschäftigte der Gastronomiekette SSP, darunter bei Starbucks und Prêt-à-Manger, fristlos entlassen. Der Grund: Sie hatten abends unverkaufte Lebensmittel an Obdachlose und Kollegen verteilt. Ihr Arbeitgeber sprach von „grober Pflichtverletzung“. Viele sehen darin jedoch vor allem eines – einen eklatanten Mangel an Menschlichkeit.


    30 Jahre Dienst – und dann das

    Einer der Betroffenen, Sabri, war drei Jahrzehnte lang im Terminal 1 tätig. Jeden Abend nahm er die nicht verkauften Sandwichs, meldete sie ordnungsgemäß ab und übergab sie an Bedürftige in der Umgebung des Flughafens – Menschen, die er zum Teil seit Jahren kannte. Auch Reinigungskräfte und Sicherheitsleute profitierten gelegentlich davon. Laut Sabri war die Praxis bekannt – und geduldet.

    Bis plötzlich die Kündigung kam. Ohne Vorwarnung. Ohne Gespräch. Vier Kollegen traf es gleichzeitig.


    Der Müllcontainer ist Vorschrift

    Das Unternehmen SSP beruft sich auf interne Regelungen: Lebensmittel, die nicht verkauft wurden, seien laut Vertrag zu vernichten – nicht zu verschenken. Verstöße gelten als „schwerwiegendes Fehlverhalten“. Juristisch mag das stichhaltig sein. Moralisch? Darüber lässt sich streiten.

    Denn seit 2016 existiert in Frankreich die sogenannte Loi Garot, ein Gesetz gegen Lebensmittelverschwendung. Es verpflichtet große Supermärkte, unverkaufte Ware an karitative Organisationen abzugeben. Auch wenn diese Regelung nicht explizit für Gastronomiebetriebe wie SSP gilt – sie setzt ein gesellschaftliches Signal: Wegwerfen ist keine Lösung.


    Solidarität statt Sanktion

    Die entlassenen Mitarbeiter sehen sich zu Unrecht bestraft. Ihre Motivation sei nicht Eigennutz gewesen, sondern Empathie – und ein Beitrag zur Reduzierung von Verschwendung. Unterstützung erhalten sie von Gewerkschaften, Aktivisten und vielen Bürgern, die in sozialen Netzwerken unter Hashtags wie #PasUneFaute eine Rücknahme der Kündigungen fordern.

    Der Fall wirft grundlegende Fragen auf: Was zählt mehr – der Vertrag oder der gesunde Menschenverstand? Und wie gehen wir als Gesellschaft mit dem um, was täglich im Müll landet, obwohl es Leben retten könnte?


    Recht contra Gerechtigkeit

    Juristisch stehen die Chancen auf Wiedereinstellung ungewiss. Die vier Betroffenen wollen vor dem Arbeitsgericht klagen – das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen. Doch selbst wenn sie Recht bekommen: Der Imageschaden für das Unternehmen SSP ist bereits da. In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung groß geschrieben werden, wirkt so ein Vorgehen nicht nur kalt, sondern regelrecht aus der Zeit gefallen.


    Ein Sandwich kann viel bedeuten

    Es ist mehr als nur ein belegtes Brot. Es ist ein Symbol – für Mitgefühl, für den Versuch, aus wenig viel zu machen, für gelebte Solidarität. Dass genau das sanktioniert wird, sorgt zurecht für Empörung.

    Und ganz ehrlich: Sollte es nicht eher belohnt werden, wenn jemand etwas Gutes tut, ohne dabei etwas für sich zu verlangen?

    Von C. Hatty

  • Brot ja, Mitarbeiter nein? Der 1. Mai bringt Bäckereien in eine Zwickmühle

    Brot ja, Mitarbeiter nein? Der 1. Mai bringt Bäckereien in eine Zwickmühle

    Kaum rückt der 1. Mai näher, brodelt es in den Backstuben Frankreichs. Nicht etwa wegen eines neuen Croissant-Rezepts – sondern wegen eines altbekannten Problems: Dürfen Bäcker an diesem Tag ihre Angestellten beschäftigen?

    Der Tag der Arbeit ist in Frankreich gesetzlich besonders geschützt: Ein bezahlter, arbeitsfreier Feiertag für alle. Doch genau das stellt die Bäckereien jedes Jahr erneut vor eine Herausforderung. Denn die Nachfrage nach Brot kennt keine Pause – auch nicht am 1. Mai.


    Strenge Regeln, hohe Strafen

    Die Rechtslage ist eindeutig: Der 1. Mai ist für alle Beschäftigten arbeitsfrei – ohne Wenn und Aber. Ausnahmen? Ja, aber nur für sogenannte „unumgängliche Dienste“ wie Krankenhäuser, Polizei oder Verkehrsbetriebe. Wer dennoch seine Angestellten arbeiten lässt, riskiert saftige Strafen – bis zu 1.500 Euro pro Arbeitnehmer.

    Und das ist keine leere Drohung: Im vergangenen Jahr traf es mehrere Bäckereien, die trotz Verbot geöffnet hatten. Die Confédération nationale de la boulangerie française (CNBF) riet daraufhin zur Vorsicht – und sogar dazu, am 1. Mai ganz auf Mitarbeitereinsatz zu verzichten. Die Folge: In vielen Gemeinden gab es kein frisches Baguette.


    Ein Grundnahrungsmittel ohne Ausnahme?

    Bäcker argumentieren: Sie bieten eine grundlegende Versorgungsleistung. Brot gehört schließlich zum täglichen Leben der Franzosen wie der Kaffee am Morgen. Einige Betriebe beliefern zusätzlich Krankenhäuser und Pflegeheime – für diese bedeutet eine Schließung der Bäckereien schmerzliche Versorgungsengpässe.

    Müsste man das nicht als „unumgängliche Tätigkeit“ einstufen?

    Die Antwort ist bisher diffus. Es gibt eine alte ministerielle Anordnung von 1986, die in bestimmten Fällen Ausnahmen zulässt – doch ob diese heute noch rechtlich Bestand hat, bleibt offen. Solange das nicht geklärt ist, befinden sich die Bäcker in einer rechtlichen Grauzone.


    Politischer Druck nimmt zu

    Im April 2025 brachte der Abgeordnete Jérôme Nury das Thema erneut ins Parlament. In einer Anfrage an die Arbeitsministerin forderte er eine eindeutige Regelung, die den besonderen Bedürfnissen der Branche gerecht wird – und den Betrieben die rechtliche Sicherheit gibt, die sie brauchen.

    Denn was derzeit herrscht, ist Unsicherheit pur: Wer am 1. Mai geöffnet hat, darf zwar selbst arbeiten – aber keine Angestellten beschäftigen. Es sei denn, man kann lückenlos belegen, dass man als „systemrelevant“ gilt. Und das bedeutet Papierkram – Verträge, Bestellungen, Belege.

    Wer hat da als kleiner Handwerksbetrieb überhaupt noch den Nerv, mitzumachen?


    Zwei Welten prallen aufeinander

    Auf der einen Seite stehen gesetzliche Feiertagsregelungen, auf der anderen die Realität eines Berufsstands, der tagtäglich vor den ersten Sonnenstrahlen aufsteht, um das Land mit frischem Brot zu versorgen. Dass hier keine einfache Lösung möglich ist, versteht sich fast von selbst. Aber ist es wirklich verhältnismäßig, Bäckereien in diese rechtliche Unsicherheit zu stürzen?

    Zumal sich die Frage stellt: Wenn Züge fahren, Krankenhäuser arbeiten und Zeitungen gedruckt werden dürfen – warum nicht auch Brot gebacken?


    Ein Kompromiss liegt in der Luft

    Klar ist: Die Regierung muss handeln. Eine moderne Arbeitswelt braucht Regeln, die die Realität abbilden – und nicht gegen sie arbeiten. Eine gezielte Ausnahmegenehmigung für Betriebe mit nachweislich essenziellen Lieferverpflichtungen könnte der richtige Weg sein. So würden die Rechte der Beschäftigten gewahrt – und die Bevölkerung müsste am 1. Mai nicht auf ihr Baguette verzichten.

    Bis dahin heißt es für viele Bäcker: Selbst anpacken oder ganz dichtmachen. Und das in einem Beruf, in dem sowieso schon jeder Tag ein Kraftakt ist.

    Catherine H.

  • Lundi de Pentecôte: Was bedeutet der Tag der Solidarität für Arbeitnehmer in Frankreich?

    Lundi de Pentecôte: Was bedeutet der Tag der Solidarität für Arbeitnehmer in Frankreich?

    Der Lundi de Pentecôte, traditionell ein freier Tag, hat sich in den letzten Jahren zu einem Tag der Solidarität gewandelt. Doch was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer in Frankreich? Müssen Sie an diesem Tag arbeiten und werden Sie dafür bezahlt? Wir klären die wichtigsten Fragen rund um diesen besonderen Tag. Historischer Hintergrund Der Montag nach […]

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  • Nach 14 Stunden erzwungener Arbeit starb Christian bei einem Unfall: Arbeitgeber wurde verurteilt

    Nach 14 Stunden erzwungener Arbeit starb Christian bei einem Unfall: Arbeitgeber wurde verurteilt

    Gestorben, weil er zu viel gearbeitet hatte. Ein Fahrer einer Reinigungsmaschine war von seinem Arbeitgeber gezwungen worden, bis zu 15 Stunden am Tag zu arbeiten. Dieser wurde nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Und der Fall ist noch nicht abgeschlossen.

    Er musste mehr als 70 Stunden pro Woche arbeiten. Am Tag seines Todes, Donnerstag, dem 7. Juli 2016, hatte er 14 Stunden lang hintereinander am Steuer seiner Industriekehrmaschine gesessen.

    Am Tag seines Todes hatte Christian, so hieß der Angestellte der Firma France Balayage, schon bis sechs Uhr morgens am Flughafen von Beauvais gearbeitet, bevor er sich auf den Weg zu einer Baustelle im Departement Somme machte. Dort sollte er um neun Uhr ankommen. Auf der Fahrt verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und starb. Bei der Autopsie wurden weder Alkohol noch Betäubungsmittel in seinem Blut gefunden. Das Fahrzeug wies keine Mängel auf. Es war also Christians Arbeitsrhythmus, auf den die Ermittler mit dem Finger zeigten. Am Vortag hatte Christian seine Frau angerufen und ihr über seine Arbeitgeber gesagt: „Sie wollen meinen Tod“.

    Das Unternehmen und seine Führungskräfte wurden verurteilt
    der Chef des Unternehmens, Pierre Léraillé und sein Sohn Nicolas, wurden jetzt vom Strafgericht in Beauvais verurteilt. Der eine zu acht Monaten Haft auf Bewährung, der andere zu 24 Monaten Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung durch vorsätzliche Verletzung einer Sicherheits- oder Sorgfaltspflicht im Rahmen einer Beschäftigung. Außerdem ist es beiden drei Jahre lang untersagt, ein Unternehmen zu führen. Das Unternehmen France Balayage muss eine Geldstrafe von 10.000 EUR zahlen.

    Im Februar nächsten Jahres soll über eine Entschädigung der Hinterbliebenen des Opfers entschieden werden. Ihre Anwältin wird versuchen, die Anerkennung eines „unentschuldbaren Fehlverhaltens des Arbeitgebers“ zu erreichen. Dadurch können sie neben den Leistungen, auf die sie nach dem französischen Sozialversicherungsgesetzbuch schon jetzt Anspruch haben, eine zusätzliche Entschädigung erhalten, die aus einer Rente oder einer hohen Einmalzahlung bestehen kann, sowie Schadenersatz, der auch sehr hoch ausfallen kann.

    Zur Erinnerung: Die Höchstarbeitszeit in Frankreich beträgt laut Arbeitsgesetzbuch zehn Stunden pro Tag, es kann aber Ausnahmen geben. Man kann diese Obergrenze überschreiten, muss dafür aber die Zustimmung der Arbeitsaufsichtsbehörde einholen. In jedem Fall darf die Obergrenze von 12 Stunden pro Tag bzw. 60 Stunden pro Woche nicht überschritten werden.