Schlagwort: Arbeitnehmer

  • Arbeiten im Urlaub? In Frankreich gilt ein klarer Schutz für Beschäftigte

    Arbeiten im Urlaub? In Frankreich gilt ein klarer Schutz für Beschäftigte

    Der bezahlte Jahresurlaub besitzt im französischen Arbeitsrecht einen besonderen Stellenwert: Er dient der Erholung. Wer sich in genehmigten Ferien befindet, soll Abstand vom Berufsalltag gewinnen und neue Kraft schöpfen. Aus diesem Grund dürfen Arbeitgeber ihre Beschäftigten während des Urlaubs grundsätzlich nicht zur Arbeit heranziehen. Weder die Rückkehr ins Büro noch das Erledigen kleiner Aufgaben vom Strand, aus dem Hotel oder von zu Hause aus gehört zu den Pflichten eines Arbeitnehmers.

    Das gilt auch für Tätigkeiten, die auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Das Beantworten beruflicher E-Mails, die Teilnahme an einer Videokonferenz, ein kurzer Anruf bei einem Kunden oder das schnelle Überarbeiten einer Datei bleiben rechtlich betrachtet Arbeitsleistungen. Selbst wenn der Aufwand nur wenige Minuten beträgt und bequem über das Smartphone erledigt wird, widerspricht eine solche Anweisung dem eigentlichen Zweck des Urlaubs.

    Ganz ausgeschlossen ist ein Rückruf aus den Ferien allerdings nicht. Das Gesetz lässt Ausnahmen zu, allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen. Ein außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Notfall muss vorliegen, der die Anwesenheit der betreffenden Person zwingend erforderlich macht. Ein schwerwiegender technischer Zwischenfall, eine erhebliche Gefährdung des Betriebs oder ein anderes außergewöhnliches Ereignis zählen zu den denkbaren Fällen.

    Normale Schwierigkeiten im Betriebsalltag reichen dagegen nicht aus. Personalmangel, eine unerwartete Krankmeldung im Team oder eine hohe Arbeitsbelastung gehören zum unternehmerischen Risiko und rechtfertigen keinen Abbruch des Urlaubs. Auch eine mangelhafte Planung darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte ihre Erholung opfern müssen. Kommt es dennoch zu einem Rückruf, muss der Arbeitgeber nachvollziehbar darlegen, weshalb gerade diese Person unverzichtbar ist.

    Welche Rechte und Ausgleichsansprüche im Einzelfall bestehen, richtet sich häufig nach der jeweiligen französischen Convention collective, also dem einschlägigen Tarifvertrag. Sollte später Streit entstehen, prüfen die Arbeitsgerichte sorgfältig, ob tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen oder ob der Rückruf rechtswidrig erfolgte.

    Muss ein Arbeitnehmer seinen Urlaub berechtigterweise unterbrechen, dürfen daraus grundsätzlich keine finanziellen Nachteile entstehen. Zusätzliche Reisekosten, Umbuchungsgebühren oder andere Ausgaben können erstattungsfähig sein. Ebenso bleiben die nicht genommenen Urlaubstage erhalten und lassen sich später nachholen. Manche Tarifverträge sehen darüber hinaus zusätzliche freie Tage als Ausgleich vor.

    Deshalb lohnt sich ein sorgfältiger Umgang mit allen Unterlagen. Flug- oder Bahntickets, Hotelrechnungen, Mautquittungen sowie Belege für Umbuchungen oder Stornierungen sollten aufbewahrt werden. Ebenso empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Rückruf und dessen Begründung. Das schafft Klarheit und erleichtert im Streitfall den Nachweis der entstandenen Kosten.

    Eine andere Situation besteht vor Beginn des Urlaubs. Arbeitgeber legen innerhalb der gesetzlichen und tarifvertraglichen Vorgaben fest, wann Beschäftigte ihre Ferien antreten. Bereits genehmigte Urlaubstermine genießen jedoch Schutz. In der Regel dürfen sie nicht kurzfristig geändert werden. Auch hier existiert lediglich eine Ausnahme für außergewöhnliche Ereignisse, etwa wenn völlig unvorhersehbare Umstände den Betriebsablauf ernsthaft gefährden. Saisonale Arbeitsspitzen oder gewöhnliche Personalengpässe genügen dafür normalerweise nicht.

    Ebenso wenig besteht während der Ferien eine allgemeine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit. Frankreich stärkt diesen Grundsatz zusätzlich durch das sogenannte „Recht auf Abschalten“. Beschäftigte müssen ihr dienstliches Postfach nicht regelmäßig kontrollieren und auch nicht jederzeit auf Anrufe oder Nachrichten reagieren. Unternehmen sind vielmehr gut beraten, funktionierende Vertretungsregelungen einzurichten, damit der Betrieb auch ohne ständig verfügbare Urlauber reibungslos läuft.

    Wer dennoch während seines Urlaubs kontaktiert wird, sollte zunächst klären, ob lediglich eine unverbindliche Bitte vorliegt oder eine verbindliche Arbeitsanweisung ausgesprochen wird. Im Fall eines angeordneten Rückrufs empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung mit Angaben zur Begründung, zur Kostenerstattung und zum Umgang mit den verbleibenden Urlaubstagen.

    Fest steht: Urlaub ist in Frankreich keine Bereitschaftszeit. Der gesetzlich geschützte Erholungsanspruch darf nur in echten Ausnahmefällen eingeschränkt werden. Ein pauschales Verlangen, Beschäftigte müssten während ihrer Ferien jederzeit erreichbar sein oder kleinere Aufgaben erledigen, lässt sich mit den Grundsätzen des französischen Arbeitsrechts nicht vereinbaren.

    Von C. Hatty

  • Hitzewellen als Baustopp-Grund: Frankreich verschärft den Schutz von Arbeitnehmern

    Hitzewellen als Baustopp-Grund: Frankreich verschärft den Schutz von Arbeitnehmern

    Die zunehmende Zahl extremer Hitzeperioden stellt Frankreich vor neue Herausforderungen. Während Temperaturen von über 40 Grad Celsius früher als Ausnahme galten, gehören sie inzwischen in vielen Regionen des Landes zum Sommeralltag. Damit wächst auch der Druck auf Politik und Unternehmen, Arbeitnehmer besser vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Besonders betroffen ist das Baugewerbe, dessen Beschäftigte oft stundenlang unter freiem Himmel arbeiten. Seit einem neuen Dekret vom Mai 2025 verfügt Frankreich über einen deutlich verschärften Rechtsrahmen, der Arbeitgeber zu konkreten Schutzmaßnahmen verpflichtet und unter bestimmten Umständen sogar Baustellenstillstände ermöglicht. Kein automatischer Baustopp bei Hitze Entgegen mancher Darstellung kann die französische Regierung nicht pauschal alle Baustellen schließen, sobald eine Hitzewelle einsetzt. Die Entscheidung über Arbeitsunterbrechungen erfolgt nicht automatisch, sondern orientiert sich an den tatsächlichen Gefahren für die B…

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  • Frankreichs Streikbewegung lahmt – Müde Gewerkschaften, leere Straßen

    Frankreichs Streikbewegung lahmt – Müde Gewerkschaften, leere Straßen

    Die Protestzüge werden dünner. Am 2. Oktober gingen in ganz Frankreich laut Innenministerium nur noch 195.000 Menschen auf die Straße. Die Gewerkschaften sprechen zwar von fast 600.000 – doch egal, welche Zahl man nimmt: Der Trend ist eindeutig. Die Mobilisierung nimmt ab. Und das, obwohl mit dem neuen Haushalt und dem angekündigten Regierungskurs die sozialen Spannungen eigentlich auf dem Höhepunkt sein sollten. Selbst im traditionell streikfreudigen Bildungssektor war die Beteiligung mau. Gerade einmal 4,22 Prozent der Staatsbediensteten machten mit. Ein Alarmsignal für die Gewerkschaften, die sich zunehmend in der Defensive wiederfinden – statt in der Offensive, wie noch vor wenigen Wochen. Symbolpolitik statt Strukturreform Was die Gewerkschaften besonders aufbringt, ist nicht nur die sinkende Teilnehmerzahl – sondern die Reaktion der Regierung. Oder besser gesagt: das, was davon übrig bleibt. Statt eines echten sozialen Kurses gibt es – aus Sicht der Arbeitnehmervertretungen – ein…

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  • Frankreichs Debatte über Arbeitsmigration: Braucht das Land neue Wege?

    Frankreichs Debatte über Arbeitsmigration: Braucht das Land neue Wege?

    In der französischen Regierung herrscht Uneinigkeit – besonders bei einem brisanten Thema: der Arbeitsmigration. Während der Innenminister Bruno Retailleau klare Worte findet und erklärt, dass „die Immigration keine Chance für Frankreich ist“, schlägt der Wirtschaftsminister Eric Lombard eine völlig andere Tonart an. Er fordert mehr Offenheit und betont, dass Frankreich dringend auf Arbeitsmigration angewiesen ist. Doch worum geht es in dieser Diskussion eigentlich? Ein Land im Zwiespalt Lombard, der am Sonntag auf LCI sprach, ließ keinen Zweifel an seiner Position: „Wir brauchen Arbeitsmigration. Unternehmer fordern sie“, sagte er. Seine Argumentation ist klar und pragmatisch. Es gehe nicht nur um Arbeitskräfte in Fabriken oder Krankenhäusern, sondern um das Funktionieren der gesamten Wirtschaft. „Natürlich muss Frankreich ein Land der Immigration bleiben“, betonte er entschieden. Doch das klingt nach einer Position, die nicht jeder in der Regierung teilt. Innenminister Retailleau hat…

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  • Gleichberechtigung bei Gehältern in Frankreich: Frauen „arbeiten kostenlos“ ab dem 8. November

    Gleichberechtigung bei Gehältern in Frankreich: Frauen „arbeiten kostenlos“ ab dem 8. November

    Die symbolische Zeitmarke für die Gehaltslücke zwischen Männern und Frauen ist in Frankreich wieder erreicht. Ab dem 8. November um 16:48 Uhr „arbeiten Frauen bis Jahresende kostenlos“, so die Initiative „Les Glorieuses“. Diese jährliche Aktion weist darauf hin, dass Frauen in Frankreich nach wie vor 13,9 % weniger als Männer verdienen (Daten 2022) und markiert den Zeitpunkt, ab dem ihre Arbeitskraft im Vergleich zu Männern symbolisch nicht mehr bezahlt wird. Im Jahr 2021 betrug das Gehaltsgefälle sogar noch 15,4 %, was die Zeit dieses „unbezahlten“ Zeitraums im Vorjahr früher ansetzte, auf den 6. November um 11:25 Uhr. Rebecca Amsellem, die Gründerin der Initiative „Les Glorieuses“, spricht von einer minimalen Verbesserung. Doch während in Frankreich Fortschritte nur langsam sichtbar werden, bieten andere Länder klare Erfolgsbeispiele, die Frankreich laut Amsellem adaptieren könnte. Schweden und Island etwa sind bekannt für eine transparente Lohngleichheit und den Ausbau von Maßnahmen…

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  • Beschäftigung: Ein zweiter Solidaritätstag — Eine neue Last für französische Arbeitnehmer?

    Beschäftigung: Ein zweiter Solidaritätstag — Eine neue Last für französische Arbeitnehmer?

    Ein zweiter Solidaritätstag ohne Bezahlung für alle Arbeitnehmer—das fordern einige französische Senatoren in einem kürzlich veröffentlichten Bericht. Die vorgeschlagene Maßnahme könnte Frankreichs Wirtschaft jährlich 2,4 Milliarden Euro einbringen, insbesondere zur Unterstützung der in der Krise steckenden Pflegeeinrichtungen (EHPADs) und zur Förderung der sogenannten „Autonomiebranche“. Doch wie sinnvoll und fair ist diese Idee wirklich? Was bedeutet ein zweiter Solidaritätstag? Seit dem Jahr 2004 existiert in Frankreich der sogenannte „Tag der Solidarität“: eine zusätzliche Arbeitsschicht ohne Bezahlung. Die Einführung dieser Regelung war eine direkte Reaktion auf die Hitzewelle im Sommer 2003, bei der Tausende von Senior*innen und vulnerablen Menschen in Pflegeheimen ums Leben kamen. Die zusätzlichen Einnahmen wurden in die Pflege- und Gesundheitssektoren investiert, um eine bessere Versorgung und Sicherheit zu gewährleisten. Nun fordern einige Politiker, darunter die zentristische…

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  • Künstliche Intelligenz wird eines Tages die Menschheit beherrschen – das glauben 35% der Franzosen

    Künstliche Intelligenz wird eines Tages die Menschheit beherrschen – das glauben 35% der Franzosen

    Künstliche Intelligenz ist dabei, sich in allen Bereichen unseres Alltags durchzusetzen. Das französische Umfrageinstitut Ifop wollte wissen, was die Franzosen zu dieser digitalen Revolution sagen.

    Es wird viel darüber gesprochen, es macht neugierig und beunruhigt, und ab 2024 wird künstliche Intelligenz immer mehr in unser Leben treten. Wer fürchtet sie? Wer nutzt sie? Eine Umfrage des Instituts Ifop für learnthings.fr und die auf Daten spezialisierte Agentur FLASHS hat die Einstellung der Franzosen gegenüber der Künstlichen Intelligenz untersucht. Die Ergebnisse zeigen ein gemischtes Bild. Die Umfrage zeigt, dass 35 % der Franzosen glauben, dass die künstliche Intelligenz eines Tages die Menschheit beherrschen wird.

    51 % der befragten Franzosen äußerten sich besorgt über künstliche Intelligenz, 35 % stehen ihr gleichgültig gegenüber und nur 14 % zeigten sich begeistert von der Entwicklung dieser Technologie. Das Meinungsforschungsinstitut befragte insbesondere Arbeitnehmer, die von der Integration künstlicher Intelligenz in Arbeitsabläufe zwangsläufig stärker betroffen sind.

    Entgegen allen Erwartungen nutzen bereits viele künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz, ohne ihre Vorgesetzten darüber zu informieren. 55 % der französischen Arbeitnehmer, die KI am Arbeitsplatz eingesetzt haben, taten dies also heimlich. Eine große Mehrheit möchte jedoch nichts von Künstlicher Intelligenz hören. 63 % der Arbeitnehmer möchten noch nicht einmal darin geschult werden. 68 % der Arbeitnehmer rechnen mit negativen Folgen durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz für ihr Unternehmen.

    Die größte Sorge der französischen Arbeitnehmer gilt dem Erhalt der Arbeitsplätze. Sie befürchten eine mögliche Streichung von Arbeitsplätzen durch den Einsatz künstlicher Intelligenz. Vier von zehn Arbeitnehmern sind der Meinung, dass KI irgendwann den Großteil ihrer Arbeit übernehmen wird. 27 % glauben sogar, dass dies bereits in den nächsten zehn Jahren geschehen wird.

  • Lyon: Vier-Tage-Woche für 5.500 städtische Bedienstete

    Lyon: Vier-Tage-Woche für 5.500 städtische Bedienstete

    Die Die Metropole Lyon bietet ihren Beschäftigten ab diesem Herbst die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit auf freiwilliger Basis auf eine Viertagewoche umzustellen. Das Experiment will diese Berufe attraktiver machen.

    nach dem Ende der diesjährigen Sommerferien führt die Metropole Lyon, die zweitgrößte Stadt Frankreichs, die Viertagewoche für ihre Angestellten ein. Das bedeutet natürlich nicht, dass die betroffenen Arbeitnehmer weniger arbeiten werden. Die Metropole Lyon bietet ihnen auf freiwilliger Basis an, ihre Arbeitszeit neu zu organisieren.

    Die städtischen angestellten können vier Tage pro Woche, viereinhalb Tage pro Woche oder abwechselnd an vier und fünf Tagen pro Woche arbeiten. Jeder Angestellte kann so die Länge seiner Arbeistzeit selbst bestimmen, aber insgesamt muss natürlich die gesetzlich vorgeschriebene 35-Stunden-Woche dabei herauskommen. Es ist also klar, dass die Mitarbeiter, die sich freiwillig für diesen Versuch gemeldet haben, jeden der vier Tage ein bisschen länger arbeiten müssen. Sie können zum Beispiel früher anfangen, später aufhören oder ihre Mittagspause verkürzen.

    Die Metropole Lyon führt dieses Experiment durch, um die angebotenen Berufe attraktiver zu machen, da die Kommunalverwaltungen Schwierigkeiten haben, Mitarbeiter einzustellen. Zweitens geht es darum, die Fehlzeiten mit „maßgeschneiderteren“ Dienstplänen für jeden Bediensteten zu verringern. Und schließlich und vor allem geht es darum, die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu verringern. Viele Mütter, die bei der Metropole Lyon angestellt sind, arbeiten zu 80 %, was eine Art erzwungene Teilzeitbeschäftigung darstellt. Wenn sie sich für die Viertagewoche entscheiden, können sie wieder ein volles Gehalt erhalten, ohne ihre spürbar Freizeit zu beschneiden.

    Das Modell der Viertagewoche kommt in Frankreich in kleinen Schritten voran. Nach Angaben des Arbeitsministeriums haben bereits etwa 10.000 Arbeitnehmer in Frankreich eine Viertagewoche. Die Idee bahnt sich ihren Weg in die öffentliche Debatte, insbesondere seit der Gesundheitskrise, die unser Verhältnis zur Arbeit und zu unserer Freizeit verändert hat.

    Aber es geht manchmal auch anders: Bei einer Behörde in der Picardie entschieden sich im Frühjahr nur drei Bedienstete von 284 unbefristet Beschäftigten für die 36-Stunden-Woche in vier Tagen, die von der Geschäftsleitung vorgeschlagen wurde. Das bedeutete neun Stunden Arbeit pro Tag, zu denen noch die Fahrzeit für den Hin- und Rückweg hinzukam. Die Beschäftigten hatten also keine Zeit mehr, ihre Kinder zur Schule zu bringen oder von der Schule abzuholen…

  • Pfingstmontag: Warum heute in Frankreich viele Arbeitnehmer ins Büro müssen

    Pfingstmontag: Warum heute in Frankreich viele Arbeitnehmer ins Büro müssen

    An diesem Pfingstmontag nutzen viele Unternehmen den Feiertag als sogenannten Solidaritätstag, der die Finanzierung der Betreuung älterer und behinderter Menschen unterstützen soll.

    Feiertag oder nicht? Viele Unternehmen nutzen diesen Tag im Juni als Solidaritätstag. Einige arbeiten, ohne bezahlt zu werden, anderen wird einer ihrer Urlaubstage gestrichen. Ein Beitrag, der zur Finanzierung einer besseren Betreuung von älteren und behinderten Menschen dient.

    Ist der Pfingstmontag grundsätzlich ein Solidaritätstag?
    Nein, der Pfingstmontag ist nicht unbedingt ein Solidaritätstag in allen Unternehmens und damit auch nicht für alle Erwerbstätigen in Frankreich.

    Der Solidaritätstag, der nach der Hitzewelle im Jahr 2003 eingeführt wurde, bei der mehrere Tausend ältere Menschen starben, war allerdings tatsächlich ursprünglich auf Pfingstmontag festgelegt worden. Das Prinzip ist einfach: Die Arbeitnehmer arbeiten an diesem Tag, ohne dafür entlohnt zu werden. Im Gegenzug zahlen die Unternehmen einen entsprechenden Beitrag an die CNSA (Caisse nationale de solidarité pour l’autonomie).

    Im Jahr 2008 wurde der Pfingstmontag jedoch wieder zu einem arbeitsfreien Feiertag erklärt. Seitdem können die Arbeitgeber das Datum des Solidaritätstages frei festlegen. Es kann also jeden Feiertag treffen, an dem Angestellte arbeiten müssen, ohne bezahlt zu werden. Einzige Ausnahme ist und bleibt 1. Mai, der Tag der Arbeit.

    In der Praxis haben die Unternehmen mehrere Lösungen, um diesen Solidaritätstag einzuhalten. So kann der Arbeitgeber auch beschließen, seinen Angestellten statt kostenloser Arbeit einen Urlaubstag zu streichen: Der Arbeitnehmer behält also alle seine Feiertage.

    Eine andere Möglichkeit besteht darin, den Wert eines Arbeitstages über das Jahr auf der Gehaltsabrechnung zu realisieren, wobei im Jahresschnitt ein Tag weniger bezahlt wird, oder indem sieben Stunden mehr Arbeit über das Jahr verteilt werden. In allen Fällen wird der  jedoch letztendlich ein entsprechender Betrag an die Caisse nationale de solidarité pour l’autonomie überwiesen.

    Sind alle Arbeitnehmer in Frankreich von dieser Regelung betroffen?
    Laut Gesetzestext sind alle Erwerbstätigen, mit Ausnahme der Freiberufler und Selbstständigen, von diesem Solidaritätstag betroffen. Aber nicht nur sie werden zur Kasse gebeten. Seit 2013 müssen ab einem bestimmten steuerlichen Referenzeinkommen auch steuerpflichtige Rentner in die Tasche greifen. Dies geschieht dann in Form eines Solidaritätsbeitrags.

    Seit seiner Einführung im Jahr 2004 wurden durch den Solidaritätstag fast 48 Milliarden Euro für die Caisse nationale de solidarité pour l’autonomie realisiert.

    Für das Jahr 2022 rechnet die CNSA mit Einnahmen aus dem Solidaritätstag in einer Höhe von etwa drei Milliarden Euro, die insbesondere für den Betrieb von sozialmedizinischen Einrichtungen und Diensten, die Verteilung individueller Hilfen, die Prävention von Autonomieverlust oder die Unterstützung von Angehörigen, die Menschen mit Autonomieverlust betreuen, verwendet werden.

    Die Gesamtfinanzierung der Hilfe zur Selbsthilfe für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen wird sich im Jahr 2022 auf etwas mehr als 35 Milliarden Euro belaufen, ein Betrag, der zu 90% auf der CSG, der allgemeinen Sozialabgabe, beruht, einer Steuer, die auf die Einkommen erhoben wird.

  • Pfingstmontag: Wer muss an diesem Tag arbeiten?

    Pfingstmontag: Wer muss an diesem Tag arbeiten?

    Am Montag, dem 6. Juni 2022, ist Pfingstmontag. Wie jedes Jahr fragen sich viele Arbeitnehmer, ob sie an diesem Tag arbeiten müssen oder nicht. Die Regeln in Frankreich sind ziemlich kompliziert…

    In diesem Jahr fällt der Pfingstmontag auf den 6. Juni und viele fragen sich, ob sie an diesem Tag arbeiten müssen oder nicht. Obwohl dieser Tag laut Gesetz in Frankreich normalerweise ein Feiertag ist, kann in manchen Fällen die Anwesenheit bei der Arbeit verlangt werden.

    Ist Pfingstmontag wirklich ein gesetzlicher Feiertag in Frankreich?
    Wenn man sich an das Gesetz und nur an das Gesetz hält, gilt der Pfingstmontag als einer der elf gesetzlichen Feiertage und ist somit ein Feiertag. Artikel L3133-1 des französischen Arbeitsgesetzbuchs enthält sogar eine Liste dieser Feiertage: „1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 8. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 14. Juli, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), 11. November und der 25. Dezember, der erste Weihnachtsfeiertag“ sind offizielle Feiertage.

    Ob man am Pfingstmntag arbeiten muss, hängt allerdings davon ab, ob das Unternehmen entscheidet, dass es sich um einen sogenannten Solidaritätstag handelt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber beschließt, den Pfingstmontag als Solidaritätstag festzulegen, müssen Arbeitnehmer zwingend arbeiten. In diesem Fall ist der Pfingstmontag also ein Feiertag, aber kein arbeitsfreier Tag.

    Andernfalls ist man nicht zur Arbeit verpflichtet. Arbeitgeber können jedoch die Anwesenheit von Angestellten verlangen, außer bei Arbeitnehmern unter 18 Jahren mit Ausnahme von Dienstleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Wer nicht arbeiten, wird natürlich trotzdem bezahlt, da der Pfingstmontag ein bezahlter Feiertag ist.

    Was ist ein Solidaritätstag?
    Laut der Website der Regierung ist ein Solidaritätstag dazu da, älteren Menschen zu helfen. Er ermöglicht die Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Autonomie von älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen. „Dieser Tag ist ein zusätzlicher unbezahlter Arbeitstag im Jahr“, heißt es auf der Website.

    Um diesen Solidaritätstag durchzuführen, gibt es in der Privatwirtschaft drei Möglichkeiten: Entweder man arbeitet an einem Feiertag, der eigentlich arbeitsfrei ist, außer dem 1. Mai, oder beispielsweise an einem Samstag.

    Was ist am Montag, dem 6. Juni, geöffnet?
    In der Regel sind die meisten großen Supermärkte wie Carrefour, Leclerc oder Auchan auch am Pfingstmontag geöffnet. Die Öffnungszeiten können sich jedoch von normalen Wochentagen unterscheiden.

    Grundschulen, Collèges oder Gymnasien sind alle geschlossen, ebenso wie Bibliotheken, Steuerzentren oder die Post. Dasselbe gilt für Ärzte und Apotheken, mit Ausnahme derjenigen, die Bereitschaftsdienst haben.