Kategorie: Vereinigte Staaten

  • Trumps Wahldebakel erschüttert Amerika – und stellt Marine Le Pens Strategie für 2027 infrage

    Trumps Wahldebakel erschüttert Amerika – und stellt Marine Le Pens Strategie für 2027 infrage

    Die amerikanischen Zwischenwahlen vom 3. November 2026 haben Donald Trump eine empfindliche politische Niederlage beschert. Die Demokraten eroberten die Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses und gewannen selbst in traditionell republikanischen Hochburgen. Für Frankreich, wo im April 2027 ein neuer Präsident gewählt wird, wirft dieser Machtwechsel eine grundsätzliche Frage auf: Könnte die Niederlage des amerikanischen Rechtspopulismus auch den Vormarsch von Marine Le Pens Rassemblement National bremsen? Die Antwort ist komplizierter, als es der Wahlausgang in Washington zunächst vermuten lässt. Ein politisches Erdbeben in Washington Die amerikanischen Midterms sind traditionell eine Bewährungsprobe für den amtierenden Präsidenten. Häufig verliert dessen Partei Sitze im Kongress. Doch das Ausmass der republikanischen Niederlage vom 3. November geht über eine gewöhnliche Korrektur der Machtverhältnisse hinaus. Die Demokraten sicherten sich die Kontrolle über das Repräsentantenhaus und…

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  • Trump lobt Marine Le Pen – doch sein politischer Ritterschlag könnte für Frankreichs Rechte zum Risiko werden

    Trump lobt Marine Le Pen – doch sein politischer Ritterschlag könnte für Frankreichs Rechte zum Risiko werden

    US-Präsident Donald Trump bezeichnet Marine Le Pen als wichtigste konservative Stimme Frankreichs und kritisiert erneut die französische Justiz. Eine ausdrückliche Unterstützung für die Präsidentschaftswahl 2027 vermeidet er jedoch. Seine Äusserungen zeigen, wie eng die politischen Auseinandersetzungen in Europa inzwischen mit dem amerikanischen Wahlkampf verflochten sind. Für Le Pen ist die Aufmerksamkeit aus Washington zugleich Chance und Belastung. Donald Trump hat erneut in die politische Debatte Frankreichs eingegriffen. Am Dienstag, dem 20. Oktober 2026, würdigte der amerikanische Präsident Marine Le Pen als führende konservative Stimme des Landes und stellte die Rechtmässigkeit ihrer gerichtlichen Behandlung politisch infrage. Eine offizielle Wahlempfehlung für die Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr sprach er allerdings nicht aus. Die Intervention fällt in eine politisch angespannte Phase. Frankreich wird von schweren Ausschreitungen erschüttert, während sich die Vereinigten…

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  • Frankreich brennt – und Trump weiss natürlich, wer schuld ist!

    Frankreich brennt – und Trump weiss natürlich, wer schuld ist!

    Kommentar | 19. Oktober 2026 Da brennt in Frankreich ein Rathaus, und wer steht sofort mit dem politischen Feuerlöscher bereit? Donald Trump! Natürlich! Der Mann, der aus jeder Katastrophe eine Wahlkampfveranstaltung macht und aus jedem brennenden Mülleimer eine internationale Verschwörung. Und sein Vize JD Vance? Der liefert gleich die passende Gebrauchsanweisung für amerikanische Wähler mit: Seht her, Leute! So sieht euer Land aus, wenn ihr die Demokraten wählt! Wunderbar! Frankreich hat soziale Unruhen, Amerika hat Zwischenwahlen, und die beiden Herren im Weissen Haus haben die Ursache bereits ermittelt. Einwanderung! Fall abgeschlossen! Ermittlungen überflüssig! Warum mühsam Fakten prüfen, wenn man auch einfach auf Truth Social herumbrüllen kann? Willkommen bei der transatlantischen Feuerwehr der alternativen Fakten! Am 17. Oktober gehen in Frankreich Hunderttausende Menschen auf die Strasse. Schüler protestieren gegen miserable Unterrichtsbedingungen, Arbeitnehmer gegen steigende …

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  • Amerikas Iran-Sanktionen bringen französische Bioraffinerie an den Rand des Ruins

    Amerikas Iran-Sanktionen bringen französische Bioraffinerie an den Rand des Ruins

    Eine kleine Raffinerie im französischen Burgund gerät ins Visier des amerikanischen Finanzministeriums. Der Grund liegt nicht in ihrer Produktion, sondern in den internationalen Verflechtungen ihres Eigentümers. Der Fall La Nivernaise de Raffinage zeigt, wie weit die wirtschaftlichen Folgen amerikanischer Sanktionen reichen – und wie schnell ein Industriebetrieb seine Handlungsfähigkeit verlieren kann, wenn Banken und Geschäftspartner das Vertrauen entziehen.

    Stand: 9. Oktober 2026

    Im beschaulichen Prémery, einer Kleinstadt im Département Nièvre in der Region Bourgogne-Franche-Comté, steht eine Industrieanlage, deren wirtschaftliche Zukunft inzwischen von Entscheidungen in Washington abhängt. Die Firma La Nivernaise de Raffinage verarbeitet gebrauchte Speiseöle zu Rohstoffen für die Herstellung von Biokraftstoffen. Ein Geschäftsmodell, das eigentlich gut in die europäische Strategie zur Kreislaufwirtschaft und zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern passt.

    Doch seit dem 24. August 2026 steht das Unternehmen auf der Sanktionsliste des amerikanischen Finanzministeriums. Nicht wegen nachgewiesener illegaler Geschäfte mit Iran, sondern aufgrund seiner Eigentümerstruktur. Die amerikanischen Behörden ordnen die französische Raffinerie einem internationalen Firmennetzwerk zu, das nach ihrer Darstellung von einem bereits sanktionierten iranischen Geschäftsmann kontrolliert wird.

    Für die Beschäftigten hat diese geopolitische Verwicklung unmittelbare Konsequenzen. Banken kündigen Geschäftsbeziehungen, Handelspartner ziehen sich zurück, die Produktion steht still. Inzwischen befindet sich das Unternehmen in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren. Die Zukunft von 33 Arbeitsplätzen ist ungewiss.

    Eine Übernahme mit grossen Versprechen

    Dabei hatte die Geschichte zunächst vielversprechend begonnen. Im August 2024 verkündete die in Genf ansässige Wellbred Trading SA die Übernahme von La Nivernaise de Raffinage. Der Erwerb sollte den Ausbau der Aktivitäten im Bereich erneuerbarer Energien vorantreiben.

    Wellbred stellte Investitionen und neue Absatzmöglichkeiten in Frankreich, Deutschland und Spanien in Aussicht. Die damals 35 Beschäftigten sollten übernommen werden. Im Mittelpunkt stand die Verwertung gebrauchter Speiseöle, die als Ausgangsstoff für Biokraftstoffe dienen.

    Das industrielle Konzept war durchaus zeitgemäss. Die Europäische Union fördert die Nutzung bestimmter Abfall- und Reststoffe zur Herstellung nachhaltiger Kraftstoffe. Besonders im Verkehrssektor sollen solche Produkte helfen, Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

    Für einen mittelständischen Industriebetrieb in einer strukturschwachen ländlichen Region bedeutete der Einstieg eines internationalen Investors deshalb zunächst eine wirtschaftliche Perspektive.

    Zwei Jahre später erscheint die Übernahme in einem anderen Licht. Nach Darstellung des amerikanischen Finanzministeriums gehört Wellbred Trading zu einem Unternehmensgeflecht rund um die in Singapur angesiedelte Wellbred Capital. Hinter diesem Netzwerk soll Mohammad Hossein Shamkhani stehen, Sohn des früheren hochrangigen iranischen Sicherheitsfunktionärs Ali Shamkhani.

    Washington wirft dem Geschäftsmann vor, ein internationales Netzwerk für den Transport und die Vermarktung iranischen Erdöls zu betreiben und damit amerikanische Sanktionen zu umgehen.

    Die Investitionen in europäische Unternehmen der alternativen Energiewirtschaft wertet das amerikanische Finanzministerium als Teil einer Strategie, dem Unternehmensverbund internationale Legitimität zu verschaffen.

    Dabei handelt es sich um die Bewertung der amerikanischen Behörden, nicht um eine gerichtlich festgestellte Beteiligung der französischen Raffinerie an illegalen Ölgeschäften.

    Ein iranisches Netzwerk im Visier Washingtons

    Mohammad Hossein Shamkhani wurde bereits im Juli 2025 mit amerikanischen Sanktionen belegt. Die Behörden beschuldigen ihn, über komplexe Firmenstrukturen und internationale Handelsverbindungen Geschäfte mit iranischem Erdöl organisiert zu haben.

    Solche Netzwerke stehen seit Jahren im Zentrum der amerikanischen Iran-Politik. Washington versucht, Einnahmen aus dem Erdölexport einzuschränken, weil diese nach amerikanischer Einschätzung zur Finanzierung staatlicher Machtstrukturen und sicherheitspolitischer Aktivitäten Irans beitragen.

    Die Sanktionspolitik richtet sich deshalb nicht ausschliesslich gegen iranische Staatsunternehmen. Sie erfasst zunehmend Reedereien, Handelsgesellschaften, Finanzdienstleister und Firmen, die mutmasslich von sanktionierten Personen kontrolliert werden.

    Im März 2026 leitete das amerikanische Justizministerium zudem zivilrechtliche Einziehungsverfahren ein, die unter anderem rund 13 Millionen Dollar betrafen, welche für zwei Wellbred-Gesellschaften bestimmt gewesen sein sollen. Das Ministerium betonte ausdrücklich, dass die in den Verfahren vorgebrachten Vorwürfe zunächst bewiesen werden müssten.

    Am 24. August folgte die Aufnahme von La Nivernaise de Raffinage in die amerikanische Sanktionsliste.

    Entscheidend war dabei ihre Verbindung zu Wellbred Trading. Die Massnahme beruht auf den amerikanischen Sanktionsbestimmungen über Eigentum, Kontrolle und Handeln im Auftrag sanktionierter Personen oder Organisationen.

    Eine strafrechtliche Verurteilung der französischen Gesellschaft oder ihrer Mitarbeiter ist damit nicht verbunden.

    Die Macht des amerikanischen Finanzsystems

    Besonders aufschlussreich ist die Frage, weshalb eine Entscheidung des amerikanischen Finanzministeriums einen französischen Industriebetrieb derart schwer treffen kann.

    Grundsätzlich gelten amerikanische Finanzsanktionen unmittelbar für Personen und Unternehmen, die der amerikanischen Rechtsordnung unterliegen. Vermögenswerte sanktionierter Personen innerhalb amerikanischer Zuständigkeit werden eingefroren. Bestimmte Transaktionen sind verboten, sofern keine Ausnahme oder Genehmigung besteht.

    Ihre Wirkung reicht allerdings weit über die Vereinigten Staaten hinaus.

    Der internationale Zahlungsverkehr ist eng mit dem amerikanischen Finanzsystem verbunden. Banken benötigen häufig Zugang zu Dollarzahlungen und Korrespondenzbankbeziehungen in den USA. Wer diesen Zugang gefährdet, riskiert erhebliche wirtschaftliche Nachteile.

    Die im vorliegenden Fall einschlägigen Sanktionsbestimmungen sehen unter bestimmten Voraussetzungen auch Beschränkungen für ausländische Finanzinstitute vor, wenn diese wissentlich bedeutende Transaktionen zugunsten sanktionierter Personen ermöglichen.

    Damit entsteht ein erheblicher Anreiz zur Risikovermeidung.

    Eine französische Bank muss nicht zwangsläufig jede denkbare Geschäftsbeziehung mit einem sanktionierten Unternehmen aufgrund eines unmittelbar anwendbaren amerikanischen Verbots beenden. Sie kann dennoch entscheiden, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken zu gross geworden sind.

    Genau dieser Mechanismus scheint La Nivernaise getroffen zu haben. Nach Recherchen des französischen Fernsehens kündigte die Bank des Unternehmens ihre Verträge. Auch Geschäftspartner zogen sich zurück, um mögliche Sanktionen oder Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr zu vermeiden.

    Für einen mittelständischen Industriebetrieb ist eine solche Entwicklung existenzbedrohend. Ohne verlässliche Bankverbindungen lassen sich Lieferanten, Löhne und laufende Betriebskosten nur schwer finanzieren. Wenn gleichzeitig Kunden und Zulieferer ausfallen, gerät die gesamte Produktionskette ins Stocken.

    Die wirtschaftliche Wirkung einer Sanktion kann somit deutlich über ihren unmittelbaren juristischen Anwendungsbereich hinausgehen.

    Die Krise begann bereits vor den Sanktionen

    Allerdings wäre es verkürzt, die gesamte wirtschaftliche Krise des Unternehmens ausschliesslich auf die Entscheidung vom 24. August zurückzuführen.

    Nach Recherchen von Le Monde stand die Produktion bereits seit Juni 2026 still. Finanzielle Schwierigkeiten innerhalb des Wellbred-Konzerns hatten offenbar dazu geführt, dass notwendige Rohstoffe nicht mehr beschafft werden konnten. Finanzielle Blockaden im Frühjahr beeinträchtigten die Versorgung des Betriebs.

    Die amerikanischen Sanktionen trafen somit ein Unternehmen, dessen wirtschaftliche Lage bereits erheblich geschwächt war.

    Am 7. September eröffnete das Handelsgericht von Nevers ein gerichtliches Sanierungsverfahren (redressement judiciaire). Als Datum der Zahlungsunfähigkeit wurde rückwirkend der 1. Juni 2026 festgestellt.

    Diese zeitliche Abfolge ist entscheidend: Die finanzielle Krise begann vor der formellen Aufnahme der Raffinerie in die amerikanische Sanktionsliste. Die Sanktionen dürften die Schwierigkeiten zusätzlich verschärft haben, waren aber nicht deren alleinige Ursache.

    Ein Fernsehbericht vom 8. Oktober spricht inzwischen von einer drohenden Liquidation. Ein entsprechender Gerichtsbeschluss lässt sich anhand der verfügbaren amtlichen Veröffentlichungen jedoch bislang nicht bestätigen.

    Washington lässt eine befristete Ausnahme zu

    Bemerkenswert ist, dass das amerikanische Finanzministerium gleichzeitig mit den Sanktionen eine besondere Übergangsregelung für La Nivernaise erlassen hat.

    Die sogenannte General License AA erlaubt bestimmte Geschäfte, die zur geordneten Abwicklung bestehender Vertragsverhältnisse oder zur vorübergehenden Aufrechterhaltung bereits vereinbarter Tätigkeiten notwendig sind.

    Die Genehmigung gilt bis zum 23. Oktober 2026, 0.01 Uhr amerikanischer Ostküstenzeit.

    Damit hat Washington nicht sämtliche wirtschaftlichen Beziehungen zur Raffinerie mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Ausnahme soll vielmehr eine begrenzte Übergangsphase ermöglichen.

    Für die betroffenen Unternehmen und Banken bedeutet dies allerdings keine umfassende Rechtssicherheit. Die Genehmigung gilt nur innerhalb ihres genau festgelegten Anwendungsbereichs. Transaktionen mit anderen sanktionierten Beteiligten können weiterhin untersagt sein.

    Vor allem verpflichtet die amerikanische Ausnahmegenehmigung keine Bank dazu, Geschäftsbeziehungen fortzusetzen. Auch Lieferanten und Kunden können sich weiterhin zurückziehen.

    Die rechtliche Möglichkeit, bestimmte Geschäfte abzuwickeln, ist deshalb nicht gleichbedeutend mit der wirtschaftlichen Fähigkeit, den Betrieb wieder aufzunehmen.

    Die Suche nach einem Käufer als letzter Ausweg

    Inzwischen bemüht sich der gerichtlich eingesetzte Verwalter AJUP um einen Käufer für den Industriebetrieb.

    Eine Übernahme durch einen unabhängigen Investor könnte eine neue Perspektive eröffnen. Voraussetzung wäre allerdings, dass die Eigentumsverhältnisse tatsächlich verändert und die Verbindungen zu den sanktionierten Gesellschaften rechtlich und wirtschaftlich geklärt werden.

    Selbst dann wäre das Problem nicht automatisch gelöst.

    La Nivernaise steht ausdrücklich mit eigenem Namen auf der amerikanischen Sanktionsliste. Eine Veränderung der Eigentümerstruktur führt deshalb nicht unmittelbar zur Streichung. Vielmehr müsste beim amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) eine Überprüfung beantragt werden.

    Die Behörde kann Sanktionen aufheben, wenn sich die massgeblichen Umstände verändert haben oder die ursprüngliche Einstufung nicht mehr gerechtfertigt ist.

    Für einen potenziellen Käufer entsteht damit ein schwieriges Kalkül. Er müsste nicht nur den wirtschaftlichen Zustand der Raffinerie beurteilen, sondern auch die Risiken eines möglicherweise langwierigen amerikanischen Verwaltungsverfahrens berücksichtigen.

    Hinzu kommt die Frage, ob Banken und Geschäftspartner nach einer erfolgreichen Übernahme bereit wären, ihre Beziehungen wieder aufzunehmen.

    Ein französischer Fall mit europäischer Tragweite

    Die Affäre wirft grundsätzliche Fragen zur wirtschaftlichen Souveränität Europas auf.

    Die Europäische Union verfügt über eigene Sanktionsinstrumente und verfolgt gegenüber Iran teilweise andere rechtliche und diplomatische Ansätze als Washington. Dennoch sind europäische Unternehmen in hohem Masse von internationalen Finanzverbindungen abhängig, auf die amerikanische Behörden erheblichen Einfluss ausüben können.

    Diese Abhängigkeit ist nicht neu. Bereits nach dem amerikanischen Rückzug aus dem internationalen Atomabkommen mit Iran im Jahr 2018 sahen sich zahlreiche europäische Unternehmen gezwungen, ihre Iran-Geschäfte einzustellen, obwohl die Europäische Union weiterhin an dem Abkommen festhielt.

    Der Fall von Prémery zeigt jedoch eine zusätzliche Dimension. Hier geht es nicht um ein französisches Unternehmen, das selbst Geschäfte mit Iran betreibt. Betroffen ist vielmehr ein lokaler Industriebetrieb, dessen internationaler Eigentümer nach amerikanischer Einschätzung Verbindungen zu einem sanktionierten iranischen Netzwerk unterhält.

    Die wirtschaftliche Verwundbarkeit entsteht somit durch die Eigentumsverhältnisse und die Risikobewertung internationaler Finanzinstitute.

    Daraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen der legitimen Durchsetzung amerikanischer Sanktionspolitik und dem europäischen Interesse, wirtschaftlich tragfähige Unternehmen vor unverhältnismässigen Folgewirkungen zu schützen.

    Für die Beschäftigten in Prémery ist diese geopolitische Debatte freilich von begrenztem unmittelbarem Nutzen. Ihre Zukunft hängt davon ab, ob sich ein Investor findet, der die Raffinerie wirtschaftlich stabilisieren und zugleich die sanktionsrechtlichen Hindernisse überwinden kann.

    Das Schicksal von La Nivernaise verdeutlicht, wie eng lokale Industriepolitik und internationale Machtverhältnisse inzwischen miteinander verflochten sind. Eine Produktionsstätte, die gebrauchte Speiseöle verarbeitet, kann zum wirtschaftlichen Kollateralschaden eines Konflikts werden, der Tausende Kilometer entfernt ausgetragen wird.

    Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, ob die amerikanischen Sanktionen juristisch begründet sind. Sie lautet auch, wie europäische Staaten verhindern können, dass wirtschaftlich grundsätzlich lebensfähige Unternehmen durch die internationalen Verbindungen ihrer Eigentümer dauerhaft handlungsunfähig werden.

    Für Prémery wird sich diese Frage nicht in diplomatischen Verhandlungen entscheiden, sondern daran, ob die Maschinen wieder anlaufen und die Beschäftigten ihre Arbeitsplätze behalten.

    Christine Macha

  • Trump gegen Macron: In New York prallen zwei Weltordnungen aufeinander

    Trump gegen Macron: In New York prallen zwei Weltordnungen aufeinander

    Selten lässt sich der Wandel der internationalen Ordnung so anschaulich beobachten wie an diesem Dienstag in New York. Im Abstand weniger Stunden traten Donald Trump und Emmanuel Macron vor die Generalversammlung der Vereinten Nationen. Beide sprachen über Frieden, Sicherheit und Souveränität. Doch hinter denselben Begriffen stehen zwei nahezu gegensätzliche Vorstellungen davon, wie die Welt im Jahr 2026 funktionieren soll. Trump setzt auf Macht, Abschreckung und nationale Handlungsfreiheit. Macron verteidigt eine Ordnung, in der Macht durch Recht eingehegt und nationale Souveränität durch internationale Zusammenarbeit ergänzt wird. Es ist mehr als ein rhetorischer Gegensatz zwischen einem amerikanischen und einem französischen Präsidenten. In New York standen sich zwei konkurrierende Antworten auf eine grundsätzliche Frage gegenüber: Was bleibt von der regelbasierten internationalen Ordnung, wenn ihre Regeln von den mächtigsten Staaten zunehmend nur noch dann akzeptiert werden, wenn s…

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  • Macrons Abrechnung in New York: Gaza wird zum Prüfstein der internationalen Ordnung

    Macrons Abrechnung in New York: Gaza wird zum Prüfstein der internationalen Ordnung

    Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat Emmanuel Macron vor der Uno-Generalversammlung die Lage im Gazastreifen zum Symbol einer internationalen Ordnung erklärt, die an ihren eigenen Ansprüchen zu scheitern droht. Was sich dort vor den Augen der Weltöffentlichkeit abspiele, sei ein «Schauspiel, das uns alle beschämt», sagte der französische Präsident in New York. Hinter der moralischen Anklage steht jedoch mehr als Empörung über das Leiden der Zivilbevölkerung. Macron formulierte eine grundsätzliche Kritik an einer Diplomatie, deren Friedensversprechen nach französischer Auffassung zunehmend von der Realität vor Ort entkoppelt sind. Eine Rede mit ungewöhnlicher Schärfe Macrons Auftritt am 22. September vor der 81. Generalversammlung der Vereinten Nationen war in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Es handelte sich um seine letzte Rede vor der Uno-Generalversammlung vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit im Frühjahr 2027. Entsprechend grundsätzlich fiel seine Botschaft aus. Der französische P…

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  • Trump und Macron treffen sich in New York – ein Gespräch im Schatten dreier Krisen

    Trump und Macron treffen sich in New York – ein Gespräch im Schatten dreier Krisen

    Donald Trump und Emmanuel Macron treffen sich am Montag, 21. September, in New York zu einem bilateralen Gespräch am Rande der hochrangigen Woche der Vereinten Nationen. Das Weisse Haus hat den Termin bestätigt; nach dem veröffentlichten Zeitplan des amerikanischen Präsidenten ist die Begegnung für 17.35 Uhr Ortszeit angesetzt. Sie findet damit unmittelbar vor Beginn der Generaldebatte der 81. UN-Generalversammlung statt, die am Dienstag eröffnet wird. Eine detaillierte Tagesordnung haben weder Washington noch Paris veröffentlicht. Doch der internationale Kontext lässt erkennen, welche Fragen das Treffen prägen dürften: der Krieg in der Ukraine und mögliche Sicherheitsgarantien für Kiew, die eskalierte Lage im Nahen Osten und die Energieversorgung Europas sowie die weiterhin störanfälligen Handelsbeziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union. Ein dicht gedrängter diplomatischer Kalender Für Trump ist das Gespräch mit Macron Teil eines eng getakteten diplomatis…

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  • Brigitte Macron gegen Candace Owens: US-Gericht prüft Fortgang der Verleumdungsklage

    Brigitte Macron gegen Candace Owens: US-Gericht prüft Fortgang der Verleumdungsklage

    Der juristische Streit zwischen Brigitte und Emmanuel Macron auf der einen sowie der amerikanischen Influencerin Candace Owens auf der anderen Seite erreicht eine entscheidende Phase. Vor dem Superior Court des US-Bundesstaates Delaware stand am 27. Juli zunächst nicht die inhaltliche Bewertung der Vorwürfe im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob das Gericht den Fall überhaupt verhandeln darf. Eine Entscheidung lag zunächst noch nicht vor, doch sie dürfte den weiteren Verlauf des Verfahrens maßgeblich prägen.

    Gibt das Gericht dem Antrag der Verteidigung statt, endet die Klage womöglich bereits aus formalen Gründen. Lehnt der Richter den Antrag hingegen ab, folgt die Beweisaufnahme – ein Abschnitt, der für beide Seiten weitreichende Folgen haben dürfte und Brigitte Macron möglicherweise zur Offenlegung privater Lebensumstände zwingt.

    Die Verteidigung von Candace Owens setzt vor allem auf verfahrensrechtliche Argumente. Nach ihrer Auffassung fehlt dem Gericht in Delaware die Zuständigkeit, da Owens in Tennessee lebt und arbeitet. Zwischen ihr und Delaware bestehe keine ausreichende Verbindung, die eine Verhandlung dort rechtfertige.

    Darüber hinaus erhebt Owens den Vorwurf des sogenannten „Libel Tourism“. Gemeint ist die gezielte Wahl eines Gerichtsstandes, dessen rechtliche Rahmenbedingungen für Kläger günstiger erscheinen. Nach Ansicht ihrer Anwälte hätte französisches Recht Anwendung finden müssen. Aufgrund der dort deutlich kürzeren Verjährungsfristen seien mögliche Ansprüche inzwischen ohnehin erloschen.

    Die Anwälte des französischen Präsidentenpaares widersprechen dieser Darstellung. Sie verweisen darauf, dass mehrere Unternehmen, die an der Verbreitung und Vermarktung der beanstandeten Inhalte beteiligt gewesen sein sollen, ihren Sitz in Delaware haben. Aus ihrer Sicht besitzt das Gericht deshalb eine nachvollziehbare Zuständigkeit.

    Ausgangspunkt des Rechtsstreits bildet eine umfangreiche Klage, die Emmanuel und Brigitte Macron im Juli 2025 eingereicht hatten. Sie werfen Candace Owens vor, über Jahre hinweg gezielt falsche Behauptungen verbreitet und daraus wirtschaftlichen Nutzen gezogen zu haben. Nach Auffassung der Kläger handelte es sich nicht um vereinzelte Äußerungen, sondern um eine systematische Kampagne, die ein weltweites Publikum erreichte.

    Im Zentrum steht die seit Jahren kursierende Falschbehauptung, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden und trage in Wahrheit die Identität ihres Bruders Jean-Michel Trogneux. Diese Verschwörungserzählung verbreitete sich zunächst in sozialen Netzwerken und griff später auf verschiedene Plattformen über. Owens machte sie zum Gegenstand einer mehrteiligen Serie unter dem Titel „Becoming Brigitte“ und erklärte öffentlich, sie stehe hinter ihren Aussagen.

    Nach Darstellung der Macrons setzte Owens ihre Veröffentlichungen sogar fort, nachdem ihr Unterlagen und Hinweise vorgelegt worden waren, die ihre Behauptungen widerlegen sollten. Genau dieser Punkt besitzt für das Verfahren besondere Bedeutung. Die Kläger möchten nachweisen, dass es nicht um journalistische Recherche oder eine vertretbare Meinungsäußerung ging, sondern um die bewusste Verbreitung falscher Tatsachen mit dem Ziel, Aufmerksamkeit und Einnahmen zu steigern.

    Selbst bei einer Zulassung der Klage wartet allerdings eine hohe juristische Hürde. Nach amerikanischem Recht genießen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens einen geringeren Schutz vor Verleumdungsklagen als Privatpersonen. Deshalb genügt es nicht, die Unwahrheit einer Behauptung nachzuweisen. Zusätzlich muss belegt werden, dass die Beklagte wissentlich falsche Angaben machte oder die Wahrheit in besonders schwerwiegender Weise außer Acht ließ. Dieses Prinzip ist unter dem Begriff „Actual Malice“ bekannt und zählt zu den tragenden Säulen des amerikanischen Presse- und Meinungsfreiheitsrechts.

    Die Anwälte der Macrons kündigten an, umfangreiche Beweismittel vorzulegen. Dazu könnten Fotografien aus verschiedenen Lebensphasen, Aussagen von Familienangehörigen sowie medizinische oder wissenschaftliche Stellungnahmen gehören. Für Brigitte Macron bedeutet das eine erhebliche persönliche Belastung. Um haltlose Behauptungen zu entkräften, könnte sie gezwungen sein, intime Details ihres Privatlebens vor Gericht offenzulegen.

    Der Fall reicht damit weit über den persönlichen Konflikt zwischen den Beteiligten hinaus. Er wirft die grundsätzliche Frage auf, wie weit die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter reicht und wo die Grenze zur gezielten Verbreitung nachweislich falscher Tatsachen verläuft. Gerade in sozialen Netzwerken erzielen provokante Inhalte oft enorme Reichweiten und erhebliche Werbeeinnahmen. Kritiker sehen darin einen Anreiz, spektakuläre Behauptungen zu verbreiten – selbst dann, wenn deren Wahrheitsgehalt längst widerlegt erscheint.

    Die anstehende Entscheidung des Gerichts beantwortet diese Fragen noch nicht. Sie legt zunächst lediglich fest, ob das Verfahren in Delaware geführt werden darf und ob die Klage die formalen Voraussetzungen erfüllt. Erst danach könnte sich ein amerikanisches Gericht mit den eigentlichen Vorwürfen befassen. Für Brigitte Macron stellt diese erste Entscheidung dennoch eine Schlüsselphase dar. Nur wenn die Klage zugelassen wird, erhält sie die Möglichkeit, Candace Owens zu verpflichten, ihre Aussagen unter den strengen Regeln eines US-Gerichts zu verteidigen.

    C. Hatty

  • Kommentar: Demokratie? Bitte nur, wenn das Ergebnis stimmt

    Kommentar: Demokratie? Bitte nur, wenn das Ergebnis stimmt

    Elon Musk hat wieder einmal gesprochen. Diesmal erklärte er Marine Le Pen zur «letzten Hoffnung Frankreichs». Ein einziger Satz – und doch steckt darin ein bemerkenswertes Weltbild. Es ist das Weltbild eines Mannes, der offenbar glaubt, die Zukunft europäischer Demokratien lasse sich ebenso unkompliziert steuern wie der Algorithmus seiner eigenen Plattform.

    Man fragt sich unweigerlich: Was ist eigentlich aus dem alten amerikanischen Grundsatz geworden, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Demokratien einzumischen? Offenbar gilt diese Zurückhaltung nicht mehr, sobald man über genügend Milliarden verfügt und eine Kommunikationsplattform besitzt, deren Reichweite jene vieler klassischer Medien übertrifft.

    Dabei geht es gar nicht um Marine Le Pen. Man kann sie unterstützen oder ablehnen – das ist Sache der französischen Wähler. Genau das ist der Kern einer Demokratie: Die Bürger entscheiden. Nicht Washington. Nicht Brüssel. Und schon gar nicht ein Unternehmer aus Texas.

    Doch genau dieser Gedanke scheint einigen Tech-Milliardären zunehmend fremd zu werden.

    Wer jahrzehntelang erlebt hat, dass sich Unternehmen kaufen, Konkurrenten verdrängen und politische Aufmerksamkeit mit einem einzigen Mausklick erzeugen lässt, entwickelt möglicherweise die Überzeugung, demokratische Prozesse seien lediglich ein weiteres Geschäftsmodell. Fehlt nur noch ein Update, ein neuer CEO und ein paar effizientere Nutzer.

    Leider funktioniert Demokratie anders.

    Sie ist mühsam. Sie ist langsam. Sie produziert Kompromisse statt maximaler Rendite. Vor allem aber besitzt sie einen entscheidenden Konstruktionsfehler – zumindest aus Sicht mancher Superreicher: Jeder Bürger verfügt über genau eine Stimme. Der Kassierer aus Marseille zählt am Wahltag exakt so viel wie der reichste Mann der Welt. Welch unerhörte Zumutung.

    Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Kränkung.

    Denn Demokratie kennt keine Premium-Mitgliedschaft. Es gibt keinen Goldstatus für Milliardäre, keinen VIP-Eingang zur Wahlurne und keine Möglichkeit, sich zusätzliche Stimmen über den Aktienkurs zu sichern. Geld verschafft Einfluss – aber keine demokratische Legitimation.

    Besonders ironisch ist dabei, dass ausgerechnet jene Kreise unablässig von Meinungsfreiheit sprechen. Selbstverständlich darf Elon Musk seine politische Meinung äußern. Niemand bestreitet das. Doch Meinungsfreiheit schützt auch das Recht, diese Einmischung als das zu benennen, was sie ist: der Versuch eines der mächtigsten Unternehmer der Welt, politische Debatten in souveränen Staaten nach seinen Vorstellungen mitzugestalten.

    Man stelle sich den umgekehrten Fall vor. Der Eigentümer eines großen europäischen Medienkonzerns würde amerikanischen Wählern wenige Monate vor einer Präsidentschaftswahl erklären, welcher Kandidat ihre «letzte Hoffnung» sei. Die Empörung in den Vereinigten Staaten wäre vorhersehbar und vermutlich gewaltig. In Europa dagegen scheint man sich an solche Grenzüberschreitungen fast schon gewöhnt zu haben.

    Vielleicht ist genau das das größere Problem.

    Denn Elon Musk ist längst kein Einzelfall mehr. Immer häufiger treten globale Technologieunternehmer auf wie inoffizielle Statthalter einer neuen digitalen Weltordnung. Sie verfügen über Plattformen, deren Reichweite die vieler Staaten übertrifft, kontrollieren öffentliche Debatten und kommentieren Wahlen, als handle es sich um Börsenprognosen oder Produktbewertungen.

    Das eigentliche Paradox besteht jedoch darin, dass ausgerechnet jene Unternehmer, die ständig Innovation und Disruption predigen, mit der Demokratie wenig Geduld zu haben scheinen. Denn Demokratie ist störrisch. Sie lässt sich nicht programmieren, nicht kaufen und nicht per Software-Update optimieren. Sie akzeptiert keine Alleinherrscher mit Verifizierungsabzeichen.

    Am Ende bleibt deshalb eine einfache Erkenntnis: Frankreich braucht keine letzte Hoffnung aus Kalifornien oder Texas. Frankreich braucht freie Wahlen, unabhängige Institutionen und Bürger, die selbst entscheiden, wem sie ihre Stimme geben.

    Alles andere mag auf X funktionieren.

    In einer Demokratie sollte es das nicht.

    Andreas M. Brucker

  • Elon Musk erklärt Marine Le Pen zur «letzten Hoffnung Frankreichs»

    Elon Musk erklärt Marine Le Pen zur «letzten Hoffnung Frankreichs»

    Mit einem einzigen Satz hat Elon Musk erneut eine politische Debatte weit über die Grenzen der USA hinaus ausgelöst. Auf seiner Plattform X bezeichnete der Unternehmer die Vorsitzende des Rassemblement National, Marine Le Pen, als «Frankreichs letzte Hoffnung». Die kurze Botschaft reiht sich in eine Serie politischer Stellungnahmen des Tech-Milliardärs ein, mit denen er sich zunehmend in europäische Wahlkämpfe und innenpolitische Debatten einschaltet. Ein Satz mit großer politischer Wirkung Auslöser der Kontroverse war ein Beitrag auf X, in dem auf steigende Umfragewerte von Marine Le Pen im Hinblick auf die französische Präsidentschaftswahl 2027 hingewiesen wurde. Elon Musk reagierte darauf mit den Worten: «She is France’s last hope» – auf Deutsch: «Sie ist Frankreichs letzte Hoffnung.» Obwohl Musk seine Aussage nicht weiter begründete, wurde sie allgemein als eindeutige öffentliche Unterstützung für die Politikerin des Rassemblement National verstanden. Der Unternehmer verzichtete au…

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